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Kirche und gleichzeitig das Exekutiv-Organ der Heiligen<br />
Synode und der Kirchlichen Nationalen Versammlung.<br />
Er besteht aus neun Mitgliedern, drei Klerikern<br />
und sechs Laien, gewählt von der Kirchlichen<br />
Nationalen Versammlung, und aus den sechs geistlichen<br />
Verwaltungsräten als ständigen Mitgliedern. Er<br />
arbeitet unter dem Vorsitz des Patriarchen oder des<br />
bischöflichen Vikars.<br />
Die Patriarchatsverwaltung besteht aus zwei Bischofsvikaren,<br />
aus sechs geistlichen Verwaltungsräten,<br />
der Patriarchatskanzlei, die von e<strong>in</strong>em geistlichen<br />
Direktor geführt wird, dann dem, Inspektions-und dem<br />
Kontroll-Korps, Hilfsorganen des Patriarchen <strong>in</strong> der<br />
Ausführung der Exekutiv-Attributionen.<br />
In der Rumänischen <strong>Orthodoxe</strong>n Kirche waren<br />
die Rechte des Patriarchen von der Gründung des Patriarchates<br />
an bis 1949, da dieses Statut <strong>in</strong> Kraft trat,<br />
gesetzlich noch nicht festgelegt. Man begnügte sich<br />
e<strong>in</strong>stweilen mit der Herausgabe des Art. 3 des Gesetzes<br />
über die Erhebung des erzbischöflichen und Metropolitanstuhles<br />
von Ungrovlahien zum Range e<strong>in</strong>es<br />
Patriarchalstuhles. Er Lautet: «Der Patriarch der<br />
Rumänischen <strong>Orthodoxe</strong>n Kirche wird alle von den<br />
heiligen Canones und Gesetzen des Landes anerkannten<br />
Rechte gemessen».<br />
Das Neue Statut h<strong>in</strong>gegen stellt durch die Art.<br />
28, 29 und 30 die Befugnisse des Patriarchen als<br />
Oberhaupt der Kirche genau fest. Diese se<strong>in</strong>e Vorrechte<br />
bilden den kanonisch-juridischen Inhalt der Instituierung<br />
des Patriarchen. Den Mittelpunkt der Vorrechte<br />
des Patriarchen bildet das sogenannte Devolutionsrecht,<br />
gegründet auf die im XI. Canon der VIIten<br />
ökumenischen Synode enthaltenen Bestimmungen.<br />
Die Teilkomponenten und zugleich lokalen Organe<br />
der Rumänischen <strong>Orthodoxe</strong>n Kirche s<strong>in</strong>d : die<br />
Metropolie, das Bistum, das Erzpriestertum, das Kloster<br />
und die Pfarrei. Jede von diesen Komponenten<br />
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