Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern
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44 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 891 05-4 411 Einmalzuschüsse für die Abgeltung von Aufwendungszuschüssen für den Bau von Wohnungen für Staatsbedienstete Gegenseitig deckungsfähig mit 862 01. 893 08-9 199 Zuschüsse zum Bau von Synagogen, von Sakralräumen und von Gemeindezentren für die jüdischen Gemeinden in Bayern - - - - - - A B - - - - - - A B C 894 07-9 165 Zuschuss an die Bayerische Forschungsstiftung 8.015,0 8.015,0 A B C 896 02-2 249 Zuschuss zu den Restaurierungsarbeiten an der Gedenkstätte Auschwitz - - - 442,9 - - - 2.402,7 4.108,2 7.700,0 7.000,0 2.805,2 - - - - - - A - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01-0 989 Minderausgaben aufgrund haushaltsgesetzlicher Einsparungsmaßnahmen in sämtlichen Einzelplänen Die Minderausgaben sind bei den einschlägigen Titeln der Einzelpläne rechnungsmäßig nachzuweisen. -200.000,0 -200.000,0 A -447.000,0
45 Erläuterungen 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt Zu 13 03/891 05 Ab dem 01.01.2003 erfolgt die Förderung im Staatsbedienstetenwohnungsbau in Anlehnung an die einkommensorientierte Förderung (EOF) im sozialen Wohnungsbau. Hierdurch entfällt die Gewährung von Aufwendungszuschüssen ab dem Jahr 2004. Für Abwicklungsmaßnahmen ist noch ein Leertitel ausgebracht. Zu 13 03/893 08 Im Bewusstsein der besonderen historischen Verantwortung des Freistaats Bayern gegenüber den jüdischen Bürgern Bayerns hat sich die Staatsregierung in einer gemeinsamen Erklärung zum Finanzierungsbeitrag des Freistaats Bayern für jüdische Gemeindezentren in Bayern vom 04. Oktober 2000 bereit erklärt, über die im Staatsvertrag mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden eingegangene Verpflichtung hinaus einen einmaligen finanziellen Beitrag zum Bau von Synagogen und Gemeindezentren in Würzburg und München und zum Ausbau von Sakralräumen und gemeindlichen Einrichtungen in anderen jüdischen Gemeinden in Bayern an den Landesverband zu leisten. Im Hinblick auf die schwierige Sicherheitslage und die daraus für die Maßnahmeträger resultierenden Kosten für Sicherheitsmaßnahmen wurde dieser Beitrag in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 nochmals aufgestockt, die entsprechenden Ausgabemittel waren in den Haushaltsplänen bis zum Jahr 2006 eingestellt. Der Leertitel wird noch benötigt, um die Abwicklung der Zuwendungen, die sich voraussichtlich auch noch auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010 erstrecken wird, sicherzustellen. Zu 13 03/894 07 Zur Förderung der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und der angewandten Forschung wurde am 1. August 1990 eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die "Bayerische Forschungsstiftung" errichtet. Die Bayerische Forschungsstiftung erhält jährliche Zuschüsse mit dem Ziel, ein jährliches Fördervolumen von rd. 20,0 Mio. EUR darstellen zu können. 2009 gegenüber 2008: Mehr 315,0 Tsd. EUR zur Stärkung des von der Bayerischen Forschungsstiftung geförderten Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Zu 13 03/896 02 Für die Renovierungsarbeiten an der Gedenkstätte Auschwitz wurden von den Ländern auf Beschluss der Regierungschefs vom 25. April 1993 gleichmäßig verteilt auf die Jahre 1994 mit 1999 5,1 Mio. EUR aufgebracht. Der Betrag wurde unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt. Auf den Freistaat Bayern entfielen rd. 753,0 Tsd. EUR. Der Vortrag dient der Abwicklung eines Ausgaberestes. Zu 13 03/972 01 Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss eine globale Minderausgabe in Höhe von jährlich 200.000,0 Tsd. EUR für die Hauptgruppen 5, 6, und 8 veranschlagt werden. Diese Einsparungsbeträge sollen durch die Sperrung von Ausgabeansätzen gewonnen werden. Die haushaltsgesetzlichen Grundlagen hierfür sind in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Haushaltsgesetzes 2009/2010 festgelegt. Im Benehmen mit dem Ausschuss für den Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags werden diese Einsparungen vor allem durch eine Sperre der nicht gesetzlich oder vertraglich festliegenden Ansätze a) für sächliche Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 mit 54) ohne die Gruppen 517 und 518 in Höhe von 10 v.H. (bisher 20 v.H., Hochschulkapitel 17 v.H.) b) für Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (Hauptgruppe 6) in Höhe von 10 v.H. (bisher 20 v.H., Hochschulkapitel 15 v.H.) c) für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Hauptgruppe 8) in Höhe von 10 v.H. (bisher 20 v.H., Hochschulkapitel 15 v.H.) realisiert. Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmen oder können Ausnahmen zugelassen werden. Folgende Ausgaben werden nicht der haushaltsgesetzlichen Sperre unterworfen: a) Ausgaben der Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume, Mieten und Pachten (Gruppen 517 und 518 - bisher 20 v.H., Hochschulkapitel 17 v.H.) b) Staatliche Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7 - bisher außerhalb der Anlage S 20 v.H., Hochschulkapitel 15 v.H., Anlage S 10 v.H., Hochschulkapitel 10 v.H.)
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Erläuterungen<br />
<strong>13</strong> 03<br />
Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />
Zu <strong>13</strong> 03/891 05<br />
Ab dem 01.01.2003 erfolgt die För<strong>der</strong>ung im Staatsbedienstetenwohnungsbau in Anlehnung an die einkommensorientierte<br />
För<strong>der</strong>ung (EOF) im sozialen Wohnungsbau. Hierdurch entfällt die Gewährung von Aufwendungszuschüssen ab dem Jahr 2004.<br />
Für Abwicklungsmaßnahmen ist noch ein Leertitel ausgebracht.<br />
Zu <strong>13</strong> 03/893 08<br />
Im Bewusstsein <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en historischen Verantwortung des Freistaats <strong>Bayern</strong> gegenüber den jüdischen Bürgern <strong>Bayern</strong>s<br />
hat sich die Staatsregierung in einer gemeinsamen Erklärung zum Finanzierungsbeitrag des Freistaats <strong>Bayern</strong> für jüdische<br />
Gemeindezentren in <strong>Bayern</strong> vom 04. Oktober 2000 bereit erklärt, über die im Staatsvertrag mit dem Landesverband <strong>der</strong><br />
Israelitischen Kultusgemeinden eingegangene Verpflichtung hinaus einen einmaligen finanziellen Beitrag zum Bau von<br />
Synagogen und Gemeindezentren in Würzburg und München und zum Ausbau von Sakralräumen und gemeindlichen<br />
Einrichtungen in an<strong>der</strong>en jüdischen Gemeinden in <strong>Bayern</strong> an den Landesverband zu leisten.<br />
Im Hinblick auf die schwierige Sicherheitslage und die daraus für die Maßnahmeträger resultierenden Kosten für<br />
Sicherheitsmaßnahmen wurde dieser Beitrag in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 nochmals aufgestockt, die entsprechenden<br />
Ausgabemittel waren in den Haushaltsplänen bis zum Jahr 2006 eingestellt. Der Leertitel wird noch benötigt, um die Abwicklung<br />
<strong>der</strong> Zuwendungen, die sich voraussichtlich auch noch auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010 erstrecken wird, sicherzustellen.<br />
Zu <strong>13</strong> 03/894 07<br />
Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> anwendungsorientierten Grundlagenforschung und <strong>der</strong> angewandten Forschung wurde am 1. August 1990<br />
eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die "Bayerische Forschungsstiftung" errichtet. Die Bayerische<br />
Forschungsstiftung erhält jährliche Zuschüsse mit dem Ziel, ein jährliches För<strong>der</strong>volumen von rd. 20,0 Mio. EUR darstellen zu<br />
können.<br />
2009 gegenüber 2008:<br />
Mehr 315,0 Tsd. EUR zur Stärkung des von <strong>der</strong> Bayerischen Forschungsstiftung geför<strong>der</strong>ten Technologietransfers zwischen<br />
Wissenschaft und Wirtschaft.<br />
Zu <strong>13</strong> 03/896 02<br />
Für die Renovierungsarbeiten an <strong>der</strong> Gedenkstätte Auschwitz wurden von den Län<strong>der</strong>n auf Beschluss <strong>der</strong> Regierungschefs vom<br />
25. April 1993 gleichmäßig verteilt auf die Jahre 1994 mit 1999 5,1 Mio. EUR aufgebracht. Der Betrag wurde unter Anwendung<br />
des Königsteiner Schlüssels auf die Län<strong>der</strong> verteilt. Auf den Freistaat <strong>Bayern</strong> entfielen rd. 753,0 Tsd. EUR. Der Vortrag dient <strong>der</strong><br />
Abwicklung eines Ausgaberestes.<br />
Zu <strong>13</strong> 03/972 01<br />
Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss eine globale Min<strong>der</strong>ausgabe in Höhe von jährlich 200.000,0 Tsd. EUR für die<br />
Hauptgruppen 5, 6, und 8 veranschlagt werden. Diese Einsparungsbeträge sollen durch die Sperrung von Ausgabeansätzen<br />
gewonnen werden. Die haushaltsgesetzlichen Grundlagen hierfür sind in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Haushaltsgesetzes 2009/2010<br />
festgelegt.<br />
Im Benehmen mit dem Ausschuss für den Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags werden diese Einsparungen vor allem<br />
durch eine Sperre <strong>der</strong> nicht gesetzlich o<strong>der</strong> vertraglich festliegenden Ansätze<br />
a) für sächliche Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 mit 54) ohne die<br />
Gruppen 517 und 518 in Höhe von<br />
10 v.H. (bisher 20 v.H.,<br />
Hochschulkapitel 17 v.H.)<br />
b) für Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für<br />
Investitionen (Hauptgruppe 6) in Höhe von 10 v.H. (bisher 20 v.H.,<br />
Hochschulkapitel 15 v.H.)<br />
c) für sonstige Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
(Hauptgruppe 8) in Höhe von 10 v.H. (bisher 20 v.H.,<br />
Hochschulkapitel 15 v.H.)<br />
realisiert.<br />
Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmen o<strong>der</strong> können Ausnahmen zugelassen werden.<br />
Folgende Ausgaben werden nicht <strong>der</strong> haushaltsgesetzlichen Sperre unterworfen:<br />
a) Ausgaben <strong>der</strong> Bewirtschaftung <strong>der</strong> Grundstücke, Gebäude und Räume, Mieten und<br />
Pachten (Gruppen 517 und 518 - bisher 20 v.H., Hochschulkapitel 17 v.H.)<br />
b) Staatliche Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7 - bisher außerhalb <strong>der</strong> Anlage S 20 v.H.,<br />
Hochschulkapitel 15 v.H., Anlage S 10 v.H., Hochschulkapitel 10 v.H.)