Haushaltsgesetz - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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Personalübersicht<br />
Freistaat Bayern<br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Übersicht A<br />
Übersicht über die Planstellen und die an<strong>der</strong>en Stellen <strong>der</strong><br />
Beamten (Richter) sowie die Stellen <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
(gebundene Stellen gemäß Art. 6 Abs. 1 HG 2011/2012)<br />
Aufglie<strong>der</strong>ung nach Besoldungs- und Entgeltgruppen <strong>der</strong><br />
Titel 422 01 - 422 06, 422 11 - 422 15, 422 21 - 422 25,<br />
428 01 - 428 07<br />
Hinweise zur Übersicht A:<br />
1. Die mit einer Amtszulage ausgestatteten Stellen werden bei <strong>der</strong> jeweiligen Besoldungsgruppe erfasst.<br />
2. Abgeordnete Beamte sind bei <strong>der</strong> jeweiligen Stammdienststelle erfasst.<br />
3. Die Stellen <strong>der</strong> BesGr A 10 <strong>der</strong> Fluss- und Straßenmeister sind in <strong>der</strong> Spalte 19 (BesGr A 10) erfasst.<br />
4. Die Stellen <strong>der</strong> Lehrkräfte des gehobenen Dienstes an Volks-, För<strong>der</strong>- und Realschulen in BesGr A 14 bis<br />
A 16 wurden aus Vereinfachungsgründen in den Spalten 11 bis 13 erfasst.<br />
Übersicht B<br />
1. Übersicht über die Stellen <strong>der</strong> Landesbediensteten, <strong>der</strong>en Bezüge nicht aus Mitteln des bayerischen<br />
Staatshaushalts gezahlt werden.<br />
2. Übersicht über die Stellen <strong>der</strong> Landesbediensteten (einschl. Drittmittelpersonal) bei den<br />
Universitätskliniken und staatlichen Krankenhäusern.<br />
3. Bei Wirtschaftsbetrieben (Art. 26 BayHO) wurde meist auf die Ausweisung von Stellen für Arbeitnehmer<br />
verzichtet.<br />
4. Übersicht über die Stellen <strong>der</strong><br />
a) Referendare und Anwärter, <strong>der</strong>en voraussichtliche Anzahl nicht genau ermittelt werden kann und die<br />
bei Titel 422 26 nachgewiesen werden.<br />
b) Beamten und Arbeitnehmer, <strong>der</strong>en Bezüge nicht bei den in Übersicht A genannten Titeln, son<strong>der</strong>n bei<br />
den nach kaufmännischen Gesichtspunkten eingerichteten Titelgruppen nachgewiesen werden.<br />
c) sonstigen Hilfsleistungen durch Arbeitnehmer (Titel 428 10 bis 428 20).<br />
d) Arbeitnehmer, die aus den Titeln 428 21 - 428 27 o<strong>der</strong> 428 28 (Waldarbeiter) gezahlt werden.<br />
e) Beschäftigten, die aus den Gruppen 427 bis 429 (Beschäftigungsentgelte, nicht aufteilbare<br />
Personalausgaben) gezahlt werden (ohne Titelgruppen).<br />
f) Stellen des Arbeitnehmer-Budgets (Titel 428 30).<br />
5. Übersicht über die Leerstellen.<br />
Übersicht C<br />
1. Übersicht über die Ersatzstellen für Beamte in Altersteilzeit.<br />
2. Übersicht über die Ersatzstellen für Beamte mit begrenzter Dienstfähigkeit.