06.09.2014 Aufrufe

Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

1. <strong>Verband</strong>stag<br />

Geschäftsordnung im <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

1.1<br />

Die <strong>Verband</strong>stage des <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> sind öffentliche Sitzungen, bei denen die Mitglieder durch<br />

Delegierte vertreten werden.<br />

Jeder Delegierte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und in die Anwesenheitsliste einzutragen.<br />

1.2<br />

Die Stimmkarten werden nur nah Abgabe der Vollmacht ausgehändigt. Die Mitglieder können ihr Stimmrecht nicht auf<br />

andere Mitglieder oder den Vorstand des SVSW übertragen.<br />

1.3<br />

Der 1. Vorsitzende des SVSW oder sein Stellvertreter ist der Versammlungsleiter. Zur Erstellung der Niederschrift ist eine<br />

Schriftführerin / ein Schriftführer zu bestimmen.<br />

1.4<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die ordnungsgemäße Einberufung festzustellen.<br />

1.5<br />

Die Tagesordnung ist durch den § 11 der Satzung festgelegt. Änderungen / Ergänzungen zur Tagesordnung können nur<br />

vom <strong>Verband</strong>stag beschlossen werden.<br />

1.6.<br />

Über den Verlauf des <strong>Verband</strong>stages ist eine Niederschrift anzufertigen, die von den Mitgliedern genehmigt werden<br />

muss. Die Niederschrift gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Zustellung schriftlich gegen<br />

den Inhalt der Niederschrift beim 1. Vorsitzenden des SVSW Einspruch erhoben worden ist.<br />

2. Redeordnung<br />

2.1<br />

Der Versammlungsleiter erteilt das Wort.<br />

2.2<br />

Es wird eine Rednerliste geführt, nach der das Wort erteilt wird. Die Redezeit kann vom <strong>Verband</strong>stag festgesetzt werden.<br />

Der Versammlungsleiter ist berichtigt, wenn es zweckmäßig erscheint, die Reihenfolge der Redner zu ändern.<br />

2.3<br />

Der Versammlungsleiter kann den Redner unterbrechen, um ihn zur Sache zu mahnen und zur Ordnung zu rufen. Ist ein<br />

Redner zweimal zur Ordnung gerufen worden kann ihn der Versammlungsleiter für die Dauer der Beratung dieser Sache<br />

das Wort entziehen.<br />

2.4<br />

Antragsleiter und Berichterstatter ist sowohl bei Beginn, wie auch am Ende der Aussprache das Wort zu erteilen. Haben<br />

sie das Schlusswort gesprochen, kann zu der behandelnden Sache nicht mehr gesprochen werden.<br />

2.5<br />

Mitglieder des Vorstandes können sich auf ihr Verlangen jederzeit außerhalb der Rednerliste zu Wort melden.<br />

2.6<br />

Außerhalb der Rednerliste kann nur zur Geschäftsordnung gesprochen werden. Das Wort wird erteilt, sobald der<br />

augenblicklich Sprechende seine Ausführungen beendet hat. Bemerkungen zur Geschäftsordnung müssen kurz und<br />

sachlich sein.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2014</strong> Seite 80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!