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Handbuch 2014 - Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.

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<strong>Schwimm</strong>-<strong>Verband</strong> <strong>Südwestfalen</strong><br />

3. Setzen von Läufen und Qualifikation:<br />

Die Wettkämpfe über 200m sind sofortige Entscheidungen. Die Bahnverteilung erfolgt nach der bei der Meldung<br />

anzugebenen aktuellen Bestzeit nach § 123 WB, innerhalb der Jahrgänge (mit Auffüllung). Alle 50m und 100m<br />

Entscheidungs-Wettkämpfe sind sofortige Entscheidungen für die Südwestfälische Jahrgangsmeisterschaft und<br />

Vorläufe (§ 122 WB) für die Finale. Die Bahnverteilung erfolgt nach der bei der Meldung anzugebenden aktuellen<br />

Bestzeit nach § 123 WB, innerhalb der Jahrgänge (mit Auffüllung). Für die Jahrgänge 1994 und älter dienen die<br />

Jahrgangs-Entscheidungs-Wettkämpfe zur Qualifikation für die Finalläufe. Für die Finale der Südwestfälischen<br />

Meisterschaft qualifizieren sich die 8 zeitschnellsten <strong>Schwimm</strong>er und 5 Reserveschwimmer. Die Abmeldung für<br />

das jeweilige Finale ist bis 30 Minuten nach Durchsage durch den Sprecher möglich. Bei mehr als 3<br />

Abmeldungen rücken die nachfolgenden <strong>Schwimm</strong>er auf (Aufruf über den Sprecher, Abmeldefrist hier sofort),<br />

4. Wertung:<br />

Südwestfälischer Meister wird der schnellste Teilnehmer. Südwestfälische Jahrgangsmeister werden die<br />

schnellsten Teilnehmer in der Junioren-Klasse 19/18 Jahre und in den Jahrgängen weiblich und männlich<br />

jahrgangsweise.<br />

5. Als Auszeichnung erhalten:<br />

Medaillen: Platz 1 bis 3, Urkunden: Platz 1 bis 6,Finale Platz 1 bis 8<br />

Die Siegerehrungen für die Südwestfälische Meisterschaft sind Bestandteil des Wettkampfes und finden nach den<br />

Vorläufen bzw. am Abschnittende statt. Medaillen und Urkunden werden nicht per Post nachgesandt. Der<br />

meldende Verein hat mit der Abgabe der Meldungen bekanntzugeben, ob Urkunden erwünscht sind.<br />

6. Meldungen haben den Anforderungen des § 119 WB zu entsprechen. Meldungen werden zurück-gewiesen,<br />

sofern die Meldungen unvollständig sind (z.B. fehlende ID-Nr. Geschlecht und Jahrgang). Meldungen können per<br />

Email an die zentrale Meldeanschrift des SV <strong>Südwestfalen</strong> gerichtet werden. Das Meldeergebnis/Protokoll und die<br />

DSV-Dateien werden dem meldenden Vereinsvertreter (SG‘n ein Vertreter) per E-Mail zugeschickt und auf der<br />

Homepage des SV <strong>Südwestfalen</strong> bereitgestellt. email: meldung@sv-suedwestfalen.de.<br />

Meldungen per Email sind mit der Meldedatei (gemäß DSV-Standard) sowie Meldebogen (DSV-Form 101) und<br />

Meldeliste (DSV-Form 102) als PDF-, TXT-, RTF- oder DOC-Datei zu versenden. Bei Meldungen per Email wird<br />

dem meldenden Verein eine Empfangsbestätigung per Email über den Eingang seiner Meldung zugesandt. Erhält<br />

der meldende Verein diese Bestätigung nicht, gilt die Meldung als nicht abgegeben. In diese Fall muss der<br />

meldende Verein bis zum Meldeschluss selbst tätigt werden. Bei Meldungen per Post muss der meldende Verein<br />

selbst nachfragen ob seine Meldung angekommen ist. Eine Benachrichtigungspflicht besteht hier nicht.<br />

Definitionsdatei: Zur Erleichterung der Meldungserstellung wird auf der Homepage des SV <strong>Südwestfalen</strong> eine<br />

Definitionsdatei zur Abgabe der Meldung zu dieser Meisterschaft hinterlegt, mit dem die einfache Erstellung aller<br />

Meldeunterlagen möglich ist. Beim Versenden der Meldeunterlagen müssen aus der Betreffzeile der Nachricht der<br />

Name der Meisterschaft und der Vereinsname eindeutig hervorgehen. Ohne diese eindeutige Betreffzeile werden<br />

eingehende Nachrichten abgewiesen.<br />

Schriftliche Meldungen sind ausschließlich per Postversand abzugeben und müssen Meldebogen (DSV-<br />

Form 101) und Meldeliste (DSV-Form 102) bzw. Meldedatei (gemäß DSV-Standard) mittels USB-Stick oder SD-<br />

Card und einem zusätzlichen Ausdruck der Meldedatei (Meldeliste) enthalten.<br />

Schriftliche Meldungen an:<br />

Jota-Sportinformation, Benninghofer Heide 70, 44267 Dortmund<br />

Ergebnisse: Vereine, die ein Protokoll der SVSW-Meisterschaften als Papierprotokoll erhalten wollen, müssen<br />

dies auf dem Meldebogen vermerken. Das Protokoll und die DSV-Dateien werden dem meldenden<br />

Vereinsvertreter per E-Mail zugeschickt und auf der Homepage des SV <strong>Südwestfalen</strong> bereitgestellt.<br />

Meldeschluss: Dienstag, 29. April <strong>2014</strong> „Achtung Osterferienende“; an diesem Tage. Nach Ablauf dieser Frist<br />

sind Beanstandungen oder Rückfragen zu Meldungen direkt an den Fachwart <strong>Schwimm</strong>en zu richten.<br />

Das Meldeergebnis wird zeitnah nach der Erstellung ins Internet eingestellt und kann unter<br />

www. sv-suedwestfalen.de eingesehen und heruntergeladen werden.<br />

Meldegeld und Bankverbindung: Das Meldegeld beträgt 5,50 Euro je Einzelstart. Bei Post-Zusendung von<br />

Meldeergebnis und Protokoll in Papierform, beträgt das einmalige Teilnahmegrundentgeld je meldenden Verein<br />

6,00 Euro. Das Meldegeld ist als Verrechnungsscheck der Meldung beizufügen oder auf das Konto: SV-<br />

<strong>Südwestfalen</strong>, Sparkasse Dortmund, Kto.: 001 243 187, BLZ: 440 501 990 (IBAN: DE3244050199001243187 BIC:<br />

DORTDE33XXX) zu überweisen, die Kopie des Einzahlungsbelegs ist den Meldungen beizulegen. Erfolgt die<br />

Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn, erhalten die <strong>Schwimm</strong>er Startverbot.<br />

7. Nichterfüllung der Meldung: Bei Nichtantreten / Aufgabe oder Disqualifikation / Bei Nichterreichen der Pflichtzeit<br />

ohne aktuellem Nachweis, wird ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) in Höhe von 30,00 EUR erhoben.<br />

Bei Nichtantreten im Finale wird ein ENM in doppelter Höhe erhoben. Die aktuellen Zeiten müssen ab dem 01.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2014</strong> Seite 39

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