Zeichnungsschein Fernabsatz - Suevia Immobilien
Zeichnungsschein Fernabsatz - Suevia Immobilien
Zeichnungsschein Fernabsatz - Suevia Immobilien
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<strong>Zeichnungsschein</strong> <strong>Fernabsatz</strong><br />
VM DE-<br />
Mindestzeichnung<br />
€ 1.000,–<br />
Stückelung<br />
€ 100,–<br />
Herausgeber:<br />
SIB GmbH<br />
Wiesenstraße 16<br />
70794 Filderstadt<br />
www.suevia-immobilien.de<br />
Telefon: 07 11/70 70 79 90<br />
E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />
HRB 225829 AG Nürtingen<br />
Stammkapital 25.000 Euro<br />
Geschäftsführer Oliver Goblirsch<br />
Persönliche Daten des Zeichners:<br />
Name, Vorname | Firma<br />
Geburtsdatum | gegründet am<br />
Geburtsort<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Wohnort<br />
Telefon | Telefax<br />
E-Mail<br />
Ich, der/die Unterzeichnende zeichne auf der Grundlage der Zeichnungsbedingungen hiermit den Sachwertzins<br />
(nachrangiges partiarisches Darlehen) der SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH.<br />
Zeichnungssumme in Euro (mind. € 1.000 + je € 100)<br />
5 % Agio bezogen auf die Zeichnungssumme<br />
insgesamt einzuzahlender Betrag in Euro<br />
Bitte überweisen Sie den Zeichnungsbetrag<br />
auf die nachfolgende<br />
Bankverbindung:<br />
SIB GmbH<br />
Konto-Nr.: 9997, BLZ 600 201 00<br />
Bank: Schwäbische Bank Stuttgart<br />
Mit meiner Zeichnung erlange ich zu nachfolgend angekreuzter Variante das Recht auf folgende nachrangige Verzinsung nach Maßgabe der Zeichnungsbestimmungen:<br />
m Variante 1: Mindestlaufzeit 5 Jahre<br />
m Variante 2: Mindestlaufzeit 10 Jahre<br />
Festverzinsung 1,75 % der Zeichnungssumme p.a. Festverzinsung 2,25 % der Zeichnungssumme p.a.<br />
Umsatzabhängige Verzinsung bis zu 3,00 % der Zeichnungssumme p.a. Umsatzabhängige Verzinsung bis zu 3,00 % der Zeichnungssumme p.a.<br />
Maximale Gesamtverzinsung 4,75 % der Zeichnungssumme p.a. Maximale Gesamtverzinsung 5,25 % der Zeichnungssumme p.a.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners<br />
Die Rückzahlung der Zeichnungssumme, die Auszahlung des Festzinses sowie der umsatzabhängigen Verzinsung sollen auf folgendes<br />
Bankkonto erfolgen:<br />
Name des Kontoinhabers (falls vom Zeichner abweichend)<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
Kreditinstitut<br />
BIC<br />
IBAN<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine<br />
Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung<br />
gestellt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt,<br />
Fax: 0711/2205523, E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.<br />
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise<br />
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.<br />
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf<br />
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Verbrauchers<br />
Empfangsbestätigung<br />
Vor Unterzeichnung der Vertragserklärung auf diesem <strong>Zeichnungsschein</strong> sind mir folgende Unterlagen<br />
zur Verfügung gestellt worden:<br />
M die Zeichnungsbedingungen<br />
M die Risikohinweise<br />
M die Informationen für den <strong>Fernabsatz</strong><br />
Um die Umwelt zu schonen, sendet die SIB GmbH die regelmäßigen Informationen inklusive der<br />
Zinsbescheinigungen per E-Mail zu und verzichtet damit auf den Postversand.<br />
M Ich wünsche dennoch Kommunikation per Brief und zahle dafür eine<br />
geschäftsübliche Bearbeitungsgebühr.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Zeichners
ZEICHNUNGSBEDINGUNGEN<br />
1 Präambel:<br />
1.1 Die SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong>beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(im Folgenden „SIB GmbH“), Filderstadt, Handelsregisternummer:<br />
225829, AG Nürtingen, ist ein bundesweit tätiges <strong>Immobilien</strong>unternehmen<br />
mit Sitz in Filderstadt/Stuttgart, welches 2004 durch<br />
den geschäftsführenden Gesellschafter Oliver Goblirsch gegründet<br />
wurde. Das Unternehmen ist aus der Geschäftstätigkeit des<br />
seit 1997 bestehenden Finanzservice Goblirsch hervorgegangen.<br />
1.2 Die SIB GmbH ist in die vier Geschäftsfelder Vermittlung,<br />
Ankauf, Finanzprodukte und Dienstleistung aufgeteilt.<br />
1.3 Die SIB GmbH ist spezialisiert auf den Ankauf von <strong>Immobilien</strong><br />
aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen, deren<br />
Weiterverkauf sowie auf den Aus- und Aufbau des eigenen <strong>Immobilien</strong>bestandes.<br />
Hervorzuheben sind insbesondere auch die<br />
von der SIB GmbH entwickelten Produkte - dem Ankauf auf Zeit<br />
ähnlich einem <strong>Immobilien</strong>pfandhaus sowie die LeibrentePlus für<br />
Kunden ab 65 Jahren.<br />
1.4 Über diese Ankaufsarten werden <strong>Immobilien</strong> in hauptsächlich<br />
nicht renovierungsbedürftigem Zustand in guten bis sehr<br />
guten Lagen erworben. Der Ankauf findet in der Regel zu einem<br />
Kaufpreis in Höhe von 50 % bis 70 % vom Verkehrswert statt. Die<br />
Nettokaltmieteinnahmen betragen im Normalfall über 8 % des<br />
Nettokaufpreises bei wohnwirtschaftlichen Objekten und über<br />
10 % des Nettokaufpreises bei gewerblichen Objekten.<br />
1.5 Um den bisherigen <strong>Immobilien</strong>bestand weiter und verstärkt<br />
auszubauen, bietet die SIB GmbH partiarische Darlehen an.<br />
1.6 Die Rückführung der partiarischen Darlehen – bezeichnet als<br />
SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzins (im Folgenden auch als Sachwertzins bezeichnet),<br />
wird entweder aus den Verkaufserlösen aus <strong>Immobilien</strong>verkäufen,<br />
aus dem Cashflow oder durch Refinanzierung erfolgen.<br />
2 Rechtsverhältnisse<br />
Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind diese Zeichnungsbedingungen<br />
sowie der <strong>Zeichnungsschein</strong>.<br />
3 Rechtsnatur<br />
3.1 Der Sachwertzins ist ein qualifiziert nachrangiges partiarisches<br />
Darlehen. Bei diesem partiarischen Darlehen wird dem<br />
Zeichner (= Darlehensgeber) neben Zinsen auch ein Anteil am<br />
Umsatz aus Mieteinnahmen zugesprochen. Qualifiziert nachrangig<br />
ist der hier zur Zeichnung angebotene Sachwertzins, da er in<br />
der Krise nach den übrigen Gläubigern bedient wird und eine Auszahlung<br />
nur mit dem Rang der Einlagenrückgewähransprüche der<br />
Gesellschafter erfolgt.<br />
3.2 Der Zeichner trägt in Höhe seiner Zeichnung und der hier<br />
versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko<br />
hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung<br />
ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche<br />
Position inne zu haben (bitte lesen Sie hierzu<br />
Ziffer 22), weil seine Ansprüche nur dann erfüllt werden können,<br />
wenn Aktivvermögen und die liquiden Mittel der SIB GmbH zur Begleichung<br />
auch aller weiteren gegen die SIB GmbH bestehenden<br />
Forderungen ausreichen.<br />
3.3 Eine über die Zeichnung hinausgehende Nachschusspflicht<br />
besteht nicht.<br />
4 Zeichnungssumme<br />
Als Zeichnungssumme wird der Betrag bezeichnet, den der Zeichner<br />
als Darlehen in die SIB GmbH investiert. Das Agio ist nicht<br />
Teil der Zeichnungssumme. 5<br />
Mindestzeichnung<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 1.000 Euro€ zzgl. Agio. Die<br />
Stückelung beträgt 100 Euro.<br />
6 Agio<br />
Auf die Zeichnungssumme ist ein Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme zu entrichten. Das Agio wird nicht zurückbezahlt.<br />
7 Einzahlung<br />
7.1 Die Einzahlung der Zeichnungssumme hat auf das Konto der<br />
SIB GmbH zu erfolgen:<br />
Bank:<br />
Schwäbische Bank<br />
Kontoinhaber: SIB GmbH<br />
Kontonummer: 9997<br />
BLZ: 600 201 00<br />
IBAN: DE79 6002 0100 0000 0099 97<br />
BIC:<br />
SCHWDESS<br />
Verwendungszweck: Sachwertzins / Name des Zeichners<br />
7.2 Zahlungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Annahme<br />
des Zeichnungsangebotes auf dem Konto der SIB GmbH eingegangen<br />
sein.<br />
8 Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den<br />
<strong>Zeichnungsschein</strong> unterzeichnet und der <strong>Zeichnungsschein</strong> der<br />
SIB GmbH zugeht.<br />
9 Festverzinsung<br />
9.1 Die Zeichnungssumme wird abhängig von der Laufzeit ab<br />
dem Tag der Einzahlung verzinst. Bei einer Mindestlaufzeit von 5<br />
Jahren beträgt der Festzins 1,75 % p.a., bei einer Mindestlaufzeit<br />
von 10 Jahren beträgt der Festzins 2,25 % p.a. jeweils bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme.<br />
9.2 Die Zinsansprüche sind nachrangig im Sinne der Ziffer 18<br />
dieser Zeichnungsbedingungen.<br />
10 Umsatzabhängige Verzinsung<br />
10.1 62 % der gesamten von der SIB GmbH im Kalenderjahr eingenommenen<br />
Nettomieterträge aus im Eigenbestand der SIB<br />
GmbH befindlichen <strong>Immobilien</strong> werden an die Zeichner nach Maßgabe<br />
der Ziffer 11 ausgeschüttet.<br />
10.2 Die maximale umsatzabhängige Verzinsung darf jedoch unabhängig<br />
von der Mindestlaufzeit 3,00 % p.a. der Zeichnungssumme<br />
nicht überschreiten.<br />
11 Ermittlung der Vorauszahlung der umsatzabhängigen<br />
Verzinsung aus Mieteinnahmen<br />
11.1 Da zu Beginn des Jahres nicht feststeht, wie hoch die umsatzabhängige<br />
Verzinsung sein wird, wird diese für das laufende<br />
Jahr und nur vorläufig auf der Grundlage der gesamten Nettomieterträge<br />
des Vorjahres aus allen im Bestand der SIB GmbH befindlichen<br />
<strong>Immobilien</strong> geschätzt.<br />
11.2 Weichen die Nettomieterträge des laufenden Geschäftsjahres<br />
negativ von den der Berechnung zugrunde gelegten Erträgen<br />
ab, kann die SIB GmbH die monatliche Auszahlung im laufenden<br />
Jahr anpassen.<br />
11.3 Sinken die Nettomieterträge im laufenden Geschäftsjahr<br />
bei unterjähriger Berechnung unter 3 % des insgesamt in <strong>Immobilien</strong><br />
investierten Fremd- und Eigenkapitals, kann die SIB GmbH<br />
die monatlichen Auszahlungen stoppen, bis die Erträge aus den<br />
Nettomieteinnahmen wieder 3 % übersteigen.<br />
11.4 Zu Beginn jedes Jahres wird die umsatzabhängige Verzinsung<br />
für das vergangene Jahr berechnet und mit den ausgezahlten<br />
Ausschüttungen verglichen. Wurde zuviel umsatzabhängige<br />
Verzinsung ausbezahlt, kann die SIB GmbH den überzahlten<br />
Betrag mit der umsatzabhängigen Verzinsung der Folgemonate<br />
verrechnen. Hat die SIB GmbH zu wenig umsatzabhängige Verzinsung<br />
ausbezahlt, erfolgt die Nachzahlung des Fehlbetrages mit<br />
der Auszahlung der umsatzabhängigen Verzinsung für den Februar<br />
des laufenden Geschäftsjahres.<br />
12 Maximale Gesamtverzinsung<br />
Die maximale Gesamtverzinsung beträgt bei einer Mindestlaufzeit<br />
von 5 Jahren 4,75 % p.a., bei einer Mindest laufzeit von 10<br />
Jahren 5,25 % p.a. jeweils bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />
13 Berechnung der Verzinsung bei unterjähriger Einzahlung<br />
13.1 Der Anspruch auf die Festverzinsung entsteht mit dem Tag<br />
der Einzahlung. Das Jahr wird mit 360 Zinstagen berechnet.<br />
13.2 Der Anspruch auf die Ausschüttung der umsatzabhängigen<br />
Verzinsung entsteht mit dem Tag der Einzahlung.<br />
14 Fälligkeit der Verzinsung<br />
14.1 Die Festverzinsung und die umsatzabhängige Verzinsung<br />
wird nachschüssig zum Ablauf eines Kalendermonats fällig.<br />
14.2 Die Festverzinsung und die umsatzabhängige Verzinsung für<br />
den Monat, in dem die Einzahlung erfolgt, wird zusammen mit der<br />
Verzinsung für den Folgemonat ausbezahlt. Es erfolgt eine taggenaue<br />
Abrechnung, wobei der Monat mit 30 Zinstagen angesetzt<br />
wird.<br />
15 Bargeldlose Zahlung<br />
Zahlstelle für den Zeichner ist die SIB GmbH. Der Zeichner ist verpflichtet,<br />
der SIB GmbH eine Kontoverbindung mitzuteilen. Die<br />
Auszahlung der Ausschüttungen erfolgt automatisch auf das vom<br />
Zeichner benannte Konto.<br />
16 Abführung der Steuer<br />
Die Zinserträge sind vom Zeichner nach den Vorschriften für Erträge<br />
aus Kapital zu versteuern. Diese variieren von Staat zu Staat.<br />
Die SIB GmbH wird bis auf Weiteres die Zinsabschlagssteuer<br />
direkt abführen. Die steuerliche Anrechnung oder Abgeltungswirkung<br />
der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer ist vom Zeichner<br />
selbst bzw. von dessen steuerlichen Berater zu prüfen. Der Zeichner<br />
ist verpflichtet, hierfür die ggf. notwendigen Informationen zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Der Zeichner hat für sonstige steuerliche Belange selbst Sorge<br />
zu tragen.<br />
17 Laufzeit, Rückkauf, Tilgung<br />
17.1 Der Zeichner wählt auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> entweder<br />
eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren oder von 10 Jahren ab dem auf<br />
den Zahlungseingang auf dem Konto der SIB GmbH folgenden Monatsersten.<br />
17.2 Während dieser Zeit ist eine Kündigung für den Zeichner nur<br />
aus wichtigem Grunde möglich.<br />
17.3 Die Laufzeit des Sachwertzinses verlängert sich nach Ablauf<br />
der Mindestlaufzeit jeweils um ein Jahr, sofern der Sachwertzins<br />
nicht von dem Zeichner oder der SIB GmbH mit einer Frist<br />
von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.<br />
17.4 Die SIB GmbH kann den Sachwertzins jederzeit ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist für 110 % des Nennwerts zuzüglich der<br />
anteiligen unterjährigen Festverzinsung ablösen. Der Rückzahlungsbetrag<br />
ist abweichend von Ziffer 13.2 sofort fällig.<br />
17.5 Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach<br />
Laufzeitende oder Kündigung. Die Zeichnungssumme ist 10 Banktage<br />
nach Vertragsbeendigung fällig.<br />
18 Qualifizierter Nachrang, Liquiditätsvorbehalt<br />
18.1 Der Zeichner tritt für den Fall der Insolvenz hiermit mit seinen<br />
Forderungen unwiderruflich im Rang hinter sämtliche Forderungen<br />
gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit<br />
Ausnahme der gleichrangigen Gläubiger) und im Rang hinter die<br />
Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 InsO zurück. Seine<br />
Forderungen sind im Rang von § 39 Abs. 2 InsO zu berichtigen.<br />
Der Zeichner kann seine Forderungen aus dem Sachwertzins nicht<br />
vor, sondern nur gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen<br />
der Gesellschafter der SIB GmbH verlangen.<br />
18.2 Außerhalb der Insolvenz verpflichtet sich der Zeichner, seine<br />
Forderungen so lange und soweit nicht geltend zu machen, wie<br />
die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen<br />
zu einer zum Insolvenzantrag verpflichtenden Überschuldung (§ 19<br />
InsO) oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) der SIB GmbH führen<br />
würde. Die Forderungen des Zeichners können außerhalb eines<br />
Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach Befriedigung<br />
aller anderen nicht gleichrangigen Gläubiger und erst nach<br />
Beendigung der jeweiligen Krise aus einem etwaigen künftigen<br />
Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem<br />
freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger<br />
der SIB GmbH (mit Ausnahme anderer gleichrangiger Gläubiger)<br />
verbleibt und bei werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung des<br />
satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist, berichtigt werden.<br />
Der Zeichner erklärt sich damit einverstanden, dass er hinsichtlich<br />
aller seiner Forderungen und Nebenforderungen so behandelt<br />
wird, als handele es sich um statutarisches Eigenkapital<br />
der SIB GmbH.<br />
18.3 Unterbleibt die Auszahlung aufgrund der Bestimmung des<br />
18.1 und 18.2 ganz oder teilweise, wird der betreffende Betrag<br />
nachgezahlt. Die Nachzahlung wird mit 3 % p.a. verzinst. Zinsforderungen<br />
aus dem Sachwertzins, die älter als drei Jahre sind und<br />
die aufgrund der Bestimmung des 18.1 und 18.2 nicht ausgezahlt<br />
wurden, verfallen ersatzlos.<br />
18.4 Zu den Forderungen im Sinne von Ziffer 18 zählen auch Nebenforderungen.<br />
19 Verlustbeteiligung<br />
Der Zeichner ist nicht am Verlust der SIB GmbH beteiligt.<br />
20 Übertragung der Rechte<br />
20.1 Die dem Zeichner zustehenden Rechte sind nach den Vorschriften<br />
des BGB zur Übertragung von Forderungen frei übertragbar.<br />
20.2 Die Rechte können nach Maßgabe der Ausgabebedingungen<br />
geteilt werden. Mehrere Berechtigte haben eine gemeinsame<br />
Adresse anzugeben.<br />
21 Auflösung der SIB GmbH<br />
21.1 Im Falle der Liquidation werden die Zeichner im Rang der<br />
Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter bedient.<br />
21.2 Die Zeichner haben keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung<br />
der Zeichnungssumme hinausgehende Teilnahme am Liquidationserlös.<br />
22 Keine Gesellschafterrechte<br />
22.1 Der Zeichner ist kein Gesellschafter und nicht am Vermögen<br />
der SIB GmbH beteiligt.<br />
22.2 Er hat weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters.<br />
Den Zeichnern stehen also auch keine gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte<br />
zu. Insbesondere sind sie nicht zur Teilnahme an den<br />
Gesellschafterversammlungen berechtigt und haben auch keine<br />
Stimmrechte.<br />
22.3 Gesetzliche Auskunftsansprüche bleiben unberührt.<br />
23 Kontroll- und Informationsrechte<br />
Die SIB GmbH händigt dem Zeichner auf Anfrage eine Übersicht<br />
über die Mieteinnahmen der SIB GmbH aus.<br />
24 Ausgabe weiterer Zeichnungen<br />
24.1 Die SIB GmbH ist berechtigt, partiarische Darlehen in beliebiger<br />
Höhe einzuwerben. Die Zeichner der partiarischen Darlehen<br />
sind im Rang gleichberechtigt.<br />
24.2 Alle Sachwertzinsen sind im Hinblick auf umsatzabhängige<br />
Verzinsung und Festverzinsung untereinander im Rang gleichberechtigt.<br />
Das heißt, dass die Ausschüttungen gleichmäßig auf das<br />
insgesamt vorhandene nominale Kapital aus dem Sachwertzins<br />
verteilt werden.<br />
25 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
25.1 Die Zeichnungsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden<br />
Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
25.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig –<br />
Stuttgart.<br />
26 Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Zeichnungsbedingungen unwirksam<br />
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine<br />
solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen<br />
Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam<br />
weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn<br />
bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürftige<br />
Lücke offenbar wird.
A Allgemeines:<br />
Risikohinweise<br />
1 Überblick<br />
Sie als Zeichner geben der SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (im Folgenden SIB GmbH), Filderstadt, ein partiarisches<br />
Darlehen, bezeichnet als SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzins (im<br />
Folgenden auch Sachwertzins genannt). Partiarisch ist dieses<br />
Darlehen deswegen, weil Sie neben einer Festverzinsung noch<br />
eine umsatzabhängige Verzinsung erhalten.<br />
Das Darlehen ist nachrangig. Es handelt sich bei dem Sachwertzins<br />
also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei<br />
der Rück zahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch<br />
bedingt ist. Sie haben daher nicht die gleichen Rechte wie ein<br />
sonstiger Gläubiger. Lesen Sie bitte die genauen Regelungen in<br />
den Zeichnungs bedingungen und Ziffer B1 dieser Risikohinweise.<br />
Der Sachwertzins ist unbesichert, weil Ihnen keine Sicherheiten<br />
(z.B. eine Grundschuld, ein Pfandrecht oder eine Sicherungsabtretung)<br />
eingeräumt werden (vgl. Näheres unter Ziffer B5).<br />
Es ist in Ihr unternehmerisches Ermessen gestellt, ob Sie den Geschäftsplan<br />
der SIB GmbH für Erfolg versprechend halten. Vor Ihrer<br />
endgültigen Anlageentscheidung sollten Sie sich durch einen<br />
fachkundigen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder<br />
Steuerberater, beraten lassen.<br />
2 Kumulation von Einzelrisiken<br />
Die nachfolgend genannten Risikofaktoren können nicht nur<br />
einzeln, sondern auch kumuliert auftreten und sich hierdurch<br />
gegenseitig verstärken. Dies kann dazu führen, dass von einem<br />
Risikofaktor, dem Sie ursprünglich eine geringere Gefährdungskategorie<br />
zugeordnet haben, eine weit höhere Gefährdung ausgeht.<br />
Auch Ihre persönlichen Umstände, von denen die SIB GmbH keine<br />
Kenntnis hat, können dazu führen, dass ein Risiko ein höheres Gefährdungspotential<br />
entwickelt, als hier dargestellt.<br />
3 Totalverlustrisiko<br />
Im Extremfall können Sie als Zeichner einen Totalverlust erleiden.<br />
Der Totalverlust tritt ein, wenn die SIB GmbH nicht in der Lage<br />
ist, das Anlagekapital zurückzuzahlen. Eine über die Zeichnungssumme<br />
hinausgehende Zahlungsverpflichtung besteht für Sie als<br />
Zeichner nicht. Das Risiko besteht also darin, dass Sie als Zeichner<br />
das eingesetzte Kapital (Sachwertzins) und die damit verbundenen<br />
Zinsansprüche verlieren.<br />
B Die Risiken im Einzelnen:<br />
1 Besondere Risiken aus der Nachrangigkeit Ihrer<br />
Ansprüche<br />
Der Sachwertzins ist mit einer sogenannten qualifizierten Nachrangigkeit<br />
ausgestattet. Das bedeutet, dass Sie als Zeichner außerhalb<br />
der Insolvenz Ihre Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend<br />
machen können, wenn das Aktivvermögen und die liquiden Geldmittel<br />
ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen die SIB GmbH<br />
auszugleichen. Bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung fallen<br />
Sie mit Ihren Ansprüchen schon dann aus, wenn andere Gläubiger<br />
noch Befriedigung erlangen können. Sie tragen wie ein Gesellschafter<br />
in Höhe Ihrer Anlage und der hier versprochenen Zinsen ein über<br />
das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches<br />
Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter<br />
zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben. Im<br />
Falle der Insolvenz und Liquidation werden Ihre Forderung im Rang<br />
wie Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter berichtigt.<br />
2 Kein förmlicher Prospekt, nicht regulierter Vertrieb<br />
Es gibt keinen förmlichen Prospekt. Ein förmlicher Verkaufsprospekt<br />
nach dem Verkaufsprospektgesetz dient unter anderem dem<br />
Anlegerschutz. Er soll den Anleger vollständig über alle wesentlichen<br />
Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören Informationen<br />
über den Anbieter ebenso wie die mit dem Geschäftsmodell<br />
verbundenen Chancen und Risiken. Bei dem hier angebotenen<br />
Sachwertzins ist ein förmlicher Verkaufsprospekt gesetzlich<br />
nicht gefordert. Es stehen Ihnen mithin nicht die Informationsquellen<br />
zur Verfügung, die ein Anleger in vergleichbaren Fällen<br />
nutzen kann. Der Sachwertzins ist kein Finanzinstrument im Sinne<br />
des Kreditwesen gesetzes. Deswegen kann er von Vertrieben<br />
angeboten werden, die nicht der Aufsicht des Bundesamtes für<br />
Finanzdienstleistung (BaFin) unterliegen. Die staatliche Aufsicht<br />
dient unter anderem auch dem Anlegerschutz. Sie müssen sich<br />
als Zeichner darüber im Klaren sein, dass Sie eine nicht regulierte<br />
Anlage tätigen und dass ggf. ein nicht regulierter Vertrieb Ihnen<br />
das nachrangige partiarische Darlehen vermitteln kann.<br />
3 Keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
Der Sachwertzins ist nicht von einem Wirtschaftsprüfer (WP) geprüft<br />
worden. Grundsätzlich dienen solche WP-Gutachten der Einschätzung<br />
der Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens. Bei einer<br />
solchen Prüfung werden oft sogar schwerwiegende Planungsoder<br />
Berechnungsfehler aufgedeckt. Ohne ein WP-Gutachten ist<br />
das Risiko, dass derartige Mängel in der Planung oder Berechnung<br />
bestehen, aber unentdeckt bleiben, wesentlich größer.<br />
4 Kein externes Rating<br />
Unter externem „Rating” versteht man im Allgemeinen die Einschätzung<br />
der Bonität eines Unternehmens durch eine sog. Ratingagentur.<br />
Unter Bonität versteht man in der Regel die Fähigkeit<br />
eines Unternehmens, seine Schulden zeitgerecht zurückzahlen zu<br />
können (Kreditwürdigkeit). Da ein externes Rating nicht zur Verfügung<br />
steht, ist es der persönlichen Einschätzung des Zeichners<br />
überlassen, die Bonität der SIB GmbH zu beurteilen.<br />
5 Keine Besicherung<br />
Der Sachwertzins ist nicht besichert. Eine Besicherung dient dazu,<br />
die Anlage gegen Verluste abzusichern. Eine solche Besicherung<br />
steht Ihnen nicht zur Verfügung. Kann die SIB GmbH die Zinsen<br />
oder das Darlehen ganz oder teilweise nicht bedienen, kann der<br />
Zeichner nicht auf eine Sicherheit zurückgreifen.<br />
6 Schlüsselpersonenrisiko<br />
Der Erfolg der SIB GmbH hängt wesentlich von der unternehmerischen<br />
Fähigkeit der Geschäftsführung und der Qualität etwaiger<br />
externer Berater ab. Der Verlust dieser unternehmenstragenden<br />
Personen kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der SIB GmbH auswirken. In dem vorliegenden Projekt gibt es nur<br />
Herrn Oliver Goblirsch als unternehmenstragende Person. Fällt er<br />
aus, droht die gesamte Unternehmung zu scheitern. Die Konzentration<br />
auf die Person von Herrn Oliver Goblirsch ist ein erhebliches<br />
Klumpenrisiko. Das Klumpenrisiko liegt auch darin, dass die Entscheidungen<br />
des Herrn Oliver Goblirsch nicht kontrolliert werden.<br />
7 Verflechtungsrisiko<br />
Eng mit dem Schlüsselpersonenrisiko hängt das Verflechtungsrisiko<br />
zusammen. Zur Zeit bestehen weder kapitalmäßige noch<br />
personelle Verflechtungen. Es ist aber vorgesehen, dass auf absehbare<br />
Zeit weitere Gesellschaften, an denen Herr Goblirsch<br />
voraussichtlich beteiligt sein wird, mit der SIB GmbH zusammenwirken,<br />
beispielsweise als Verwaltungsgesellschaft oder als<br />
Zwischenmieter. Aufgrund der dann bestehenden Verflechtung<br />
besteht das Risiko, dass Herr Goblirsch Entscheidungen trifft<br />
oder treffen lässt, bei denen er nicht vorrangig die Interessen der<br />
SIB GmbH, sondern Belange der verflochtenen Gesellschaften<br />
verfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese Interessenskonflikte<br />
zum Nachteil der Zeichner gelöst werden, mit der Folge dass die<br />
Verwirklichung des Risikos sich negativ auf den Erfolg des Sachwertzinses<br />
auswirkt. Der Zeichner muss für den Fall, dass solche<br />
Interessenskonflikte auftreten, letztlich ohne die Möglichkeit einer<br />
wirksamen Kontrolle darauf vertrauen, dass solche Interessenskonflikte<br />
in transparenter und angemessener Weise gelöst<br />
werden. Der Zeichner muss aber wissen, dass man das systematische<br />
Risiko, das in Verflechtungen steckt, nicht egalisieren kann.<br />
8 Finanzierung Ihrer Einzahlung<br />
Eine persönliche Finanzierung der Kapitalanlage wird von der SIB<br />
GmbH nicht empfohlen oder gar angeboten. Bei einer vollständigen<br />
oder teilweisen Fremdfinanzierung der Kapitalanlage besteht<br />
für Sie als Zeichner das Risiko, dass die von der SIB GmbH erhaltenen<br />
Auszahlungen Ihre Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht<br />
oder nicht vollständig decken. Sie müssen Ihre Finanzierung auch<br />
dann bedienen, wenn die SIB GmbH keine Zinsen oder Tilgung bezahlt.<br />
9 Blind Pool-Risiko<br />
Die Anlageobjekte der SIB GmbH sind zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
dieser Verkaufsunterlagen nur zum Teil bekannt (‚Blind Pool’).<br />
Die Investitionen in weitere <strong>Immobilien</strong> werden erst später in Abhängigkeit<br />
von der Liquiditätslage erfolgen. Sie als Zeichner setzen<br />
sich deshalb u. a. dem Risiko aus, dass sich das Gesamtportfolio<br />
der <strong>Immobilien</strong> nicht erwartungsgemäß zusammensetzt. Das<br />
Geschäftsmodell der SIB GmbH sieht vor, dass unter anderem in<br />
<strong>Immobilien</strong> aus Zwangsversteigerungen investiert wird. Es kann<br />
nicht gewährleistet werden, dass überhaupt ausreichend geeignete<br />
Anlageobjekte erworben werden können. Die bei mangelnden<br />
Investitions möglichkeiten verbleibende freie Liquidität kann<br />
möglicherweise nicht die erwarteten Erträge erwirtschaften, mit<br />
der Folge dass es zu geringeren Auszahlungen an Sie kommen<br />
kann. Auch können bei Blind Pool-Konzeptionen keine zuverlässigen<br />
Prognosen erstellt werden, da die endgültigen Daten des<br />
Anlageportfolios noch nicht vorliegen. Es besteht das Risiko, dass<br />
einige oder alle der getroffenen Annahmen nicht zutreffend gewählt<br />
wurden, oder Sachverhalte sich anders entwickeln als angenommen.<br />
Dies kann z.B. zu späteren Investitionen und zu höheren<br />
Nebenkosten führen und damit die wirtschaftliche Situation<br />
der SIB GmbH negativ beeinflussen. Weiter haben Sie als Zeichner<br />
zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht die Möglichkeit, sich ein<br />
abschließendes Bild über die Investitionsobjekte zu verschaffen.<br />
10 Keine Zweckbindung für den Sachwertzins, Platzierungsrisiko<br />
Der Sachwertzins unterliegt keiner Zweckbindung. Die Geschäftsleitung<br />
ist durch die Zeichnungsbedingungen nicht gehalten,<br />
den Sachwertzins für Substanz bildende Investitionen (zum<br />
Beispiel Kauf von <strong>Immobilien</strong>) zu verwenden. Deswegen kann<br />
der Sachwertzins auch dazu verwandt werden, die laufenden<br />
Geschäftsunkosten zu begleichen. Dies kann zur Aushöhlung der<br />
wirtschaftlichen Basis des Sachwertzinses führen. Wird insbesondere<br />
mittels des Sachwertzinses weniger Kapital eingeworben<br />
als geplant, steht unter Umständen nicht genügend Kapital<br />
für Substanz bildende Investitionen zur Verfügung, weil die laufenden<br />
Geschäftskosten einen überproportionalen Anteil der<br />
durch den Sachwertzins eingeworbenen Gelder verbrauchen. Die<br />
Folge einer solchen Entwicklung ist, dass zunächst die Mieterträge<br />
unterhalb der Erwartungen bleiben und im Extremfall auch<br />
nicht genügend Substanz gebildet werden kann, um den Sachwertzins<br />
zu tilgen.<br />
11 Baumängel, Altlasten und verspätete Fertigstellung<br />
Konzeptgemäß wird die SIB GmbH das Eigentum an mehreren<br />
<strong>Immobilien</strong> aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen<br />
erwerben. Diese können mit verdeckten Mängeln, Schadstoffen<br />
oder Altlasten behaftet sein, die vor dem Kauf nicht oder nicht<br />
im vollen Umfang erkannt werden. Dieses Risiko ist im Rahmen<br />
von Zwangsversteigerungen besonders groß, weil die zwangsversteigerten<br />
<strong>Immobilien</strong> vor der Versteigerung häufig nicht oder<br />
nicht umfassend besichtigt werden können. Aus den unerkannten<br />
Mängeln können nicht vorgesehene Kosten oder andere Nachteile,<br />
z.B. in Form eines Nutzungsverbots, entstehen. Daneben könnten<br />
bestehende Ansprüche gegenüber dem Bauherrn oder Dritten<br />
nicht durchsetzbar oder einbringlich sein. Für den Fall, dass die<br />
SIB GmbH in noch im Bau befindliche <strong>Immobilien</strong> investiert, besteht<br />
das Risiko einer verspäteten oder mangelhaften Fertigstellung.<br />
Dies kann zu erhöhten Kosten und zu einer eingeschränkten<br />
Vermietbarkeit führen und damit zu einer negativen Beeinflussung<br />
des Investments. Etwaige Aus einandersetzungen mit dem Verkäufer,<br />
dem Bauträger oder sonstigen Vertragspartnern können<br />
zusätzlichen nicht kalkulierten Aufwand verursachen. Auch könnten<br />
Forderungen gegen Dritte nicht durchsetzbar sein, z.B. wenn<br />
der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sollte ein außerplanmäßiger<br />
Verkauf einer Immobilie erforderlich werden, besteht das Risiko,<br />
dass nur ein deutlich geminderter Verkaufspreis erzielt werden<br />
kann. Diese Risiken können im Extremfall zu einer Insolvenz der<br />
SIB GmbH und somit zum Verlust des von Ihnen als Zeichner investierten<br />
Kapitals führen.<br />
12 Risiken hinsichtlich der Vermietung<br />
Das Konzept der SIB GmbH baut unter anderem auf der Vermietbarkeit<br />
der erworbenen <strong>Immobilien</strong> auf. Die umsatzabhängige<br />
Verzinsung des Sachwertzinses wird dabei vollständig aus den<br />
Nettomieterträgen aus den im Eigenbestand befindlichen <strong>Immobilien</strong><br />
gezahlt. Hinsichtlich der Vermietung unterliegen <strong>Immobilien</strong><br />
verschiedenen Risiken. Es kann sein, dass die dauerhafte Vermietung<br />
der Objekte nicht oder nicht wie erwartet ausfällt. Auch ist<br />
es möglich, dass die Mieter ihren Verpflichtungen aus den Mietverhältnissen<br />
nicht oder nicht vollständig nachkommen. Zudem<br />
hängt die Entwicklung der Mietpreise von den wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen ab. Die Verwirklichung dieser Risiken kann<br />
dazu führen, dass Sie mit Ihrer umsatzabhängigen Verzinsung ausfallen.<br />
Ebenso sind auch Ihre sonstigen Ansprüche gegen die SIB<br />
GmbH aufgrund der negativen Auswirkung auf die wirtschaftliche<br />
Lage der SIB GmbH gefährdet.<br />
13 Risiken hinsichtlich der Wertentwicklung der<br />
<strong>Immobilien</strong><br />
Wertentwicklungen von <strong>Immobilien</strong> sind grundsätzlich nur schwer<br />
prognostizierbar, da diese zyklischen Entwicklungen des <strong>Immobilien</strong>marktes<br />
allgemein, aber auch Entwicklungen des Standortes<br />
und objektbedingten Umständen im besonderen unterliegen. Negative<br />
Wertentwicklungen wirken sich vor allem bei einem Verkauf<br />
von <strong>Immobilien</strong> aus. Der Wertverfall kann dazu führen, dass<br />
der Sachwertzins aus den Verkaufserlösen nicht getilgt werden<br />
kann. Aber auch ohne Verkauf kann sich ein Wertverfall der <strong>Immobilien</strong><br />
negativ auswirken, wenn es nicht gelingt, eine Anschlussfinanzierung<br />
für den ggf. auslaufenden Sachwertzins zu finden.<br />
14 Versicherungen<br />
Nach dem Erwerb der <strong>Immobilien</strong> werden diese im üblichen<br />
Rahmen versichert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
bestimmte Risiken für die <strong>Immobilien</strong> nicht von den noch abzuschließenden<br />
Versicherungen umfasst werden, oder dass derartige<br />
Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann zum Beispiel für<br />
bestimmte Naturkatastrophen gelten. Sollte ein Schaden durch<br />
ein nicht versichertes Schadensereignis entstehen, oder sollten<br />
Versicherungs leistungen nicht in ausreichender Höhe erfolgen,<br />
hätte die Anbieterin die Differenz zu tragen. Dadurch könnte sich<br />
das prognostizierte Ergebnis verschlechtern oder die SIB GmbH<br />
im schlimmsten Fall in ihrer Existenz gefährdet werden, sodass<br />
auch eine Gefährdung Ihrer Investition eintreten kann.<br />
15 Vertragserfüllungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren<br />
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Nichterfüllung<br />
oder Kündigung von Verträgen könnte sich negativ auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der SIB GmbH auswirken und im schlimmsten<br />
Fall die Fortführung der Geschäftstätigkeit der SIB GmbH verhindern<br />
und damit auch Ihr eingesetztes Kapital gefährden.<br />
16 Fungibilitätsrisiko<br />
Es existiert kein Handelsplatz für den Sachwertzins, so dass Sie<br />
je nach gewählter Mindestlaufzeit von einer Bindungsdauer von<br />
5 bzw. 10 Jahren ausgehen müssen. Eine Übertragung an Dritte<br />
im Rahmen eines privaten Verkaufs ist zwar rechtlich jederzeit<br />
möglich, kann aber in Ermangelung eines Marktes zu erheblichen<br />
finanziellen Nachteilen führen.<br />
17 Bedeutung des Insolvenzrisikos<br />
Die SIB GmbH muss wirtschaftlich in der Lage sein, Zinsen und<br />
Tilgung bedienen zu können. Zinsen und Tilgung können nicht bedient<br />
werden, wenn die SIB GmbH insolvent bzw. zahlungsunfähig<br />
wird oder sich in einer Krise befindet. Eine solche Entwicklung ist<br />
nicht auszuschließen und bedeutet für Sie als Zeichner das Risiko<br />
eines Totalverlustes. Hinzukommt, dass Ihr Risiko aufgrund der<br />
vereinbarten Nachrangigkeit Ihrer Zins- und Rückzahlungsansprüche<br />
sogar über das übliche Insolvenzrisiko hinausgeht (vgl. Ziffer<br />
B1 dieser Risikohinweise).<br />
18 Steuerliche Risiken<br />
Die Konzeption des Sachwertzinses ist nicht auf Steuerersparnis<br />
ausgerichtet. Es liegen ihm keine besonderen steuerlichen Erwägungen<br />
zugrunde. Die Zinserträge sind vom Zeichner nach den<br />
Vorschriften für Erträge aus Kapital zu versteuern. Diese variieren<br />
von Staat zu Staat. Die SIB GmbH wird bis auf Weiteres die<br />
Zinsabschlagssteuer direkt abführen. Die steuerliche Anrechnung<br />
oder Abgeltungswirkung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer<br />
ist vom Zeichner selbst bzw. von dessen steuerlichen Berater zu<br />
prüfen.
SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Informationen für Zeichner des SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzinses<br />
(gemäß § 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§1 und 2 EGBGB)<br />
1 Informationen zum Anbieter<br />
Anbieter und Emittentin: SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (im Folgenden SIB<br />
GmbH)<br />
Stammkapital:<br />
25.000 Euro<br />
Sitz und Adresse: Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />
Telefon: 0711 -70707990<br />
Telefax: 0711-2205523<br />
Email:<br />
info@suevia-immobilien.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht Nürtingen<br />
HRB-Nr.: 225829<br />
Rechtsordnung: Deutsches Recht<br />
Gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Oliver Goblirsch<br />
Ladungsfähige Anschrift des gesetzlichen Vertreters:<br />
Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />
2 Die Hauptgeschäftstätigkeit der SIB GmbH und<br />
Aufsicht<br />
Die SIB GmbH ist spezialisiert auf den Ankauf von <strong>Immobilien</strong> aus<br />
Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen, deren Weiterverkauf<br />
sowie auf den Aufbau des eigenen <strong>Immobilien</strong>bestandes.<br />
Desweiteren bietet die SIB GmbH die von ihr entwickelten Produkte<br />
- dem Ankauf auf Zeit ähnlich einem <strong>Immobilien</strong>pfandhaus<br />
sowie die LeibrentePlus für Kunden ab 65 Jahren an. Über diese<br />
Ankaufsarten werden <strong>Immobilien</strong> in hauptsächlich nicht renovierungsbedürftigem<br />
Zustand in guten bis sehr guten Lagen erworben.<br />
Der Ankauf findet in der Regel zu einem Kaufpreis in Höhe<br />
von 50 % bis 70 % vom Verkehrswert statt. Die Nettokaltmiteinnahmen<br />
betragen im Normalfall über 8 % des Nettokaufspreises<br />
bei wohnwirtschaftlichen Objekten und über 10 % des Nettokaufpreises<br />
bei gewerblichen Objekten.<br />
Die SIB GmbH unterliegt im Rahmen der Gewerbeaufsicht der<br />
Aufsicht des Landratamtes Esslingen in 73726 Esslingen. Eine<br />
weitere Aufsicht im Hinblick auf die Tätigkeit der SIB GmbH existiert<br />
nicht.<br />
3 Vertriebspartner<br />
Der Vertrieb des Sachwertzinses erfolgt durch externe Vertriebspartner<br />
und im Eigenvertrieb. Wie der mit Ihnen in Verbindung<br />
getretene Vertriebspartner heißt, können Sie den Angaben<br />
auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> entnehmen.<br />
4 Informationen zur Finanzdienstleistung<br />
Bei der hier angebotenen Finanzdienstleistung handelt es sich um<br />
ein nachrangiges partiarisches Darlehen hier als Sachwertzins<br />
bezeichnet.<br />
Als Zeichnungssumme wird der Betrag bezeichnet, den der Zeichner<br />
als Darlehen in die SIB GmbH investiert. Zusätzlich zur Zeichnungssumme<br />
zahlt der Zeichner ein Agio von 5 % bezogen auf die<br />
Zeichnungssumme.<br />
Die SIB GmbH verpflichtet sich, zur Zahlung eines Festzinses und<br />
eines umsatzabhängigen Zinses sowie zur Rückzahlung der Zeichnungssumme.<br />
Die Einzelheiten zur Verzinsung finden Sie unter Ziffer 7 dieser<br />
Informationen.<br />
Eine Verlustbeteiligung ist mit dem Sachwertzins nicht verbunden.<br />
Der Zeichner hat keine mitgliedschaftlichen Rechte an der<br />
SIB GmbH inne. Dem Zeichner wird keine Sicherheit eingeräumt.<br />
Der Sachwertzins ist nachrangig. Der Zeichner tritt gemäß § 39<br />
Abs. 2 InsO mit seinen Forderungen samt Nebenforderungen unwiderruflich<br />
im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger<br />
und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme der gleichrangigen<br />
Gläubiger) und im Rang hinter die Forderungen im Sinne des<br />
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 InsO zurück (im Folgenden „Nachrangforderung“).<br />
Der Zeichner verpflichtet sich, seine Forderungen so lange<br />
und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige<br />
Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung<br />
der SIB GmbH im Sinne des § 19 InsO in seiner in diesem Zeitpunkt<br />
geltenden Fassung führen würde. Der Zeichner wird hinsichtlich<br />
der aus dem Sachwertzins etwaig fälligen Tilgung, Zinsen und<br />
Kosten so behandelt, als handele es sich bei dem Sachwertzins,<br />
den Zinsen und den Kosten um statutarisches Eigenkapital der<br />
SIB GmbH. Die Forderungen des Zeichners können außerhalb eines<br />
Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach Befriedigung<br />
aller anderen nicht gleichrangigen Gläubiger und erst nach<br />
Beendigung der jeweiligen Krise aus einem etwaigen künftigen<br />
Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem<br />
freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger<br />
der SIB GmbH (mit Ausnahme anderer gleichrangiger Gläubiger)<br />
verbleibt und bei werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung<br />
des satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist, geltend<br />
gemacht werden. Eine Rückzahlung des Sachwertzinses an den<br />
Zeichner kann auch nicht vor, sondern nur gleichrangig mit den<br />
Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter der SIB GmbH<br />
verlangt werden (qualifizierter Rangrücktritt). Unterbleibt die<br />
Auszahlung aufgrund des vereinbarten qualifizierten Nachrangs<br />
ganz oder teilweise, wird der betreffende Betrag nachgezahlt. Die<br />
Nachzahlung wird mit 3 % p.a. verzinst. Zinsforderungen aus dem<br />
Sachwertzins, die älter als drei Jahre sind und die aufgrund des<br />
vereinbarten qualifizierten Nachrangs nicht ausgezahlt wurden,<br />
verfallen ersatzlos.<br />
5 Verwendungszweck<br />
Die SIB GmbH investiert die mittels des Sachwertzinses eingeworbenen<br />
Gelder in den Aufbau des <strong>Immobilien</strong>bestands sowie<br />
der zugehörigen Akqusitions- und Erwerbskosten. Zusätzlich werden<br />
plangemäß bis maximal 10 % der eingeworbenen Gelder für<br />
Vertrieb, Marketing und Druckkosten etc. verwendet.<br />
Die Rückführung der mittels des Sachwertzinses eingeworbenen<br />
Gelder wird entweder aus den Verkaufserlösen aus <strong>Immobilien</strong>verkäufen,<br />
aus dem Cashflow oder durch Refinanzierung erfolgen.<br />
6 Ausgabetranchen<br />
Es ist keine Höchstgrenze im Hinblick auf die einzuwerbende Gesamtsumme<br />
vorgesehen.<br />
7 Ausstattung des Sachwertzins<br />
Der Festzins beträgt bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren 1,75 %<br />
p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme, bei einer Mindestlaufzeit<br />
von 10 Jahren 2,25 % p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />
Für die umsatzabhängige Verzinsung werden 62 % der im Kalenderjahr<br />
von der SIB GmbH eingenommenen Nettomieterträge aus<br />
im Eigenbestand der SIB GmbH befindlichen <strong>Immobilien</strong> auf die<br />
Zeichner verteilt. Die maximale umsatzabhängige Verzinsung<br />
darf jedoch 3,00 % p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme nicht<br />
überschreiten. Die maximale Gesamtverzinsung beträgt daher<br />
bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren 4,75 % p.a. und bei einer<br />
Mindestlaufzeit von 10 Jahren 5,25 % p.a. jeweils bezogen auf<br />
die Zeichnungssumme. Die Zinszahlung erfolgt nachschüssig zum<br />
Ablauf eines Kalendermonats, wobei die für den Monat der Einzahlung<br />
zeitanteilig anfallenden Zinsen mit der Zinszahlung für<br />
den Folgemonat ausgezahlt werden.<br />
Die Zinsansprüche sind nachrangig.<br />
8 Handel des Sachwertzinses an organisierten Märkten<br />
Ein Handel des Sachwertzinses an organisierten Märkten (Anleihemärkten)<br />
ist weder in Aussicht noch geplant.<br />
9 Risikohinweis<br />
Kumulation von Einzelrisiken, Totalverlustrisiko, besondere Risiken<br />
aus der Nachrangigkeit der Ansprüche, kein förmlicher<br />
Prospekt, nicht regulierter Vertrieb, keine Prüfung durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer, kein externes Rating, keine Besicherung,<br />
Schlüsselpersonenrisiko, Verflechtungsrisiko, Finanzierung Ihrer<br />
Einzahlung, Blind Pool-Risiko, Investitionsrisiko, Platzierungsrisiko,<br />
Baumängel, Altlasten und verspätete Fertigstellung, Risiken<br />
hinsichtlich der Vermietung, Risiken hinsichtlich der Wertentwicklung<br />
der <strong>Immobilien</strong>, Risiken fehlender Versicherungen, Vertragserfüllungsrisiko,<br />
Fungibilitätsrisiko, Bedeutung des Insolvenzrisikos,<br />
steuerliche Risiken.<br />
10 Einzelheiten über das Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den<br />
<strong>Zeichnungsschein</strong> unterzeichnet und der <strong>Zeichnungsschein</strong> der<br />
SIB GmbH zugeht.<br />
11 Mindestlaufzeit, Laufzeit und Kündigungsmöglich -<br />
keiten<br />
Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewählter Alternative 5 oder<br />
10 Jahre ab vollständiger Einzahlung der Zeichnungssumme auf<br />
das Konto der SIB GmbH.<br />
Eine Kündigung vor Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit von<br />
5 bzw. 10 Jahren ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nach Ablauf<br />
der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von<br />
6 Monaten zum Laufzeitende für beide Vertragsparteien möglich.<br />
Die SIB GmbH kann den Sachwertzins zusätzlich jederzeit ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist für 110 % des Nennwerts zuzüglich<br />
der anteiligen unterjährigen Festverzinsung ablösen. Der<br />
Rückzahlungsbetrag ist sofort fällig. Die Regelung zur Nachrangigkeit<br />
bleibt unberührt. Der Zeichner hat seine Kündigungserklärung<br />
zu richten an:<br />
SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />
12 Gesamtpreis<br />
Die Zeichnung erfolgt zum Darlehensbetrag (Zeichnungssumme)<br />
zzgl. des Agios. Daraus ergibt sich der Gesamtpreis, in dem alle<br />
Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere für Vertrieb und<br />
Platzierung der Kapitalanlage, enthalten sind. Es fallen keine weiteren<br />
Kosten und Gebühren auf den Gesamtpreis an.<br />
Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit,<br />
die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage erfolgt nach<br />
dem Einkommensteuergesetz.<br />
13 Informationen zur Zahlung und wie die Erfüllung des<br />
Vertrages durch die SIB GmbH aussehen würde<br />
Der Zeichner hat die Zeichnungssumme auf das angegebene Konto<br />
der SIB GmbH zu überweisen. Die erste Einzahlung muss innerhalb<br />
von 10 Tagen nach Unterschrift auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong><br />
auf dem Konto der SIB GmbH eingegangen sein.<br />
Die Rückzahlung der Zeichnungssumme erfolgt auf das vom Zeichner<br />
angegebene Konto zum Ende der Laufzeit. Die Rückzahlungsansprüche<br />
sowie die Zinsansprüche sind nachrangig.<br />
14 Belehrung über das Widerrufsrecht<br />
Die Vertragserklärung kann nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung<br />
widerrufen werden.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />
Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,<br />
Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde<br />
oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist,<br />
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung<br />
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />
Widerruf ist zu richten an:<br />
SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />
Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt,<br />
Fax: 0711/2205523, E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit<br />
ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis<br />
zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden<br />
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt<br />
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
15 Gültigkeitsdauer des Angebotes der SIB GmbH und<br />
Schließungsgrenze<br />
Die SIB GmbH hat weder eine zeitliche noch eine summenmäßige<br />
Begrenzung zur Zeichnung des Sachwertzinses festgelegt.<br />
16 Leistungsersetzungsvorbehalt<br />
Die SIB GmbH behält sich nicht vor, die angebotene Leistung durch<br />
eine andere gleichwertige Leistung zu ersetzen.<br />
17 Maßgebliches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Auf das Vertragsverhältnis ist sowohl vor Zeichnung als auch nach<br />
Vertragsschluss ausschließlich deutsches Recht anwendbar.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit gesetzlich zulässig<br />
– Stuttgart.<br />
Vertragssprache ist deutsch.<br />
18 Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren<br />
Unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, kann sich der<br />
Zeichner auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden,<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Gemäß<br />
§ 14 Unterlassungsklagengesetz ist die Deutsche Bundesbank<br />
Schlichtungsstelle für <strong>Fernabsatz</strong>verträge.<br />
Die Kontaktdaten lauten:<br />
Deutsche Bundesbank, Postfach 11 12 32,<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Telefon: 0049 69 2388 1907<br />
0049 69 2388 1919<br />
Email: schlichtung@bundesbank.de<br />
19 Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelung<br />
Es besteht weder ein Garantiefonds noch kann der Zeichner sich<br />
im Falle der Zahlungsschwierigkeiten oder der Insolvenz der SIB<br />
GmbH auf eine Entschädigungsregelung stützen.<br />
20 Spezifische, zusätzliche Kosten der Fernkommunikationsmittel<br />
Es gibt keine spezifischen, zusätzlichen Kosten bei Benutzung der<br />
Fernkommunikationsmittel.