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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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429<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 60<br />

Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und <strong>Bayern</strong>LB<br />

Vorbemerkung zu Kapitel <strong>13</strong> 60<br />

Von <strong>der</strong> Lage auf den internationalen Finanzmärkten und den verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen blieb<br />

auch die <strong>Bayern</strong>LB nicht verschont. Dies erfor<strong>der</strong>t Stabilisierungsmaßnahmen. Hierzu wurde im Rahmen des 2.<br />

Nachtragshaushalts 2008 <strong>der</strong> „Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und <strong>Bayern</strong>LB“ eingerichtet. Neben einer Abschirmung des ABS-<br />

Portfolios <strong>der</strong> Bank wird von Dezember 2008 bis März 2009 eine auf mehrere Tranchen verteilte Kapitalzuführung in Höhe von<br />

zusammen 10 Mrd. EUR durchgeführt. Die Kapitalzuführungen werden durch eine entsprechende Schuldaufnahme am<br />

Kreditmarkt finanziert. Hierfür wurden im 2. Nachtragshaushaltsplan 2008 die entsprechenden haushaltsrechtlichen<br />

Ermächtigungen geschaffen, vgl. § 1 Nr. 2 des 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2008. Die dafür sowie für eine Risikoabschirmung für<br />

das ABS-Portfolio <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB durch den Anteilseigner Freistaat <strong>Bayern</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Mittel werden im Kap. <strong>13</strong> 60 geson<strong>der</strong>t<br />

ausgewiesen. Die Kredite sollen mit Hilfe von Privatisierungserlösen, insbeson<strong>der</strong>e aus <strong>der</strong> Neustrukturierung <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB,<br />

getilgt werden. Als weitere Stabilisierungsmaßnahme werden <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB vom SoFFin Garantien für Verbindlichkeiten in Höhe<br />

von 15 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.<br />

Neben den erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Stabilisierung <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB wird im Kap. <strong>13</strong> 60 auch <strong>der</strong> bayerische Anteil aus <strong>der</strong><br />

Abrechnung des Son<strong>der</strong>fonds Finanzmarktstabilisierung des Bundes gem. § <strong>13</strong> Abs. 2 und 3 Finanzmarktstabilisierungsgesetz<br />

nachgewiesen. Diese Abrechnung des Bundes mit den Län<strong>der</strong>n erfolgt nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz frühestens ab<br />

2010; voraussichtlich erst im Jahr 20<strong>13</strong>.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/121 11<br />

Nach <strong>der</strong> Mitteilung <strong>der</strong> EU-Kommission zu Hilfsmaßnahmen für Banken im Rahmen <strong>der</strong> Finanzmarktkrise müssen<br />

Rekapitalisierungsmaßnahmen adäquat vergütet werden.<br />

Der Freistaat <strong>Bayern</strong> hat im Rahmen <strong>der</strong> Kapitalzuführungen an die Bayerische Landesbank in Höhe von insgesamt 10 Mrd. EUR<br />

am 30.01.2009 eine Stille Einlage in Höhe von 3 Mrd. EUR geleistet. Der Freistaat <strong>Bayern</strong> erhält auf diese Stille Einlage eine<br />

Ausschüttung auf den Nennbetrag in Höhe von 10 % p.a. Eine Ausschüttung erfolgt nicht, wenn und soweit durch die<br />

Ausschüttung ein Bilanzverlust entstehen o<strong>der</strong> erhöht würde.<br />

Eine Ausschüttung auf die Stille Einlage ist erstmals nach Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 (also in<br />

2010) fällig. Für 2009 stehen dem Freistaat <strong>Bayern</strong> die Zinsen nur zeitanteilig zu. Die Ausschüttung unterliegt außerdem einer<br />

Kapitalertragssteuerbelastung (inkl. SolZ.) von <strong>der</strong>zeit 15,825 %. Die Einnahmen werden <strong>der</strong> Haushaltssicherungs-,<br />

Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/141 01<br />

Als Gegenleistung für die vom Freistaat <strong>Bayern</strong> übernommene Garantie hat die <strong>Bayern</strong>LB eine Garantiegebühr in Höhe von<br />

jährlich 0,5 % auf den jeweils ausstehenden Garantiehöchstbetrag zu leisten. Die Einnahmen werden <strong>der</strong> Haushaltssicherungs-,<br />

Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/351 02 und 981 02<br />

Für die Fonds <strong>der</strong> Offensive Zukunft <strong>Bayern</strong> ist davon auszugehen, dass <strong>der</strong> bisher vorgesehene zweckgebundene Anteil an den<br />

Dividenden von jährlich 28.951,9 Tsd. EUR nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Gem. Ministerratsbeschluss vom 23.<br />

Oktober 2008 soll <strong>der</strong> Einnahmeausfall aus dem Haushalt finanziert werden. Die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel werden <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage entnommen.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/351 03<br />

Die zur Finanzierung von Gebühren für fusionskontrollrechtliche und bankrechtliche Anmeldungen bei Tit. 526 01 und von<br />

Aufwendungen für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Stabilisierungs- und Abschirmmaßnahmen für die <strong>Bayern</strong>LB bzw.<br />

zur künftigen strategischen Ausrichtung <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>LB bei Tit. 526 10 veranschlagten Beträge von 8,25 Mio. EUR werden <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage entnommen.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/351 04<br />

Die zur Deckung <strong>der</strong> bei Tit. 575 01 bis 575 03 veranschlagten Zinsausgaben etc. von 200.000,0 Tsd. EUR im Haushaltsjahr 2009<br />

bzw. 400.000,0 Tsd. EUR im Haushaltsjahr 2010 erfor<strong>der</strong>lichen Mittel werden <strong>der</strong> Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungsund<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage entnommen.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/351 05<br />

Der zur Finanzierung <strong>der</strong> Rückzahlung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bayern</strong>Labo im Jahr 2008 geleisteten Vorauszahlung auf die Ausschüttung auf<br />

die Zweckrücklage bei Tit. 546 49 veranschlagte Betrag von 12.670,0 Tsd. EUR wird <strong>der</strong> Haushaltssicherungs-,<br />

Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage entnommen.<br />

Zu <strong>13</strong> 60/325 51 und 325 52<br />

Die Titel dienen zur Abwicklung <strong>der</strong> im 2. Nachtragshaushalt 2008 veranschlagten Kreditaufnahme gem. Art. 2a Haushaltsgesetz<br />

(§ 1 Nr. 2 des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2008) zur Finanzierung <strong>der</strong> Kapitalzuführung an die <strong>Bayern</strong>LB.

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