Fortbildung-2011-11-mikrobiologische-Qualitaet-halbfester ...
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Zertifizierte <strong>Fortbildung</strong><br />
Abbildung 1: Ausgewählte Meilensteine der Entwicklung von Mikrobiologie und Hygiene zu<br />
wichtigen Bereichen der industriellen Pharmazie.<br />
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Vorgehensweise zur Keimzahlbestimmung<br />
mittels Plattengussverfahren nach Pharm. Eur. - modifiziert nach [6].<br />
domonas aeruginosa dürfen, wiederum bezogen auf eine Substanzmenge<br />
von 1 g bzw. eine Volumeneinheit von 1 ml, nicht anwesend<br />
sein [5].<br />
Neben Nachweisprotokollen für diese beiden spezifizierten Keime<br />
werden in Kapitel 2.6.13 der Pharm. Eur. überdies Untersuchungsmethoden<br />
für Escherichia coli, Salmonellen, Clostridien und gegen Gallensalze<br />
resistente gramnegative Bakterien aufgeführt mit – im Gegensatz<br />
zu den nur in Europa geltenden Vorgängertexten des<br />
Arzneibuches – nun detaillierteren Angaben zu den Untersuchungsbedingungen<br />
(z.B. Selektivmedien und Bebrütungstemperaturen). Neu<br />
hinzugekommen ist in der harmonisierten Version die Methode zur<br />
Untersuchung auf Candida albicans, gestrichen wurde die Bestimmungsmethode<br />
von Clostridium perfringens.<br />
Die im Kapitel 2.6.12. des Europäischen Arzneibuches aufgeführten<br />
Methoden zur Zählung der vermehrungsfähigen Keime haben durch<br />
die Harmonisierung ebenfalls Änderungen und Erhöhungen des Detaillierungsgrades<br />
erfahren. So wurden<br />
die oben bereits verwendeten Maßzahlen<br />
als Grundlage der Akzeptanzkriterien<br />
neu eingeführt und deren jeweilige Bestimmungen<br />
exakt definiert. Grundsätzlich<br />
kann die Prüfung nach der<br />
Membranfilter-Methode, dem Plattengussverfahren<br />
oder dem Ausstrichverfahren<br />
erfolgen. Abbildung 2 verdeutlicht<br />
schematisch die wichtigsten Arbeitsgänge<br />
bei der Keimzahlbestimmung<br />
nach dem Plattengussverfahren entsprechend<br />
Arzneibuchvorgaben [6]. Für die<br />
Ermittlung der Gesamtzahl aerober Mikroorganismen<br />
(TAMC – Total Aerobic Microbial<br />
Count) muss ein Agarmedium mit<br />
Casein- und Sojapepton (CASO) verwendet<br />
werden, das 3-5 Tage bei 30-35°C<br />
bebrütet wird. Zur Messung der Gesamtzahl<br />
an Hefen und Schimmelpilzen<br />
(TYMC – Total Combined Yeast/Mould<br />
Count) ist nunmehr der Einsatz von Sabouraud-Dextrose-Agar<br />
(SDA) ohne Zusatz<br />
eines Antibiotikums und einer Bebrütungsdauer<br />
von 5-7 Tagen bei<br />
20-25°C vorgeschrieben. Neu in diesem Kontext ist ferner, dass auch<br />
Ausgangsstoffe <strong>halbfester</strong> Dermatika (Wirk- und Hilfsstoffe), bei<br />
denen in der Monographie keine <strong>mikrobiologische</strong> Prüfung verlangt<br />
wird, Prüfungen hinsichtlich TAMC und TYMC unterzogen werden<br />
müssen. Als Akzeptanzkriterien sind hierbei 10 3 KBE/g bzw. ml für<br />
TAMC und 10 2 KBE/g bzw. ml für den TYMC-Wert gefordert.<br />
Wesentlich weniger Spielraum lässt der harmonisierte Arzneibuchtext<br />
bei der Beurteilung überhöhter Ergebnisse. Während bislang mit dem<br />
Fünffachen des Akzeptanzkriteriums argumentiert werden konnte, ist<br />
laut aktueller Vorgabe zur Ermittlung der maximal annehmbaren KBE-<br />
Anzahl lediglich die Multiplikation mit Faktor 2 statthaft [5].<br />
Prüfung auf ausreichende Konservierung<br />
Während die im vorangegangenen Abschnitt dargelegten Anforderungen<br />
vor allem die Einhaltung <strong>mikrobiologische</strong>r Grundsätze vor und<br />
während der Herstellung <strong>halbfester</strong> Formulierungen sicherstellen sollen,<br />
ist es überdies nötig, Vorkehrungen<br />
zu treffen resp. Standards zu schaffen,<br />
die den mikrobiellen Produktschutz während<br />
der Verwendung des Arzneimittels<br />
gewährleisten.<br />
Sofern eine Formulierung nicht schon<br />
selbst ausreichende antimikrobielle Eigenschaften<br />
besitzt, kann dazu – besonders<br />
bei mikrobiologisch anfälligen Systemen<br />
mit hohen Wassergehalten (z.B.<br />
O/W-Cremes) – eine Konservierung der<br />
Zubereitung sinnvoll sein [7]. Wie jedoch<br />
schon in den allgemeinen Ausführungen<br />
zur mikrobiellen Qualität angedeutet<br />
wurde, muss die Notwendigkeit der Konservierung<br />
als Maßnahme zur Vermeidung<br />
von Patientengefährdungen bzw.<br />
des Verderbs der Zubereitung klar nachgewiesen<br />
werden. Sie darf nicht etwa als<br />
Ersatz für das Außerachtlassen von GMP-<br />
Regularien und mangelnder Hygiene<br />
während der Arzneimittelherstellung eingesetzt<br />
werden [3, 8].<br />
Die Prüfung auf ausreichende Konservierung<br />
<strong>halbfester</strong> Formulierungen erfolgt<br />
gemeinhin mit einem landläufig als<br />
Keimbelastungstest (KBT) bezeichneten<br />
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