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Zeichnungsschein Fernabsatz - Suevia Immobilien

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<strong>Zeichnungsschein</strong> <strong>Fernabsatz</strong><br />

VM DE-<br />

Mindestzeichnung<br />

€ 1.000,–<br />

Stückelung<br />

€ 100,–<br />

Herausgeber:<br />

SIB GmbH<br />

Wiesenstraße 16<br />

70794 Filderstadt<br />

www.suevia-immobilien.de<br />

Telefon: 07 11/70 70 79 90<br />

E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />

HRB 225829 AG Nürtingen<br />

Stammkapital 25.000 Euro<br />

Geschäftsführer Oliver Goblirsch<br />

Persönliche Daten des Zeichners:<br />

Name, Vorname | Firma<br />

Geburtsdatum | gegründet am<br />

Geburtsort<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort<br />

Telefon | Telefax<br />

E-Mail<br />

Ich, der/die Unterzeichnende zeichne auf der Grundlage der Zeichnungsbedingungen hiermit den Sachwertzins<br />

(nachrangiges partiarisches Darlehen) der SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH.<br />

Zeichnungssumme in Euro (mind. € 1.000 + je € 100)<br />

5 % Agio bezogen auf die Zeichnungssumme<br />

insgesamt einzuzahlender Betrag in Euro<br />

Bitte überweisen Sie den Zeichnungsbetrag<br />

auf die nachfolgende<br />

Bankverbindung:<br />

SIB GmbH<br />

Konto-Nr.: 9997, BLZ 600 201 00<br />

Bank: Schwäbische Bank Stuttgart<br />

Mit meiner Zeichnung erlange ich zu nachfolgend angekreuzter Variante das Recht auf folgende nachrangige Verzinsung nach Maßgabe der Zeichnungsbestimmungen:<br />

m Variante 1: Mindestlaufzeit 5 Jahre<br />

m Variante 2: Mindestlaufzeit 10 Jahre<br />

Festverzinsung 1,75 % der Zeichnungssumme p.a. Festverzinsung 2,25 % der Zeichnungssumme p.a.<br />

Umsatzabhängige Verzinsung bis zu 3,00 % der Zeichnungssumme p.a. Umsatzabhängige Verzinsung bis zu 3,00 % der Zeichnungssumme p.a.<br />

Maximale Gesamtverzinsung 4,75 % der Zeichnungssumme p.a. Maximale Gesamtverzinsung 5,25 % der Zeichnungssumme p.a.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners<br />

Die Rückzahlung der Zeichnungssumme, die Auszahlung des Festzinses sowie der umsatzabhängigen Verzinsung sollen auf folgendes<br />

Bankkonto erfolgen:<br />

Name des Kontoinhabers (falls vom Zeichner abweichend)<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

Kreditinstitut<br />

BIC<br />

IBAN<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine<br />

Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung<br />

gestellt worden ist, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt,<br />

Fax: 0711/2205523, E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise<br />

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.<br />

Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf<br />

gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig<br />

erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Verbrauchers<br />

Empfangsbestätigung<br />

Vor Unterzeichnung der Vertragserklärung auf diesem <strong>Zeichnungsschein</strong> sind mir folgende Unterlagen<br />

zur Verfügung gestellt worden:<br />

M die Zeichnungsbedingungen<br />

M die Risikohinweise<br />

M die Informationen für den <strong>Fernabsatz</strong><br />

Um die Umwelt zu schonen, sendet die SIB GmbH die regelmäßigen Informationen inklusive der<br />

Zinsbescheinigungen per E-Mail zu und verzichtet damit auf den Postversand.<br />

M Ich wünsche dennoch Kommunikation per Brief und zahle dafür eine<br />

geschäftsübliche Bearbeitungsgebühr.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Zeichners


ZEICHNUNGSBEDINGUNGEN<br />

1 Präambel:<br />

1.1 Die SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong>beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(im Folgenden „SIB GmbH“), Filderstadt, Handelsregisternummer:<br />

225829, AG Nürtingen, ist ein bundesweit tätiges <strong>Immobilien</strong>unternehmen<br />

mit Sitz in Filderstadt/Stuttgart, welches 2004 durch<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter Oliver Goblirsch gegründet<br />

wurde. Das Unternehmen ist aus der Geschäftstätigkeit des<br />

seit 1997 bestehenden Finanzservice Goblirsch hervorgegangen.<br />

1.2 Die SIB GmbH ist in die vier Geschäftsfelder Vermittlung,<br />

Ankauf, Finanzprodukte und Dienstleistung aufgeteilt.<br />

1.3 Die SIB GmbH ist spezialisiert auf den Ankauf von <strong>Immobilien</strong><br />

aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen, deren<br />

Weiterverkauf sowie auf den Aus- und Aufbau des eigenen <strong>Immobilien</strong>bestandes.<br />

Hervorzuheben sind insbesondere auch die<br />

von der SIB GmbH entwickelten Produkte - dem Ankauf auf Zeit<br />

ähnlich einem <strong>Immobilien</strong>pfandhaus sowie die LeibrentePlus für<br />

Kunden ab 65 Jahren.<br />

1.4 Über diese Ankaufsarten werden <strong>Immobilien</strong> in hauptsächlich<br />

nicht renovierungsbedürftigem Zustand in guten bis sehr<br />

guten Lagen erworben. Der Ankauf findet in der Regel zu einem<br />

Kaufpreis in Höhe von 50 % bis 70 % vom Verkehrswert statt. Die<br />

Nettokaltmieteinnahmen betragen im Normalfall über 8 % des<br />

Nettokaufpreises bei wohnwirtschaftlichen Objekten und über<br />

10 % des Nettokaufpreises bei gewerblichen Objekten.<br />

1.5 Um den bisherigen <strong>Immobilien</strong>bestand weiter und verstärkt<br />

auszubauen, bietet die SIB GmbH partiarische Darlehen an.<br />

1.6 Die Rückführung der partiarischen Darlehen – bezeichnet als<br />

SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzins (im Folgenden auch als Sachwertzins bezeichnet),<br />

wird entweder aus den Verkaufserlösen aus <strong>Immobilien</strong>verkäufen,<br />

aus dem Cashflow oder durch Refinanzierung erfolgen.<br />

2 Rechtsverhältnisse<br />

Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind diese Zeichnungsbedingungen<br />

sowie der <strong>Zeichnungsschein</strong>.<br />

3 Rechtsnatur<br />

3.1 Der Sachwertzins ist ein qualifiziert nachrangiges partiarisches<br />

Darlehen. Bei diesem partiarischen Darlehen wird dem<br />

Zeichner (= Darlehensgeber) neben Zinsen auch ein Anteil am<br />

Umsatz aus Mieteinnahmen zugesprochen. Qualifiziert nachrangig<br />

ist der hier zur Zeichnung angebotene Sachwertzins, da er in<br />

der Krise nach den übrigen Gläubigern bedient wird und eine Auszahlung<br />

nur mit dem Rang der Einlagenrückgewähransprüche der<br />

Gesellschafter erfolgt.<br />

3.2 Der Zeichner trägt in Höhe seiner Zeichnung und der hier<br />

versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko<br />

hinausgehendes unternehmerisches Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung<br />

ohne Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche<br />

Position inne zu haben (bitte lesen Sie hierzu<br />

Ziffer 22), weil seine Ansprüche nur dann erfüllt werden können,<br />

wenn Aktivvermögen und die liquiden Mittel der SIB GmbH zur Begleichung<br />

auch aller weiteren gegen die SIB GmbH bestehenden<br />

Forderungen ausreichen.<br />

3.3 Eine über die Zeichnung hinausgehende Nachschusspflicht<br />

besteht nicht.<br />

4 Zeichnungssumme<br />

Als Zeichnungssumme wird der Betrag bezeichnet, den der Zeichner<br />

als Darlehen in die SIB GmbH investiert. Das Agio ist nicht<br />

Teil der Zeichnungssumme. 5<br />

Mindestzeichnung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 1.000 Euro€ zzgl. Agio. Die<br />

Stückelung beträgt 100 Euro.<br />

6 Agio<br />

Auf die Zeichnungssumme ist ein Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme zu entrichten. Das Agio wird nicht zurückbezahlt.<br />

7 Einzahlung<br />

7.1 Die Einzahlung der Zeichnungssumme hat auf das Konto der<br />

SIB GmbH zu erfolgen:<br />

Bank:<br />

Schwäbische Bank<br />

Kontoinhaber: SIB GmbH<br />

Kontonummer: 9997<br />

BLZ: 600 201 00<br />

IBAN: DE79 6002 0100 0000 0099 97<br />

BIC:<br />

SCHWDESS<br />

Verwendungszweck: Sachwertzins / Name des Zeichners<br />

7.2 Zahlungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Annahme<br />

des Zeichnungsangebotes auf dem Konto der SIB GmbH eingegangen<br />

sein.<br />

8 Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den<br />

<strong>Zeichnungsschein</strong> unterzeichnet und der <strong>Zeichnungsschein</strong> der<br />

SIB GmbH zugeht.<br />

9 Festverzinsung<br />

9.1 Die Zeichnungssumme wird abhängig von der Laufzeit ab<br />

dem Tag der Einzahlung verzinst. Bei einer Mindestlaufzeit von 5<br />

Jahren beträgt der Festzins 1,75 % p.a., bei einer Mindestlaufzeit<br />

von 10 Jahren beträgt der Festzins 2,25 % p.a. jeweils bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme.<br />

9.2 Die Zinsansprüche sind nachrangig im Sinne der Ziffer 18<br />

dieser Zeichnungsbedingungen.<br />

10 Umsatzabhängige Verzinsung<br />

10.1 62 % der gesamten von der SIB GmbH im Kalenderjahr eingenommenen<br />

Nettomieterträge aus im Eigenbestand der SIB<br />

GmbH befindlichen <strong>Immobilien</strong> werden an die Zeichner nach Maßgabe<br />

der Ziffer 11 ausgeschüttet.<br />

10.2 Die maximale umsatzabhängige Verzinsung darf jedoch unabhängig<br />

von der Mindestlaufzeit 3,00 % p.a. der Zeichnungssumme<br />

nicht überschreiten.<br />

11 Ermittlung der Vorauszahlung der umsatzabhängigen<br />

Verzinsung aus Mieteinnahmen<br />

11.1 Da zu Beginn des Jahres nicht feststeht, wie hoch die umsatzabhängige<br />

Verzinsung sein wird, wird diese für das laufende<br />

Jahr und nur vorläufig auf der Grundlage der gesamten Nettomieterträge<br />

des Vorjahres aus allen im Bestand der SIB GmbH befindlichen<br />

<strong>Immobilien</strong> geschätzt.<br />

11.2 Weichen die Nettomieterträge des laufenden Geschäftsjahres<br />

negativ von den der Berechnung zugrunde gelegten Erträgen<br />

ab, kann die SIB GmbH die monatliche Auszahlung im laufenden<br />

Jahr anpassen.<br />

11.3 Sinken die Nettomieterträge im laufenden Geschäftsjahr<br />

bei unterjähriger Berechnung unter 3 % des insgesamt in <strong>Immobilien</strong><br />

investierten Fremd- und Eigenkapitals, kann die SIB GmbH<br />

die monatlichen Auszahlungen stoppen, bis die Erträge aus den<br />

Nettomieteinnahmen wieder 3 % übersteigen.<br />

11.4 Zu Beginn jedes Jahres wird die umsatzabhängige Verzinsung<br />

für das vergangene Jahr berechnet und mit den ausgezahlten<br />

Ausschüttungen verglichen. Wurde zuviel umsatzabhängige<br />

Verzinsung ausbezahlt, kann die SIB GmbH den überzahlten<br />

Betrag mit der umsatzabhängigen Verzinsung der Folgemonate<br />

verrechnen. Hat die SIB GmbH zu wenig umsatzabhängige Verzinsung<br />

ausbezahlt, erfolgt die Nachzahlung des Fehlbetrages mit<br />

der Auszahlung der umsatzabhängigen Verzinsung für den Februar<br />

des laufenden Geschäftsjahres.<br />

12 Maximale Gesamtverzinsung<br />

Die maximale Gesamtverzinsung beträgt bei einer Mindestlaufzeit<br />

von 5 Jahren 4,75 % p.a., bei einer Mindest laufzeit von 10<br />

Jahren 5,25 % p.a. jeweils bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />

13 Berechnung der Verzinsung bei unterjähriger Einzahlung<br />

13.1 Der Anspruch auf die Festverzinsung entsteht mit dem Tag<br />

der Einzahlung. Das Jahr wird mit 360 Zinstagen berechnet.<br />

13.2 Der Anspruch auf die Ausschüttung der umsatzabhängigen<br />

Verzinsung entsteht mit dem Tag der Einzahlung.<br />

14 Fälligkeit der Verzinsung<br />

14.1 Die Festverzinsung und die umsatzabhängige Verzinsung<br />

wird nachschüssig zum Ablauf eines Kalendermonats fällig.<br />

14.2 Die Festverzinsung und die umsatzabhängige Verzinsung für<br />

den Monat, in dem die Einzahlung erfolgt, wird zusammen mit der<br />

Verzinsung für den Folgemonat ausbezahlt. Es erfolgt eine taggenaue<br />

Abrechnung, wobei der Monat mit 30 Zinstagen angesetzt<br />

wird.<br />

15 Bargeldlose Zahlung<br />

Zahlstelle für den Zeichner ist die SIB GmbH. Der Zeichner ist verpflichtet,<br />

der SIB GmbH eine Kontoverbindung mitzuteilen. Die<br />

Auszahlung der Ausschüttungen erfolgt automatisch auf das vom<br />

Zeichner benannte Konto.<br />

16 Abführung der Steuer<br />

Die Zinserträge sind vom Zeichner nach den Vorschriften für Erträge<br />

aus Kapital zu versteuern. Diese variieren von Staat zu Staat.<br />

Die SIB GmbH wird bis auf Weiteres die Zinsabschlagssteuer<br />

direkt abführen. Die steuerliche Anrechnung oder Abgeltungswirkung<br />

der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer ist vom Zeichner<br />

selbst bzw. von dessen steuerlichen Berater zu prüfen. Der Zeichner<br />

ist verpflichtet, hierfür die ggf. notwendigen Informationen zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Der Zeichner hat für sonstige steuerliche Belange selbst Sorge<br />

zu tragen.<br />

17 Laufzeit, Rückkauf, Tilgung<br />

17.1 Der Zeichner wählt auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> entweder<br />

eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren oder von 10 Jahren ab dem auf<br />

den Zahlungseingang auf dem Konto der SIB GmbH folgenden Monatsersten.<br />

17.2 Während dieser Zeit ist eine Kündigung für den Zeichner nur<br />

aus wichtigem Grunde möglich.<br />

17.3 Die Laufzeit des Sachwertzinses verlängert sich nach Ablauf<br />

der Mindestlaufzeit jeweils um ein Jahr, sofern der Sachwertzins<br />

nicht von dem Zeichner oder der SIB GmbH mit einer Frist<br />

von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.<br />

17.4 Die SIB GmbH kann den Sachwertzins jederzeit ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist für 110 % des Nennwerts zuzüglich der<br />

anteiligen unterjährigen Festverzinsung ablösen. Der Rückzahlungsbetrag<br />

ist abweichend von Ziffer 13.2 sofort fällig.<br />

17.5 Die Tilgung erfolgt ausschließlich mit Rückzahlung nach<br />

Laufzeitende oder Kündigung. Die Zeichnungssumme ist 10 Banktage<br />

nach Vertragsbeendigung fällig.<br />

18 Qualifizierter Nachrang, Liquiditätsvorbehalt<br />

18.1 Der Zeichner tritt für den Fall der Insolvenz hiermit mit seinen<br />

Forderungen unwiderruflich im Rang hinter sämtliche Forderungen<br />

gegenwärtiger und zukünftiger anderer Gläubiger (mit<br />

Ausnahme der gleichrangigen Gläubiger) und im Rang hinter die<br />

Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 InsO zurück. Seine<br />

Forderungen sind im Rang von § 39 Abs. 2 InsO zu berichtigen.<br />

Der Zeichner kann seine Forderungen aus dem Sachwertzins nicht<br />

vor, sondern nur gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen<br />

der Gesellschafter der SIB GmbH verlangen.<br />

18.2 Außerhalb der Insolvenz verpflichtet sich der Zeichner, seine<br />

Forderungen so lange und soweit nicht geltend zu machen, wie<br />

die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderungen<br />

zu einer zum Insolvenzantrag verpflichtenden Überschuldung (§ 19<br />

InsO) oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) der SIB GmbH führen<br />

würde. Die Forderungen des Zeichners können außerhalb eines<br />

Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach Befriedigung<br />

aller anderen nicht gleichrangigen Gläubiger und erst nach<br />

Beendigung der jeweiligen Krise aus einem etwaigen künftigen<br />

Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem<br />

freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger<br />

der SIB GmbH (mit Ausnahme anderer gleichrangiger Gläubiger)<br />

verbleibt und bei werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung des<br />

satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist, berichtigt werden.<br />

Der Zeichner erklärt sich damit einverstanden, dass er hinsichtlich<br />

aller seiner Forderungen und Nebenforderungen so behandelt<br />

wird, als handele es sich um statutarisches Eigenkapital<br />

der SIB GmbH.<br />

18.3 Unterbleibt die Auszahlung aufgrund der Bestimmung des<br />

18.1 und 18.2 ganz oder teilweise, wird der betreffende Betrag<br />

nachgezahlt. Die Nachzahlung wird mit 3 % p.a. verzinst. Zinsforderungen<br />

aus dem Sachwertzins, die älter als drei Jahre sind und<br />

die aufgrund der Bestimmung des 18.1 und 18.2 nicht ausgezahlt<br />

wurden, verfallen ersatzlos.<br />

18.4 Zu den Forderungen im Sinne von Ziffer 18 zählen auch Nebenforderungen.<br />

19 Verlustbeteiligung<br />

Der Zeichner ist nicht am Verlust der SIB GmbH beteiligt.<br />

20 Übertragung der Rechte<br />

20.1 Die dem Zeichner zustehenden Rechte sind nach den Vorschriften<br />

des BGB zur Übertragung von Forderungen frei übertragbar.<br />

20.2 Die Rechte können nach Maßgabe der Ausgabebedingungen<br />

geteilt werden. Mehrere Berechtigte haben eine gemeinsame<br />

Adresse anzugeben.<br />

21 Auflösung der SIB GmbH<br />

21.1 Im Falle der Liquidation werden die Zeichner im Rang der<br />

Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter bedient.<br />

21.2 Die Zeichner haben keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung<br />

der Zeichnungssumme hinausgehende Teilnahme am Liquidationserlös.<br />

22 Keine Gesellschafterrechte<br />

22.1 Der Zeichner ist kein Gesellschafter und nicht am Vermögen<br />

der SIB GmbH beteiligt.<br />

22.2 Er hat weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters.<br />

Den Zeichnern stehen also auch keine gesellschaftlichen Mitwirkungsrechte<br />

zu. Insbesondere sind sie nicht zur Teilnahme an den<br />

Gesellschafterversammlungen berechtigt und haben auch keine<br />

Stimmrechte.<br />

22.3 Gesetzliche Auskunftsansprüche bleiben unberührt.<br />

23 Kontroll- und Informationsrechte<br />

Die SIB GmbH händigt dem Zeichner auf Anfrage eine Übersicht<br />

über die Mieteinnahmen der SIB GmbH aus.<br />

24 Ausgabe weiterer Zeichnungen<br />

24.1 Die SIB GmbH ist berechtigt, partiarische Darlehen in beliebiger<br />

Höhe einzuwerben. Die Zeichner der partiarischen Darlehen<br />

sind im Rang gleichberechtigt.<br />

24.2 Alle Sachwertzinsen sind im Hinblick auf umsatzabhängige<br />

Verzinsung und Festverzinsung untereinander im Rang gleichberechtigt.<br />

Das heißt, dass die Ausschüttungen gleichmäßig auf das<br />

insgesamt vorhandene nominale Kapital aus dem Sachwertzins<br />

verteilt werden.<br />

25 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

25.1 Die Zeichnungsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden<br />

Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

25.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig –<br />

Stuttgart.<br />

26 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Zeichnungsbedingungen unwirksam<br />

sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine<br />

solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen<br />

Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam<br />

weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn<br />

bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürftige<br />

Lücke offenbar wird.


A Allgemeines:<br />

Risikohinweise<br />

1 Überblick<br />

Sie als Zeichner geben der SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (im Folgenden SIB GmbH), Filderstadt, ein partiarisches<br />

Darlehen, bezeichnet als SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzins (im<br />

Folgenden auch Sachwertzins genannt). Partiarisch ist dieses<br />

Darlehen deswegen, weil Sie neben einer Festverzinsung noch<br />

eine umsatzabhängige Verzinsung erhalten.<br />

Das Darlehen ist nachrangig. Es handelt sich bei dem Sachwertzins<br />

also um nur bedingt rückzahlbare Gelder (Darlehen), wobei<br />

der Rück zahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch<br />

bedingt ist. Sie haben daher nicht die gleichen Rechte wie ein<br />

sonstiger Gläubiger. Lesen Sie bitte die genauen Regelungen in<br />

den Zeichnungs bedingungen und Ziffer B1 dieser Risikohinweise.<br />

Der Sachwertzins ist unbesichert, weil Ihnen keine Sicherheiten<br />

(z.B. eine Grundschuld, ein Pfandrecht oder eine Sicherungsabtretung)<br />

eingeräumt werden (vgl. Näheres unter Ziffer B5).<br />

Es ist in Ihr unternehmerisches Ermessen gestellt, ob Sie den Geschäftsplan<br />

der SIB GmbH für Erfolg versprechend halten. Vor Ihrer<br />

endgültigen Anlageentscheidung sollten Sie sich durch einen<br />

fachkundigen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder<br />

Steuerberater, beraten lassen.<br />

2 Kumulation von Einzelrisiken<br />

Die nachfolgend genannten Risikofaktoren können nicht nur<br />

einzeln, sondern auch kumuliert auftreten und sich hierdurch<br />

gegenseitig verstärken. Dies kann dazu führen, dass von einem<br />

Risikofaktor, dem Sie ursprünglich eine geringere Gefährdungskategorie<br />

zugeordnet haben, eine weit höhere Gefährdung ausgeht.<br />

Auch Ihre persönlichen Umstände, von denen die SIB GmbH keine<br />

Kenntnis hat, können dazu führen, dass ein Risiko ein höheres Gefährdungspotential<br />

entwickelt, als hier dargestellt.<br />

3 Totalverlustrisiko<br />

Im Extremfall können Sie als Zeichner einen Totalverlust erleiden.<br />

Der Totalverlust tritt ein, wenn die SIB GmbH nicht in der Lage<br />

ist, das Anlagekapital zurückzuzahlen. Eine über die Zeichnungssumme<br />

hinausgehende Zahlungsverpflichtung besteht für Sie als<br />

Zeichner nicht. Das Risiko besteht also darin, dass Sie als Zeichner<br />

das eingesetzte Kapital (Sachwertzins) und die damit verbundenen<br />

Zinsansprüche verlieren.<br />

B Die Risiken im Einzelnen:<br />

1 Besondere Risiken aus der Nachrangigkeit Ihrer<br />

Ansprüche<br />

Der Sachwertzins ist mit einer sogenannten qualifizierten Nachrangigkeit<br />

ausgestattet. Das bedeutet, dass Sie als Zeichner außerhalb<br />

der Insolvenz Ihre Ansprüche auf Zinsen und Tilgung nur geltend<br />

machen können, wenn das Aktivvermögen und die liquiden Geldmittel<br />

ausreichen, um alle weiteren Forderungen gegen die SIB GmbH<br />

auszugleichen. Bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung fallen<br />

Sie mit Ihren Ansprüchen schon dann aus, wenn andere Gläubiger<br />

noch Befriedigung erlangen können. Sie tragen wie ein Gesellschafter<br />

in Höhe Ihrer Anlage und der hier versprochenen Zinsen ein über<br />

das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches<br />

Risiko der nachteiligen Geschäftsentwicklung ohne Gesellschafter<br />

zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position inne zu haben. Im<br />

Falle der Insolvenz und Liquidation werden Ihre Forderung im Rang<br />

wie Einlagenrückgewähransprüche der Gesellschafter berichtigt.<br />

2 Kein förmlicher Prospekt, nicht regulierter Vertrieb<br />

Es gibt keinen förmlichen Prospekt. Ein förmlicher Verkaufsprospekt<br />

nach dem Verkaufsprospektgesetz dient unter anderem dem<br />

Anlegerschutz. Er soll den Anleger vollständig über alle wesentlichen<br />

Aspekte einer Geldanlage informieren. Dazu gehören Informationen<br />

über den Anbieter ebenso wie die mit dem Geschäftsmodell<br />

verbundenen Chancen und Risiken. Bei dem hier angebotenen<br />

Sachwertzins ist ein förmlicher Verkaufsprospekt gesetzlich<br />

nicht gefordert. Es stehen Ihnen mithin nicht die Informationsquellen<br />

zur Verfügung, die ein Anleger in vergleichbaren Fällen<br />

nutzen kann. Der Sachwertzins ist kein Finanzinstrument im Sinne<br />

des Kreditwesen gesetzes. Deswegen kann er von Vertrieben<br />

angeboten werden, die nicht der Aufsicht des Bundesamtes für<br />

Finanzdienstleistung (BaFin) unterliegen. Die staatliche Aufsicht<br />

dient unter anderem auch dem Anlegerschutz. Sie müssen sich<br />

als Zeichner darüber im Klaren sein, dass Sie eine nicht regulierte<br />

Anlage tätigen und dass ggf. ein nicht regulierter Vertrieb Ihnen<br />

das nachrangige partiarische Darlehen vermitteln kann.<br />

3 Keine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

Der Sachwertzins ist nicht von einem Wirtschaftsprüfer (WP) geprüft<br />

worden. Grundsätzlich dienen solche WP-Gutachten der Einschätzung<br />

der Erfolgsaussichten des geplanten Vorhabens. Bei einer<br />

solchen Prüfung werden oft sogar schwerwiegende Planungsoder<br />

Berechnungsfehler aufgedeckt. Ohne ein WP-Gutachten ist<br />

das Risiko, dass derartige Mängel in der Planung oder Berechnung<br />

bestehen, aber unentdeckt bleiben, wesentlich größer.<br />

4 Kein externes Rating<br />

Unter externem „Rating” versteht man im Allgemeinen die Einschätzung<br />

der Bonität eines Unternehmens durch eine sog. Ratingagentur.<br />

Unter Bonität versteht man in der Regel die Fähigkeit<br />

eines Unternehmens, seine Schulden zeitgerecht zurückzahlen zu<br />

können (Kreditwürdigkeit). Da ein externes Rating nicht zur Verfügung<br />

steht, ist es der persönlichen Einschätzung des Zeichners<br />

überlassen, die Bonität der SIB GmbH zu beurteilen.<br />

5 Keine Besicherung<br />

Der Sachwertzins ist nicht besichert. Eine Besicherung dient dazu,<br />

die Anlage gegen Verluste abzusichern. Eine solche Besicherung<br />

steht Ihnen nicht zur Verfügung. Kann die SIB GmbH die Zinsen<br />

oder das Darlehen ganz oder teilweise nicht bedienen, kann der<br />

Zeichner nicht auf eine Sicherheit zurückgreifen.<br />

6 Schlüsselpersonenrisiko<br />

Der Erfolg der SIB GmbH hängt wesentlich von der unternehmerischen<br />

Fähigkeit der Geschäftsführung und der Qualität etwaiger<br />

externer Berater ab. Der Verlust dieser unternehmenstragenden<br />

Personen kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der SIB GmbH auswirken. In dem vorliegenden Projekt gibt es nur<br />

Herrn Oliver Goblirsch als unternehmenstragende Person. Fällt er<br />

aus, droht die gesamte Unternehmung zu scheitern. Die Konzentration<br />

auf die Person von Herrn Oliver Goblirsch ist ein erhebliches<br />

Klumpenrisiko. Das Klumpenrisiko liegt auch darin, dass die Entscheidungen<br />

des Herrn Oliver Goblirsch nicht kontrolliert werden.<br />

7 Verflechtungsrisiko<br />

Eng mit dem Schlüsselpersonenrisiko hängt das Verflechtungsrisiko<br />

zusammen. Zur Zeit bestehen weder kapitalmäßige noch<br />

personelle Verflechtungen. Es ist aber vorgesehen, dass auf absehbare<br />

Zeit weitere Gesellschaften, an denen Herr Goblirsch<br />

voraussichtlich beteiligt sein wird, mit der SIB GmbH zusammenwirken,<br />

beispielsweise als Verwaltungsgesellschaft oder als<br />

Zwischenmieter. Aufgrund der dann bestehenden Verflechtung<br />

besteht das Risiko, dass Herr Goblirsch Entscheidungen trifft<br />

oder treffen lässt, bei denen er nicht vorrangig die Interessen der<br />

SIB GmbH, sondern Belange der verflochtenen Gesellschaften<br />

verfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese Interessenskonflikte<br />

zum Nachteil der Zeichner gelöst werden, mit der Folge dass die<br />

Verwirklichung des Risikos sich negativ auf den Erfolg des Sachwertzinses<br />

auswirkt. Der Zeichner muss für den Fall, dass solche<br />

Interessenskonflikte auftreten, letztlich ohne die Möglichkeit einer<br />

wirksamen Kontrolle darauf vertrauen, dass solche Interessenskonflikte<br />

in transparenter und angemessener Weise gelöst<br />

werden. Der Zeichner muss aber wissen, dass man das systematische<br />

Risiko, das in Verflechtungen steckt, nicht egalisieren kann.<br />

8 Finanzierung Ihrer Einzahlung<br />

Eine persönliche Finanzierung der Kapitalanlage wird von der SIB<br />

GmbH nicht empfohlen oder gar angeboten. Bei einer vollständigen<br />

oder teilweisen Fremdfinanzierung der Kapitalanlage besteht<br />

für Sie als Zeichner das Risiko, dass die von der SIB GmbH erhaltenen<br />

Auszahlungen Ihre Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht<br />

oder nicht vollständig decken. Sie müssen Ihre Finanzierung auch<br />

dann bedienen, wenn die SIB GmbH keine Zinsen oder Tilgung bezahlt.<br />

9 Blind Pool-Risiko<br />

Die Anlageobjekte der SIB GmbH sind zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

dieser Verkaufsunterlagen nur zum Teil bekannt (‚Blind Pool’).<br />

Die Investitionen in weitere <strong>Immobilien</strong> werden erst später in Abhängigkeit<br />

von der Liquiditätslage erfolgen. Sie als Zeichner setzen<br />

sich deshalb u. a. dem Risiko aus, dass sich das Gesamtportfolio<br />

der <strong>Immobilien</strong> nicht erwartungsgemäß zusammensetzt. Das<br />

Geschäftsmodell der SIB GmbH sieht vor, dass unter anderem in<br />

<strong>Immobilien</strong> aus Zwangsversteigerungen investiert wird. Es kann<br />

nicht gewährleistet werden, dass überhaupt ausreichend geeignete<br />

Anlageobjekte erworben werden können. Die bei mangelnden<br />

Investitions möglichkeiten verbleibende freie Liquidität kann<br />

möglicherweise nicht die erwarteten Erträge erwirtschaften, mit<br />

der Folge dass es zu geringeren Auszahlungen an Sie kommen<br />

kann. Auch können bei Blind Pool-Konzeptionen keine zuverlässigen<br />

Prognosen erstellt werden, da die endgültigen Daten des<br />

Anlageportfolios noch nicht vorliegen. Es besteht das Risiko, dass<br />

einige oder alle der getroffenen Annahmen nicht zutreffend gewählt<br />

wurden, oder Sachverhalte sich anders entwickeln als angenommen.<br />

Dies kann z.B. zu späteren Investitionen und zu höheren<br />

Nebenkosten führen und damit die wirtschaftliche Situation<br />

der SIB GmbH negativ beeinflussen. Weiter haben Sie als Zeichner<br />

zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht die Möglichkeit, sich ein<br />

abschließendes Bild über die Investitionsobjekte zu verschaffen.<br />

10 Keine Zweckbindung für den Sachwertzins, Platzierungsrisiko<br />

Der Sachwertzins unterliegt keiner Zweckbindung. Die Geschäftsleitung<br />

ist durch die Zeichnungsbedingungen nicht gehalten,<br />

den Sachwertzins für Substanz bildende Investitionen (zum<br />

Beispiel Kauf von <strong>Immobilien</strong>) zu verwenden. Deswegen kann<br />

der Sachwertzins auch dazu verwandt werden, die laufenden<br />

Geschäftsunkosten zu begleichen. Dies kann zur Aushöhlung der<br />

wirtschaftlichen Basis des Sachwertzinses führen. Wird insbesondere<br />

mittels des Sachwertzinses weniger Kapital eingeworben<br />

als geplant, steht unter Umständen nicht genügend Kapital<br />

für Substanz bildende Investitionen zur Verfügung, weil die laufenden<br />

Geschäftskosten einen überproportionalen Anteil der<br />

durch den Sachwertzins eingeworbenen Gelder verbrauchen. Die<br />

Folge einer solchen Entwicklung ist, dass zunächst die Mieterträge<br />

unterhalb der Erwartungen bleiben und im Extremfall auch<br />

nicht genügend Substanz gebildet werden kann, um den Sachwertzins<br />

zu tilgen.<br />

11 Baumängel, Altlasten und verspätete Fertigstellung<br />

Konzeptgemäß wird die SIB GmbH das Eigentum an mehreren<br />

<strong>Immobilien</strong> aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen<br />

erwerben. Diese können mit verdeckten Mängeln, Schadstoffen<br />

oder Altlasten behaftet sein, die vor dem Kauf nicht oder nicht<br />

im vollen Umfang erkannt werden. Dieses Risiko ist im Rahmen<br />

von Zwangsversteigerungen besonders groß, weil die zwangsversteigerten<br />

<strong>Immobilien</strong> vor der Versteigerung häufig nicht oder<br />

nicht umfassend besichtigt werden können. Aus den unerkannten<br />

Mängeln können nicht vorgesehene Kosten oder andere Nachteile,<br />

z.B. in Form eines Nutzungsverbots, entstehen. Daneben könnten<br />

bestehende Ansprüche gegenüber dem Bauherrn oder Dritten<br />

nicht durchsetzbar oder einbringlich sein. Für den Fall, dass die<br />

SIB GmbH in noch im Bau befindliche <strong>Immobilien</strong> investiert, besteht<br />

das Risiko einer verspäteten oder mangelhaften Fertigstellung.<br />

Dies kann zu erhöhten Kosten und zu einer eingeschränkten<br />

Vermietbarkeit führen und damit zu einer negativen Beeinflussung<br />

des Investments. Etwaige Aus einandersetzungen mit dem Verkäufer,<br />

dem Bauträger oder sonstigen Vertragspartnern können<br />

zusätzlichen nicht kalkulierten Aufwand verursachen. Auch könnten<br />

Forderungen gegen Dritte nicht durchsetzbar sein, z.B. wenn<br />

der Schuldner zahlungsunfähig ist. Sollte ein außerplanmäßiger<br />

Verkauf einer Immobilie erforderlich werden, besteht das Risiko,<br />

dass nur ein deutlich geminderter Verkaufspreis erzielt werden<br />

kann. Diese Risiken können im Extremfall zu einer Insolvenz der<br />

SIB GmbH und somit zum Verlust des von Ihnen als Zeichner investierten<br />

Kapitals führen.<br />

12 Risiken hinsichtlich der Vermietung<br />

Das Konzept der SIB GmbH baut unter anderem auf der Vermietbarkeit<br />

der erworbenen <strong>Immobilien</strong> auf. Die umsatzabhängige<br />

Verzinsung des Sachwertzinses wird dabei vollständig aus den<br />

Nettomieterträgen aus den im Eigenbestand befindlichen <strong>Immobilien</strong><br />

gezahlt. Hinsichtlich der Vermietung unterliegen <strong>Immobilien</strong><br />

verschiedenen Risiken. Es kann sein, dass die dauerhafte Vermietung<br />

der Objekte nicht oder nicht wie erwartet ausfällt. Auch ist<br />

es möglich, dass die Mieter ihren Verpflichtungen aus den Mietverhältnissen<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommen. Zudem<br />

hängt die Entwicklung der Mietpreise von den wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen ab. Die Verwirklichung dieser Risiken kann<br />

dazu führen, dass Sie mit Ihrer umsatzabhängigen Verzinsung ausfallen.<br />

Ebenso sind auch Ihre sonstigen Ansprüche gegen die SIB<br />

GmbH aufgrund der negativen Auswirkung auf die wirtschaftliche<br />

Lage der SIB GmbH gefährdet.<br />

13 Risiken hinsichtlich der Wertentwicklung der<br />

<strong>Immobilien</strong><br />

Wertentwicklungen von <strong>Immobilien</strong> sind grundsätzlich nur schwer<br />

prognostizierbar, da diese zyklischen Entwicklungen des <strong>Immobilien</strong>marktes<br />

allgemein, aber auch Entwicklungen des Standortes<br />

und objektbedingten Umständen im besonderen unterliegen. Negative<br />

Wertentwicklungen wirken sich vor allem bei einem Verkauf<br />

von <strong>Immobilien</strong> aus. Der Wertverfall kann dazu führen, dass<br />

der Sachwertzins aus den Verkaufserlösen nicht getilgt werden<br />

kann. Aber auch ohne Verkauf kann sich ein Wertverfall der <strong>Immobilien</strong><br />

negativ auswirken, wenn es nicht gelingt, eine Anschlussfinanzierung<br />

für den ggf. auslaufenden Sachwertzins zu finden.<br />

14 Versicherungen<br />

Nach dem Erwerb der <strong>Immobilien</strong> werden diese im üblichen<br />

Rahmen versichert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

bestimmte Risiken für die <strong>Immobilien</strong> nicht von den noch abzuschließenden<br />

Versicherungen umfasst werden, oder dass derartige<br />

Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann zum Beispiel für<br />

bestimmte Naturkatastrophen gelten. Sollte ein Schaden durch<br />

ein nicht versichertes Schadensereignis entstehen, oder sollten<br />

Versicherungs leistungen nicht in ausreichender Höhe erfolgen,<br />

hätte die Anbieterin die Differenz zu tragen. Dadurch könnte sich<br />

das prognostizierte Ergebnis verschlechtern oder die SIB GmbH<br />

im schlimmsten Fall in ihrer Existenz gefährdet werden, sodass<br />

auch eine Gefährdung Ihrer Investition eintreten kann.<br />

15 Vertragserfüllungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Nichterfüllung<br />

oder Kündigung von Verträgen könnte sich negativ auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der SIB GmbH auswirken und im schlimmsten<br />

Fall die Fortführung der Geschäftstätigkeit der SIB GmbH verhindern<br />

und damit auch Ihr eingesetztes Kapital gefährden.<br />

16 Fungibilitätsrisiko<br />

Es existiert kein Handelsplatz für den Sachwertzins, so dass Sie<br />

je nach gewählter Mindestlaufzeit von einer Bindungsdauer von<br />

5 bzw. 10 Jahren ausgehen müssen. Eine Übertragung an Dritte<br />

im Rahmen eines privaten Verkaufs ist zwar rechtlich jederzeit<br />

möglich, kann aber in Ermangelung eines Marktes zu erheblichen<br />

finanziellen Nachteilen führen.<br />

17 Bedeutung des Insolvenzrisikos<br />

Die SIB GmbH muss wirtschaftlich in der Lage sein, Zinsen und<br />

Tilgung bedienen zu können. Zinsen und Tilgung können nicht bedient<br />

werden, wenn die SIB GmbH insolvent bzw. zahlungsunfähig<br />

wird oder sich in einer Krise befindet. Eine solche Entwicklung ist<br />

nicht auszuschließen und bedeutet für Sie als Zeichner das Risiko<br />

eines Totalverlustes. Hinzukommt, dass Ihr Risiko aufgrund der<br />

vereinbarten Nachrangigkeit Ihrer Zins- und Rückzahlungsansprüche<br />

sogar über das übliche Insolvenzrisiko hinausgeht (vgl. Ziffer<br />

B1 dieser Risikohinweise).<br />

18 Steuerliche Risiken<br />

Die Konzeption des Sachwertzinses ist nicht auf Steuerersparnis<br />

ausgerichtet. Es liegen ihm keine besonderen steuerlichen Erwägungen<br />

zugrunde. Die Zinserträge sind vom Zeichner nach den<br />

Vorschriften für Erträge aus Kapital zu versteuern. Diese variieren<br />

von Staat zu Staat. Die SIB GmbH wird bis auf Weiteres die<br />

Zinsabschlagssteuer direkt abführen. Die steuerliche Anrechnung<br />

oder Abgeltungswirkung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer<br />

ist vom Zeichner selbst bzw. von dessen steuerlichen Berater zu<br />

prüfen.


SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Informationen für Zeichner des SIB <strong>Suevia</strong> Sachwertzinses<br />

(gemäß § 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§1 und 2 EGBGB)<br />

1 Informationen zum Anbieter<br />

Anbieter und Emittentin: SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (im Folgenden SIB<br />

GmbH)<br />

Stammkapital:<br />

25.000 Euro<br />

Sitz und Adresse: Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />

Telefon: 0711 -70707990<br />

Telefax: 0711-2205523<br />

Email:<br />

info@suevia-immobilien.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht Nürtingen<br />

HRB-Nr.: 225829<br />

Rechtsordnung: Deutsches Recht<br />

Gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Oliver Goblirsch<br />

Ladungsfähige Anschrift des gesetzlichen Vertreters:<br />

Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />

2 Die Hauptgeschäftstätigkeit der SIB GmbH und<br />

Aufsicht<br />

Die SIB GmbH ist spezialisiert auf den Ankauf von <strong>Immobilien</strong> aus<br />

Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen, deren Weiterverkauf<br />

sowie auf den Aufbau des eigenen <strong>Immobilien</strong>bestandes.<br />

Desweiteren bietet die SIB GmbH die von ihr entwickelten Produkte<br />

- dem Ankauf auf Zeit ähnlich einem <strong>Immobilien</strong>pfandhaus<br />

sowie die LeibrentePlus für Kunden ab 65 Jahren an. Über diese<br />

Ankaufsarten werden <strong>Immobilien</strong> in hauptsächlich nicht renovierungsbedürftigem<br />

Zustand in guten bis sehr guten Lagen erworben.<br />

Der Ankauf findet in der Regel zu einem Kaufpreis in Höhe<br />

von 50 % bis 70 % vom Verkehrswert statt. Die Nettokaltmiteinnahmen<br />

betragen im Normalfall über 8 % des Nettokaufspreises<br />

bei wohnwirtschaftlichen Objekten und über 10 % des Nettokaufpreises<br />

bei gewerblichen Objekten.<br />

Die SIB GmbH unterliegt im Rahmen der Gewerbeaufsicht der<br />

Aufsicht des Landratamtes Esslingen in 73726 Esslingen. Eine<br />

weitere Aufsicht im Hinblick auf die Tätigkeit der SIB GmbH existiert<br />

nicht.<br />

3 Vertriebspartner<br />

Der Vertrieb des Sachwertzinses erfolgt durch externe Vertriebspartner<br />

und im Eigenvertrieb. Wie der mit Ihnen in Verbindung<br />

getretene Vertriebspartner heißt, können Sie den Angaben<br />

auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong> entnehmen.<br />

4 Informationen zur Finanzdienstleistung<br />

Bei der hier angebotenen Finanzdienstleistung handelt es sich um<br />

ein nachrangiges partiarisches Darlehen hier als Sachwertzins<br />

bezeichnet.<br />

Als Zeichnungssumme wird der Betrag bezeichnet, den der Zeichner<br />

als Darlehen in die SIB GmbH investiert. Zusätzlich zur Zeichnungssumme<br />

zahlt der Zeichner ein Agio von 5 % bezogen auf die<br />

Zeichnungssumme.<br />

Die SIB GmbH verpflichtet sich, zur Zahlung eines Festzinses und<br />

eines umsatzabhängigen Zinses sowie zur Rückzahlung der Zeichnungssumme.<br />

Die Einzelheiten zur Verzinsung finden Sie unter Ziffer 7 dieser<br />

Informationen.<br />

Eine Verlustbeteiligung ist mit dem Sachwertzins nicht verbunden.<br />

Der Zeichner hat keine mitgliedschaftlichen Rechte an der<br />

SIB GmbH inne. Dem Zeichner wird keine Sicherheit eingeräumt.<br />

Der Sachwertzins ist nachrangig. Der Zeichner tritt gemäß § 39<br />

Abs. 2 InsO mit seinen Forderungen samt Nebenforderungen unwiderruflich<br />

im Rang hinter sämtliche Forderungen gegenwärtiger<br />

und zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme der gleichrangigen<br />

Gläubiger) und im Rang hinter die Forderungen im Sinne des<br />

§ 39 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 InsO zurück (im Folgenden „Nachrangforderung“).<br />

Der Zeichner verpflichtet sich, seine Forderungen so lange<br />

und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige<br />

Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung<br />

der SIB GmbH im Sinne des § 19 InsO in seiner in diesem Zeitpunkt<br />

geltenden Fassung führen würde. Der Zeichner wird hinsichtlich<br />

der aus dem Sachwertzins etwaig fälligen Tilgung, Zinsen und<br />

Kosten so behandelt, als handele es sich bei dem Sachwertzins,<br />

den Zinsen und den Kosten um statutarisches Eigenkapital der<br />

SIB GmbH. Die Forderungen des Zeichners können außerhalb eines<br />

Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach Befriedigung<br />

aller anderen nicht gleichrangigen Gläubiger und erst nach<br />

Beendigung der jeweiligen Krise aus einem etwaigen künftigen<br />

Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem<br />

freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger<br />

der SIB GmbH (mit Ausnahme anderer gleichrangiger Gläubiger)<br />

verbleibt und bei werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung<br />

des satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist, geltend<br />

gemacht werden. Eine Rückzahlung des Sachwertzinses an den<br />

Zeichner kann auch nicht vor, sondern nur gleichrangig mit den<br />

Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter der SIB GmbH<br />

verlangt werden (qualifizierter Rangrücktritt). Unterbleibt die<br />

Auszahlung aufgrund des vereinbarten qualifizierten Nachrangs<br />

ganz oder teilweise, wird der betreffende Betrag nachgezahlt. Die<br />

Nachzahlung wird mit 3 % p.a. verzinst. Zinsforderungen aus dem<br />

Sachwertzins, die älter als drei Jahre sind und die aufgrund des<br />

vereinbarten qualifizierten Nachrangs nicht ausgezahlt wurden,<br />

verfallen ersatzlos.<br />

5 Verwendungszweck<br />

Die SIB GmbH investiert die mittels des Sachwertzinses eingeworbenen<br />

Gelder in den Aufbau des <strong>Immobilien</strong>bestands sowie<br />

der zugehörigen Akqusitions- und Erwerbskosten. Zusätzlich werden<br />

plangemäß bis maximal 10 % der eingeworbenen Gelder für<br />

Vertrieb, Marketing und Druckkosten etc. verwendet.<br />

Die Rückführung der mittels des Sachwertzinses eingeworbenen<br />

Gelder wird entweder aus den Verkaufserlösen aus <strong>Immobilien</strong>verkäufen,<br />

aus dem Cashflow oder durch Refinanzierung erfolgen.<br />

6 Ausgabetranchen<br />

Es ist keine Höchstgrenze im Hinblick auf die einzuwerbende Gesamtsumme<br />

vorgesehen.<br />

7 Ausstattung des Sachwertzins<br />

Der Festzins beträgt bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren 1,75 %<br />

p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme, bei einer Mindestlaufzeit<br />

von 10 Jahren 2,25 % p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />

Für die umsatzabhängige Verzinsung werden 62 % der im Kalenderjahr<br />

von der SIB GmbH eingenommenen Nettomieterträge aus<br />

im Eigenbestand der SIB GmbH befindlichen <strong>Immobilien</strong> auf die<br />

Zeichner verteilt. Die maximale umsatzabhängige Verzinsung<br />

darf jedoch 3,00 % p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme nicht<br />

überschreiten. Die maximale Gesamtverzinsung beträgt daher<br />

bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren 4,75 % p.a. und bei einer<br />

Mindestlaufzeit von 10 Jahren 5,25 % p.a. jeweils bezogen auf<br />

die Zeichnungssumme. Die Zinszahlung erfolgt nachschüssig zum<br />

Ablauf eines Kalendermonats, wobei die für den Monat der Einzahlung<br />

zeitanteilig anfallenden Zinsen mit der Zinszahlung für<br />

den Folgemonat ausgezahlt werden.<br />

Die Zinsansprüche sind nachrangig.<br />

8 Handel des Sachwertzinses an organisierten Märkten<br />

Ein Handel des Sachwertzinses an organisierten Märkten (Anleihemärkten)<br />

ist weder in Aussicht noch geplant.<br />

9 Risikohinweis<br />

Kumulation von Einzelrisiken, Totalverlustrisiko, besondere Risiken<br />

aus der Nachrangigkeit der Ansprüche, kein förmlicher<br />

Prospekt, nicht regulierter Vertrieb, keine Prüfung durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer, kein externes Rating, keine Besicherung,<br />

Schlüsselpersonenrisiko, Verflechtungsrisiko, Finanzierung Ihrer<br />

Einzahlung, Blind Pool-Risiko, Investitionsrisiko, Platzierungsrisiko,<br />

Baumängel, Altlasten und verspätete Fertigstellung, Risiken<br />

hinsichtlich der Vermietung, Risiken hinsichtlich der Wertentwicklung<br />

der <strong>Immobilien</strong>, Risiken fehlender Versicherungen, Vertragserfüllungsrisiko,<br />

Fungibilitätsrisiko, Bedeutung des Insolvenzrisikos,<br />

steuerliche Risiken.<br />

10 Einzelheiten über das Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Zeichner den<br />

<strong>Zeichnungsschein</strong> unterzeichnet und der <strong>Zeichnungsschein</strong> der<br />

SIB GmbH zugeht.<br />

11 Mindestlaufzeit, Laufzeit und Kündigungsmöglich -<br />

keiten<br />

Die Mindestlaufzeit beträgt je nach gewählter Alternative 5 oder<br />

10 Jahre ab vollständiger Einzahlung der Zeichnungssumme auf<br />

das Konto der SIB GmbH.<br />

Eine Kündigung vor Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit von<br />

5 bzw. 10 Jahren ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nach Ablauf<br />

der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von<br />

6 Monaten zum Laufzeitende für beide Vertragsparteien möglich.<br />

Die SIB GmbH kann den Sachwertzins zusätzlich jederzeit ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist für 110 % des Nennwerts zuzüglich<br />

der anteiligen unterjährigen Festverzinsung ablösen. Der<br />

Rückzahlungsbetrag ist sofort fällig. Die Regelung zur Nachrangigkeit<br />

bleibt unberührt. Der Zeichner hat seine Kündigungserklärung<br />

zu richten an:<br />

SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt<br />

12 Gesamtpreis<br />

Die Zeichnung erfolgt zum Darlehensbetrag (Zeichnungssumme)<br />

zzgl. des Agios. Daraus ergibt sich der Gesamtpreis, in dem alle<br />

Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere für Vertrieb und<br />

Platzierung der Kapitalanlage, enthalten sind. Es fallen keine weiteren<br />

Kosten und Gebühren auf den Gesamtpreis an.<br />

Die Zeichnung der Kapitalanlage ist von der Umsatzsteuer befreit,<br />

die Besteuerung der Erträge aus der Kapitalanlage erfolgt nach<br />

dem Einkommensteuergesetz.<br />

13 Informationen zur Zahlung und wie die Erfüllung des<br />

Vertrages durch die SIB GmbH aussehen würde<br />

Der Zeichner hat die Zeichnungssumme auf das angegebene Konto<br />

der SIB GmbH zu überweisen. Die erste Einzahlung muss innerhalb<br />

von 10 Tagen nach Unterschrift auf dem <strong>Zeichnungsschein</strong><br />

auf dem Konto der SIB GmbH eingegangen sein.<br />

Die Rückzahlung der Zeichnungssumme erfolgt auf das vom Zeichner<br />

angegebene Konto zum Ende der Laufzeit. Die Rückzahlungsansprüche<br />

sowie die Zinsansprüche sind nachrangig.<br />

14 Belehrung über das Widerrufsrecht<br />

Die Vertragserklärung kann nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung<br />

widerrufen werden.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,<br />

Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde<br />

oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist,<br />

jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />

Widerruf ist zu richten an:<br />

SIB <strong>Suevia</strong> <strong>Immobilien</strong> Beteiligungsgesellschaft mbH,<br />

Wiesenstraße 16, 70794 Filderstadt,<br />

Fax: 0711/2205523, E-Mail: info@suevia-immobilien.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit<br />

ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis<br />

zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />

Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden<br />

Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt<br />

ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

15 Gültigkeitsdauer des Angebotes der SIB GmbH und<br />

Schließungsgrenze<br />

Die SIB GmbH hat weder eine zeitliche noch eine summenmäßige<br />

Begrenzung zur Zeichnung des Sachwertzinses festgelegt.<br />

16 Leistungsersetzungsvorbehalt<br />

Die SIB GmbH behält sich nicht vor, die angebotene Leistung durch<br />

eine andere gleichwertige Leistung zu ersetzen.<br />

17 Maßgebliches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Auf das Vertragsverhältnis ist sowohl vor Zeichnung als auch nach<br />

Vertragsschluss ausschließlich deutsches Recht anwendbar.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit gesetzlich zulässig<br />

– Stuttgart.<br />

Vertragssprache ist deutsch.<br />

18 Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren<br />

Unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, kann sich der<br />

Zeichner auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Gemäß<br />

§ 14 Unterlassungsklagengesetz ist die Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle für <strong>Fernabsatz</strong>verträge.<br />

Die Kontaktdaten lauten:<br />

Deutsche Bundesbank, Postfach 11 12 32,<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 0049 69 2388 1907<br />

0049 69 2388 1919<br />

Email: schlichtung@bundesbank.de<br />

19 Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelung<br />

Es besteht weder ein Garantiefonds noch kann der Zeichner sich<br />

im Falle der Zahlungsschwierigkeiten oder der Insolvenz der SIB<br />

GmbH auf eine Entschädigungsregelung stützen.<br />

20 Spezifische, zusätzliche Kosten der Fernkommunikationsmittel<br />

Es gibt keine spezifischen, zusätzlichen Kosten bei Benutzung der<br />

Fernkommunikationsmittel.

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