Haushaltsgesetz - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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60 Zu Nr. 13 (Bewirtschaftung der Programmmittel „Aufbruch Bayern“) Da die Grundstockablieferung nach Art. 9 nur zweckgebunden für die in den verbindlichen Erläuterungen zu Kap. 13 04 Tit. 314 52 genannten Ansätze verwendet werden dürfen, ist die Deckungsfähigkeit zugunsten anderer Ansätze ausdrücklich auszuschließen.

61 Übersichten zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2011/2012 Inhalt Seite Teil I: Graphische Darstellungen 2011................................. 62 Teil II: Gruppierungsübersicht 2011/2012............................. 65 Teil III: Funktionenübersicht 2011/2012................................. 73 Teil IV: Haushaltsquerschnitt für das Haushaltsjahr 2011 ........................................ 84 für das Haushaltsjahr 2012 ........................................ 102 Teil V: Sonderabgaben.......................................................... 121 Teil VI: Öffentlich Private Partnerschaften und Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen ............ 131 Teil VII: Personalübersichten .................................................. 135

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Zu Nr. 13 (Bewirtschaftung <strong>der</strong> Programmmittel „Aufbruch Bayern“)<br />

Da die Grundstockablieferung nach Art. 9 nur zweckgebunden für die in den verbindlichen Erläuterungen zu<br />

Kap. 13 04 Tit. 314 52 genannten Ansätze verwendet werden dürfen, ist die Deckungsfähigkeit zugunsten<br />

an<strong>der</strong>er Ansätze ausdrücklich auszuschließen.

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