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Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

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<strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

Ehrungsordnung im <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

§ 1<br />

Der Vorstand des <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> kann an Mitglieder von <strong>Schwimm</strong>vereinen und<br />

<strong>Schwimm</strong>abteilungen die Silberne und Goldene Ehrennadel des <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> verleihen.<br />

§ 2<br />

In besonderen Ausnahmefällen können die Ehrennadeln für überragende Verdienste um den <strong>Schwimm</strong>sport auch an<br />

Nichtmitglieder verliehen werden.<br />

§ 3<br />

Die Silberne Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung des<br />

<strong>Schwimm</strong>sports erworben haben.<br />

§ 4<br />

Die Goldene Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die durch eine langjährige, ununterbrochene und selbstlose<br />

Tätigkeit die Entwicklung des <strong>Schwimm</strong>sports im <strong>Verband</strong> und im Verein entscheidet gefördert haben. Die Verleihung der<br />

Ehrennadel in Gold setzt den Besitz der Silbernen Ehrennadel voraus.<br />

Langjährige Mitgliedschaft in einem Verein bildet für sich allein keinen Verleihungsgrund.<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

Ein Rechtsanspruch auf Verleihung einer Ehrennadel besteht nicht.<br />

§ 7<br />

Über die Verleihung der Ehrennadeln beschließt der <strong>Verband</strong>svorstand.<br />

Antragberechtigt sind die Vereine des <strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> und der <strong>Verband</strong>vorstand.<br />

§ 8<br />

§ 9<br />

Der Antrag ist schriftlich durch Antrags-Formular (bzw. in Ausnahmefällen formlos) an die Geschäftsstelle des <strong>Schwimm</strong>-<br />

<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> zu richten. Aus organisatorischen Gründen sollte der Antrag spätestens drei Monate vor dem<br />

Tag der beabsichtigen Verleihung eingegangen sein.<br />

Die Begründung muss eine inhaltliche Schilderung der Verdienste der / des zu Ehrenden sowie die Angabe, ob bereits<br />

Ehrungen durch den Verein erfolgt sind, enthalten.<br />

§ 10<br />

Die Bestimmungen für die Wahl eines Ehrenvorsitzenden und für die Ernennung zu Ehrenmitgliedern des <strong>Schwimm</strong>-<br />

<strong>Verband</strong>es <strong>Südwestfalen</strong> sind in der Satzung ( §15.5) festgelegt.<br />

§ 11<br />

Diese Ehrungsordnung tritt nach Vorstandsbeschluss zum 10.09.2012 in Kraft<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2014</strong> Seite 78

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