Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

552 Epl. 13 - Anlage B (Sondervermögen) 4. Coburger Domänenfonds Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 119 49 873 Vermischte Einnahmen --- --- 131 01 873 Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken 650,0 50,0 133 01 873 Erlöse aus der Verwendung von Kapitalbeständen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren, Kapitalanlagen u.ä, sind als Einnahmekürzung zu buchen. 74,0 74,0 Gesamteinnahmen 724,0 124,0 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 546 49 873 Vermischte Verwaltungsausgaben 1,0 1,0 Baumaßnahmen 701 02 873 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 20,0 20,0 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 820 01 871 Erwerb von Grundstücken 200,0 200,0 Gesamtausgaben 221,0 221,0

553 Erläuterungen Epl. 13 - Anlage B (Sondervermögen) 4. Coburger Domänenfonds Zu Anlage B 4. Coburger Domänenfonds Der Domänenfonds ist ein Bestandteil des Coburger Domänenguts, das gemäß § 7 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen Bayern und Coburg vom 14. Februar 1929 als eine in sich geschlossene Vermögensmasse zu verwalten ist. Seine Einnahmen bilden im Wesentlichen die Erlöse aus veräußertem Domänengrundbesitz. Nach § 7 Abs. 2 des Staatsvertrages dient der Fonds zur Erhaltung, Verbesserung und Vermehrung des Domänenguts. Die Zinsen aus dem Domänenfonds werden im Einzelplan 08 (Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) vereinnahmt. 2009 2010 Nachrichtlich: Tsd. EUR Tsd. EUR Vermögensbestand am Schluss des Haushaltsjahres (voraussichtlich) a) Bargeld 3.399,5 3.302,5 b) Forderungen - -

553<br />

Erläuterungen<br />

Epl. <strong>13</strong> - Anlage B (Son<strong>der</strong>vermögen)<br />

4. Coburger Domänenfonds<br />

Zu Anlage B 4. Coburger Domänenfonds<br />

Der Domänenfonds ist ein Bestandteil des Coburger Domänenguts, das gemäß § 7 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen <strong>Bayern</strong><br />

und Coburg vom 14. Februar 1929 als eine in sich geschlossene Vermögensmasse zu verwalten ist.<br />

Seine Einnahmen bilden im Wesentlichen die Erlöse aus veräußertem Domänengrundbesitz. Nach § 7 Abs. 2 des Staatsvertrages<br />

dient <strong>der</strong> Fonds zur Erhaltung, Verbesserung und Vermehrung des Domänenguts.<br />

Die Zinsen aus dem Domänenfonds werden im <strong>Einzelplan</strong> 08 (Bayer. <strong>Staatsministerium</strong> für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten) vereinnahmt.<br />

2009 2010<br />

Nachrichtlich: Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

Vermögensbestand am Schluss des Haushaltsjahres<br />

(voraussichtlich)<br />

a) Bargeld 3.399,5 3.302,5<br />

b) For<strong>der</strong>ungen - -

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