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Locarno: Musik zu «Marmorera» ausgezeichnet Seite 10 ... - Suisa

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Gut <strong>zu</strong> wissen<br />

Die neue Schall- und Laserverordnung<br />

Mehr <strong>Musik</strong>, weniger Lärm<br />

POTO WEGENER<br />

Unheilbare Gehörschäden, Tinnitus (Ohrenpfeifen) oder eine Lärmüberempfindlichkeit<br />

sind mögliche Folgen von lauter <strong>Musik</strong>beschallung.<br />

Damit das Publikum an Konzerten nicht der Willkür des Tontechnikers<br />

ausgesetzt ist, gibt es seit 1996 die eidgenössische Schall- und<br />

Laserverordnung, die Grenzwerte bei Veranstaltungen mit verstärkter<br />

<strong>Musik</strong> vorschreibt. Seit dem 1. Mai 2007 gelten aktualisierte Werte.<br />

Die Verordnung über den Schutz des<br />

Publikums von Veranstaltungen vor<br />

gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen<br />

und Laserstrahlen betrifft<br />

alle Veranstaltungen mit elektroakustischer<br />

<strong>Musik</strong>, ob in Konzertlokalen oder<br />

bei Open Airs. Nicht geregelt sind der<br />

private Konsum von <strong>Musik</strong> (etwa mittels<br />

MP3-Playern, Walkman und ähnlichen<br />

Geräten) sowie das private Musizieren.<br />

Grenzwerte – Grundsatz: 93 db (A)<br />

Kantonale Kontrolle<br />

Im Konzertvertrag festhalten<br />

Foto: schellerdesign.ch<br />

Im Grundsatz bestimmt die Verord-<br />

Bei der SLV handelt es sich um einen<br />

Die Verantwortung für die Einhaltung<br />

nung, dass die Schalleinwirkung auf das<br />

eidgenössischen Erlass. Der Voll<strong>zu</strong>g je-<br />

des Grenzwerts liegt beim Veranstal-<br />

Publikum den Grenzwert von 93 db (A) 1<br />

doch obliegt den Kantonen, was <strong>zu</strong> unter-<br />

ter, ein Inkasso der Busse bei der Band<br />

nicht überschreiten darf, wobei die 93 db<br />

schiedlich hohen Anforderungen an die<br />

wäre für die Behörden <strong>zu</strong> umständlich.<br />

(A) als Mittelwert während einer Stunde<br />

Veranstalter führen kann. Wichtig: Die<br />

Deshalb muss sich der Organisator<br />

<strong>zu</strong> verstehen sind. Der Mittelwert gilt<br />

Kontrollen der Behörden sind nicht von<br />

eines Konzertes absichern. Bereits im<br />

deshalb, weil neben der Lautstärke auch<br />

einer Reklamation von Anwohnern oder<br />

Konzertvertrag sollte auf die Schall- und<br />

die Dauer der Beschallung für Gehör-<br />

Gästen abhängig. Findet eine Messung<br />

Laserverordnung und den geltenden<br />

schäden ausschlaggebend ist.<br />

der Immissionen statt, gehen die Kosten<br />

Grenzwert aufmerksam gemacht werden.<br />

Grenzwerte – Ausnahmen: 96 db<br />

(A), <strong>10</strong>0 db (A)<br />

<strong>zu</strong> Lasten des Veranstalters – unabhängig<br />

davon, ob eine Verlet<strong>zu</strong>ng des<br />

Grenzwerts vorliegt oder nicht (gemäss<br />

Die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Limite<br />

kann durch die Vereinbarung einer<br />

Konventionalstrafe für die Band deutlich<br />

Ausnahmsweise können Anlässe mit<br />

Umweltschutzrecht trägt der Verursa-<br />

gemacht werden.<br />

einem Stundenmittelwert von 96 oder<br />

cher einer Immission die Kosten für die<br />

<strong>10</strong>0 db (A) (entspricht einem Pressluft-<br />

behördlichen Massnahmen).<br />

Weitere Informationen:<br />

hammer in <strong>10</strong> Meter Abstand) durchge-<br />

Ergibt eine Messung ein Überschreiten<br />

www.suva.ch<br />

führt werden. Dies ist an verschiedene<br />

des Grenzwertes, reichen die Folgen von<br />

www.bag.admin.ch/slv<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen gebunden. Verboten<br />

Ermahnung des Veranstalters über Busse<br />

www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.49.<br />

sind Veranstaltungen mit mehr als 93 db<br />

oder Abbruch der Veranstaltung bis <strong>zu</strong>m<br />

de.pdf (Verordnungstext)<br />

(A), die ausschliesslich für Kinder oder<br />

Ent<strong>zu</strong>g der Betriebsbewilligung. Weiter<br />

Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt<br />

riskiert der Verantwortliche Schadener-<br />

sind, wie Schülerdiscos, Kindervorstel-<br />

satzansprüche durch Zuhörer, die eine<br />

lungen und -konzerte.<br />

Schädigung des Gehörs erlitten haben.<br />

1 Abkür<strong>zu</strong>ng für Dezibel, die Angabe db (A) bezieht sich auf einen genormten (bei tiefen und hohen Frequenzen stark abfallenden) Frequenzgang als Bewertungskurve<br />

16<br />

SUISA 2/07

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