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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 60<br />

Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und <strong>Bayern</strong>LB<br />

Zu <strong>13</strong> 60/526 01<br />

Mit <strong>der</strong> alleinigen Teilnahme an einer Kapitalerhöhung bei <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB Holding AG im Dezember 2008 erhöhte sich <strong>der</strong> Anteil<br />

des Freistaats <strong>Bayern</strong> an <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB Holding AG - und mittelbar an <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB - auf deutlich über 50 %. Diese Übernahme<br />

<strong>der</strong> Mehrheit führte zu vielfältigen bankaufsichtsrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Meldepflichten des Freistaats <strong>Bayern</strong>.<br />

Diese Anmeldungen sind gebührenpflichtig. Es fallen gegebenenfalls auch entsprechende Nebenkosten wie<br />

Rechtsanwaltsgebühren o<strong>der</strong> Notargebühren an.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/526 10<br />

Im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, mit sonstigen Stabilisierungsmaßnahmen für<br />

die <strong>Bayern</strong>LB sowie mit <strong>der</strong> künftigen strategischen Ausrichtung <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB (z.B. Fusion o<strong>der</strong> Einstieg Privater) kann für den<br />

Freistaat <strong>Bayern</strong> eingehen<strong>der</strong> Beratungsbedarf entstehen, insbeson<strong>der</strong>e zu rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Angesichts<br />

<strong>der</strong> möglichen Auswirkungen für den Freistaat <strong>Bayern</strong> werden mit diesem Titel die Voraussetzungen für eine etwaige<br />

Inanspruchnahme von Beratungsleistungen geschaffen.<br />

Da insoweit ein Zusammenhang mit den für die <strong>Bayern</strong>LB infolge <strong>der</strong> Finanzmarktkrise zu übernehmenden Lasten besteht, erfolgt<br />

die Abwicklung <strong>der</strong> Kosten für die genannten Beratungsleistungen über den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und <strong>Bayern</strong>LB.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/546 49<br />

Die <strong>Bayern</strong>Labo hat am 1.12.2008 eine Vorauszahlung auf eine mögliche Ausschüttung auf die Zweckrücklage in Höhe von<br />

12.546.335,83 EUR (= 2,05 % <strong>der</strong> als Eigenkapital anerkannten Zweckrücklage) an den Freistaat <strong>Bayern</strong> überwiesen. Die<br />

Vorauszahlung wurde im Haushaltsjahr 2008 bei Kap. <strong>13</strong> 05 Titel 121 46 und Titel 121 47 vereinnahmt. Eine Ausschüttung <strong>der</strong><br />

<strong>Bayern</strong>Labo auf die Zweckrücklage würde im Jahresabschluss <strong>der</strong> Bank 2008 zu einem Bilanzverlust führen. Damit entfällt nach<br />

§ 4 Abs. 3 Satz 1 des Einbringungsvertrages zum Zweckvermögen in <strong>der</strong> Fassung des Än<strong>der</strong>ungsvertrages vom 23.12.2005 eine<br />

Ausschüttung auf die Zweckrücklage, mit <strong>der</strong> Folge, dass die dem Freistaat <strong>Bayern</strong> überwiesene Vorauszahlung in Höhe von<br />

12.546.335,83 EUR zuzüglich Zinsen vom Freistaat <strong>Bayern</strong> an die <strong>Bayern</strong>Labo zurück zu erstatten ist.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/575 01 bis 575 03<br />

Veranschlagt sind die Zinsen und sonstigen Ausgaben zur Kreditbeschaffung für die im 2. Nachtragshaushalt 2008 enthaltene<br />

Kapitalzuführung an die <strong>Bayern</strong>LB.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/691 01<br />

Bei dem Titel werden die Zahlungen an den Bund nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz nachgewiesen (35 %-ige<br />

Län<strong>der</strong>beteiligung gem. § <strong>13</strong> Abs. 2 FMStG, davon entfallen wegen <strong>der</strong> Deckelung maximal 1,28 Mrd. EUR auf den Freistaat<br />

<strong>Bayern</strong>; zusätzlich muss <strong>der</strong> Freistaat gem. § <strong>13</strong> Abs. 3 FMStG 50 % <strong>der</strong> finanziellen Lasten aus den Maßnahmen des<br />

Son<strong>der</strong>fonds Finanzmarktstabilisierung zugunsten <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB tragen). Ausgaben fallen frühestens im Jahr 2010;<br />

voraussichtlich erst im Jahr 20<strong>13</strong> an.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/697 01<br />

Das ABS-Portfolio <strong>der</strong> Bank in Höhe von 21 Mrd. EUR soll durch einen Garantievertrag in Höhe von bis zu 4,8 Mrd. EUR<br />

abgeschirmt werden. Die Garantie schirmt dabei alle tatsächliche Ausfallrisiken zwischen 1,2 Mrd. EUR und 6 Mrd. EUR ab. Die<br />

ersten Ausfälle bis zu 1,2 Mrd. EUR werden von <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB selbst getragen (Selbstbehalt <strong>der</strong> Bank). Die tatsächliche<br />

Ausfallerwartung in einem mittleren Ausfallszenario (base case) beträgt 2,825 Mrd. EUR. Nach Abzug des Selbstbehalts <strong>der</strong><br />

<strong>Bayern</strong>LB wären vom Freistaat <strong>Bayern</strong> 1,625 Mrd. EUR zu tragen. Verluste sind dabei nach 3 bzw. 6 Jahren auszugleichen, d.h.<br />

Zahlungen auf die Garantie erfolgen frühestens 2011.<br />

Nachdem davon auszugehen ist, dass <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> in dieser Höhe voraussichtlich in Anspruch genommen wird, wurde im<br />

2. Nachtragshaushalt 2008 gem. Art. 38 Abs. 1 BayHO eine Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. In Höhe <strong>der</strong> restlichen<br />

3,175 Mrd. EUR wurde das <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2008 ermächtigt, eine Garantie<br />

zugunsten <strong>der</strong> Bayerischen Landesbank zu übernehmen (vgl. § 1 Nr. 3b des 2. NTHG).<br />

Zu <strong>13</strong> 60/831 01<br />

Der Titel dient zur Abwicklung <strong>der</strong> im 2. Nachtragshaushalt 2008 veranschlagten Kapitalzuführung an die <strong>Bayern</strong>LB in Höhe von<br />

10 Mrd. EUR.<br />

Die Kapitalzuführung soll in zwei Tranchen erfolgen. Eine kurzfristige Kapitalzufuhr von 3 Mrd. EUR war noch im Dezember 2008<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Mit <strong>der</strong> zweiten Kapitalzuführung aus übertragenen Ausgaberesten in Höhe von 7 Mrd. EUR im 1. Quartal 2009 soll<br />

die Kernkapitalquote <strong>der</strong> Bank auf ein wettbewerbsfähiges Maß angehoben werden. Eine Kernkapitalquote von rd. 8% ist auch<br />

eine wesentliche Bedingung des SoFFin, um Refinanzierungsgarantien gemäß dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in<br />

Anspruch nehmen zu können.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/831 02<br />

Die Unternehmensbewertung bei <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB ist noch nicht abgeschlossen. Das Bewertungsergebnis ist maßgeblich für die<br />

Anpassung <strong>der</strong> Beteiligungsverhältnisse bei <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB Holding AG. Dies kann auch zu einem vollständigen Ausscheiden des<br />

Sparkassenverbandes <strong>Bayern</strong> aus seiner Anteilseignerposition führen. In diesem Fall würde <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> die Anteile des<br />

Sparkassenverbandes <strong>Bayern</strong> zu einem symbolischen Kaufpreis übernehmen.

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