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Haushaltsgesetz - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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121<br />

Teil V<br />

Dokumentation <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>abgaben<br />

des Landes<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 (BVerfG, 2 BvL 1/99) sind die<br />

Gesetzgeber verpflichtet, Son<strong>der</strong>abgaben ihres Verantwortungsbereichs in einer dem jeweiligen Haushaltsplan<br />

beigefügten Anlage zu dokumentieren.<br />

Die nachfolgende Zusammenstellung enthält eine Auflistung <strong>der</strong> in Frage kommenden Abgaben. Die Nennung einer<br />

Abgabe in dieser Auflistung qualifiziert die Abgaben jedoch nicht automatisch als Son<strong>der</strong>abgabe.<br />

Die Entwicklung dieser Abgaben über die Jahre hinweg ergibt sich aus den aktuellen Ansätzen im Haushaltsplan<br />

(Spalten 4 und 5 <strong>der</strong> Anlage) sowie den Ist- bzw. Sollbeträgen <strong>der</strong> drei vorausgehenden Jahre (Spalte 6 <strong>der</strong> Anlage).<br />

Weitere Einzelheiten zu den Son<strong>der</strong>abgaben ergeben sich aus den Einzelerläuterungen in den Einzelplänen zur<br />

jeweiligen Haushaltsstelle.

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