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Internationalisierung des Studiums - Deutsches Studentenwerk

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STUDIUM IN DEUTSCHLAND – BILDUNGSAUSLÄNDER<br />

23<br />

Anteil der studierenden Väter noch geringfügig höher als der Anteil<br />

der studierenden Mütter (9 % vs. 8 %).<br />

Fast drei Viertel dieser Bildungsausländer haben ein Kind, gut<br />

ein Fünftel hat zwei Kinder und der verbleibende Anteil hat mehr<br />

als zwei Kinder. Die Mehrheit der studierenden Mütter und Väter<br />

(71 %) lebt mit dem Kind zusammen in Deutschland, häufiger die<br />

studierenden Mütter als die Väter (85 % vs. 54 %). Von den studierenden<br />

Müttern und Vätern, die mit ihrem Kind zusammen in<br />

Deutschland leben, sind 82 % verheiratet (94 % der Väter, 76 % der<br />

Mütter), haben 11 % eine feste Partnerbeziehung (6 % der Väter, 13 %<br />

der Mütter) und 7 % keine feste Partnerbeziehung (ausschließlich<br />

Mütter, von diesen 11 %).<br />

Das Alter <strong>des</strong> einzigen bzw. jüngsten Kin<strong>des</strong>, mit dem die Studierenden<br />

in Deutschland zusammenleben, liegt im Durchschnitt<br />

bei 4,9 Jahren. Differenziert nach dem Lebensalter dieser<br />

Kinder, ist mehr als die Hälfte im Krippenalter und knapp ein Viertel<br />

im Kindergartenalter.<br />

Alter der Kinder, die mit dem studierenden Elternteil in Deutschland<br />

zusammenleben<br />

Alter <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> Anteil in %<br />

bis 3 Jahre 52<br />

4 bis 6 Jahre 24<br />

7 bis 10 Jahre 11<br />

11 Jahre und älter 13<br />

Höchster Bildungsabschluss im Elternhaus<br />

Die Mehrheit der Bildungsausländer (60 %) hat Eltern, von denen<br />

zumin<strong>des</strong>t ein Elternteil ein Hochschulstudium absolviert hat.<br />

Weitere 19 % kommen aus Elternhäusern, in denen der höchste<br />

Bildungsabschluss die Hochschulreife ist. Bildungsausländer<br />

stammen folglich vor allem aus bildungsnahen Elternhäusern.<br />

Bild 2.20<br />

17<br />

62<br />

low+lower<br />

middle<br />

Studierende nach dem höchsten Bildungsabschluss<br />

der Eltern<br />

Bildungsausländer, in %<br />

2 1 4 2 nicht bekannt, k. A.<br />

11<br />

9<br />

10 10 sonstige Schulbildung<br />

8 11<br />

11<br />

9 mittlere Reife (10. Klasse)<br />

24 18<br />

55 58 60<br />

upper<br />

middle<br />

high<br />

19<br />

insgesamt<br />

Pro-Kopf-Einkommen im Herkunftsland<br />

Hochschulreife<br />

(min<strong>des</strong>tens 12. Klasse)<br />

Hochschulabschluss<br />

DSW/HIS 18. Sozialerhebung<br />

Eine Abstufung zeigt sich, wenn nach der Einkommenssituation<br />

im Herkunftsland der Studierenden differenziert wird (Bild<br />

2.20). Aus den einkommensschwächeren Herkunftsländern kommen<br />

häufiger Studierende, deren Eltern bereits über einem Hochschulabschluss<br />

verfügen.<br />

Auffällig ist auch, dass die Frauen unter den Bildungsausländern<br />

häufiger aus bildungsnahem Elternhäusern stammen. Während<br />

63 % der Frauen aus Elternhäusern mit einem Hochschulabschluss<br />

stammen, sind es unter den Männern 56 %. Von weiteren<br />

20 % der Frauen hat zumin<strong>des</strong>t ein Elternteil die Hochschulreife,<br />

bei den Männern liegt der entsprechende Anteil bei 17 %.<br />

2.4 Vorbildung und Motive für ein Studium in<br />

Deutschland<br />

2.4.1 Vorbildung und deren Anerkennung<br />

Ausländische Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung<br />

im Heimatland erworben haben, müssen für die Zulassung<br />

zum Studium in Deutschland bestimmte Zugangsvoraussetzungen<br />

erfüllen. Zum einen ist ein Nachweis über ausreichende<br />

Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen; zum anderen<br />

ist die Zulassung wesentlich davon abhängig, wie die ausländische<br />

Hochschulzugangsberechtigung oder der vergleichbare ausländische<br />

Abschluss in der Bun<strong>des</strong>republik bewertet wird. Die<br />

Richtlinien zur Bewertung der ausländischen Abschlüsse sind in<br />

den Rahmenordnungen für ausländische Studierende der KMK<br />

festgelegt. Danach werden alle ausländischen Studienbewerber<br />

in drei Gruppen eingeteilt.<br />

Die erste Bewertungsgruppe umfasst diejenigen, deren ausländischer<br />

Vorbildungsnachweis mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung<br />

gleichzusetzen ist. Dies gilt hauptsächlich<br />

für Studienbewerber aus europäischen Ländern oder aus den<br />

USA. Vorbehaltlich eventueller Zulassungsbeschränkungen werden<br />

diese direkt zum Fachstudium in Deutschland zugelassen.<br />

Sind die Abschlüsse der ausländischen Studienbewerber nur bedingt<br />

mit der deutschen Hochschulreife zu vergleichen, werden<br />

sie der zweiten Bewertungsgruppe zugeordnet, sind sie überhaupt<br />

nicht vergleichbar der dritten Bewertungsgruppe. Für die<br />

zweite und dritte Gruppe gilt, dass Bewerber sich vor Aufnahme<br />

<strong>des</strong> Hochschulstudiums in Deutschland einer Prüfung für die<br />

Feststellung ihrer Eignung unterziehen müssen.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, mit welcher Vorbildung die<br />

im Sommersemester 2006 an einer deutschen Hochschule eingeschriebenen<br />

Bildungsausländer nach Deutschland kamen, welche<br />

Anerkennung diese Vorbildung erfuhr, und schließlich wird<br />

dargelegt, wie zufrieden die Studierenden, nach ihrer subjektiven<br />

Einschätzung, mit der Anerkennung ihrer Vorbildung durch die<br />

deutschen Hochschulen sind.<br />

Vorbildung bei Beginn <strong>des</strong> Aufenthaltes<br />

Nur eine Minderheit von 29 % der Bildungsausländer konnte bei<br />

der Studienaufnahme in Deutschland lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

vorweisen. Die Mehrheit der Bildungsausländer<br />

kam bereits mit Studienerfahrungen nach Deutschland.<br />

Ein Viertel hatte bereits im Heimatland oder in einem dritten

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