Heimvertrag Seniorenzentrum - Volkshilfe Steiermark
Heimvertrag Seniorenzentrum - Volkshilfe Steiermark
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<strong>Heimvertrag</strong><br />
<strong>Seniorenzentrum</strong><br />
<strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH<br />
Sackstraße 20, A 8010 Graz FN 207240s<br />
Stand 02.07.2009
<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
Inhaltsangabe<br />
1. Vertragspartner und Vertragsdauer ..................................................... 3<br />
2. Rechte der BewohnerInnen ................................................................. 3<br />
3. Unterkunft ........................................................................................... 4<br />
4. Verpflegung ......................................................................................... 5<br />
5. Grundbetreuung .................................................................................. 5<br />
6. Pflegeleistungen .................................................................................. 6<br />
7. Zusatzleistungen ................................................................................. 7<br />
8. Entgelt ................................................................................................. 8<br />
9. Kaution ................................................................................................ 8<br />
10. Tarifanpassung ................................................................................. 9<br />
11. Entgeltrückerstattung ........................................................................ 9<br />
12. Aufbewahrung von Wertsachen ........................................................ 9<br />
13. Datenschutz ...................................................................................... 9<br />
14. Vertragsende .................................................................................. 10<br />
15. Streitschlichtung .............................................................................. 10<br />
16. Änderungen des Vertrages ............................................................. 10<br />
17. Heimstatut und abschließende Erklärungen .................................... 10<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 2 von 11<br />
Stand 07/09
<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
<strong>Heimvertrag</strong> <strong>Seniorenzentrum</strong><br />
gemäß der Vereinbarung zwischen Land <strong>Steiermark</strong> und Heimträger im Sinne des<br />
Punktes E-IX.7. auf Grund der Bestimmung des § 13 Abs. 1 Stmk.<br />
Sozialhilfegesetzes, LGBI. Nr. 29/1998 in der jeweils geltenden Fassung.<br />
1. Vertragspartner und Vertragsdauer<br />
Mit Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich die <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
gemeinnützige Betriebs GmbH, im Folgenden kurz <strong>Volkshilfe</strong> genannt, gegenüber<br />
Herrn/Frau<br />
die von dieser Vereinbarung umfassten Leistungen zu erbringen.<br />
Auftraggeber(In) und Vertragspartner(In) ist(sind):<br />
Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse:<br />
Sofern der zu betreuenden Person ein Sachwalter beigegeben sein sollte, hat dieser<br />
die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen, wenn das zu entrichtende<br />
Entgelt in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu betreuenden<br />
Person keine Deckung findet oder nicht durch die Sozialhilfe getragen wird.<br />
Mehrere Auftraggeber haften gegenüber der <strong>Volkshilfe</strong> für die Erfüllung sämtlicher<br />
Zahlungsverpflichtungen zur ungeteilten Hand.<br />
Diese Vereinbarung wird<br />
befristet abgeschlossen; sie beginnt mit und endet am durch<br />
Zeitablauf, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf;<br />
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird mit beidseitiger Vertragsunterfertigung<br />
rechtswirksam<br />
2. Rechte der BewohnerInnen<br />
Den BewohnerInnen kommen alle bundes- oder landesrechtlich verankerten Rechte<br />
uneingeschränkt zu. Sie haben jedenfalls das Recht auf:<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 3 von 11<br />
Stand 07/09
<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
• freie Entfaltung der Persönlichkeit, anständige Begegnung, Achtung der Würde<br />
und Selbstbestimmung, freie Meinungsäußerung, Gleichbehandlung ungeachtet<br />
des Geschlechts, der Abstammung und Herkunft, der Rasse, der Sprache, der<br />
politischen Überzeugung und des religiösen Bekenntnisses<br />
• Versammlung und Bildung von Vereinigungen, insbesondere zur Durchsetzung<br />
der Interessen der BewohnerInnen; dazu gehört die Abhaltung von<br />
BewohnerInnenversammlungen und die Wahl von BewohnerInnenvertretern; der<br />
Heimträger soll mindestens einmal jährlich eine BewohnerInnenversammlung<br />
organisieren.<br />
• Beachtung der Privat- und Intimsphäre<br />
• Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses<br />
• Verkehr mit der Außenwelt und grundsätzlich unbeschränkte Besuchsmöglichkeiten<br />
sowie die Benützung von Fernsprechern<br />
• Beachtung der persönlichen Gewohnheiten und des eigenen Lebensstils; dazu<br />
gehören auch die persönliche Kleidung und die individuelle Gestaltung der<br />
Räumlichkeiten, z.B. durch eigene Einrichtungsgegenstände<br />
• freie Arztwahl sowie auf Aufklärung über und Einwilligung oder Ablehnung von<br />
medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen<br />
• Dokumentation und Beachtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten<br />
• Einsichtnahme in über sie geführte Aufzeichnungen und Kopien gegen<br />
angemessenen Kostenersatz<br />
• Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu<br />
verständigen ist<br />
• angemessene Bearbeitung von Beschwerden<br />
Die Interessen der BewohnerInnen werden durch die Patienten- und<br />
Pflegeombudsschaft des Landes <strong>Steiermark</strong> kostenfrei vertreten. Detaillierte<br />
Informationen und Kontaktadressen enthält die Hausordnung.<br />
3. Unterkunft<br />
Dem/der BewohnerIn stehen im Haus folgende Räume zur Verfügung:<br />
3.1. Wohneinheit<br />
Einzelzimmer / Zweibettzimmer / Dreibettzimmer /<br />
Nr. im Stock.<br />
bettzimmer<br />
Dieses Zimmer ist ausgestattet mit<br />
einer pflegegerechten Nasszelle / Dusche und WC<br />
einem Pflegebett<br />
Tisch; Stühle; Kleiderschrank(änken); versperrbaren<br />
(Nacht)Kästchen; Garderobe;<br />
Vorraum<br />
Balkon<br />
Fernseh- und Telefonanschluss<br />
KabeI TV / SAT-TV<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
Die Grundreinigung des Wohnraums (Fußbodenreinigung, Aufräumen) erfolgt<br />
täglich, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen nach den üblichen Standards.<br />
3.2. Gemeinschaftsräume<br />
Der/die BewohnerIn ist berechtigt alle Gemeinschaftsräume zu nutzen.<br />
Zu den Gemeinschaftsräumen zählen insbesondere:<br />
die Gemeinschaftsräume in jedem Stockwerk / in jeder Einheit<br />
zentraler Gemeinschaftsraum im Stock<br />
die Gänge und Stiegenhäuser sowie Aufzüge<br />
der Garten<br />
Gemeinschaftsbalkone / Gemeinschaftsterrassen im Stock<br />
Pflegebad<br />
Gemeinschaftstoiletten<br />
Cafeteria<br />
Das Haus und die Räume wurden besichtigt nicht besichtigt.<br />
3.3. Sonstige Leistungen im Rahmen der Unterkunft<br />
Beheizung unter Sicherstellung der üblichen Raumtemperaturen, sämtliche<br />
Betriebskosten für Strom, Beleuchtung, Wasser, anteiliger Personalkosten,<br />
Instandhaltungskosten, tägliche Reinigung des Wohnbereiches mit Ausnahme an<br />
Sonn- und Feiertagen, Reinigung der Fenster und Vorhänge mindestens zweimal<br />
jährlich, Bereitstellung eines Fernseh- und Telefonanschlusses einschließlich<br />
sämtlicher Verwaltungs- und sonstiger Nebenkosten;<br />
4. Verpflegung<br />
Täglich werden Frühstück, Vormittagsjause, Mittagessen, Nachmittagsjause und<br />
Abendessen angeboten. Das Mittagessen wird immer und das Abendessen<br />
mindestens dreimal pro Woche als Warmspeise serviert. Ein Menüplan wird zentral<br />
ausgehängt.<br />
Zu den Mahlzeiten wird jeweils ein alkoholfreies Getränk gereicht. Tee oder Saft wird<br />
ganztägig zur Verfügung gestellt.<br />
Weitere Speisen und Getränke werden bei entsprechendem (Pflege)Bedarf<br />
bereitgestellt. Schon- und Diätkost wird entsprechend der ärztlichen Anordnung und<br />
im Einvernehmen mit dem/der BewohnerIn serviert.<br />
Bei jeder Mahlzeit wird eine dementsprechende Speise angeboten.<br />
5. Grundbetreuung<br />
Die Grundbetreuung umfasst:<br />
• die Wäscheversorgung beinhaltet<br />
a) die Reinigung von Unterwäsche, die mit der Waschmaschine waschbar ist.<br />
Zur Unterwäsche gehören ausschließlich<br />
Unterhose kurz bzw. lang<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 5 von 11<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
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Unterhemd<br />
Unterhemd langarm<br />
Strümpfe<br />
Socken<br />
Strumpfhalter<br />
Kniestrümpfe<br />
Strümpfe lang<br />
Strumpfhose Nylon<br />
Wollstrumpfhose<br />
Büstenhalter<br />
Leibchen<br />
Unterkleid<br />
b) die Reinigung von Nachtwäsche, die mit der Waschmaschine waschbar ist.<br />
Zur Nachtwäsche gehören ausschließlich<br />
Nachthemd<br />
Pyjamabluse<br />
Pyjamahose<br />
c) die Reinigung von Trainingsanzug, T-Shirt, Hemd, Bluse und Hauskleid,<br />
sofern diese Wäschestücke mit der Waschmaschine waschbar sind;<br />
d) die Zurverfügungstellung, Reinigung und das Bügeln der mit der<br />
Waschmaschine waschbaren Bettwäsche (inkl. Schonbezüge);<br />
e) die Zurverfügungstellung und Reinigung der Hygienewäsche (Handtücher,<br />
Waschlappen) sowie das Waschen und Bügeln (im haushaltsüblichen<br />
Rahmen).<br />
• Hygieneartikel: Bewohner der Einrichtung ohne Pensionsbezug haben Anspruch<br />
auf die bedarfsgerechte Versorgung mit Hygieneartikeln (Zahnpasta,<br />
Gebissreiniger, Zahnbürste, Haarschampon, Handseife (fest oder flüssig),<br />
Duschgel, Rasierschaum und Rasierklingen) im angemessenen Umfang.<br />
Bewohner der Einrichtung mit Pensionsbezug haben einen Anspruch auf<br />
vorgenannte Hygieneartikel längstens für die Dauer von einem Monat ab dem<br />
Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung.<br />
• Betreuungsleistungen wie Anleiten zur Selbsthilfe (z.B. Gedächtnistraining)<br />
Information und Beratung bezüglich Krankheitsvorbeugung und<br />
Gesundheitsschutz, Bewegung und Animation zu eigener Beschäftigung bzw.<br />
Aktivitäten in Geselligkeit<br />
• Ermöglichung der Integration ehrenamtlicher Besuchsdienste<br />
• Kreativeinheiten, bzw. Organisation der Möglichkeit der Teilnahme an Ausflügen<br />
und kulturellen Veranstaltung<br />
• Organisation jahreszeitlich abgestimmter Feste, Geburtstagsfeiern, Pflege der<br />
Religiosität (siehe Vereinbarung Land/Betreiber 4.3)<br />
6. Pflegeleistungen<br />
6.1. Entsprechend dem jeweiligen Pflegebedarf werden folgende Pflegeleistungen<br />
angeboten:<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 6 von 11<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
• Alltagshilfen,<br />
• Hilfe beim Essen und Trinken,<br />
• Hilfe bei der Körperpflege,<br />
• Hilfe im Bereich der Mobilität,<br />
• Besondere Aufsicht / Zuwendung,<br />
• Hilfe im Bereich der Ausscheidung,<br />
• ärztlich angeordnete Maßnahmen.<br />
Zu den Pflegeleistungen zählen keine Verrichtungen, die der/die BewohnerIn ganz<br />
oder teilweise selbst unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel erledigen kann.<br />
6.2. Art und das Ausmaß der Pflegeleistungen richten sich nach dem<br />
Pflegegeldgutachten. Für BewohnerInnen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die<br />
Einrichtung über keine Pflegegeldeinstufung verfügen, wird bis zum Abschluss des<br />
Pflegegeldverfahrens zunächst der Pflegezuschlag der Stufe 4 verrechnet. Nach<br />
Abschluss des Pflegegeldverfahrens erfolgt eine der tatsächlichen<br />
Pflegegeldeinstufung entsprechende Nachverrechnung. Bei einer Änderung der<br />
Pflegegeldstufe erfolgt eine automatische Anpassung der Pflegeleistungen und des<br />
Pflegeentgelts.<br />
6.3. Der/die BewohnerIn verpflichtet sich, bei Heimantritt ein allenfalls vorliegendes<br />
Pflegegeldgutachten vorzulegen und bevollmächtigt die <strong>Volkshilfe</strong>, die Erhöhung des<br />
Pflegegeldes zu beantragen. Ist für den/die HeimbewohnerIn ein/e SachwalterIn für<br />
diese Angelegenheiten bestellt, so erfolgt die Geltendmachung von (Pflegegeld)<br />
Ansprüchen in der gesetzlich vorgesehenen Weise im Rahmen der<br />
Sachwalterschaft. Jede Veränderung des Pflegegeldbezuges ist umgehend der<br />
Leitung des Hauses vor Ort zur Kenntnis zu bringen.<br />
6.4. Die <strong>Volkshilfe</strong> hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegehilfsmittel, deren<br />
Erfordernis sich aus dem tatsächlichen Pflegebedarf ergeben, in jenem Maße zur<br />
Verfügung stehen, wie sie vom Sozialversicherungsträger bzw. von den<br />
Sozialhilfeverbänden / Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.<br />
6.5. Derzeit entspricht der Pflegebedarf des/der BewohnerIn der Pflegestufe<br />
Dies ergibt sich aus<br />
dem aktuellen Pflegegeldgutachten.<br />
dem vorläufig vorliegenden Pflegegeldgutachten, eine Neubemessung wird<br />
beantragt.<br />
der vorläufigen automatischen Einstufung.<br />
7. Zusatzleistungen<br />
Folgende Leistungen werden gegen zusätzliche Bezahlung vereinbart:<br />
Zuschlag Einbettzimmer (siehe Tarifblatt Punkt 2.1.)<br />
Weitere Zusatzleistungen werden gesondert im Formular „Vereinbarung über<br />
Zusatzleistungen“ vereinbart und ausgewiesen.<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
8. Entgelt<br />
8.1. Grundlage<br />
Im Sinne der Klarheit und Verständlichkeit dieser Vereinbarung ist diesem<br />
<strong>Heimvertrag</strong> ein gesondertes Tarifblatt, das einen integrierenden Bestandteil dieser<br />
Vereinbarung bildet, angeschlossen. Darin sind die für die einzelnen Leistungen zu<br />
entrichtenden Entgelte in detaillierter Form übersichtlich beschrieben.<br />
8.2. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten bei Bezuschussten<br />
Die Bezahlung dieser Kosten für Personen mit Kosten- oder Restkostentragung<br />
erfolgt direkt durch den Sozialhilfeträger innerhalb von vier Wochen nach<br />
Rechnungslegung.<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> ist verpflichtet, über Leistungen, die von der Hotelkomponente und<br />
dem Pflegezuschlag abgedeckt werden, keine Zusatzvereinbarungen über<br />
Zuschläge mit den BewohnerInnen oder Dritten abzuschließen.<br />
8.3. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten bei Selbstzahlern<br />
Das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung, Grundbetreuung und Pflegeleistungen<br />
(Leistungspreis) ist bis zum 5. Tag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.<br />
Zusatzleistungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungslegung zu bezahlen.<br />
Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto Nr. bei der BLZ .<br />
Zahlungsmöglichkeiten sind Dauerauftrag, Abbuchungsauftrag sowie Einzahlung<br />
mittels Erlagscheins.<br />
Das Entgelt wird für alle Zusatzleistungen gemeinsam höchstens einmal im Monat<br />
vorgeschrieben. Für die Zusatzleistungen erhält der/die BewohnerIn Zahlungsbelege.<br />
8.4. Verrechnungsmodalitäten<br />
Der Aufnahme- und der Austrittstag gelten ab einer Dauer von mehr als 12 Stunden<br />
als volle, sonst als halbe Verrechnungstage. Der Tag der Verlegung in eine andere<br />
Betreuungseinrichtung gilt als halber Verrechnungstag.<br />
9. Kaution<br />
Der/die BewohnerIn hinterlegt eine Kaution in Höhe von 300 €. Diese dient<br />
ausschließlich der Abdeckung von Entgelt-, Schadenersatz- und Bereicherungsansprüchen<br />
des Heimträgers <strong>Volkshilfe</strong>. Dazu zählen nicht die normalen<br />
Instandhaltungsarbeiten oder üblichen Reparaturen. Die <strong>Volkshilfe</strong> hat dem/der<br />
BewohnerIn, dessen/deren VertreterIn und Vertrauensperson unverzüglich schriftlich<br />
den Erhalt der Kaution zu bestätigen. Wenn die <strong>Volkshilfe</strong> die Kaution (z.B. im Falle<br />
mutwilliger Beschädigung des Eigentums des Heimes) in Anspruch nehmen will,<br />
muss sie den/die BewohnerIn, dessen/deren VertreterIn und die Vertrauensperson<br />
davon schriftlich unter Angabe der Gründe verständigen. Soweit die <strong>Volkshilfe</strong> die<br />
Kaution nicht in Anspruch nimmt, muss sie diese nach Beendigung des<br />
Vertragsverhältnisses, zuzüglich der geltenden Bankzinsen, jedoch abzüglich der<br />
von ihm geleisteten Abgaben und Kontoführungskosten, sowie der KESt dem/der<br />
BewohnerIn oder dessen/deren RechtsnachfolgerIn erstatten.<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 8 von 11<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
10. Tarifanpassung<br />
Das Entgelt ändert sich jeweils entsprechend dem vom Land <strong>Steiermark</strong><br />
festgesetzten Leistungspreis (Hotelkomponente und Pflegezuschlag). Die Festlegung<br />
und Veränderung des Leistungspreises orientiert sich an der Kostendeckung einer<br />
durchschnittlichen Einrichtung. Die Anpassung wird durch das Land <strong>Steiermark</strong><br />
festgelegt und ist für beide Vertragsteile bindend.<br />
11. Entgeltrückerstattung<br />
Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen reduziert sich die Hotelkomponente<br />
(siehe Tarifblatt) um 8,14 % pro Abwesenheitstag. Abwesenheiten sind nach<br />
Möglichkeit im Vorhinein bekannt zu geben.<br />
11.1. Rückerstattung bei Selbstzahlern<br />
Die Rückerstattung von Gewährleistungsansprüchen und Abwesenheitsvergütungen<br />
an den/die BewohnerIn erfolgt im Folgemonat.<br />
12. Aufbewahrung von Wertsachen<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> bietet folgende Aufbewahrungsmöglichkeit für Geld und<br />
Wertgegenstände (z.B. Geldbeträge) entweder in versperrbarem/rer Schrank/Lade<br />
im Zimmer oder durch Hinterlegung beim Heimträger <strong>Volkshilfe</strong>; Die Hinterlegung<br />
beim Heimträger <strong>Volkshilfe</strong> bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.<br />
Für Geld und Wertgegenstände, die nicht beim Heimträger gesondert hinterlegt<br />
werden, haftet die <strong>Volkshilfe</strong> nur insoweit, als Beschädigung, Verlust,<br />
Abhandenkommen oder Diebstahl von einer der <strong>Volkshilfe</strong> zuzurechnenden Person<br />
verschuldet wurde.<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> kann die Aufbewahrung von Wertsachen ablehnen, wenn diese der<br />
Höhe nach das vertretbare Haftungsrisiko übersteigen.<br />
13. Datenschutz<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> ist verpflichtet den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere<br />
auch bei seinen Beschäftigten, sicherzustellen.<br />
Der/die BewohnerIn stimmt aber zu, dass<br />
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Daten aus der Pflegedokumentation, soweit sie für die Behandlung in<br />
Krankenanstalten und die Antragstellung auf Sozialhilfe und Pflegegeld<br />
erforderlich sind, erhoben und automationsunterstützt verarbeitet werden<br />
der behandelnde Arzt, die MitarbeiterInnen der <strong>Volkshilfe</strong>, über etwaige<br />
besondere Erfordernisse bei der täglichen Pflege informiert und die dazu<br />
erforderlichen Diagnosen schriftlich bekannt gibt<br />
die <strong>Volkshilfe</strong> automationsunterstützt bewohnerbezogene Daten in anonymisierter<br />
Form an die Landesregierung weitergibt. Diese Zustimmung kann jederzeit<br />
schriftlich widerrufen werden<br />
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<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
14. Vertragsende<br />
Der Vertrag endet mit<br />
• einvernehmlicher Vertragsauflösung.<br />
• Kündigung durch den/die BewohnerIn unter Einhaltung einer vierwöchigen<br />
Kündigungsfrist.<br />
• dem Tod des/der BewohnerIn<br />
• schriftlicher Kündigung durch die <strong>Volkshilfe</strong>. Sie kann den Vertrag aber nur<br />
aus wichtigem Grund kündigen.<br />
Dazu zählen insbesondere die Verschlechterung des Gesundheitszustandes, sodass<br />
eine Versorgung in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann sowie das<br />
fortgesetzte gemeinschaftswidrige Verhalten des/der BewohnerIn. Im zweiten Fall<br />
hat der Kündigung eine Mahnung vorauszugehen, zu der VertreterIn und<br />
Vertrauensperson des/der BewohnerIn mit eingeschriebenem Brief zu laden sind.<br />
Die <strong>Volkshilfe</strong> hat grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat, wenn der<br />
Betrieb des Heimes eingestellt oder wesentlich eingeschränkt wird, eine Frist von<br />
drei Monaten einzuhalten. Sie ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur<br />
Vermeidung einer Kündigung zu setzen sowie im Falle einer Kündigung sich bei<br />
Bedarf um eine Alternativunterkunft zu bemühen.<br />
Über das Vertragsende bezuschusster Personen informiert die <strong>Volkshilfe</strong> den<br />
zuständigen Sozialhilfeträger. Guthaben des/der BewohnerIn nach Vertragsauflösung<br />
werden innerhalb von zwei Wochen nach Abholung der eingebrachten<br />
Sachen rückerstattet.<br />
15. Streitschlichtung<br />
Bei Errichtung einer Schlichtungsstelle durch das Land <strong>Steiermark</strong> für<br />
Rechtsstreitigkeiten zwischen <strong>Volkshilfe</strong> und HeimbewohnerInnen verpflichtet sich<br />
die <strong>Volkshilfe</strong> dieser innerhalb von 3 Monaten beizutreten.<br />
16. Änderungen des Vertrages<br />
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung<br />
beider VertragspartnerInnen in Schriftform. Erklärungen zugunsten des/der<br />
BewohnerIn sind aber jedenfalls wirksam.<br />
17. Heimstatut und abschließende Erklärungen<br />
Das Heimstatut ist Bestandteil des Vertrages und wurde von dem/der BewohnerIn<br />
(dem/der VertreterIn) eingesehen bzw. als integrativer Bestandteil dieses Vertrages<br />
mit übergeben.<br />
Die Bestimmungen der Punkte 1 - 6 des Heimstatuts können im Interesse der<br />
Mehrzahl der betroffenen BewohnerInnen oder auf Grund betrieblicher Erfordernisse<br />
einseitig durch den Heimträger <strong>Volkshilfe</strong> geändert werden. Die Bedürfnisse und<br />
Interessen der BewohnerInnen aber auch jene der Wirtschaftlichkeit sind dabei<br />
angemessen zu berücksichtigen.<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 10 von 11<br />
Stand 07/09
<strong>Heimvertrag</strong> Seniorenpflegezentrum<br />
Ich (wir) bestätige(n) im Rahmen des Abschlusses dieser Vereinbarung auch nachstehend<br />
angeführten Schriftstücke, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages<br />
bilden, zustimmend zur Kenntnis und damit zum Vertragsinhalt erhoben zu haben.<br />
Ich bestätige weiters, dass mir eine Ausfertigung sowohl dieses aus 11 Seiten<br />
bestehenden <strong>Heimvertrag</strong>es als auch der nach angeführten Schriftstücke<br />
ausgehändigt wurden:<br />
Tarifblatt<br />
Heimstatut<br />
Vereinbarung über die Hinterlegung von<br />
Wertgegenständen<br />
Vereinbarung über Haustierhaltung<br />
Vereinbarung über Zusatzleistung/en<br />
__________ _____________________ _____________________<br />
Datum für den Heimträger <strong>Volkshilfe</strong> BewohnerIn/VertreterIn<br />
Rechtsträger: <strong>Volkshilfe</strong> <strong>Steiermark</strong> gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 11 von 11<br />
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