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Amtsblatt Nr. 11 - Stadt Südliches Anhalt

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Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> Seite 8, <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013<br />

Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 22. September 2013 gesucht<br />

Werte Bürgerinnen und Bürger,<br />

der Bundespräsident hat nach § 16 Bundeswahlgesetz den 22.09.2013 zum Tag der Wahl des 18. Deutschen Bundestages bestimmt.<br />

Auch in diesem Jahr sind die Einwohner der <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und<br />

die Abgeordneten des deutschen Bundestages zu wählen. Die <strong>Stadt</strong> Südliches <strong>Anhalt</strong> ist mit der Umsetzung der organisatorischen<br />

Aufgaben betraut worden.<br />

Für die personelle Absicherung der Wahlen ist die <strong>Stadt</strong> wieder auf die Hilfe vieler ehrenamtlicher Helfer angewiesen. Um die Arbeitsfähigkeit<br />

der Wahlvorstände zu gewährleisten, werden für die 27 Wahllokale jeweils 7 Wahlhelfer benötigt. Diese müssen für<br />

die Bundestagswahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Ich bitte Sie, sich als ehrenamtlicher Wahlhelfer zu engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jeder Wahlberechtigte<br />

kann diese Aufgabe übernehmen.<br />

Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt<br />

und das Wahlergebnis festgestellt. In Absprache mit dem Wahlvorsteher können Sie sich tagsüber abwechseln. Lediglich<br />

am Morgen zur Wahllokalöffnung und zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein.<br />

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.<br />

Für Ihre aktive Hilfe erhalten Sie für diesen Tag ein Erfrischungsgeld von 21 Euro.<br />

Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahl!<br />

Für Ihre Bereitschaftserklärung können Sie den nachfolgenden Abschnitt ausfüllen und an uns schicken oder faxen (Fax: 034978<br />

26555). Sie können uns auch telefonisch (Tel.: 034978 2650 26522) oder per E-Mail (info@suedliches-anhalt.de) informieren.<br />

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

Bresch<br />

Bürgermeister<br />

✁<br />

Widerspruchsrecht zur Auskunftserteilung an Parteien<br />

Nach Meldegesetz des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong> (MG LSA) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung eines automatisierten<br />

Abrufs von Meldedaten über das Internet oder einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen<br />

und kostenfrei widersprechen.<br />

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl am 22.09.2013 wird hiermit nochmals auf das Widerspruchsrecht<br />

zur Auskunftserteilung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen verwiesen.<br />

Vgl. Bekanntmachung vom 17.01.2013, Amts- und Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. 1/2013 S. 6.<br />

Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen nicht einverstanden sind, können dies der Meldebehörde der <strong>Stadt</strong><br />

Südliches <strong>Anhalt</strong> mit Sitz in 06369 Südliches <strong>Anhalt</strong>, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 oder in den beiden Außenstellen im<br />

OT Gröbzig oder OT Quellendorf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine<br />

derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.<br />

Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.<br />

Ihre Meldebehörde

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