Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

27.08.2014 Aufrufe

78 13 05 Wirtschaftliche Unternehmen A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 111 31-1 859 Abgeltung für die Voraufwendungen des Freistaates Bayern im Zusammenhang mit der Erschließung der Thermalquelle Endorf 121 11-3 859 Gewinnablieferung des staatlichen Hofbräuhauses München Vgl. Vermerk zu 121 12. 121 12-2 859 Gewinnablieferung der Bayerischen Staatsbrauerei Weihenstephan Zu 121 11 und 121 12: Die Brauereibetriebe sind ermächtigt, im Rahmen ihrer Betriebsmittel die im Brauereigewerbe üblichen Darlehen in angemessener Höhe - nach vorheriger Genehmigung durch ihre vorgesetzte Dienststelle - zu gewähren. Ferner sind die Brauereibetriebe ermächtigt, die im Brauereigewerbe üblichen Bürgschaften sowie Schuldverpflichtungen in angemessener Höhe - nach vorheriger Genehmigung durch ihre vorgesetzten Dienststellen - zu übernehmen. 121 13-1 859 Gewinnablieferung der Staatsbäder Bad Reichenhall, Bad Steben, Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet 20,3 20,3 A B C 500,0 500,0 A B C 100,0 100,0 A B 20,3 20,3 20,3 - - - 300,0 300,0 100,0 100,0 * * * * * * A - - - 121 14-0 834 Gewinnablieferung der Bayerischen Landeshafenverwaltung - - - - - - A - - - 121 15-9 821 Gewinnablieferung der Bayerischen Landeskraftwerke - - - - - - A 121 18-6 839 Gewinnablieferung der staatlichen Seenschifffahrt - - - - - - A - - -

79 Erläuterungen 13 05 Wirtschaftliche Unternehmen Vorbemerkung zu Kapitel 13 05 Im Kapitel 13 05 sind bei den Einnahmen die Gewinnablieferungen der Unternehmen des Freistaates Bayern im Sinne des Art. 26 Abs. 1 BayHO sowie die Gewinnausschüttungen der Unternehmen, an deren Kapital oder Gewinn er beteiligt ist (Art. 65, 104 Abs. 3 BayHO), veranschlagt. Die Ausgaben umfassen die erforderlichen Zuschüsse, Darlehen, Kapitalausstattungen und Kapitalerhöhungen für die in Satz 1 genannten Unternehmen. Zum Kapitel 13 05 gehören die Anlagen, C "Wirtschaftspläne der Unternehmen des Freistaates Bayern im Sinne des Art. 26 Abs. 1 BayHO" und D "Verzeichnis der Unternehmen, an deren Kapital der Freistaat Bayern beteiligt ist". Zu 13 05/111 31 Im Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Jod-Thermalbad Endorf AG über die Veräußerung der Quelleneinrichtungen für die jodhaltige Thermalsole bei Endorf wurde festgelegt, dass die AG ab 1982 auf die Dauer von 60 Jahren in jährlichen Raten auch die vom Staat geleisteten Voraufwendungen, insbesondere für die Fördertests abzugelten hat. In den Haushaltsjahren 2009 und 2010 werden je 20,3 Tsd. EUR erwartet. Zu 13 05/121 11 - 121 18 Bei diesen Titeln sind die in den Wirtschaftsplänen (vgl. Anlage C) für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 ausgewiesenen Netto- Gewinnablieferungen veranschlagt. Zu 13 05/121 11 Aufsichtsbehörde unmittelbare und oberste: Staatsministerium der Finanzen Wirtschaftsplan: Anlage C Nr. 1 Das Landesamt für Finanzen, Dienststelle München ist zuständig: Als Vertretungsbehörde nach der VertrV, im Verfahren nach dem BBauG, der BayBO usw., (im Rahmen ihrer allgemeinen Befugnisse) bei der Bestellung und Löschung dinglicher Rechte an Grundstücken des Staatlichen Hofbräuhauses als Aufsichtsbehörde gemäß Nr. 3 der FMBek vom 10. Januar 1980 (FMBl S. 62) und zur Festsetzung der Beihilfen für die Beschäftigten des Staatlichen Hofbräuhauses. Ausgaben siehe Titelgruppe 51. 2009 gegenüber 2008: Mehr 500,0 Tsd. EUR wegen geänderter Investitionsplanung für die Erneuerung der Flaschenabfüllanlage (schrittweise Erneuerung bis 2012 statt Kauf einer komplett neuen Anlage). Zu 13 05/121 12 Aufsichtsbehörde Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Wirtschaftsplan: Anlage C Nr. 2 Ausgaben siehe Titelgruppe 52. Zu 13 05/121 13 Wegfallender Titel, da Einnahmen nicht erwartet werden. Zu 13 05/121 14 Aufsichtsbehörde unmittelbare und oberste: Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie; Wirtschaftsplan: Anlage C Nr. 9 Ausgaben siehe Titelgruppe 57. Zu 13 05/121 15 Aufsichtsbehörde unmittelbare und oberste: Oberste Wasserbehörde im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Wirtschaftsplan: Anlage C 10 Ausgaben siehe Titelgruppe 58. Zu 13 05/121 18 Aufsichtsbehörde unmittelbare und oberste: Staatsministerium der Finanzen Wirtschaftsplan: Anlage C Nr. 8 Ausgaben siehe Titelgruppe 55.

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<strong>13</strong> 05 Wirtschaftliche Unternehmen<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Einnahmen<br />

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.<br />

dgl.<br />

111 31-1 859 Abgeltung für die Voraufwendungen des Freistaates <strong>Bayern</strong> im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> Thermalquelle Endorf<br />

121 11-3 859 Gewinnablieferung des staatlichen Hofbräuhauses München<br />

Vgl. Vermerk zu 121 12.<br />

121 12-2 859 Gewinnablieferung <strong>der</strong> Bayerischen Staatsbrauerei<br />

Weihenstephan<br />

Zu 121 11 und 121 12:<br />

Die Brauereibetriebe sind ermächtigt, im Rahmen ihrer<br />

Betriebsmittel die im Brauereigewerbe üblichen Darlehen in<br />

angemessener Höhe - nach vorheriger Genehmigung durch<br />

ihre vorgesetzte Dienststelle - zu gewähren. Ferner sind die<br />

Brauereibetriebe ermächtigt, die im Brauereigewerbe üblichen<br />

Bürgschaften sowie Schuldverpflichtungen in angemessener<br />

Höhe - nach vorheriger Genehmigung durch ihre vorgesetzten<br />

Dienststellen - zu übernehmen.<br />

121 <strong>13</strong>-1 859 Gewinnablieferung <strong>der</strong> Staatsbä<strong>der</strong> Bad Reichenhall, Bad<br />

Steben, Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet<br />

20,3 20,3 A<br />

B<br />

C<br />

500,0 500,0 A<br />

B<br />

C<br />

100,0 100,0 A<br />

B<br />

20,3<br />

20,3<br />

20,3<br />

- - -<br />

300,0<br />

300,0<br />

100,0<br />

100,0<br />

* * * * * * A - - -<br />

121 14-0 834 Gewinnablieferung <strong>der</strong> Bayerischen Landeshafenverwaltung - - - - - - A - - -<br />

121 15-9 821 Gewinnablieferung <strong>der</strong> Bayerischen Landeskraftwerke - - - - - - A<br />

121 18-6 839 Gewinnablieferung <strong>der</strong> staatlichen Seenschifffahrt - - - - - - A - - -

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