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Ausschreibung 31. - Peter und Paul Schwimmfest des SSV ... - DSV

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Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Wettkampfbestimmungen, die Rechtsordnung <strong>und</strong> die<br />

Antidopingbestimmungen <strong>des</strong> Deutschen Schwimm-Verban<strong>des</strong> e.V. (<strong>DSV</strong>). Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine,<br />

Startgemeinschaften <strong>und</strong> Auswahlmannschaften, die dem Deutschen Schwimm-Verband angeschlossen sind, bzw. die das<br />

Startrecht in ihren Verbänden besitzen <strong>und</strong> Mitglieder der FINA / LEN sind. Für Behinderte mit entsprechenden<br />

Klassifizierungsnachweis können zusätzlich die Wettkampfbestimmungen <strong>des</strong> Deutschen Behindertensportverban<strong>des</strong> (DBS)<br />

angewandt werden.<br />

2. Austragungsort ist das Freibad Trier-Nord, Zurmaienerstraße in Trier. Das Wettkampfbecken hat 8 Bahnen à 50m, die<br />

durch Wellenkillerleinen voneinander getrennt sind. Die Wassertemperatur beträgt ca. 26 Grad Celsius, die Wassertiefe<br />

0,80m-4,00m. Es erfolgt Handzeitnahme. Der Veranstalter bemüht sich, eine elektronische Zeitmessanlage einsetzen zu<br />

können. Veranstalter <strong>und</strong> Ausrichter ist der <strong>SSV</strong> Trier 1932 e.V.<br />

3. In allen Wettkämpfen gilt die Ein-Start-Regel. Bei entsprechender Kampfrichterzahl findet ein “über Kopf Start“ statt.<br />

4. Die Meldungen bitte als <strong>DSV</strong>-Datei (im <strong>DSV</strong>-Format) mit Kontrollausdruck abgeben. Die Wettkampfdefinitionsdatei kann<br />

rechtzeitig von der Internetseite <strong>des</strong> <strong>SSV</strong> Trier (www.ssv-trier.de) heruntergeladen werden. Für Vereine ohne eigenes<br />

Meldeprogramm wird ein Meldetool für die Meldung zum swt-<strong>Peter</strong> <strong>und</strong> <strong>Paul</strong> <strong>Schwimmfest</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

Bis Jahrgang 2003 sind nur 5 Starts pro Tag gestattet (s. Beschluss <strong>des</strong> FA Schwimmen vom 12.3.2011)<br />

Meldeanschrift: Schwimmsportverein Trier c/o Frank Meyer-Höke, Stuckradweg 5, D-54293 Trier,<br />

Tel 0651 – 99 345 86 Fax 0651 99 345 90 Email: wettkampf@ssv-trier.de,<br />

Mel<strong>des</strong>chluss ist Samstag, der 01.06.2013<br />

Meldegeld Datei im <strong>DSV</strong>-Format man. Meldungen<br />

Für alle Strecken, außer KGW, Staffel <strong>und</strong> 5.000m 5.- € 7,-€<br />

Staffeln (Jg. 2005 <strong>und</strong> älter ) 10.- € 12,-€<br />

kindger. Wettkampf 2,50 € 4,-€<br />

5.000m Freistil 10.- € 12,-€<br />

Das Meldegeld bitte bis zum Mel<strong>des</strong>chluss auf das Konto <strong>des</strong> <strong>SSV</strong> Trier überweisen: SchwimmSportVerein Trier Konto-Nr.:<br />

965624 BLZ 58550130, Sparkasse Trier, IBAN: DE97585501300000965624, Swift-Code: TRISDE55XXX, Stichwort PuP 2013 +<br />

Vereinsname oder vor Beginn <strong>des</strong> 1. Abschnittes im Protokollraum in bar bezahlen.<br />

Bitte bei Abgabe der Meldung angeben ob bar oder per Überweisung bezahlt wird.<br />

5. Die Läufe werden nach den gemeldeten Zeiten gemäß der WB gesetzt.<br />

Die Wertung erfolgt für die Jahrgänge 2002 <strong>und</strong> jünger jahrgangsweise, bzw. als Gruppenwertung für Jahrgang 2000/2001,<br />

1998/99, 1996/97, 1995 <strong>und</strong> älter, sowie bei den Masters nach Altersgruppen (ab AK 20), selbstverständlich immer jeweils<br />

männlich <strong>und</strong> weiblich getrennt.<br />

Bei den Staffeln erfolgt die Wertung gemäß der <strong>Ausschreibung</strong> Jg 2005 <strong>und</strong> älter.<br />

Bei den 50m Strecken erfolgt die Wertung nach den Vorläufen für die Jahrgänge 2003 - 2005 jahrgangsweise <strong>und</strong> nach den<br />

Finals ausschließlich in den Altersgruppen 2005 - 2000 bzw. 1999 <strong>und</strong> älter.<br />

Platz 1-6 erhalten Urk<strong>und</strong>en. Platz 1-3 erhalten Medaillen. Die Siegerehrung ist Teil <strong>des</strong> Wettkampfes. Werden Medaillen im<br />

Rahmen einer Siegerehrung nicht abgeholt, werden sie nicht mehr ausgegeben. Urk<strong>und</strong>en werden nur bei Hinterlegung von<br />

5,- EUR versendet.<br />

6. Der kindgerechte Wettkampf besteht aus dem gesamten 2. Abschnitt, also WK 11 - WK 16. Die Schwimmbretter werden<br />

vom Ausrichter gestellt. Die Wettkämpfe werden aus dem Wasser gestartet.<br />

Beim Kindgerechten Wettkampf möchten wir Disqualifikationen vermeiden. Fehler bei der Bewegungsausführung (z.B.<br />

"Schere" bei Brustbeinschlag), Verlassen der entsprechend vorgeschriebenen Wasserlage etc. werden mit Zeitaufschlag von<br />

10 Sek<strong>und</strong>en geahndet.<br />

7. Jeder teilnehmende Verein benennt mit der Meldung Kampfrichter mit Einsatzwunsch. Je angefangene 20 Meldungen<br />

muss ein Kampfrichter gestellt werden (max. 4). Abschnitt 1-3 wird als ein Abschnitt betrachtet. Kommt ein Verein seiner<br />

Verpflichtung KaRis zu stellen nicht nach, behält sich der <strong>SSV</strong> Trier vor, den Verein nicht zum Wettkampf zuzulassen.<br />

8. Bei entsprechenden Meldezahlen der Wettkämpfe 1, 27, 31 <strong>und</strong> 32 (1.500m, 800m <strong>und</strong> 400m Freistil) werden die<br />

Bahnen doppelt belegt.<br />

9. Es besteht die Möglichkeit, auf dem Gelände <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong> zu campieren. Für die Verpflegung am Samstag nach dem 4.<br />

Abschnitt bzw. Sonntag vor dem 5. Abschnitt ist selbst zu sorgen. Auf dem Freibad-Gelände ist GRILLEN verboten.<br />

Bitte bei Abgabe der Meldungen angeben, ob <strong>und</strong> wie viele Personen campieren werden.<br />

10. Bei den 50m-Vorläufen qualifizieren sich die jeweils die 8 Zeitschnellsten aus Jahrgangsgruppen 2005 -2000 bzw. 1999<br />

<strong>und</strong> älter fürs Finale. Pro Altersgruppe wird ein separates Finale geschwommen.<br />

Abmeldungen vom Finale bitte bis zur beim Wettkampf gesetzten Frist beim Sprecher! Treten SchwimmerInnen, die sich für<br />

das Finale qualifiziert haben <strong>und</strong> NICHT abgemeldet wurden nicht beim Finale an, wird dem betreffenden Verein ein ENM<br />

von 10.-€ wegen unsportlichen Verhaltens in Rechnung gestellt. Desweiteren wird die / der SchwimmerIn nachträglich<br />

disqualifiziert.

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