Locarno: Musik zu «Marmorera» ausgezeichnet Seite 10 ... - Suisa
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Gut <strong>zu</strong> wissen<br />
Die neue Schall- und Laserverordnung<br />
Mehr <strong>Musik</strong>, weniger Lärm<br />
POTO WEGENER<br />
Unheilbare Gehörschäden, Tinnitus (Ohrenpfeifen) oder eine Lärmüberempfindlichkeit<br />
sind mögliche Folgen von lauter <strong>Musik</strong>beschallung.<br />
Damit das Publikum an Konzerten nicht der Willkür des Tontechnikers<br />
ausgesetzt ist, gibt es seit 1996 die eidgenössische Schall- und<br />
Laserverordnung, die Grenzwerte bei Veranstaltungen mit verstärkter<br />
<strong>Musik</strong> vorschreibt. Seit dem 1. Mai 2007 gelten aktualisierte Werte.<br />
Die Verordnung über den Schutz des<br />
Publikums von Veranstaltungen vor<br />
gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen<br />
und Laserstrahlen betrifft<br />
alle Veranstaltungen mit elektroakustischer<br />
<strong>Musik</strong>, ob in Konzertlokalen oder<br />
bei Open Airs. Nicht geregelt sind der<br />
private Konsum von <strong>Musik</strong> (etwa mittels<br />
MP3-Playern, Walkman und ähnlichen<br />
Geräten) sowie das private Musizieren.<br />
Grenzwerte – Grundsatz: 93 db (A)<br />
Kantonale Kontrolle<br />
Im Konzertvertrag festhalten<br />
Foto: schellerdesign.ch<br />
Im Grundsatz bestimmt die Verord-<br />
Bei der SLV handelt es sich um einen<br />
Die Verantwortung für die Einhaltung<br />
nung, dass die Schalleinwirkung auf das<br />
eidgenössischen Erlass. Der Voll<strong>zu</strong>g je-<br />
des Grenzwerts liegt beim Veranstal-<br />
Publikum den Grenzwert von 93 db (A) 1<br />
doch obliegt den Kantonen, was <strong>zu</strong> unter-<br />
ter, ein Inkasso der Busse bei der Band<br />
nicht überschreiten darf, wobei die 93 db<br />
schiedlich hohen Anforderungen an die<br />
wäre für die Behörden <strong>zu</strong> umständlich.<br />
(A) als Mittelwert während einer Stunde<br />
Veranstalter führen kann. Wichtig: Die<br />
Deshalb muss sich der Organisator<br />
<strong>zu</strong> verstehen sind. Der Mittelwert gilt<br />
Kontrollen der Behörden sind nicht von<br />
eines Konzertes absichern. Bereits im<br />
deshalb, weil neben der Lautstärke auch<br />
einer Reklamation von Anwohnern oder<br />
Konzertvertrag sollte auf die Schall- und<br />
die Dauer der Beschallung für Gehör-<br />
Gästen abhängig. Findet eine Messung<br />
Laserverordnung und den geltenden<br />
schäden ausschlaggebend ist.<br />
der Immissionen statt, gehen die Kosten<br />
Grenzwert aufmerksam gemacht werden.<br />
Grenzwerte – Ausnahmen: 96 db<br />
(A), <strong>10</strong>0 db (A)<br />
<strong>zu</strong> Lasten des Veranstalters – unabhängig<br />
davon, ob eine Verlet<strong>zu</strong>ng des<br />
Grenzwerts vorliegt oder nicht (gemäss<br />
Die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Limite<br />
kann durch die Vereinbarung einer<br />
Konventionalstrafe für die Band deutlich<br />
Ausnahmsweise können Anlässe mit<br />
Umweltschutzrecht trägt der Verursa-<br />
gemacht werden.<br />
einem Stundenmittelwert von 96 oder<br />
cher einer Immission die Kosten für die<br />
<strong>10</strong>0 db (A) (entspricht einem Pressluft-<br />
behördlichen Massnahmen).<br />
Weitere Informationen:<br />
hammer in <strong>10</strong> Meter Abstand) durchge-<br />
Ergibt eine Messung ein Überschreiten<br />
www.suva.ch<br />
führt werden. Dies ist an verschiedene<br />
des Grenzwertes, reichen die Folgen von<br />
www.bag.admin.ch/slv<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen gebunden. Verboten<br />
Ermahnung des Veranstalters über Busse<br />
www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.<br />
sind Veranstaltungen mit mehr als 93 db<br />
oder Abbruch der Veranstaltung bis <strong>zu</strong>m<br />
de.pdf (Verordnungstext)<br />
(A), die ausschliesslich für Kinder oder<br />
Ent<strong>zu</strong>g der Betriebsbewilligung. Weiter<br />
Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt<br />
riskiert der Verantwortliche Schadener-<br />
sind, wie Schülerdiscos, Kindervorstel-<br />
satzansprüche durch Zuhörer, die eine<br />
lungen und -konzerte.<br />
Schädigung des Gehörs erlitten haben.<br />
1 Abkür<strong>zu</strong>ng für Dezibel, die Angabe db (A) bezieht sich auf einen genormten (bei tiefen und hohen Frequenzen stark abfallenden) Frequenzgang als Bewertungskurve<br />
16<br />
SUISA 2/07