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Streitdarstellung im Gutachten

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Propädeutische Übung <strong>im</strong> Strafrecht AT I<br />

begleitend zum Grundkurs I bei Prof. Dr. Kudlich<br />

WS 2007/08<br />

Einheit 1: <strong>Gutachten</strong>stil<br />

<strong>Streitdarstellung</strong> <strong>im</strong> <strong>Gutachten</strong><br />

A. Einleitungssatz<br />

„Umstritten ist,... ...problematisch ist... Uneinigkeit besteht darüber,<br />

ob...“<br />

B. Darstellung der verschiedenen Ansichten<br />

I. Aussage von Meinung 1<br />

„Nach einer Auffassung...“<br />

1. Begründung von Meinung 1<br />

„Dies wird damit begründet, dass...“<br />

2. Auswirkung auf den Fall (Wird häufig vergessen!)<br />

„Folgt man dieser Auffassung, bedeutet dies <strong>im</strong> vorliegenden Fall...“<br />

II.<br />

Aussage von Meinung 2 (s.o.) usw.<br />

III. Streitentscheid<br />

wenn Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen<br />

kommen<br />

o d e r<br />

Feststellung, dass Streit unentschieden bleiben kann,<br />

wenn Meinungen zum gleichen Ergebnis führen.<br />

PÜ Strafrecht AT I, WS 2007/08<br />

Einheit 1: <strong>Gutachten</strong>stil


„Da Meinungen 1 und 2 zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, muss der<br />

Streit entschieden werden. Zu folgen ist Meinung 1, da...“ (Wird<br />

häufig vergessen!)<br />

o d e r<br />

„Da beide Ansichten zu demselben Ergebnis kommen, kann der Streit<br />

unentschieden bleiben/dahinstehen.“<br />

C. Ergebnis<br />

„Damit... In der Folge... Somit ist festzustellen...“<br />

PÜ Strafrecht AT I, WS 2007/08 Einheit 1: <strong>Gutachten</strong>stil 2

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