Fragensammlung
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Strahlenaustrittsfenster<br />
Aussparung im Röhrengehäuse, durch die das Nutzstrahlenbündel austritt.<br />
Nutzstrahlenbündel<br />
Der Teil der an der Anode erzeugten Röntgenstrahlen, der zur Nutzung (=Herstellung der<br />
Röntgenaufnahme) aus dem Röhrengehäuse austritt.<br />
Zentralstrahl<br />
Der vom Mittelpunkt des Brennflecks durch die Mitte der Blende verlaufende Strahl.<br />
(= Strahl bildet die Achse im Nutistrahlenbündel)<br />
Zentralprojektion<br />
Die Röntgenstrahlen verlaufen vom Brennfleck linear und divergierend. Nach der<br />
Durchstrahlung des Objektes entsteht für jeden Objektpunkt ein entsprechender<br />
Abbildungspunkt in der Filmebene.<br />
Fokus - Film – Abstand<br />
Abstand zwischen Fokus und Filmebene - gemessen an der Achse des Nutzstrahlenbündels<br />
Geometrische Unschärfe<br />
Physikalisch bedingte Unschärfe der Abbildung durch Halbschatten Die geometrische<br />
Unschärfe wächst mit zunehmender Größe des Brennflecks.<br />
Strahlenrelief<br />
Lokale Intensitätsunterschiede der Röntgenstrahlen (=Photonen) nach Durchdringung des<br />
Objektes infolge unterschiedlicher Schwächung der Photonen durch die verschiedenen<br />
Gewebe.<br />
Grundschleier<br />
Meßbare optische Dichte eines unbelichteten, entwickelten Röntgenfilms. Dieser Meßwert<br />
der optischen Dichte soll nicht größer als 0,25 sein.<br />
Densitometer<br />
Gerät zum Messen der optischen Dichte (früher: Schwärzung) des Röntgenfilms.<br />
Dosimetrie<br />
Verfahren zur Messung von ionisierenden Strahlen.<br />
Bewegungsunschärfe<br />
Patientenbewegungen während der Expositionsphase führen zu einer Vergwischung der<br />
Bildelemente.<br />
Kontrast<br />
Unterschied der verschiedenen Graustufen (=Schwärzungen) eines Röntgenbildes.<br />
Kontrastumfang<br />
Helligkeitsunterschied zwischen dem hellsten und dunkelstem Detail des Röntgenbildes.<br />
Isometrische Wiedergabe<br />
Darstellung des abzubildenden Objektes in seiner natürlichen Größe.
Isometrierege1 (nach Cieszynski)<br />
Bei fehlender Parallelität von Objekt- und Filmebene ist eine isometrische Abbildung nur<br />
dann zu erreichen, wenn der Zentralstrahl senkrecht auf die Winkelhalbierende zwischen<br />
Objekt- und Filmebene eingestellt ist.<br />
Isometrieregel = Halbwinkeltechnik<br />
Bereiche des Strahlenschutzes<br />
- gerätetechnischer Strahlenschutz<br />
- baulicher Strahlenschutz<br />
- personenbezogener Strahlenschutz<br />
- Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />
- Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />
Gerätetechnischer Strahlenschutz<br />
- Bleiauskleidung<br />
- Figenfilterung<br />
- Einblendung<br />
- Focus-Haut-Abstand (FHA)<br />
- Streustrahlenraster<br />
Bereiche des Strahlenschutzes<br />
- gerätetechnischer Strahlenschutz<br />
- baulicher Strahlenschutz<br />
- personenbezogener Strahlenschutz<br />
- Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />
- Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />
Gerätetechnischer Strahlenschutz<br />
- Bleiauskleidung<br />
- Eigenfilterung<br />
- Einblendung<br />
- Focus-llaut-Abstand (FHA><br />
- Streustrahlenraster<br />
Baulicher Strahlenschutz<br />
- Röntgenräume<br />
- Baumaterial<br />
- Bleiglas<br />
- Bleiverkleidung<br />
Personen bezogener Strahlenschutz<br />
- betroffene Personen<br />
- Röntgenpersonal<br />
- Patienten<br />
- andere Personen
Personenbezogener Strahlenschutz 1 (Rö-Personal)<br />
- Dosimeter<br />
- Kontrollbereich<br />
- individuelle Dosisgrenzwerte<br />
- ärztliche Clberwachung<br />
Personenbezogener Strahlenschutz II (Patienten)<br />
- strenge Indikationsstellung<br />
- exakte Projektionseinstellung<br />
- Halsschild bzw. Bleischürze<br />
- hochempfindlicher Film<br />
- Film-Folien-Kombination<br />
- Kleinfeld- bzw. Rechtecktubus<br />
- digitales Röntgen<br />
Personen bezogener Strahlenschutz III (andere Personen)<br />
- alle baulichen Maßnahmen<br />
- Abgrenzungen, Überwachung<br />
- Bleischürze (Begleitperson im Kontrollbereich)<br />
Strahlenschutz durch qualitätssichernde Maßnahmen<br />
- Konstaniprüfung Röntgengerät<br />
- Konstanzprüfung Filmverarbeitung<br />
- Überprüfung Dunkelraumbeleuchtung<br />
Referenzaufnahme (ReferenzfiIm)<br />
Bei der Abnahmeprüfung erstellte Prüfkörperaufnahme (=Uraufnahme)<br />
Nach der Überprüfung durch den Sachverständigen dient sie als Vergleichsgrundlage bei der<br />
Konstanzprüfung<br />
Konstanzprüfaufnahme (Konstanzprüffilm)<br />
Regelmäßig zu erstellende Prüfkörperaufnahme für Röntgengerät und Filmverarbeitung<br />
Der Konstanzprüffilm dient der Qualitätssicherung und soll möglichst mit dem Referznzfilm<br />
übereinstimmen.<br />
Konstanzprüfung<br />
Es werden jeweils die mittlere Graukeilstufe der Referenzaufnahme und der<br />
Konstanzaufnahme verglichen. Die mittlere Graukeilstufe der Konstanzaufnahme darf in jede<br />
Richtung (heller / dunkler) um eine Stufe abweichen (Toleranzbereich).<br />
Konstanzprüfüng Röntgengerät<br />
- für jedes vorhandene Röntgengerät<br />
- anfangs monatlich<br />
- nach 3 fehleifreien Prüfungen nur noch vierteljährlich<br />
Konstanzprüfung Filmverarbeitung<br />
- für jede Entwickler-Einheit<br />
- arbeitswöchentlich<br />
- nach jedem Neuansatz der Entwicklerlösung
Strahlenschutz durch organisatorische Maßnahmen<br />
- StrahIenschutzverantwortlicher<br />
- Strahlenschutzbeauftragter<br />
- Aufzeichnungen über Strahlenexpositionen<br />
- Auslegen der Röntgenverordnung<br />
- halbjährliche Belehrungen des Röntgenpersonals gemäß 36 RöV<br />
- Aufbewahrungsfristen<br />
StrahIenschutzverantwort1icher<br />
Betreiber(in) einer Röntgenanlage in wirtschaftlicher Eigenständigkeit als approbierte<br />
medizinaIperson oder juristische Person<br />
Strahlenschutzverantwortlicher<br />
Krankenhausträger, Praxisbetreiber<br />
- Verantwortlich für die Anmeldung des Gerätes und die Einhaltung der<br />
Strahlenschutzvorschriften<br />
- Keine Fachkunde notwendig<br />
- wenn keine Fachkunde, dann schriftliche Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten<br />
Strahlenschutzbeauftrager<br />
Für die Leitung oder Beaufsichtigung eines sicheren Betriebsablaufes schriftlich zu<br />
bestellende Person, die neben der Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde auch die<br />
Fachkunde besitzen muß<br />
- Verantwortlich für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften der RöV<br />
- Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde<br />
- Nachweis der Fachkunde notwendig<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
- lOJahre<br />
- Röntgenbilder mit entsprechenden Aufzeichnungen<br />
- Referenzaufnahme (Prüfkörperaufnahme der Abnahmeprugfung)<br />
- 5Jahre<br />
- Aufzeichnungen über Belehrung nach § 36 RöV<br />
- 2 Jahre<br />
- Aufzeichnungen der Konstanzprüfungen (einschl. Aufnahmen)<br />
Strahlenschutzbereiche<br />
- Kontrollbereich (RöV §19) - Bereich, in denen Personen mehr als 15 mSv pro Jahr als<br />
Ganzkörperdosis erhalten können.<br />
- Betrieblicher Übenwachungsbereich (RöV § 19)<br />
- Bereich, in denen Personen mehr als 5 mSv pro Jahr als Ganzkörperdosis erhalten können<br />
Zutritt zum Kontrollbereich (RöV 22)<br />
- Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen<br />
Betriebsvorgänge tätig werden müssen<br />
- Personen, deren Ausbildung einen Aufenthalt in diesem Bereich erfordert.<br />
- Personen als Begleitpersonen, wenn die fachkundige Person dies für erforderlich hält.<br />
- Personen als Patienten
Röntgenan1agebuch<br />
Definition:<br />
Zusammenstellung aller für den Betrieb einer R”ntgeneinrichtung wichtigen die<br />
Untersuchung und den Strahlenschutz betreffenden Parameter und Daten.<br />
Röntgenanlagebuch:<br />
Inhalt: - Unterlagen von allgemeiner Bedeutung<br />
- Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />
Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung 1<br />
- Bauartzulassung<br />
- Zulassungsschein<br />
- Betriebsanleitung<br />
- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen nach § 4 Abs.I R”V<br />
(Genehmigungsbescheid nach § 3 RzV, wenn keine Bauartzulassung vorliegt)<br />
Unterlagen von a11gemeiner Bedeutung II<br />
- Letzter Prüfbericht nach § 18 (4) RöV (= TÜV-Überprüfung alle 5 Jahre)<br />
- Datum und Ergebnisse der bzw. Instandsetzung<br />
- Gebrauchsanweisung gemäß § 18 (1) RöV<br />
Unterlagen mit Daten speziell zur Untersuchung von Menschen<br />
- Abnahmeprüfbericht (bei Aufstellung)<br />
- Standarddaten für die Röntgenanlage<br />
- Referenzaufnahmen<br />
- Datum und Ergebnisse der Konstanzprüfungen<br />
- Ersatz von Teilen, die Bildqualität oder Strahlenschutz beeinflussen<br />
- Erneuter Abnahmeprüfbericht nach wesentlichen Änderungen<br />
Röntgenan1agebuch Empfehlungen ftir die Praxis:<br />
- Anlegen als DIN A4<br />
- Ordner<br />
- Nur von der RöV (und dazu erlassenen Richtlinien) geforderte Daten effassen<br />
- Getrennte Aufführung zusätzlicher strahlenschutzrelevanter Daten<br />
- Lückenlose Führung des Anlagebuches<br />
- Aufbewahrung bei der jeweiligen Anlage<br />
Genehmigungsfreier Betrieb von Röntueneinrichtungen gemäß 4 RöV<br />
Der Betrieb einer bauartzugelassenen Röntgenteinrichtung bedarf keiner Genehmigung nach §<br />
3 RöV. Die Inbetriebnahme muß der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher angezeigt<br />
werden.<br />
Unterlagen für die Anzeige (beim Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)<br />
- Bescheinigung und Prüfbericht des Sachverständigen<br />
- Kopie der Bauartzulassung<br />
- Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde
Vorgehen zur Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung<br />
- Lieferung und Montage der Röntgenanlage<br />
- Abnahmepruggfung mit Erstellung der Referenzaufnahme<br />
- Sachverständigenprüfung<br />
- Anzeige bei der zuständigen Behörde Röntgen nach 2-wöchiger Wartefrist