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Beitragsordnung, SV Rosche v. 1921 e.V.

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<strong>SV</strong> <strong>Rosche</strong> von <strong>1921</strong> e.V.<br />

<strong>Beitragsordnung</strong><br />

§ 1<br />

Jedes Vereinsmitglied hat ein viertel-; halb-; oder jährlichen Mitgliedsbeitrag zu<br />

zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<br />

§ 2<br />

Eine soziale Regelung für den Einzelfall (begründeter Einzelfall) behält sich der<br />

Vorstand vor.<br />

§ 3<br />

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:<br />

• Erwachsene 120,00 €<br />

• Erwachsene passiv 96,00 €<br />

• Familienbeitrag 216,00 €<br />

• Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 60,00 €<br />

• Schüler/Studenten/Auszubildende/<br />

Bundesfreiwilligendienstler ab 18 Jahre 72,00 €<br />

• Rentner u. Behinderte, Arbeitslose<br />

auf Antrag gegen Vorlage des Nachweises 60,00 €<br />

• fördernde Mitglieder 96,00 €<br />

Der Familienbeitrag wird angewandt, wenn mind.<br />

a) ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder<br />

b) beide Elternteile oder<br />

c) mindestens vier Kinder<br />

einer Familie Mitglieder des Vereins sind.<br />

§ 4<br />

Der Mitgliedsbeitrag - entsprechend §1 - ist jedes Jahr fällig. Der Mitgliedsbeitrag<br />

wird per Lastschriftverfahren zum 15. des entsprechenden Kalendermonats<br />

eingezogen.<br />

Änderungen der Kontonummer des Mitglieds oder Wechsel des Geldinstituts ohne<br />

Unterrichtung des Vereins verursachen Rückbelastungen von Einzugsbeträgen, für<br />

die der Verein Bankgebühren bis zu 7,50 Euro und daneben noch eigene<br />

Ermittlungs- und Portokosten zu zahlen hat.<br />

Die Kosten für Rückbelastungen von Einzugsaufträgen, die dadurch entstehen, dass<br />

auf dem Konto des Mitglieds keine Deckung in Höhe des Beitrages vorhanden ist<br />

oder das Mitglied versäumt hat, den Verein rechtzeitig über eine Kontoänderung zu<br />

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Montag, 05. März 2012 / <strong>Beitragsordnung</strong>, <strong>SV</strong> <strong>Rosche</strong> v. <strong>1921</strong> e.V. Seite - 1 - von 2


<strong>SV</strong> <strong>Rosche</strong> von <strong>1921</strong> e.V.<br />

informieren, kann der Verein nicht übernehmen und werden zusätzlich zum fälligen<br />

Mitgliedsbeitrag erhoben.<br />

§ 5<br />

Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu<br />

ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.<br />

§ 6<br />

Die <strong>Beitragsordnung</strong> kann vom Gesamtvorstand per Beschluss geändert werden.<br />

Beschlossen auf der Gesamtvorstandssitzung am 18.06.2012<br />

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Montag, 05. März 2012 / <strong>Beitragsordnung</strong>, <strong>SV</strong> <strong>Rosche</strong> v. <strong>1921</strong> e.V. Seite - 2 - von 2

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