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Fortbildung-2011-11-mikrobiologische-Qualitaet-halbfester ...

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Abbildung 1: Ausgewählte Meilensteine der Entwicklung von Mikrobiologie und Hygiene zu<br />

wichtigen Bereichen der industriellen Pharmazie.<br />

Abbildung 2: Schematische Darstellung der Vorgehensweise zur Keimzahlbestimmung<br />

mittels Plattengussverfahren nach Pharm. Eur. - modifiziert nach [6].<br />

domonas aeruginosa dürfen, wiederum bezogen auf eine Substanzmenge<br />

von 1 g bzw. eine Volumeneinheit von 1 ml, nicht anwesend<br />

sein [5].<br />

Neben Nachweisprotokollen für diese beiden spezifizierten Keime<br />

werden in Kapitel 2.6.13 der Pharm. Eur. überdies Untersuchungsmethoden<br />

für Escherichia coli, Salmonellen, Clostridien und gegen Gallensalze<br />

resistente gramnegative Bakterien aufgeführt mit – im Gegensatz<br />

zu den nur in Europa geltenden Vorgängertexten des<br />

Arzneibuches – nun detaillierteren Angaben zu den Untersuchungsbedingungen<br />

(z.B. Selektivmedien und Bebrütungstemperaturen). Neu<br />

hinzugekommen ist in der harmonisierten Version die Methode zur<br />

Untersuchung auf Candida albicans, gestrichen wurde die Bestimmungsmethode<br />

von Clostridium perfringens.<br />

Die im Kapitel 2.6.12. des Europäischen Arzneibuches aufgeführten<br />

Methoden zur Zählung der vermehrungsfähigen Keime haben durch<br />

die Harmonisierung ebenfalls Änderungen und Erhöhungen des Detaillierungsgrades<br />

erfahren. So wurden<br />

die oben bereits verwendeten Maßzahlen<br />

als Grundlage der Akzeptanzkriterien<br />

neu eingeführt und deren jeweilige Bestimmungen<br />

exakt definiert. Grundsätzlich<br />

kann die Prüfung nach der<br />

Membranfilter-Methode, dem Plattengussverfahren<br />

oder dem Ausstrichverfahren<br />

erfolgen. Abbildung 2 verdeutlicht<br />

schematisch die wichtigsten Arbeitsgänge<br />

bei der Keimzahlbestimmung<br />

nach dem Plattengussverfahren entsprechend<br />

Arzneibuchvorgaben [6]. Für die<br />

Ermittlung der Gesamtzahl aerober Mikroorganismen<br />

(TAMC – Total Aerobic Microbial<br />

Count) muss ein Agarmedium mit<br />

Casein- und Sojapepton (CASO) verwendet<br />

werden, das 3-5 Tage bei 30-35°C<br />

bebrütet wird. Zur Messung der Gesamtzahl<br />

an Hefen und Schimmelpilzen<br />

(TYMC – Total Combined Yeast/Mould<br />

Count) ist nunmehr der Einsatz von Sabouraud-Dextrose-Agar<br />

(SDA) ohne Zusatz<br />

eines Antibiotikums und einer Bebrütungsdauer<br />

von 5-7 Tagen bei<br />

20-25°C vorgeschrieben. Neu in diesem Kontext ist ferner, dass auch<br />

Ausgangsstoffe <strong>halbfester</strong> Dermatika (Wirk- und Hilfsstoffe), bei<br />

denen in der Monographie keine <strong>mikrobiologische</strong> Prüfung verlangt<br />

wird, Prüfungen hinsichtlich TAMC und TYMC unterzogen werden<br />

müssen. Als Akzeptanzkriterien sind hierbei 10 3 KBE/g bzw. ml für<br />

TAMC und 10 2 KBE/g bzw. ml für den TYMC-Wert gefordert.<br />

Wesentlich weniger Spielraum lässt der harmonisierte Arzneibuchtext<br />

bei der Beurteilung überhöhter Ergebnisse. Während bislang mit dem<br />

Fünffachen des Akzeptanzkriteriums argumentiert werden konnte, ist<br />

laut aktueller Vorgabe zur Ermittlung der maximal annehmbaren KBE-<br />

Anzahl lediglich die Multiplikation mit Faktor 2 statthaft [5].<br />

Prüfung auf ausreichende Konservierung<br />

Während die im vorangegangenen Abschnitt dargelegten Anforderungen<br />

vor allem die Einhaltung <strong>mikrobiologische</strong>r Grundsätze vor und<br />

während der Herstellung <strong>halbfester</strong> Formulierungen sicherstellen sollen,<br />

ist es überdies nötig, Vorkehrungen<br />

zu treffen resp. Standards zu schaffen,<br />

die den mikrobiellen Produktschutz während<br />

der Verwendung des Arzneimittels<br />

gewährleisten.<br />

Sofern eine Formulierung nicht schon<br />

selbst ausreichende antimikrobielle Eigenschaften<br />

besitzt, kann dazu – besonders<br />

bei mikrobiologisch anfälligen Systemen<br />

mit hohen Wassergehalten (z.B.<br />

O/W-Cremes) – eine Konservierung der<br />

Zubereitung sinnvoll sein [7]. Wie jedoch<br />

schon in den allgemeinen Ausführungen<br />

zur mikrobiellen Qualität angedeutet<br />

wurde, muss die Notwendigkeit der Konservierung<br />

als Maßnahme zur Vermeidung<br />

von Patientengefährdungen bzw.<br />

des Verderbs der Zubereitung klar nachgewiesen<br />

werden. Sie darf nicht etwa als<br />

Ersatz für das Außerachtlassen von GMP-<br />

Regularien und mangelnder Hygiene<br />

während der Arzneimittelherstellung eingesetzt<br />

werden [3, 8].<br />

Die Prüfung auf ausreichende Konservierung<br />

<strong>halbfester</strong> Formulierungen erfolgt<br />

gemeinhin mit einem landläufig als<br />

Keimbelastungstest (KBT) bezeichneten<br />

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