Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern
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74 13 04 Allgemeines Grundvermögen A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 72 - 74 Zuführungen an den Grundstock Die Mittel sind übertragbar. 916 72-1 950 Zuführung an den Grundstock aus allgemeinen Deckungsmitteln des Staatshaushalts Der Ansatz darf aus 12 04 TG 72 verstärkt werden. Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei 13 06/ 173 09. Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zur Beschaffung von Grundstücken nach Art. 12 Abs. 2 und 5 des Schulfinanzierungsgesetzes vom 26. Oktober 1992 (BayRS 2230-7-1-K) und der Erstattung geringfügiger Forderungen des Grundstocks an den Haushalt, soweit diese in Einzelfällen im Zusammenhang mit Geschäften des Grundstocks angefallen sind. Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zum Ausgleich der an die Energieversorgung Oberfranken AG übertragenen technischen Anlagen zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs der Universität Bayreuth sowie zum Ausgleich der vom Grundstock im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übereignung der Schulgrundstücke St. Stephan in Augsburg (Art. 8 Abs. 2 HG 2001/2002) übernommenen Verpflichtung, die Nebenkosten der unentgeltlichen Übertragung i.H.v. ca. 605,0 Tsd. EUR zu tragen. Soweit wirtschaftlich vertretbar, kann bei größeren Grunderwerbungen vom Bund (ehem. Bundeswehrgrundstücke) von der Möglichkeit der Ratenzahlung und verzinslichen Stundung des Restkaufpreises Gebrauch gemacht werden. Bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen können Kassenverstärkungskredite eingesetzt werden. Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zum Ausgleich für den vom Grundstock vorfinanzierten Anteil der Umbau- und Sanierungskosten beim schlüsselfertigen Erwerb der Gebäudeteile für die Finanzamtsaußenstelle und die Polizeiinspektion im Flint-Center in Bad Tölz. 916 73-0 950 Zuführung an den Grundstock aus Zuweisungen des Bundes zum Grunderwerb für Hochschulbaumaßnahmen 1.648,0 6.082,0 A B C * * * * * * A C 3.725,0 4.656,7 2.968,6 - - - 15.077,5 Summe der Titelgruppe 1.648,0 6.082,0 A B C 3.725,0 4.656,7 18.046,0 75 Dokumentationsstelle Obersalzberg Titel der TG gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. 685 75-7 871 Zuschüsse an die Berchtesgadener Landesstiftung für die Dokumentationsstelle am Obersalzberg 686 75-6 871 Zuschuss an das Institut für Zeitgeschichte für die wissenschaftliche, museumspädagogische und museumsfachliche Betreuung der Dokumentation Obersalzberg 440,0 440,0 A 340,0 216,6 218,0 A 215,0 Summe der Titelgruppe 656,6 658,0 A B C 555,0 - -
75 Erläuterungen 13 04 Allgemeines Grundvermögen Zu 13 04/916 72 Bei den Zuführungen an den Grundstock handelt es sich um Darlehensrückflüsse aus dem Programm "Siedlungsmodelle/Innovativer Wohnungsbau", vgl. 13 06/173 09. Der vorletzte Absatz des Haushaltsvermerks soll eine flexible Handhabung bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ermöglichen. Von der vom Bund eingeräumten Möglichkeit der Ratenzahlung darf nur mit Zustimmung des Haushalts und nur insoweit Gebrauch gemacht werden, als der Grundstock später wieder entsprechende Veräußerungserlöse erwarten kann. Das gleiche gilt für die Gewährung etwaiger Kassenverstärkungskredite, sie müssen zeitlich eng begrenzt werden. Zu 13 04/916 73 Wegfallender Titel, da Zuweisungen des Bundes nicht mehr erfolgen. Zu 13 04/75 2009 gegenüber 2008: Mehr 101,6 Tsd. EUR infolge gestiegenen Bedarfs, insbesondere durch erhöhten Bauunterhalt. Zu 13 04/685 75 Die Berchtesgadener Landesstiftung hat seit dem 20.10.1999 die Trägerschaft der Dokumentationsstelle am Obersalzberg übernommen. Um der Berchtesgadener Landesstiftung den Betrieb unter weitgehender Kostenneutralität zu ermöglichen, wurde vereinbart, dass der Freistaat Bayern ein mögliches Betriebsdefizit bis auf einen Eigenanteil der Stiftung in Höhe von jährlich 25,56 Tsd. EUR erstattet und der Stiftung etwaige Vandalismusschäden ersetzt. 2009 und 2010 ist mit einer Ausgleichspflicht des Freistaats Bayern in Höhe von 440,0 Tsd. EUR zu rechnen. Zu 13 04/686 75 Das Institut für Zeitgeschichte hat die wissenschaftliche, museumspädagogische und museumsfachliche Betreuung der Dokumentation Obersalzberg übernommen. Zur Wahrung dieser Aufgabe gewährt der Freistaat Bayern dem Institut jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss.
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72 - 74 Zuführungen an den Grundstock<br />
Die Mittel sind übertragbar.<br />
916 72-1 950 Zuführung an den Grundstock aus allgemeinen Deckungsmitteln<br />
des Staatshaushalts<br />
Der Ansatz darf aus 12 04 TG 72 verstärkt werden.<br />
Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um die<br />
Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>einnahmen bei <strong>13</strong> 06/ 173 09.<br />
Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zur<br />
Beschaffung von Grundstücken nach Art. 12 Abs. 2 und 5 des<br />
Schulfinanzierungsgesetzes vom 26. Oktober 1992 (BayRS<br />
2230-7-1-K) und <strong>der</strong> Erstattung geringfügiger For<strong>der</strong>ungen<br />
des Grundstocks an den Haushalt, soweit diese in<br />
Einzelfällen im Zusammenhang mit Geschäften des<br />
Grundstocks angefallen sind.<br />
Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zum<br />
Ausgleich <strong>der</strong> an die Energieversorgung Oberfranken AG<br />
übertragenen technischen Anlagen zur Erzeugung des<br />
Wärme- und Kältebedarfs <strong>der</strong> Universität Bayreuth sowie zum<br />
Ausgleich <strong>der</strong> vom Grundstock im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
unentgeltlichen Übereignung <strong>der</strong> Schulgrundstücke St.<br />
Stephan in Augsburg (Art. 8 Abs. 2 HG 2001/2002)<br />
übernommenen Verpflichtung, die Nebenkosten <strong>der</strong><br />
unentgeltlichen Übertragung i.H.v. ca. 605,0 Tsd. EUR zu<br />
tragen.<br />
Soweit wirtschaftlich vertretbar, kann bei größeren<br />
Grun<strong>der</strong>werbungen vom Bund (ehem. Bundeswehrgrundstücke)<br />
von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Ratenzahlung und<br />
verzinslichen Stundung des Restkaufpreises Gebrauch<br />
gemacht werden. Bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen<br />
können Kassenverstärkungskredite eingesetzt werden.<br />
Die Zuführungen an den Grundstock dienen auch zum<br />
Ausgleich für den vom Grundstock vorfinanzierten Anteil <strong>der</strong><br />
Umbau- und Sanierungskosten beim schlüsselfertigen Erwerb<br />
<strong>der</strong> Gebäudeteile für die Finanzamtsaußenstelle und die<br />
Polizeiinspektion im Flint-Center in Bad Tölz.<br />
916 73-0 950 Zuführung an den Grundstock aus Zuweisungen des Bundes<br />
zum Grun<strong>der</strong>werb für Hochschulbaumaßnahmen<br />
1.648,0 6.082,0 A<br />
B<br />
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75 Dokumentationsstelle Obersalzberg<br />
Titel <strong>der</strong> TG gegenseitig deckungsfähig und übertragbar.<br />
685 75-7 871 Zuschüsse an die Berchtesgadener Landesstiftung für die<br />
Dokumentationsstelle am Obersalzberg<br />
686 75-6 871 Zuschuss an das Institut für Zeitgeschichte für die<br />
wissenschaftliche, museumspädagogische und<br />
museumsfachliche Betreuung <strong>der</strong> Dokumentation Obersalzberg<br />
440,0 440,0 A 340,0<br />
216,6 218,0 A 215,0<br />
Summe <strong>der</strong> Titelgruppe 656,6 658,0 A<br />
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