Haushaltsgesetz - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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Bürgschaftsanträge von <strong>der</strong> LfA För<strong>der</strong>bank Bayern innerhalb eines Bearbeitungszeitraums bis einschließlich<br />
30. Juni 2011 noch in die Rückbürgschaft einbezogen werden.<br />
Das Verfahren zur Einbeziehung von Bürgschaften <strong>der</strong> LfA För<strong>der</strong>bank Bayern in die globale Rückbürgschaft<br />
sowie zur Überwachung und Abwicklung wird im Rahmen einer Rückbürgschaftserklärung durch das<br />
<strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> geregelt.<br />
Zu Abs. 6:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> weit fortgeschrittenen Entschuldung <strong>der</strong> Messe München GmbH (MMG) haben sich die Gesellschafter<br />
Landeshauptstadt München und Freistaat Bayern auf ein Konzept zur Neujustierung <strong>der</strong> künftigen<br />
Gesellschafterleistungen zur Abfinanzierung des Messeneubaus verständigt. Nach dem Konzept sind<br />
noch weitere Kapitaldienstzuschüsse <strong>der</strong> Gesellschafter zu den von <strong>der</strong> MMG für den Messeneubau aufgenommenen<br />
Bankdarlehen (1. Bauabschnitt) ab dem Auszahlungsstand von Ende Januar 2010 im Gesamtbetrag<br />
von 50 Mio. €, d. h. 25 Mio. € je Gesellschafter, vorgesehen. Soweit die Bedienung <strong>der</strong> hohen<br />
vertraglichen Tilgungsverpflichtungen <strong>der</strong> MMG gegenüber den Banken dann die Inanspruchnahme weiterer<br />
Kreditmittel erfor<strong>der</strong>t, sollen die Kreditaufnahmen <strong>der</strong> MMG bei Banken bis zur Höhe von 90 Mio. € durch<br />
80 v.H. Ausfallbürgschaften <strong>der</strong> Gesellschafter Stadt München und Freistaat Bayern mit einer Laufzeit bis<br />
Ende 2019 begleitet werden. Der Rahmen von 90 Mio. € entfällt je zur Hälfte auf die Stadt München und den<br />
Freistaat Bayern. Darüber hinaus kann eine etwaige Verzinsung von Gesellschafterdarlehen durch die MMG<br />
entsprechend dem bei Kap. 13 05 TG 76-77 ausgebrachten Haushaltsvermerk verwendet werden.<br />
Zu Abs. 7:<br />
Die Erbbaurechtsflächen werden für die Erweiterung <strong>der</strong> RupertusTherme im Staatsbad Bad Reichenhall<br />
durch die Bayerische Staatsbad Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain benötigt, an<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freistaat mit 62 v.H.beteiligt ist. Die Erbbaurechtsvergabe wird auf <strong>der</strong> Grundlage eines noch zu<br />
schließenden Erbbaurechtsvertrages mit <strong>der</strong> Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch<br />
Gmain erfolgen.<br />
Die Grundstücksflächen gehören zum Grundstockvermögen des Staates, das nach Art. 81 Satz 1 <strong>der</strong> Bayerischen<br />
Verfassung in seinem Wertbestand nur aufgrund eines Gesetzes vermin<strong>der</strong>t werden darf. Diese<br />
gesetzliche Ermächtigung für eine Erbbaurechtsbestellung ohne Wertansatz auf die Dauer von 99 Jahren<br />
wird im <strong>Haushaltsgesetz</strong> geschaffen. Die Vorschrift umfasst gleichzeitig die Einwilligung des Landtags nach<br />
Art. 64 Abs. 2 <strong>der</strong> Bayerischen Haushaltsordnung.<br />
Zu Abs. 8:<br />
Das Bayerische Hauptmünzamt ist ein Staatsbetrieb des Freistaates Bayern im Sinn von Art. 26 Abs. 1 Bay-<br />
HO, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufsicht des Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> untersteht. Aufgabe des Staatsbetriebs<br />
ist die Prägung von Euro-Umlaufmünzen sowie auch von ausländischen Münzen.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen ausländischer Staaten zur Prägung von Münzen ist<br />
regelmäßig die Erbringung von Garantien, die ausschließlich von einer im ausschreibenden Land ansässigen<br />
Bank ausgestellt werden dürfen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bietergarantien, mit denen<br />
sichergestellt werden soll, dass je<strong>der</strong> Bieter sich zur Abgabe eines Angebots verpflichtet, sowie um Vertragserfüllungsgarantien,<br />
mit denen gewährleistet werden soll, dass <strong>der</strong> Bieter seine vertragsgemäßen<br />
Pflichten bei Zuschlag erfüllt.<br />
Die Erbringung <strong>der</strong>artiger Garantien mittels Avalkrediten stellt für das Bayerische Hauptmünzamt eine nach<br />
seiner Geschäftsordnung nicht zulässige Kreditaufnahme dar. Um dem Bayerischen Hauptmünzamt die<br />
Erfüllung seiner ihm übertragenen Aufgaben zu ermöglichen, soll dem Bayerischen Hauptmünzamt die Aufnahme<br />
von Avalkrediten bis zur Höhe von insgesamt 2 Mio. € gestattet werden, mit denen die im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Teilnahme an Ausschreibungen bzw. des Abschlusses von Verträgen zur Prägung von Münzen erfor<strong>der</strong>lich<br />
werdenden Garantien erbracht werden können.<br />
Das Bayerische Hauptmünzamt wird sich nur an Ausschreibungsverfahren beteiligen, bei denen es die im<br />
Zuschlagsfall entstehenden vertraglichen Pflichten erfüllen kann. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus<br />
einer Bieter- o<strong>der</strong> Vertragserfüllungsgarantie wird vor diesem Hintergrund als gering erachtet.<br />
Der Freistaat Bayern gibt eine entsprechende Patronatserklärung zugunsten des Bayerischen Hauptmünzamts<br />
ab, so dass eine zusätzliche Kapitalausstattung des Bayerischen Hauptmünzamts für die Erbringung<br />
von Sicherheiten zur Aufnahme <strong>der</strong> Avalkredite nicht erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />
Zu Abs. 9:<br />
Bisher haben die Universitätsklinika gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 BayUniKlinG die Bauherreneigenschaft für<br />
Baumaßnahmen mit Baukosten bis 3 Mio. €. Sie üben die Bauherreneigenschaft in diesem Rahmen verant-