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Übung im Strafrecht für Anfänger Prof. Dr. Matthias Jahn / Prof. Dr ...

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Übung <strong>im</strong> <strong>Strafrecht</strong> für Anfänger<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Matthias</strong> <strong>Jahn</strong> / <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. Hans Kudlich<br />

Sommersemester 2007<br />

2. Hausarbeit<br />

Die kräftigte, vor Gesundheit strotzende Anni (A) und der etwas morbide Bruce<br />

(B) waren ein glückliches verliebtes Paar – sehr zum Unmut ihrer gemeinsamen<br />

Bekannten Fiona (F), die vor der A eine Affäre mit B gehabt hatte und diesen<br />

gerne „für sich behalten“ hätte.<br />

Als F wieder einmal die A besuchte und eigentlich vorhatte, zwischen A und B<br />

Zwietracht zu sähen, war A gerade dabei, für B einen leckeren Kuchen aus<br />

Mandelteig zu backen. F erinnerte bei diesem Anblick spontan an die Kuchen, die<br />

sie früher für B backen durfte, und auch an eine den B plagende Nussallergie.<br />

Kurz entschlossen erklärte sie daher der A, am liebsten möge B Kuchenteig aus<br />

Haselnüssen. Sie hoffte dabei, dass es B be<strong>im</strong> Genuss des Nusskuchens<br />

(wenngleich ohne schwere Folgen) „so richtig schlecht gehen würde“. Da A – wie<br />

von F auch erwartet – keinerlei Ahnung von B’s Allergie hatte, schüttete sie den<br />

ersten Teig weg. Weil sie keine Nüsse <strong>im</strong> Haus hatte, erbot F sich ihr spontan an,<br />

<strong>im</strong> kleinen Laden von Kaufmann K um die Ecke Nüsse zu kaufen. Im Laden<br />

sprudelt es aus F heraus: „Eine Tüte Nüsse bitte, um diesem Schuft einen<br />

ordentlichen Allergieschock zu verpassen!“. K stutzte und war sich nicht ganz<br />

sicher, ob F das ernst meinte. Er hielt dies zwar für möglich, aber für keineswegs<br />

sicher und dachte sich: „Was kümmert’s mich – ich mache hier nur meinen Job“.<br />

Er verkaufte F die Nüsse, welche diese sofort an A weitergab.<br />

Als A am nächsten Tag stolz dem B den Nusskuchen servierte und dieser – ohne<br />

Kenntnis davon, dass Nüsse <strong>im</strong> Teig waren – davon aß, dauerte es nicht lange,<br />

bis B einen juckenden und schmerzenden Ausschlag und Atemnot bekam, die<br />

sich erst linderte, als er A nach dem Inhalt des Kuchens fragte, von den Nüssen<br />

erfuhr und einige tiefe Züge seines Anti-Allergie-Sprays einsog. Als er A<br />

anschließend von seiner Allergie berichtete, zeigte sich diese erstaunt, dass F<br />

davon nichts wusste. B berichtete daraufhin, F müsse das gewusst haben, da er<br />

bei ihr schon einmal einen ähnlichen Anfall bekommen habe. A war daraufhin<br />

empört und beschloss Rache zu nehmen, wollte aber dem B zunächst nichts<br />

davon erzählen, da sie nicht wusste wie er auf einen Racheakt an seiner Ex-<br />

Freundin reagieren würde. Statt dessen beriet sie sich mit ihrer Freundin Mandy<br />

(M) und erzählte ihr, sie werde die hinterhältige F mit einem Knüppel verprügeln.<br />

M hatte jedes Verständnis für diesen Plan, meinte aber, der Knüppel sie doch<br />

übertrieben und die körperlich ohnehin überlegene A könne das doch mit bloßen<br />

Händen erledigen, was A spontan überzeugte.<br />

Da sie sich dazu aber unter normalen Umständen nicht in der Lage sah, besorgte<br />

sich A eine Flasche Schnaps und zwei Literflaschen Wein und trank diese in<br />

kurzer Zeit aus, um so ihre Hemmungen zu überwinden und <strong>im</strong> stark<br />

alkoholisierten Zustand die Tat zu begehen. Mit einer Blutalkoholkonzentration<br />

von 3,5‰ begab A sich zu Fuß zur Wohnung der F. Dort wollte sie klingeln, mit<br />

F in der Wohnung ein Gespräch beginnen und dann bei passender Gelegenheit<br />

losprügeln.<br />

bitte wenden!


A wollte gerade in das Haus, in dem sich F’s Wohnung befand, betreten, als ihr<br />

jemand von hinten an die Schulter fasste. A dachte in diesem Moment, F stehe<br />

hinter ihr, und schlug mit dem Ellebogen hinter sich in Richtung des Gesichts der<br />

hinter ihr stehenden Person, traf aber – den hinter ihr stehenden B mitten ins<br />

Gesicht, was bei B sofort zu heftigem Nasenbluten führte. B hatte nämlich<br />

ebenfalls die F aufsuchen und ein ernstes Wort mit ihr reden wollen.<br />

Auf Grund des Trubels kam F aus der Wohnung und sah den blutenden B. Sie<br />

schrie A an, was sie gemacht hatte, worauf aus der aufgeregten und<br />

betrunkenen A die ganze Geschichte heraussprudelte. F war entsetzt, dass A ihr<br />

„nach der Gesundheit trachtete“ und stellte Strafantrag gegen A und M.<br />

Bearbeitervermerk: Wie haben sich A, M und F nach dem StGB strafbar<br />

gemacht?<br />

Bearbeitungshinweise:<br />

Umfang: Max<strong>im</strong>al 20 Seiten (Deckblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung<br />

nicht mitberechnet)<br />

Format: 1/3 Korrekturrand, Text: 1,5-zeilig (12-Punkt-Schrift), Fußnoten: 1-<br />

zeilig (10-Punkt-Schrift)<br />

Bei Nichtbeachtung der Formalien droht Punktabzug!<br />

Abgabe: spätestens 15. 10. 2007, 12.00 Uhr, <strong>im</strong> Sekretariat des Lehrstuhls<br />

Kudlich (Frau Darius, Zi. JDC 0.144) oder auf dem Postweg (Poststempel<br />

spätestens 13.10.2007). Keine Übersendung per E-Mail oder Fax!<br />

bitte wenden!

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