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Schreiben des Innneministeriums vom 13. Februar 2013

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Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Per E-Mail<br />

Regierungen<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht <strong>vom</strong> Unser Zeichen Bearbeiter München<br />

ID4-2258.15-29 Herr Schwab <strong>13.</strong>02.<strong>2013</strong><br />

Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />

089/2192-2846 / -1 2846 207 Rudolf.Schwab@stmi.bayern.de<br />

Katastrophenschutzfonds;<br />

Zuschussprogramm <strong>2013</strong><br />

Anlagen<br />

Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (Anlage 1)<br />

Förderprogramm Abrollbehälter (AB) der ÖEL/UG-ÖEL (Anlage 1a)<br />

Förderprogramm Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte (Anlage 2)<br />

Förderprogramm Mehrzweckboote (MZB) zur Ölwehr (Anlage 3)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das Zuschussprogramm für das Jahr <strong>2013</strong> umfasst folgende Bereiche:<br />

1. Einsatzleitwagen/Abrollbehälter für ÖEL/UG-ÖEL<br />

Das Förderprogramm für einen Einsatzleitwagen (Anlage 1) wird auch im<br />

Haushaltsjahr <strong>2013</strong> fortgeführt. Hierbei werden die Anforderungen <strong>des</strong> Digitalfunks<br />

berücksichtigt. Die dadurch erforderlichen Mehrkosten, eine Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> allgemeinen Preisanstieges sowie die Änderungen in 2.1.1<br />

und 2.1.4 <strong>des</strong> Förderprogramms haben zu einer Erhöhung der Kostenpauschale<br />

um 30.000 € gegenüber den Vorjahren geführt.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen sich nach der festgesetzten<br />

Kostenpauschale von 110.000,00 € und nicht nach den tatsächlichen Aus-<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

gaben.<br />

Weiterhin gibt es - wie bisher - ein Förderprogramm für einen Abrollbehälter<br />

(Anlage 1a) anstelle eines Einsatzleitwagens. Hier wird ein Zuschuss von 70<br />

v.H. der tatsächlichen Beschaffungskosten gewährt. Beschaffungskosten<br />

über 110.000,00 € sind nicht förderfähig.<br />

2. Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte für ÖEL/UG-ÖEL<br />

Die zuschussfähigen Gegenstände, die Kostenobergrenzen bzw. die förderfähigen<br />

Beschaffungskosten ergeben sich aus der Anlage 2.<br />

3. Mehrzweckboote (MZB) zur Ölwehr<br />

Die Voraussetzungen <strong>des</strong> Programms sowie die Kostenpauschale ergeben<br />

sich aus der Anlage 3.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen nach der festgesetzten Kostenpauschale<br />

und nicht nach den tatsächlichen Ausgaben.<br />

Zu den Förderprogrammen in den Nrn. 1. bis 3. bitten wir, uns Förderanträge<br />

bis spätestens 20. April <strong>2013</strong> vorzulegen. Wir werden dann die Haushaltsmittel<br />

einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Haushaltsentwicklung zuweisen.<br />

4. Ölwehr – Ausstattung<br />

Auch das Zuschussprogramm Ölwehr wird wie in den vergangenen Jahren<br />

durchgeführt. Wir können nur dringend notwendige Beschaffungen zur Aufrechterhaltung<br />

der Einsatzbereitschaft fördern. Daher müssen wir uns die<br />

Bezuschussung der einzelnen Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinden<br />

und Landkreise vorbehalten.<br />

Wir bitten die Regierungen, die für das Zuschussprogramm Ölwehr <strong>2013</strong><br />

vorgesehenen Beschaffungsmaßnahmen mit Angeboten der Hersteller<br />

ebenfalls bis<br />

spätestens 20. April <strong>2013</strong><br />

dem Sachgebiet ID2 unter Angabe <strong>des</strong> Aktenzeichens ID2-2258.15-23 vorzulegen<br />

und hierbei die einzelnen Beschaffungsmaßnahmen fachlich zu be-


- 3 -<br />

werten, insbesondere hinsichtlich:<br />

● Beschreibung <strong>des</strong> örtlichen Einsatzgebietes einschließlich Beschreibung<br />

<strong>des</strong> Ausrückebereiches<br />

● örtliche Unterbringung <strong>des</strong> Geräts / der Geräte (Lagerung / Verantwortliche<br />

Person für die Pflege und Wartung<br />

● Angabe zur personellen Besetzung, die aufgrund ihrer Ausbildung im<br />

Umgang und / oder in der Führung <strong>des</strong> Geräts ermächtigt ist<br />

● Aufführung der bisher geförderten Geräte, die im Zusammenhang mit der<br />

neu beantragten Geräteförderung stehen (Erläuterung eines Gerätekonzeptes).<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der vorgesehenen Maßnahmen und der fachlichen<br />

Bewertungen werden wir dann die entsprechenden Haushaltsmittel<br />

zuweisen. Als Fördersatz sehen wir 50% der notwendigen Anschaffungskosten<br />

vor. Es ist jedoch möglich, dass wir diesen Fördersatz, abhängig <strong>vom</strong><br />

Gesamtbedarf im Zuschussprogramm Ölwehr, nach unten korrigieren müssen.<br />

5. Einsatzleitwagen für UG-SanEL<br />

Das Förderprogramm für einen Einsatzleitwagen für die UG-SanEL ist hinsichtlich<br />

der Fördervoraussetzungen identisch mit den Fördervoraussetzungen<br />

für einen Einsatzleitwagen für ÖEL/UG-ÖEL(Ziffer 2.1 der Anlage 1).<br />

Auch hier beträgt die festgesetzte Kostenpauschale 110.000,00 €.<br />

Die Zuwendungsempfänger legen wir in Abstimmung mit den Lan<strong>des</strong>verbänden<br />

der Hilfsorganisationen fest. Danach werden wir Ihnen die Zuwendungsempfänger<br />

und das Förderprogramm zuleiten, mit der Bitte, die Zustimmungen<br />

für den vorzeitigen Maßnahmebeginn zur erteilen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Schwab<br />

Regierungsdirektor


Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Anlage 1 Stand: 12.02.<strong>2013</strong><br />

Förderprogramm Katastrophenschutz <strong>2013</strong>/2014;<br />

Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL<br />

1. Notwendigkeit eines Förderprogramms<br />

Um sicherzustellen, dass die ÖEL/UG-ÖEL auch bei Aussonderung der Bun<strong>des</strong>fahrzeuge<br />

weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, wurde Ende 1998 ein Förderprogramm<br />

zur Beschaffung von Einsatzleitwagen aus dem Katastrophenschutzfonds<br />

aufgelegt. Zum Stand Dezember 2012 wurden 91 Einsatzleitwagen beschafft bzw.<br />

sind in der Beschaffung.<br />

Bei der Fortführung <strong>des</strong> Programms ab <strong>2013</strong> werden auch die Anforderungen <strong>des</strong><br />

Digitalfunks berücksichtigt. Die dadurch erforderlichen Mehrkosten, eine Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> allgemeinen Preisanstieges sowie die Änderungen in 2.1.1 (Erhöhung<br />

der min<strong>des</strong>tens erforderlichen Gesamtmasse) und 2.1.4 (Leistungserhöhung<br />

<strong>des</strong> Generators) haben zu einer Erhöhung der Kostenpauschale um 30.000 € gegenüber<br />

den Vorjahren geführt.<br />

Zudem stehen die ersten Ersatzbeschaffungen der Einsatzleitwagen an. Eine erneute<br />

Förderung entsprechend diesem Programm ist grundsätzlich frühestens 14<br />

Jahre nach der Erstförderung möglich.<br />

2. Förderprogramm für einen Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL<br />

Vorbemerkung:<br />

Dem Förderprogramm liegen in Serie gefertigte Fahrzeuge zu Grunde. Um den<br />

besonderen Erfordernissen vor Ort Rechnung zu tragen und den jeweiligen Nutzern<br />

Spielräume für individuelle Lösungen zu lassen, werden die Fördervoraussetzungen<br />

auf ein unumgänglich notwendiges Maß beschränkt.<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

In Ergänzung dieses Förderprogramms wird das 1997 begonnene Förderprogramm<br />

zur Beschaffung eines Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes fortgeführt. Damit<br />

kann kostengünstig zusätzlicher Raum für die Örtliche Einsatzleitung geschaffen<br />

werden, wobei ggf. entsprechende Vorkehrungen für die Mitführung <strong>des</strong> Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes<br />

einschließlich Ausstattung zu treffen sind.<br />

Auch das Förderprogramm zur Beschaffung von Satellitenanlagen für die<br />

ÖEL/UG-ÖEL (IMS <strong>vom</strong> 08.09.2011 Nr. ID4-1074.32-33) wird für Förderungen<br />

nach diesem Programm fortgeführt.<br />

2.1 Fördervoraussetzungen<br />

Förderfähig sind Fahrzeuge, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und<br />

über die dort genannte Ausstattung verfügen.<br />

2.1.1 Fahrgast-/Ladefläche, Höhe und zulässige Gesamtmasse <strong>des</strong> ELW<br />

Der Fahrgastraum bzw. Laderaum <strong>des</strong> Fahrzeuges muss über eine Fläche von<br />

min<strong>des</strong>tens 5,40 qm verfügen und eine Höhe von min<strong>des</strong>tens 1,50 m aufweisen.<br />

Die zulässige Gesamtmasse muss min<strong>des</strong>tens 4.500 kg betragen.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

handelt. So empfehlen wir die Ausstattung <strong>des</strong> Einsatzleitwagens mit einem<br />

Hochdach (z. B. Kombi/Kastenwagen jeweils mit langem Radstand von Merce<strong>des</strong>-<br />

Benz - Modellserie Sprinter ab 413 aufwärts - oder von Volkswagen - Modellserie<br />

Crafter 50 - oder von Ford - Modellserie Transit - oder von anderen Herstellern).<br />

2.1.2 Aufbau <strong>des</strong> ELW (vgl. Nr. 5.3 DIN 14507-2 )<br />

2.1.2.1 Es müssen min<strong>des</strong>tens drei Einstiegstüren vorhanden sein.<br />

2.1.2.2 Im ELW müssen zwei Kommunikationsarbeitsplätze vorhanden sein, deren<br />

gemeinsame Arbeitsfläche min<strong>des</strong>tens 0,5 qm betragen muss. Als freie Arbeitsfläche<br />

müssen an jedem Kommunikationsarbeitsplatz min<strong>des</strong>tens 500 x 400 mm zur<br />

Verfügung stehen. Die Beleuchtungsstärke auf den Arbeitsflächen der Kommunikationsarbeitsplätze<br />

muss min<strong>des</strong>tens 300 lx betragen.


- 3 -<br />

2.1.2.3 Das Fahrzeug muss mit einer <strong>vom</strong> Fahrzeugmotor unabhängigen Heizung<br />

ausgestattet sein.<br />

2.1.3 Fernmeldetechnische Ausstattung (vgl. Nr. 5.4 DIN 14507-2 )<br />

Vor Inbetriebnahme muss der ELW ausgestattet sein mit<br />

folgenden analogen Sprechfunkgeräten:<br />

- zwei 4-m-Vielkanal-Fahrzeugsprechfunkgeräten (davon eines relaisstellenfähig)<br />

nach TR BOS; ein Gerät muss während der Fahrt betriebsbereit zur<br />

Verfügung stehen,<br />

- einem 2-m-Vielkanal-Fahrzeugsprechfunkgerät nach TR BOS,<br />

- zwei 2-m-Vielkanal-Handfunkgeräten (als Beladung) mit einem Reserveakku<br />

und prozessorgesteuertem Schnellladegerät mit Temperaturüberwachung<br />

und<br />

folgenden zertifizierten digitalen Sprechfunkgeräten:<br />

- drei BOS-Fahrzeugfunkgeräten (MRT); davon ein MRT mit DMO-Repeater<br />

und Gateway-Funktion<br />

- zwei BOS-Handfunkgeräten (HRT).<br />

Außenlautsprecheranlage, bestehend aus:<br />

- einem Handmikrofon mit Regler – geräuschkompensierend -,<br />

- einem Verstärker<br />

- min<strong>des</strong>tens einem nach vorne gerichteten Lautsprecher, der bei einem Prüfton<br />

von 1 kHz in 1 m Abstand in Hauptabstrahlrichtung einen Schalldruckpegel<br />

von min. 115 dB(A) erbringt, gemessen im reflektionsfreien Raum.<br />

UKW-Radio-Anlage mit automatischer Senderidentifikation (RDS),<br />

Digitaluhr, ablesbar von den Kommunikationsarbeitsplätzen.


- 4 -<br />

2.1.4 Einbauten/Generator<br />

Förderfähig sind die notwendigen Einbauten sowie ein Generator (5 kVA) zur<br />

Stromerzeugung (230 V) mit schutzisolierter Einspeisung auf ein fest im Fahrzeug<br />

eingebautes Ladegerät (230 / 12 V). Die elektrische Einrichtung muss<br />

DIN VDE 0800, Teil 2, Nr. 18, genügen.<br />

2.2 Kostenpauschale, Fördersatz und Zuschuss<br />

Für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Nr. 2.1 erfüllen und über die dort genannte<br />

Ausstattung verfügen, wird eine<br />

Kostenpauschale von 110.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Der Fördersatz beträgt 70 v.H.<br />

Dies ergibt einen Zuschuss von 77.000,00 Euro.<br />

Das Programm wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />

auch im Doppelhaushalt 2015/2016 fortgeführt


Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Anlage 1a Stand: 12.02.<strong>2013</strong><br />

Förderprogramm Katastrophenschutz <strong>2013</strong>/2014;<br />

Abrollbehälter der ÖEL/UG-ÖEL<br />

1. Notwendigkeit eines Förderprogramms<br />

Um sicherzustellen, dass die ÖEL/UG-ÖEL auch bei Aussonderung der Bun<strong>des</strong>fahrzeuge<br />

weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, wurde Ende 1998 ein Förderprogramm<br />

zur Beschaffung von Einsatzleitwagen aus dem Katastrophenschutzfonds<br />

aufgelegt. Zum Stand Dezember 2012 wurden 91 Einsatzleitwagen beschafft bzw.<br />

sind in der Beschaffung.<br />

Bei der Fortführung <strong>des</strong> Programms ab <strong>2013</strong> werden auch die Anforderungen <strong>des</strong><br />

Digitalfunks berücksichtigt. Die dadurch erforderlichen Mehrkosten, eine Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> allgemeinen Preisanstieges sowie die Änderungen in 2.1.1 (Erhöhung<br />

der min<strong>des</strong>tens erforderlichen Gesamtmasse) und 2.1.4 (Leistungserhöhung<br />

<strong>des</strong> Generators) haben zu einer Erhöhung der Kostenpauschale um 30.000 € gegenüber<br />

den Vorjahren geführt.<br />

Als Alternative zu einem Einsatzleitwagen kann auch ein Abrollbehälter nach<br />

Nr. 2. gefördert werden.<br />

2. Förderprogramm für einen Abrollbehälter der ÖEL/UG-ÖEL<br />

Vorbemerkung:<br />

Um den besonderen Erfordernissen vor Ort Rechnung zu tragen und den jeweiligen<br />

Nutzern Spielräume für individuelle Lösungen zu lassen, werden die Fördervoraussetzungen<br />

auf ein unumgänglich notwendiges Maß beschränkt.<br />

In Ergänzung dieses Förderprogramms wird das 1997 begonnene Förderprogramm<br />

zur Beschaffung eines Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes fortgeführt. Damit<br />

kann kostengünstig zusätzlicher Raum für die Örtliche Einsatzleitung geschaffen<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

werden, wobei ggf. entsprechende Vorkehrungen für die Mitführung <strong>des</strong> Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes<br />

einschließlich Ausstattung zu treffen sind.<br />

Auch das Förderprogramm zur Beschaffung von Satellitenanlagen für die<br />

ÖEL/UG-ÖEL (IMS <strong>vom</strong> 08.09.2011 Nr. ID4-1074.32-33) wird für Förderungen<br />

nach diesem Programm fortgeführt.<br />

2.1 Allgemeine Fördervoraussetzung<br />

Trägersysteme<br />

Für den Abrollbehälter müssen im Rahmen eines Konzeptes min<strong>des</strong>tens zwei<br />

geeignete Trägerfahrzeuge zur Verfügung stehen.<br />

2.2 Spezielle Fördervoraussetzungen<br />

Förderfähig sind nur Abrollbehälter, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen<br />

und über die dort genannte Ausstattung verfügen:<br />

2.2.1 DIN 14505, Kommunikationsarbeitsplätze, unabhängige Heizung<br />

Der Abrollbehälter muss der DIN 14505 (Feuerwehrfahrzeuge; Wechselladerfahrzeuge<br />

mit Abrollbehälter; Allgemeine Anforderungen) entsprechen.<br />

Im Abrollbehälter müssen zwei Kommunikationsarbeitsplätze vorhanden sein, deren<br />

gemeinsame Arbeitsfläche min<strong>des</strong>tens 0,5 qm betragen muss. Als freie Arbeitsfläche<br />

müssen an jedem Kommunikationsarbeitsplatz min<strong>des</strong>tens<br />

500 x 400 mm zur Verfügung stehen. Die Beleuchtungsstärke auf den Arbeitsflächen<br />

der Kommunikationsarbeitsplätze muss min<strong>des</strong>tens 300 lx betragen.<br />

Der Abrollbehälter muss mit einer unabhängigen Heizung ausgestattet sein.<br />

2.2.2 Fernmeldetechnische Ausstattung (vgl. Nr.5.4 DIN 14507-2 )<br />

Vor Inbetriebnahme muss der Abrollbehälter ausgestattet sein mit:


- 3 -<br />

folgenden analogen Sprechfunkgeräten:<br />

- zwei 4-m-Vielkanal-Fahrzeugsprechfunkgeräten (davon eines relaisstellenfähig)<br />

nach TR BOS; ein Gerät muss während der Fahrt betriebsbereit zur<br />

Verfügung stehen,<br />

- einem 2-m-Vielkanal-Fahrzeugsprechfunkgerät nach TR BOS,<br />

- zwei 2-m-Vielkanal-Handfunkgeräten (als Beladung) mit einem Reserveakku<br />

und prozessorgesteuertem Schnellladegerät mit Temperaturüberwachung<br />

und<br />

folgenden zertifizierten digitalen Sprechfunkgeräten:<br />

- drei BOS-Fahrzeugfunkgeräten (MRT); davon ein MRT mit DMO-Repeater<br />

und Gateway-Funktion<br />

- zwei BOS-Handfunkgeräten (HRT).<br />

Außenlautsprecheranlage, bestehend aus:<br />

- einem Handmikrofon mit Regler – geräuschkompensierend -,<br />

- einem Verstärker<br />

- min<strong>des</strong>tens einem nach vorne gerichteten Lautsprecher, der bei einem Prüfton<br />

von 1 kHz in 1 m Abstand in Hauptabstrahlrichtung einen Schalldruckpegel<br />

von min. 115 dB(A) erbringt, gemessen im reflektionsfreien Raum.<br />

UKW-Radio-Anlage mit automatischer Senderidentifikation (RDS),<br />

Digitaluhr, ablesbar von den Kommunikationsarbeitsplätzen.<br />

2.2.3 Einbauten/Generator<br />

Förderfähig sind die notwendigen Einbauten sowie ein Generator (5 kVA) zur<br />

Stromerzeugung (230 V) mit schutzisolierter Einspeisung auf ein fest im Abrollbehälter<br />

eingebautes Ladegerät (230 / 12 V). Die elektrische Einrichtung muss<br />

DIN VDE 0800, Teil 2, Nr. 18, genügen.


- 4 -<br />

2.3 Beschaffungskosten, Fördersatz und Zuschuss<br />

Für Abrollbehälter, die die Voraussetzungen der Nrn. 2.1 und 2.2 erfüllen, wird ein<br />

Zuschuss von 70 v.H.<br />

der tatsächlichen Beschaffungskosten gewährt. Beschaffungskosten über<br />

110.000,00 Euro sind nicht förderfähig.<br />

Das Programm wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />

auch im Doppelhaushalt 2015/2016 fortgeführt.


Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Anlage 2 Stand: 30.01.<strong>2013</strong><br />

Förderprogramm Katastrophenschutz <strong>2013</strong>;<br />

Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte mit Zubehör<br />

Für Zwecke der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL)/Unterstützungsgruppe Örtliche<br />

Einsatzleitung (UG-ÖEL) werden folgende Beschaffungen gefördert:<br />

Ein Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelt je Kreisverwaltungsbehörde<br />

1.1 Förderfähig sind handelsübliche Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, die mit<br />

Druckluft aufblasbar sind und über eine Grundfläche von min<strong>des</strong>tens<br />

20 qm verfügen.<br />

Der Fördersatz beträgt 70 v.H. der tatsächlichen Beschaffungskosten.<br />

Beschaffungskosten über 5.200,00 € sind nicht förderfähig. Eine Förderung<br />

ist ausgeschlossen, wenn die Beschaffungskosten unter 2.500,00 € liegen.<br />

Hinweis:<br />

Die Kostenobergrenze basiert auf einer Preiserhebung für ein Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelt<br />

mit einer Grundfläche von ca. 20 qm einschließlich Zubehör<br />

(Beleuchtung und ggf. Druckminderer).<br />

1.2 Förderfähig sind ferner handelsübliche Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte (ohne<br />

Druckluft aufstellbar), die über eine Grundfläche von min<strong>des</strong>tens 20 qm<br />

verfügen.<br />

Der Fördersatz beträgt 70 v.H. der tatsächlichen Beschaffungskosten.<br />

Beschaffungskosten über 5.200,00 € sind nicht förderfähig. Eine Förderung<br />

ist ausgeschlossen, wenn die Beschaffungskosten unter 2.500,00 € liegen.<br />

2. Zeltheizgerät<br />

Förderfähig ist ein Zeltheizgerät mit min<strong>des</strong>tens 3 KW Heizleistung (Nennwärmeleistung);<br />

Förderung nur in Verbindung mit Nr. 1. möglich (Bagatellgrenze).<br />

Der Fördersatz beträgt 70 v.H. der tatsächlichen Beschaffungskosten.<br />

Beschaffungskosten über 300,00 € sind nicht förderfähig.<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

3. zusätzlicher Bedarf<br />

Ergibt sich durch eine vorhandene zweite UG-ÖEL ein Bedarf für ein weiteres<br />

Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelt und Zeltheizgerät, kann die Beschaffung<br />

jeweils mit einem Fördersatz von 50 v.H. der tatsächlichen Beschaffungskosten<br />

gefördert werden. Beschaffungskosten über 5.200,00 € sind nicht<br />

förderfähig.<br />

4. Bezugsadressen für Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte mit Zubehör<br />

(nicht abschließend; siehe auch Angebote <strong>des</strong> Feuerwehrfachhandels)<br />

Albert Ziegler GmbH & Co. KG<br />

Postfach 16 80<br />

89531 Giengen/Brenz<br />

Tel.: 07322/951-261<br />

Fax: 07322/951-396<br />

www.ziegler.de<br />

Pfitzner Rettungsausrüstung GmbH<br />

Lärchenstraße 48<br />

65933 Frankfurt/Main<br />

Tel.: 069/939979-0<br />

Fax :069/381019<br />

www.pfitzner.de<br />

Manfred Vetter GmbH<br />

Postfach 13 55<br />

53905 Zülpich<br />

Tel.: 02252/3008-50<br />

Fax: 02252/3008-70<br />

www.vetter.de<br />

Rudolf Gstöttl<br />

Feuerwehr- und Brandschutztechnik<br />

Sulzbachstraße 13<br />

94081 Fürstenzell-Engertsham<br />

Tel.: 08506/9006-0<br />

Fax: 08506/9006-20<br />

www.gstoettl-brandschutz.de<br />

Die Förderung der Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte erfolgt im Rahmen der<br />

haushaltsmäßigen Voraussetzungen auch im Haushaltsjahr 2014.


Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Anlage 2a Stand: 28.02.<strong>2013</strong><br />

Förderprogramm Katastrophenschutz <strong>2013</strong>;<br />

Abrollbehälter (AB) Besprechung für ÖEL/UG-ÖEL<br />

1. Notwendigkeit eines Förderprogramms<br />

Ende 1998 wurde ein Förderprogramm zur Beschaffung von Einsatzleitwagen für<br />

ÖEL/UG-ÖEL aus dem Katastrophenschutzfonds aufgelegt. Zum Stand <strong>vom</strong> Dezember<br />

2012 wurden 91 Einsatzleitwagen beschafft bzw. sind in der Beschaffung.<br />

In Ergänzung dieses Programms wurde zeitgleich ein Förderprogramm zur Beschaffung<br />

eines Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes eingeführt. Damit kann kostengünstig<br />

zusätzlicher Raum für die Örtliche Einsatzleitung geschaffen werden.<br />

Als Alternative zu einem Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelt kann nun auch ein AB<br />

Besprechung je Kreisverwaltungsbehörde gefördert werden.<br />

Soweit bereits ein Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelt gefördert wurde, ist eine Förderung<br />

entsprechend diesem Programm grundsätzlich frühestens 8 Jahre nach der<br />

Förderung dieses Schnelleinsatz-/Mehrzweckzeltes möglich.<br />

2. Förderprogramm AB Besprechung der ÖEL/UG-ÖEL<br />

Vorbemerkung:<br />

Um den besonderen Erfordernissen vor Ort Rechnung zu tragen und den jeweiligen<br />

Nutzern Spielräume für individuelle Lösungen zu lassen, werden die Fördervoraussetzungen<br />

auf ein unumgänglich notwendiges Maß beschränkt.<br />

2.1 Allgemeine Fördervoraussetzung<br />

Für den AB Besprechung müssen im Rahmen eines Konzeptes min<strong>des</strong>tens zwei<br />

geeignete Trägerfahrzeuge zur Verfügung stehen.<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

2.2 Spezielle Fördervoraussetzungen<br />

Förderfähig sind nur AB, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und<br />

über die dort genannte Ausstattung verfügen:<br />

Der AB muss DIN 14505 (Feuerwehrfahrzeuge; Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehälter;<br />

Allgemeine Anforderungen) entsprechen. Abweichend von Nr. 5.5.7<br />

dieser DIN ist der AB mit einer externen Stromeinspeisung auszustatten. Dazu ist<br />

ein Stromerzeuger mit einer Scheinleistung von mind. 5 kVA auf dem AB mitzuführen.<br />

Darüber hinaus muss der AB nachfolgende Min<strong>des</strong>tkriterien erfüllen:<br />

nutzbare Behälterlänge (lichte Innenraumlänge): mind. 5,50 m<br />

Min<strong>des</strong>thöhe <strong>des</strong> Innenraums (lichte Höhe): 1,90 m<br />

Zugangsmöglichkeit über eine absperrbare Türe<br />

mind. ein zu öffnen<strong>des</strong> Fenster<br />

Ausstattung mit einem Heizgerät (Heizleistung mind. 3 kW)<br />

Anmerkung:<br />

Nicht festeingebaute Ausstattungsgegenstände müssen zum Transport gesichert<br />

werden.<br />

2.3 Beschaffungskosten, Fördersatz, Zuschuss und Bindefrist<br />

Für Abrollbehälter, die die Voraussetzungen der Nrn. 2.1 und 2.2 erfüllen, wird ein<br />

Zuschuss von 30 v.H.<br />

der tatsächlichen Beschaffungskosten gewährt.<br />

Beschaffungskosten über 34.000,00 Euro sind nicht förderfähig.<br />

Die Bindefrist beträgt 20 Jahre.<br />

Das Programm wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />

auch im Haushaltsjahr 2014 fortgeführt.


Bayerisches Staatsministerium<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern 80524 München<br />

Anlage 3 Stand: 30.01.<strong>2013</strong><br />

Förderprogramm Katastrophenschutz <strong>2013</strong>/2014;<br />

Mehrzweckboote (MZB) zur Ölwehr<br />

1. Notwendigkeit eines Förderprogramms<br />

In den 70-er Jahren wurden <strong>vom</strong> Staatsministerium <strong>des</strong> Innern staatseigene Katastrophenschutzboote<br />

für Zwecke der Ölwehr beschafft. Ab 1992 wurden MZB zur<br />

Ölwehr nicht mehr als staatseigene Ausstattung beschafft bzw. ersatzbeschafft,<br />

sondern nur noch im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmitteln gefördert.<br />

Für die inzwischen ca. 30 Jahre alten staatseigenen Boote kann die Einsatzbereitschaft<br />

und Fahrtüchtigkeit nur noch bedingt gewährleistet werden. Durch dieses<br />

Programm soll vorrangig die dringend erforderliche Ersatzbeschaffung dieser Boote<br />

gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Landkreise.<br />

Dieses Förderprogramm ist Bestandteil <strong>des</strong> Investitionsprogramms Katastrophenschutz.<br />

2. Förderprogramm für ein MZB<br />

2.1 Fördervoraussetzungen<br />

Förderfähig sind MZB, die zusätzlich zu den Festlegungen in DIN 14961 „Boote für<br />

die Feuerwehr“ die nachfolgenden Festlegungen erfüllen, wobei diese Festlegungen<br />

Vorrang gegenüber den Festlegungen in DIN 14961 haben.<br />

Motor, Antrieb (DIN 14961, Abschnitt 7.2)<br />

Es ist ein Innenbordmotor zu verwenden. Der Antrieb (Schraube oder Jet) ist entsprechend<br />

<strong>des</strong> Verwendungszweckes <strong>vom</strong> Besteller festzulegen. Bei vorhersehbarer<br />

Verwendung in Verbindung mit Tauchern sollte der Jetantrieb bevorzugt<br />

Verwendung finden.<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 • 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

Geschwindigkeit (DIN 14961, Abschnitt 7.7)<br />

Das MZB muss mit einer Beladung von 400 kg (zusätzlich zur bootstechnischen<br />

Ausrüstung) und drei Mann Besatzung eine Geschwindigkeit von min<strong>des</strong>tens<br />

40 km/h über Grund bei Dauerlast erreichen.<br />

Standschub<br />

Mit dem Antrieb muss ein Standschub von min<strong>des</strong>tens 5000 N erreicht werden.<br />

Zugkraft<br />

Mit dem MZB muss mit einer Beladung von 400 kg (zusätzlich zur bootstechnischen<br />

Ausrüstung) und drei Mann Besatzung eine Anhängelast von min<strong>des</strong>tens<br />

400 kg, bei einer Strömungsgeschwindigkeit von max. 7 m/s, geschleppt werden<br />

können.<br />

Kraftstofftank (DIN 14961, Abschnitt 5.8)<br />

Der Kraftstofftank ist für eine Einsatzdauer von zwei Stunden bei Volllast zu bemessen.<br />

Die Betankung aus Kanistern muss möglich sein.<br />

Motorraum-Zwangsentlüftung mit Startsperre<br />

Eine Schaltung muss verhindern, dass die Zündung in Betrieb geht, bevor die Motorraum-Zwangsentlüftung<br />

eingeschaltet ist.<br />

Masse (DIN 14961, Abschnitt 7.1.2)<br />

Die Norm gibt für das MZB eine Höchstmasse von 2000 kg vor. Bei Ausschöpfung<br />

der Obergrenze wird die nach Norm zulässige Anhängelast der meisten Feuerwehrfahrzeuge<br />

jedoch überschritten. Bei der Ausschreibung ist daher ggf. eine<br />

abweichende Maximalmasse entsprechend der zulässigen Anhängelast vorhandener<br />

Fahrzeuge festzuschreiben. Dabei ist auch die Anhängermasse zu berücksichtigen.<br />

Zugvorrichtung<br />

Das MZB muss mit einer Zugvorrichtung mit einer Min<strong>des</strong>tbelastbarkeit von<br />

6000 N zum Ziehen, von z. B. Ölsperren, Skimmern, ausgestattet sein. Die Zugvorrichtung<br />

muss so angeordnet sein, dass ein manövrieren auch unter Last möglich<br />

ist. Die Last muss von der Zugvorrichtung unter Belastung gelöst werden können.


- 3 -<br />

Bugklappe<br />

Am Bug ist eine Klappe vorzusehen. Die Klappe muss min<strong>des</strong>tens stufenweise<br />

verstellbar sein.<br />

Beleuchtung<br />

Am Steuerstand muss ein beweglicher Suchscheinwerfer, Leuchtweite min<strong>des</strong>tens<br />

500 m vorhanden sein. Daneben sind noch Aufsteckvorrichtungen für einen Arbeitsstellenscheinwerfer<br />

und Steckdosen (DIN 14690) im Bugbereich und am<br />

Steuerstand anzubringen. Die Beladung ist um einen Arbeitsstellenscheinwerfer<br />

DIN 14644 zu ergänzen.<br />

Instrumente<br />

Am Steuerstand müssen folgende Anzeigen vorhanden sein:<br />

- Öldruck<br />

- Kühlwassertemperatur<br />

- Betriebsstunden<br />

- Geschwindigkeit<br />

- Drehzahl<br />

- Tankinhalt<br />

- Ladekontrolle<br />

- Trimmanzeige<br />

- Ruderlagenanzeige<br />

Einstiegshilfe<br />

Es muss eine aufsteckbare (einschließlich unfallsicherer Lagerung) oder fest montierte<br />

Einstiegshilfe für die Übernahme von Tauchern aus dem Gewässer vorhanden<br />

sein.<br />

Heißgeschirr<br />

Der Bootskörper muss mit Heißösen zur Kranverladung versehen sein. Die Beladung<br />

ist mit einem passenden Lastmittel zu ergänzen.<br />

Windschutzscheibe, Wetterschutz<br />

Es muss eine Windschutzscheibe aus Sicherheitsglas mit stabilem Metallrahmen,<br />

Scheibenwischern und Rückspiegel sowie ein Wetterschutz für min<strong>des</strong>tens die<br />

Bootsbesatzung (1/2) vorhanden sein.


- 4 -<br />

Stauräume<br />

Für die Beladung müssen ausreichende, wassergeschützte und absperrbare Stauräume<br />

sowie zusätzlicher Leerraum vorhanden sein. Die Stauräume müssen in die<br />

Bilge zu entwässern sein.<br />

2.2 Kostenpauschale, Fördersatz und Zuschuss<br />

Für MZB, die die Anforderungen der Nr. 2.1 erfüllen und über die dort genannte<br />

Ausstattung verfügen, wird eine<br />

Kostenpauschale von 100.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Der Fördersatz beträgt 70 v.H.<br />

Dies ergibt einen Zuschuss von 70.000,00 Euro.<br />

Das Programm wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />

auch im Doppelhaushalt 2015/2016 fortgeführt.

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