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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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85<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 05<br />

Wirtschaftliche Unternehmen<br />

Zu <strong>13</strong> 05/123 01<br />

Einnahmen aus dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen <strong>der</strong> von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und<br />

Totoblocks erzielten Einnahmen (2006: 14,2 Mio. EUR) sind nicht enthalten. Das Bundeskartellamt hat - bestätigt durch<br />

Entscheidung des BGH vom 14.8.2008 - den Lottounternehmen verboten, den Län<strong>der</strong>n die Informationen zur Verfügung zu<br />

stellen, die diese benötigen, um den in § 4 des Staatsvertrages vorgesehenen Finanzausgleich zwischen den Län<strong>der</strong>n vornehmen<br />

zu können. Eine Regionalisierung erfolgt daher nicht mehr.<br />

Gemäß § 10 Abs. 4 des Glückspielstaatsvertrages ist ein erheblicher Teil <strong>der</strong> Einnahmen aus Glücksspielen zur För<strong>der</strong>ung<br />

öffentlicher o<strong>der</strong> gemeinnütziger, kirchlicher o<strong>der</strong> mildtätiger Zwecke zu verwenden. Die Einnahmen dienen zur Mitfinanzierung<br />

zahlreicher Leistungen im Bereich Sportför<strong>der</strong>ung, Kulturför<strong>der</strong>ung, Denkmalpflege und sonstiger öffentlicher Bereiche, die in <strong>der</strong><br />

Summe deutlich über die Glücksspieleinnahmen hinausgehen.<br />

Im Haushalt sind entsprechend <strong>der</strong> Zuordnung nach dem bundeseinheitlichen Funktionenplan unter an<strong>der</strong>em veranschlagt:<br />

2009 2010<br />

Mio. EUR Mio. EUR<br />

Kultur und Kulturför<strong>der</strong>ung 647,9 642,6<br />

Jugendhilfe 38,3 42,0<br />

Einrichtungen Gesundheitswesen 904,3 942,6<br />

Sport und Erholung 64,0 68,4<br />

Zusammen 1.654,5 1.695,6<br />

Ohne die Mitfinanzierung aus Glücksspieleinnahmen wäre ein großer Teil dieser För<strong>der</strong>ung nicht möglich.<br />

Vgl. auch Erläuterung zu <strong>13</strong> 05/121 45.<br />

Zu <strong>13</strong> 05/<strong>13</strong>3 02<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Liquidation von Beteiligungsunternehmen können Erlöse in nicht vorhersehbarer Höhe eingehen. Zur<br />

Vereinnahmung etwa aufkommen<strong>der</strong> Beträge ist <strong>der</strong> Leertitel weiterhin notwendig.<br />

Zu <strong>13</strong> 05/282 01<br />

Aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Tarifverhältnisse ist in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 keine Ablieferung nach <strong>der</strong><br />

Troncverordnung zu erwarten.<br />

Anfallende Beträge sind zweckgebunden für gemeinnützige Leistungen des Freistaates <strong>Bayern</strong> im Sinne <strong>der</strong> §§ 52 ff. AO 1977.<br />

Zu <strong>13</strong> 05/422 46<br />

Dienstaufwandsentschädigungen von je 0,9 Tsd. EUR jährlich erhalten die bei den Spielbanken tätigen Beamten <strong>der</strong> Gruppe<br />

"Spielbanküberwachung" <strong>der</strong> staatlichen Lotterieverwaltung.<br />

Die Dienstbezüge, Versorgungslasten und Sachaufwendungen <strong>der</strong> Spielbanküberwachung werden <strong>der</strong> Staatslotterie aus <strong>der</strong><br />

Spielbankabgabe ersetzt (vgl. die Veranschlagung bei Kap. <strong>13</strong> 01 Titel 682 71 und Abschnitt B <strong>der</strong> Anlage C Nr. 11).

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