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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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632<br />

<strong>13</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

Stellenplan<br />

Titel Bezeichnung BesGr S t e l l e n z a h l<br />

EGr 2008 2009 2010<br />

1 2 3 4 5 6<br />

422 01 Planmäßige Beamte<br />

Ministerialräte, Ministerialrätinnen A16 7 7 7<br />

Soweit auf diesen Stellen Beamte <strong>der</strong> BesGr B 3 verrechnet werden<br />

sollen, müssen ab Zuweisung im Austausch Planstellen <strong>der</strong> BesGr B 3<br />

aus dem <strong>Einzelplan</strong> des betroffenen Ressorts umgesetzt werden.<br />

Beamte und Beamtinnen des gehobenen o<strong>der</strong> höheren Dienstes A9- A15 14 14 14<br />

Zusammen 21 21 21<br />

Glie<strong>der</strong>ung nach Laufbahngruppen<br />

- höherer Dienst 7 7 7<br />

Allgemeiner Vermerk zu Titel 422 01:<br />

Die Stellen dürfen nur für Beamte in Anspruch genommen werden, die<br />

bei EU-Dienststellen o<strong>der</strong> sonstigen mit Europaangelegenheiten<br />

betrauten nichtbayerischen Stellen verwendet werden.<br />

Soweit kein an<strong>der</strong>weitiger Bedarf entgegensteht, können die Stellen auch<br />

für Beamte in Anspruch genommen werden, die bei internationalen<br />

Organisationen verwendet werden. Unter denselben Voraussetzungen<br />

können bis zu zwei Stellen zur Beschäftigung erfolgreicher bayerischer<br />

Absolventen des Auswahlverfahrens <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

bis zu <strong>der</strong>en Einstellung bei einer Dienststelle <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaften, längstens jedoch für 18 Monate innerhalb <strong>der</strong><br />

bayerischen Staatsverwaltung verwendet werden.<br />

Soweit danach kein an<strong>der</strong>weitiger Bedarf entgegensteht, können bis zu<br />

zwei Stellen dafür verwendet werden, im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Gewinnung hervorragen<strong>der</strong> Persönlichkeiten aus dem Bereich an<strong>der</strong>er<br />

Dienstherren für <strong>der</strong>en ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigte<br />

Ehepartner am Einsatzort eine Verwendungsmöglichkeit in <strong>der</strong><br />

Staatsverwaltung zu finden, wobei die Verrechnung des Ehepartners auf<br />

diesen Stellen bis zum Freiwerden einer vorhandenen geeigneten<br />

Planstelle in <strong>der</strong> betreffenden Verwaltung, jedoch längstens auf die<br />

Dauer von 30 Monaten beschränkt ist.<br />

422 05 Stellenpool für Schwerbehin<strong>der</strong>te gem. Art. 6c HG<br />

Beamte, Beamtinnen, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen 53,58 75,58 75,58<br />

Zusammen 53,58 75,58 75,58<br />

Zugang/Abgang +22 -<br />

Allgemeine Vermerke zu Titel 422 05 :<br />

1) Diesem Stellenpool werden im Haushaltsvollzug die Stellen für<br />

Beamte und Arbeitnehmer zugeführt, die nach Art. 6c Haushaltsgesetz<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ten vorbehalten sind, im Bereich ihres Ressorts aber<br />

nicht für die Neueinstellung Schwerbehin<strong>der</strong>ter in Anspruch genommen<br />

werden konnten. Das <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> weist die Stellen<br />

auf Antrag an<strong>der</strong>en Verwaltungen für die Neueinstellung von<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ten zu.<br />

2) Die zugewiesenen Stellen erhalten den Vermerk "Frei werdende<br />

Stellen, die nicht innerhalb von 6 Monaten mit Schwerbehin<strong>der</strong>ten<br />

wie<strong>der</strong>besetzt werden können, fallen nach <strong>13</strong> 03/422 05 zurück."<br />

422 06 Stellenpool Europäische Fonds<br />

Regierungsdirektoren, Regierungsdirektorinnen A15 4 4 4<br />

Oberregierungsräte, Oberregierungsrätinnen A14 2 2 2<br />

Regierungsräte, Regierungsrätinnen A<strong>13</strong> 4 4 4<br />

Oberamtsräte, Oberamtsrätinnen A<strong>13</strong>+AZ 1 2 2<br />

Eine Stelle ist bei Ausscheiden des Stelleninhabers im Tausch gegen<br />

eine Stelle <strong>der</strong> BesGr A12 (Amtsrat) nach 06 01/422 01 umgesetzt.

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