Haushaltsgesetz - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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44 Art. 8 Abs. 7 HG 1995/1996: Haftungsübernahme zur Absicherung der Risiken bei der Errichtung und dem Betrieb der Mitteleuropäischen Rohölleitung; Art. 8 Abs. 5 HG 1997/1998: Bürgschaft zugunsten der Pesl-Stiftung; Art. 8 Abs. 4 HG 1999/2000 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2000: Einräumung eines unentgeltlichen Erbbaurechts zugunsten der Kur-GmbH Bad Reichenhall; Art. 8 Abs. 2 HG 2001/2002 i. d. F. des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2002: Übereignung von Schulgrundstücken des Gymnasiums St. Stephan in Augsburg an die Stadt Augsburg ohne Wertersatz; Art. 8 Abs. 5 HG 2001/2002 i. d. F. des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2002: Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zuge des (automatischen) Eintritts der neuen Länder in den Kreis der Anteilseigner; Art. 8 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes 2003/2004: Bestellung einer unentgeltlich beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Garching für die Errichtung einer P+R-Anlage; Art. 8 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 2005/2006: Ermächtigung zur Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain entsprechend dem Gesellschaftsanteil des Freistaates Bayern von 62 v.H. bis zu einer Höhe von 9,5 Mio. € für die Darlehen des Unternehmens einschließlich der damit zusammenhängenden Zinsen gegenüber den Kredit gewährenden Banken bis zur Endfälligkeit der verbürgten Kredite; Art. 2a Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2007/2008 i. d. F. des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2008; Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben für Kapitel 13 60 (Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB); Art. 8 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2007/2008: Ermächtigung, der Landeshauptstadt München ein Grundstück zur Errichtung eines NS-Dokumentationszentrums unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, welches sich an der historischen Fundamentfläche des ehemaligen „Braunen Hauses“ zuzüglich des notwendigen Umgriffs für eventuell darüber hinaus reichende unterirdische Bereiche sowie Außenanlagen orientiert und einen Anteil am Grundstück Flst. Nr. 5469/1 sowie gegebenenfalls einen Anteil des Grundstücks Flst. Nr. 5484, Gemarkung München, Sektion 3 umfasst; Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2007/2008 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2008: Ermächtigung zur unentgeltlichen Rückübereignung des Gemäldes „Stilleben mit Porzellankanne“ (1653) von Willem Kalf; Art. 8 Abs. 2a Satz 3 des Haushaltsgesetzes 2009/2010 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010: Einzelermächtigungen zum Abschluss von Energieliefer-Contracting-Verträgen für die Versorgung der Universität Bayreuth (Kap. 15 24 Tit. 517 05) und der Universität Erlangen-Nürnberg (Kap. 15 19 Tit. 517 05); Art. 8 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes 2009/2010: Ermächtigung, der Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes unentgeltliches Erbbaurecht am staatseigenen Grundstück Flst. Nr. 472/315 der Gemarkung Schwabing zu ca. 4 672 m² einzuräumen; Art. 8 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2009/2010: Ermächtigung, der Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain zum Zweck der Erweiterung der RupertusTherme im Staatsbad Bad Reichenhall ein auf die Dauer von 99 Jahren befristetes unentgeltliches Erbbaurecht auf der rund 833 m² großen Fläche des staatseigenen Grundstücks Flst. Nr. 670/2, Gemarkung Bad Reichenhall, einzuräumen; Art. 8 Abs. 7 des Haushaltsgesetzes 2009/2010: Ermächtigung, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. ein unentgeltliches Erbbaurecht von insgesamt bis zu 15 000 m² an den für die Bebauung vorgesehenen Teilgrundstücken der staatseigenen Grundstücke Flst. Nr. 1945/79 der Gemarkung Erlangen mit 108 020 m², Flst. Nr. 1945/81 der Gemarkung Erlangen mit 2 290 m 2 und Flst. Nr. 1945/80 der Gemarkung Erlangen mit 16 552 m² einzuräumen und die für die Forschungsgruppe „Optik, Information und Photonik“ an der Universität Erlangen-Nürnberg beschafften Vermögensgegenstände (geschätzter Wert bis zu 10 Mio. €) auf die Max-Planck-Gesellschaft zu übertragen; Art. 8 Abs. 8 des Haushaltsgesetzes 2009/2010: Ermächtigung, der Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes, unentgeltliches Erbbaurecht am staatseigenen Grundstück Flst. Nr. 421/3 der Gemarkung Neuhausen zu ca. 6 329 m² einzuräumen; Art. 8 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 2009/2010: Ermächtigung, der Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes, unentgeltliches Erb-

45 baurecht an Teilflächen aus den staatseigenen Grundstücken Flst. Nrn. 6105, 6105/1, 6105/2, 6105/3, 6140, 6141, 6145, 6146, 6146/1, 6147, 6148, 6149, 6150, 6151, 6152, 6153, 6154, 6155/2 und 6161 jeweils der Gemarkung München Sektion 4 an der Linprunstraße in München im Ausmaß von insgesamt ca. 2 500 m² einzuräumen; Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2009/2010 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010: Ermächtigung, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. unentgeltliche Erbbaurechte von insgesamt rund 20 400 m² an den für die Bebauung vorgesehenen Teilgrundstücken der staatseigenen Grundstücke Flst. Nrn. 5371/2 mit 17 211 m², 5371/33 mit 1 006 m² und 6152 mit 195 619 m² jeweils der Gemarkung Augsburg sowie Flst. Nr. 1070 der Gemarkung Göggingen mit 22 470 m² für die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen einzuräumen; Art. 8 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2009/2010 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010: Ermächtigung, die in früheren Jahren aus der Offensiven Zukunft Bayern I an die NürnbergMesse GmbH aus dem Grundstockvermögen ausgereichten Gesellschafterdarlehen des Freistaates Bayern in Höhe von rund 28,1 Mio. € in Eigenkapital der Gesellschaft umzuwandeln. Weggefallene Ermächtigungen: Folgende Ermächtigungen der Vorjahre, die entweder bereits in Anspruch genommen worden sind oder für die die Rechtsgrundlage durch die inzwischen eingetretene Entwicklung entbehrlich geworden ist, wurden in Art. 8 Abs. 1 nicht mehr aufgenommen: § 2 des Nachtragshaushaltsgesetzes 1988: Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreffend Wiederanhebung des Anteils der Rennvereine an der Totalisatorsteuer auf 96 v.H.; Art. 8 Abs. 9 Nr. 1 des Haushaltsgesetzes 2003/2004 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2004: Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen im Rahmen der Errichtung einer Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München und einer Jugendarrestanstalt (vgl. Kap. 04 05 Tit. 518 10 und 823 10) im Weg einer „Public Private Partnership“, die auch eine einwendungs- und einredefreie Forfaitierung der Ratenzahlungsforderung vorsehen können; Art. 8 Abs. 9 Nr. 2 des Haushaltsgesetzes 2003/2004 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2004: Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen im Rahmen der Verlegung der Staatsstraße 2309 bei Miltenberg mit Bau einer Mainbrücke (vgl. Kap. 03 76 Tit. 823 33) im Weg einer „Public Private Partnership“, die auch eine einwendungs- und einredefreie Forfaitierung der Ratenzahlungsforderung vorsehen können; Art. 8 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes 2005/2006: Ermächtigung zur Abgabe einer Patronatserklärung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt bezüglich eventueller Rückzahlungsverpflichtungen der Hafen Nürnberg-Roth GmbH; Art. 8 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2005/2006: Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen im Rahmen des Baus eines Abschnitts der Flughafentangente Ost im Zuge der Staatsstraße 2580 (vgl. Kap. 03 76 Tit. 823 34) im Weg einer „Public Private Partnership“, die auch eine einwendungs- und einredefreie Forfaitierung der Ratenzahlungsforderung vorsehen können; Art. 8 Abs. 8 des Haushaltsgesetzes 2005/2006: Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der GSB – Sondermüll-Entsorgung Bayern GmbH; Art. 8 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 2005/2006: Ermächtigung zur Ausgliederung aller bisher im Betriebsvermögen des Staatsbetriebs Bayerische Landeshafenverwaltung bilanzierten Betriebsgrundstücke in das Betriebsvermögen der Bayerische Landeshäfen GmbH & Co. KG; Art. 8 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes 2007/2008: Ermächtigung zur Übernahme einer Bürgschaft gegenüber dem Bund zur anteiligen, nachrangigen Absicherung der Mietgarantie des Bundes für die „New Town" in der Stadt Eschenbach i.d.OPf.; Art. 8 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes 2007/2008: Ermächtigung zum Abschluss von Verträgen im Rahmen ‣ des Baus eines weiteren Abschnitts der Flughafentangente Ost im Zuge der Staatsstraße 2580 (vgl. Kap. 03 80 Tit. 823 35), ‣ des Ausbaus der Staatsstraße 2273 Bergrheinfeld – Grafenrheinfeld mit Mainbrücke (vgl. Kap. 03 80 Tit. 823 38), ‣ der Erneuerung der Mainbrücke Segnitz – Staatsstraße 2273 (vgl. Kap. 03 80 Tit. 823 39), ‣ der Erneuerung der Mainbrücke Volkach – Staatsstraße 2260 (vgl. Kap. 03 80 Tit. 823 40),

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Art. 8 Abs. 7 HG 1995/1996: Haftungsübernahme zur Absicherung <strong>der</strong> Risiken bei <strong>der</strong> Errichtung und dem<br />

Betrieb <strong>der</strong> Mitteleuropäischen Rohölleitung;<br />

Art. 8 Abs. 5 HG 1997/1998: Bürgschaft zugunsten <strong>der</strong> Pesl-Stiftung;<br />

Art. 8 Abs. 4 HG 1999/2000 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2000: Einräumung eines unentgeltlichen<br />

Erbbaurechts zugunsten <strong>der</strong> Kur-GmbH Bad Reichenhall;<br />

Art. 8 Abs. 2 HG 2001/2002 i. d. F. des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2002: Übereignung von Schulgrundstücken<br />

des Gymnasiums St. Stephan in Augsburg an die Stadt Augsburg ohne Wertersatz;<br />

Art. 8 Abs. 5 HG 2001/2002 i. d. F. des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2002: Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung<br />

mit <strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau im Zuge des (automatischen) Eintritts <strong>der</strong> neuen Län<strong>der</strong><br />

in den Kreis <strong>der</strong> Anteilseigner;<br />

Art. 8 Abs. 5 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2003/2004: Bestellung einer unentgeltlich beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit zugunsten <strong>der</strong> Stadt Garching für die Errichtung einer P+R-Anlage;<br />

Art. 8 Abs. 4 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2005/2006: Ermächtigung zur Übernahme einer selbstschuldnerischen<br />

Bürgschaft zugunsten <strong>der</strong> Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch<br />

Gmain entsprechend dem Gesellschaftsanteil des Freistaates Bayern von 62 v.H. bis zu einer Höhe von<br />

9,5 Mio. € für die Darlehen des Unternehmens einschließlich <strong>der</strong> damit zusammenhängenden Zinsen gegenüber<br />

den Kredit gewährenden Banken bis zur Endfälligkeit <strong>der</strong> verbürgten Kredite;<br />

Art. 2a Abs. 2 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2007/2008 i. d. F. des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2008;<br />

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Ausgaben für Kapitel 13 60 (Stabilisierungsfonds Finanzmarkt<br />

und BayernLB);<br />

Art. 8 Abs. 6 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2007/2008: Ermächtigung, <strong>der</strong> Landeshauptstadt München ein Grundstück<br />

zur Errichtung eines NS-Dokumentationszentrums unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, welches sich<br />

an <strong>der</strong> historischen Fundamentfläche des ehemaligen „Braunen Hauses“ zuzüglich des notwendigen<br />

Umgriffs für eventuell darüber hinaus reichende unterirdische Bereiche sowie Außenanlagen orientiert und<br />

einen Anteil am Grundstück Flst. Nr. 5469/1 sowie gegebenenfalls einen Anteil des Grundstücks Flst. Nr.<br />

5484, Gemarkung München, Sektion 3 umfasst;<br />

Art. 8 Abs. 11 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2007/2008 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2008: Ermächtigung<br />

zur unentgeltlichen Rückübereignung des Gemäldes „Stilleben mit Porzellankanne“ (1653) von Willem<br />

Kalf;<br />

Art. 8 Abs. 2a Satz 3 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010 i. d. F. des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010: Einzelermächtigungen<br />

zum Abschluss von Energieliefer-Contracting-Verträgen für die Versorgung <strong>der</strong> Universität<br />

Bayreuth (Kap. 15 24 Tit. 517 05) und <strong>der</strong> Universität Erlangen-Nürnberg (Kap. 15 19 Tit. 517 05);<br />

Art. 8 Abs. 5 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010: Ermächtigung, <strong>der</strong> Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau<br />

in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes unentgeltliches Erbbaurecht<br />

am staatseigenen Grundstück Flst. Nr. 472/315 <strong>der</strong> Gemarkung Schwabing zu ca. 4 672 m² einzuräumen;<br />

Art. 8 Abs. 6 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010: Ermächtigung, <strong>der</strong> Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall<br />

Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain zum Zweck <strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> RupertusTherme im Staatsbad<br />

Bad Reichenhall ein auf die Dauer von 99 Jahren befristetes unentgeltliches Erbbaurecht auf <strong>der</strong> rund<br />

833 m² großen Fläche des staatseigenen Grundstücks Flst. Nr. 670/2, Gemarkung Bad Reichenhall, einzuräumen;<br />

Art. 8 Abs. 7 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010: Ermächtigung, <strong>der</strong> Max-Planck-Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Wissenschaften e. V. ein unentgeltliches Erbbaurecht von insgesamt bis zu 15 000 m² an den für die<br />

Bebauung vorgesehenen Teilgrundstücken <strong>der</strong> staatseigenen Grundstücke Flst. Nr. 1945/79 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Erlangen mit 108 020 m², Flst. Nr. 1945/81 <strong>der</strong> Gemarkung Erlangen mit 2 290 m 2 und Flst. Nr.<br />

1945/80 <strong>der</strong> Gemarkung Erlangen mit 16 552 m² einzuräumen und die für die Forschungsgruppe „Optik,<br />

Information und Photonik“ an <strong>der</strong> Universität Erlangen-Nürnberg beschafften Vermögensgegenstände (geschätzter<br />

Wert bis zu 10 Mio. €) auf die Max-Planck-Gesellschaft zu übertragen;<br />

Art. 8 Abs. 8 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010: Ermächtigung, <strong>der</strong> Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau<br />

in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes, unentgeltliches Erbbaurecht<br />

am staatseigenen Grundstück Flst. Nr. 421/3 <strong>der</strong> Gemarkung Neuhausen zu ca. 6 329 m² einzuräumen;<br />

Art. 8 Abs. 9 des <strong>Haushaltsgesetz</strong>es 2009/2010: Ermächtigung, <strong>der</strong> Stadibau – Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau<br />

in Bayern mbH ein auf die Dauer von 60 Jahren befristetes, unentgeltliches Erb-

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