Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

602 Kap. 13 05 Wirtschaftliche Unternehmen Anlage D Lfd. Nr. Name des Unternehmens Grund- (Stamm-) kapital am 31.12.2008 Tsd. EUR Anteil des Freistaates Bayern zum 31.12.2008 Tsd. EUR (v.H.) Geschäftsjahr Jahresergebnis Gewinn - Verlust Tsd. EUR Zufließender Gewinnanteil des Freistaates Bayern im Hj. 2009 Tsd. EUR (%) Zufließender Gewinnanteil des Freistaates Bayern im Hj. 2010 Tsd. EUR (%) 3. Banken und Finanzunternehmen 3.1 LfA Förderbank Bayern, München 368.130,2 368.130,2 2006 51.666,3 28.500,0 28.500,0 (100) 2007 64.083,4 ab: für Zwecke der Bayern Innovativ bzw. Bayern FIT zufließender Gewinnanteil 3.834,7 3.834,7 ab: für Zwecke der Bayern Kapital zufließender Gewinnanteil ab: für Zwecke der BayBG zufließender Gewinnanteil ab: für Zwecke der Bürgschaftsbank Bayern zufließender Gewinnanteil verbleibender Gewinnanteil des Freistaats Bayern an der Dividende der LfA 3.451,2 3.451,2 623,8 623,8 311,9 311,9 20.278,4 20.278,4 3.2 BayernLB Holding AG, München 400.000,0 200.000,0 2006/2007 120.676,7 - - (50) 2007/2008 125.310,6 ab: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (abzüglich Erstattungsanspruch) - - verbleibender Gewinnanteil des Freistaats Bayern an der Landesbankdividende - - 3.3 Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main 3.750.000,0 105.800,0 2006 973.541,0 - - (2,82) 2007 -1.392.936,0 Summe 3 673.930,2 20.278,4 20.278,4 bei Kap. 13 05 Titel 121 35 veranschlagt 4. Lotterieunternehmen 4.1 Süddeutsche Klassenlotterie München 512,0 179,0 2006 49.582,5 2.500,0 2.500,0 (35) 2007 26.787,8 Zugleich Summe 4 und bei Kap. 13 05 Titel 121 38 veranschlagt 179,0 2.500,0 2.500,0

603 Kap. 13 05 Wirtschaftliche Unternehmen Anlage D Erläuterungen Zu Nr. 3.1 Die Gewinnausschüttungen sind mindestens in Höhe von 50 v.H. zweckgebunden für Aufgaben der Bank zu verwenden (Art. 18 Nr. 3 des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung in der Fassung vom 25.05.2003, BayRS 762 – 5 -F). Zu Nr. 3.2 Gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank können der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern die Trägerschaft an der Bank auf eine juristische Person des Privatrechts durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen (Beleihung). Auf der Grundlage dieser Ermächtigung haben der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern mit Vertrag vom 06.09.2002 ihre Anteile an der Bayerischen Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts) auf die BayernLB Holding AG übertragen, an der sie zu je 50 % beteiligt sind. Die BayernLB Holding AG hält zu 100 % die Beteiligung am Grundkapital der Bayerischen Landesbank (Bayerisches Landesbank-Modell). Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayLBG führt die Bayerische Landesbank ihren Bilanzgewinn an die BayernLB Holding AG ab, die wiederum ihren Gewinn anteilig an den Freistaat Bayern und den Sparkassenverband Bayern je zur Hälfte abführt. Aufgrund der internationalen Finanzmarktkrise kann in den Jahren 2009 und 2010 mit einer Gewinnausschüttung der BayernLB nicht gerechnet werden. Die Bestimmung des Art. 12 Abs. 1 Satz 4 BayLBG, wonach 50 % des Gewinnanteils zweckgebunden für die staatswirtschaftlichen Aufgaben der Landesbank zu verwenden sind, wird durch Art. 15 Haushaltsgesetz 2009/2010 gestrichen. Das Grundkapital der Bayerischen Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts) beträgt zum 31.10.2008 2.300.000 Tsd. EUR. Unter Nr. 3.2 ist das Jahresergebnis der BayernLB Holding AG aufgeführt. Zu Nr. 3.3 Am Grundkapital der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 3,75 Mrd. EUR sind der Bund mit 80 v.H. und die Länder mit 20 v.H. beteiligt. Der Anteil des Freistaats Bayern beträgt 2,82 v.H. Gem. § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die KfW findet eine Gewinnausschüttung nicht statt. In der Rubrik Jahresergebnis sind die Daten des Jahresabschlusses nach HGB ausgewiesen.

603<br />

Kap. <strong>13</strong> 05 Wirtschaftliche Unternehmen<br />

Anlage D<br />

Erläuterungen<br />

Zu Nr. 3.1<br />

Die Gewinnausschüttungen sind mindestens in Höhe von 50 v.H. zweckgebunden für Aufgaben <strong>der</strong> Bank zu verwenden<br />

(Art. 18 Nr. 3 des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung in <strong>der</strong> Fassung vom 25.05.2003, BayRS<br />

762 – 5 -F).<br />

Zu Nr. 3.2<br />

Gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank können <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> und <strong>der</strong> Sparkassenverband<br />

<strong>Bayern</strong> die Trägerschaft an <strong>der</strong> Bank auf eine juristische Person des Privatrechts durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen<br />

(Beleihung). Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Ermächtigung haben <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> und <strong>der</strong> Sparkassenverband <strong>Bayern</strong> mit<br />

Vertrag vom 06.09.2002 ihre Anteile an <strong>der</strong> Bayerischen Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts) auf die <strong>Bayern</strong>LB Holding<br />

AG übertragen, an <strong>der</strong> sie zu je 50 % beteiligt sind. Die <strong>Bayern</strong>LB Holding AG hält zu 100 % die Beteiligung am Grundkapital<br />

<strong>der</strong> Bayerischen Landesbank (<strong>Bayerisches</strong> Landesbank-Modell).<br />

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayLBG führt die Bayerische Landesbank ihren Bilanzgewinn an die <strong>Bayern</strong>LB Holding AG ab,<br />

die wie<strong>der</strong>um ihren Gewinn anteilig an den Freistaat <strong>Bayern</strong> und den Sparkassenverband <strong>Bayern</strong> je zur Hälfte abführt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> internationalen Finanzmarktkrise kann in den Jahren 2009 und 2010 mit einer Gewinnausschüttung <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB<br />

nicht gerechnet werden.<br />

Die Bestimmung des Art. 12 Abs. 1 Satz 4 BayLBG, wonach 50 % des Gewinnanteils zweckgebunden für die staatswirtschaftlichen<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Landesbank zu verwenden sind, wird durch Art. 15 Haushaltsgesetz 2009/2010 gestrichen.<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> Bayerischen Landesbank (Anstalt des öffentlichen Rechts) beträgt zum 31.10.2008 2.300.000 Tsd. EUR.<br />

Unter Nr. 3.2 ist das Jahresergebnis <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB Holding AG aufgeführt.<br />

Zu Nr. 3.3<br />

Am Grundkapital <strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau in Höhe von 3,75 Mrd. EUR sind <strong>der</strong> Bund mit 80 v.H. und die Län<strong>der</strong> mit<br />

20 v.H. beteiligt. Der Anteil des Freistaats <strong>Bayern</strong> beträgt 2,82 v.H. Gem. § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die KfW findet eine<br />

Gewinnausschüttung nicht statt. In <strong>der</strong> Rubrik Jahresergebnis sind die Daten des Jahresabschlusses nach HGB ausgewiesen.

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