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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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57<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 04<br />

Allgemeines Grundvermögen<br />

Zu <strong>13</strong> 04/124 01<br />

Haushaltsvermerk:<br />

Beim Ansatz wurde berücksichtigt, dass als Ausnahme von Art. 63 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 BayHO<br />

a) aufgrund <strong>der</strong> Gebietsreform für öffentliche Zwecke des Staates nicht mehr benötigte Amtsgebäude bayerischen Gemeinden und<br />

kommunalen Verwaltungseinheiten längerfristig verbilligt zur Nutzung überlassen werden können,<br />

b) bei <strong>der</strong> Verpachtung von Staatsgrund an kleine und finanzschwache Sportvereine und ausländische Kultureinrichtungen <strong>der</strong><br />

ortsübliche Pachtzins unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles um bis zu 25 v. H., in beson<strong>der</strong>s begründeten<br />

Ausnahmefällen um bis zu 50 v. H., ermäßigt werden darf; dabei muss bei langfristigen Pachtverträgen eine Anpassung des<br />

Pachtzinses in periodischen Abständen vereinbart werden,<br />

c) <strong>der</strong> Musikakademie Marktoberdorf Teile des Schlosses Marktoberdorf gegen einen verbilligten Mietzins von jährlich<br />

51,1 Tsd. EUR überlassen werden,<br />

d) dem Sudetendeutschen Sozialwerk e.V. die Burg Hohenburg a.d. Eger gegen einen auf 50 v.H. des ortsüblichen Mietpreises<br />

ermäßigten Mietzins überlassen wird,<br />

e) bei <strong>der</strong> Vergabe von staatseigenen Grundstücken für den sozialen Mietwohnungsbau in Gebieten mit erhöhtem<br />

Wohnraumbedarf sowie für den Studentenwohnheimbau und die von Studentenwerken errichteten Kin<strong>der</strong>betreuungsstätten auf<br />

die Bezahlung des Erbbauzinses während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Sozialbindung bzw. <strong>der</strong> Zweckbindung in dem Umfang verzichtet wird,<br />

<strong>der</strong> zur Verwirklichung des Zwecks erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

f) <strong>der</strong> Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum die Räumlichkeiten im sog. Augustinerstock in München gegen einen<br />

verbilligten Mietzins (Anerkennungsbetrag) von 30,0 Tsd. EUR überlassen werden,<br />

g) <strong>der</strong> Stiftung Haus <strong>der</strong> Kunst, gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Räumlichkeiten im sog. Haus <strong>der</strong> Kunst in München zum<br />

Betrieb einer Kunstausstellungshalle und im Gebäude Nr. 16 <strong>der</strong> ehem. McGraw-Kaserne für Lagerzwecke mietzinsfrei<br />

(Grundmiete) überlassen werden,<br />

h) dem Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg e.V. das ehem. Amtsgerichtsgebäude Sulzbach-Rosenberg zur Betreuung <strong>der</strong> dort<br />

untergebrachten Staatlichen Literatursammlung unentgeltlich überlassen wird,<br />

i) <strong>der</strong> Buchheim-Stiftung das staatseigene Anwesen Seestraße 4 in Feldafing (Villa Maffei) mit dem erfor<strong>der</strong>lichen Umgriff als<br />

Stiftungssitz und für kulturelle Zwecke zur Nutzung überlassen wird,<br />

k) zur Errichtung eines Bauzentrums und eines Messe-Service-Centers durch die Messe München GmbH (MMG) auf dem<br />

staatseigenen Grundstück Flst.Nr. 1426 in Grub entsprechend dem Beschluss <strong>der</strong> Staatsregierung vom 11.11.1997 lediglich<br />

eine Pacht zu zahlen ist, die durch den Betrieb dieser Einrichtungen erwirtschaftet werden kann,<br />

l) beim Institut für Zeitgeschichte für das Erbbaurecht an einem Teilgrundstück <strong>der</strong> Flur-Nr. 422 <strong>der</strong> Gemarkung Neuhausen in<br />

München für die Dauer <strong>der</strong> gemeinsamen Finanzierung nach Art. 91 b GG auf die Erhebung eines Erbbauzinses verzichtet wird,<br />

m) <strong>der</strong> Bayerischen Elite-Akademie die Räume im 1. Obergeschoss des Anwesens Prinzregentenstraße 7 in München ("Alte<br />

Staatskanzlei") entsprechend den Beschlüssen <strong>der</strong> Staatsregierung vom 12.01. und 21.07.1998 mietzinsfrei (einschließlich <strong>der</strong><br />

Nebenkosten) zur Unterbringung <strong>der</strong> Geschäftsstelle überlassen werden,<br />

n) dem Verein "Haus <strong>der</strong> Heimat e.V." die Nutzung des aus Privatisierungserlösen errichteten Hauses <strong>der</strong> Heimat in Nürnberg<br />

unentgeltlich überlassen wird,<br />

o) <strong>der</strong> Stiftung <strong>der</strong> Deutschen Polizeigewerkschaft <strong>Bayern</strong> die Anwesen Ludwig-Ganghofer-Straße 1 und Rieschstraße 1 in Fall,<br />

das Haus Nr. 55 in Nie<strong>der</strong>nach sowie das Anwesen Wackersbergerstraße 12 in Lenggries gegen einen auf 50 v.H. des<br />

ortsüblichen Mietpreises ermäßigten Mietzins überlassen werden, um darin gesundheitlich zu Schaden gekommenen<br />

Bediensteten <strong>der</strong> Polizei zusätzliche Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten zur Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Diensttauglichkeit<br />

bieten zu können,<br />

p) dem Bund <strong>der</strong> Pfalzfreunde in <strong>Bayern</strong> e.V. und dem Landesverband <strong>der</strong> Pfälzer Büroraum im Anwesen Wagmüllerstraße 18 in<br />

München mietzinsfrei (einschließlich <strong>der</strong> Nebenkosten) überlassen wird,<br />

q) dem Bayerischen Roten Kreuz die Grundstücke Fl.Nrn. 628/3, 628/5 Gemarkung Eggenfelden sowie Winterstraße 4 in<br />

Penzberg, Plan-Nr. 840/1<strong>13</strong>, aufgrund <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen dem Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> und dem<br />

Präsidium des BRK vom 25.10./15.11.1956 unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Das BRK trägt dabei alle auf dem<br />

Grundstücken ruhenden öffentlichen und privaten Lasten sowie die Unterhaltungsverpflichtung für die Grundstücke und die<br />

darauf errichteten baulichen Anlagen,<br />

r) <strong>der</strong> Stadt Garching Teilflächen aus den Fl.Nrn. 1851, 1852/1, 1868, 1879/2, 1885, 1889, 1900, 1900/2, 1901, 1901/3, 1902,<br />

1903, 1904, 1905, 1925, 1880/1, 1884/3, 1899 <strong>der</strong> Gemarkung Garching für Baustellenzwecke zur Verlängerung <strong>der</strong> U-<br />

Bahnlinie 6 von Garching-Hochbrück bis zum Forschungszentrum Garching Nord vorübergehend unentgeltlich zur Nutzung<br />

überlassen werden,<br />

s) dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen das staatseigene Grundstück Fl.Nr. 1967/2 <strong>der</strong> Gemarkung Mittenwald zu 0,2425 ha zur<br />

Erweiterung und dem Betrieb <strong>der</strong> Berufs- und Fachschule für Geigenbau und Zupfinstrumentenmacher mit Berufsschule Holzund<br />

Blasinstrumentenmacher in Mittenwald unentgeltlich überlassen wird.<br />

Erläuterungen:<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 1.492,3 Tsd. EUR infolge von Neuvermietungen und Mieterhöhungen.<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 500,0 Tsd. EUR durch Mieterhöhungen.<br />

Zu <strong>13</strong> 04/124 02<br />

Wegfallen<strong>der</strong> Titel, da Einnahmen nicht mehr erwartet werden.

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