Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

366 13 31 Klimaprogramm Bayern 2020 A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Ausgaben Die Ausgabebefugnis der Ausgaben des Kapitels erhöht sich um die Mehreinnahme bei 359 02. Die am Jahresende nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 2008 gelten abweichend von Art. 38 in Verbindung mit Art. 45 BayHO für die Haushaltsjahre 2009 ff. fort. Die Mittel sind übertragbar. Titelgruppen 51 Energetische Sanierung staatlicher Gebäude Titel der TG gegenseitig deckungsfähig. Mittelbewirtschaftung durch Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern. 519 51-0 012 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 11.250,0 9.375,0 A 7.500,0 701 51-8 012 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 20.250,0 16.875,0 A 12.500,0 710 51-7 012 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 13.500,0 11.250,0 A 10.000,0 Summe der Titelgruppe 45.000,0 37.500,0 A B C 30.000,0 - - 56 - 57 Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur Mittelbewirtschaftung durch Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern. 883 56-3 439 Zuweisungen aus Bundesmitteln an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahme bei 331 10. 883 57-2 439 Zuweisungen aus Landesmitteln an Gemeinden, Gemeindeverbände und Sonstige 7.500,0 10.500,0 A 1.500,0 7.500,0 10.500,0 A 1.500,0 Summe der Titelgruppe 15.000,0 21.000,0 A B C 3.000,0 - -

367 Erläuterungen 13 31 Klimaprogramm Bayern 2020 Zu 13 31/51 Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine der wirtschaftlichsten und effektivsten Maßnahmen im Klimaschutz. Mit diesem Sonderprogramm geht der Freistaat Bayern deshalb bei Neubauten und Gebäudesanierungen beispielhaft voran und unternimmt erhebliche Anstrengungen, die Energieeffizienz seiner eigenen Gebäude zu steigern. Er erfüllt damit eine wesentliche Vorbildfunktion bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Mittel werden zweckgebunden ausschließlich für energiesparende Maßnahmen verwendet. Die Sanierungsmaßnahmen erfassen dabei Gebäudehülle und Anlagetechnik. Es erfolgt zudem ein verstärkter Einsatz regenerativer Energien. Aus einer Gesamtliste möglicher Sanierungsmaßnahmen werden von der Obersten Baubehörde in Absprache mit den übrigen obersten Staatsbehörden rund 150 - 200 Einzelmaßnahmen festgelegt, die mit den Mitteln des Sonderprogramms realisiert werden sollen. Dabei wird insbesondere Wert auf eine möglichst hohe Effizienz der eingesetzten Mittel in Bezug auf die zu erwartende CO2-Einsparung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen betriebstechnischen und baulichen Maßnahmen gelegt. Die Maßnahmen baulicher und betriebstechnischer Art werden im Rahmen des Bauunterhalts, im Zuge laufender oder geplanter Einzelmaßnahmen oder auch als eigenständige Maßnahme realisiert. Über die Umsetzung des Programms wird dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags jährlich berichtet. Zu 13 31/56 - 57 Der Bund stellte im Bundeshaushalt 2008 für einen "Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen" Finanzhilfen in Höhe von 200 Mio. EUR (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Nach dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel entfallen davon auf den Freistaat Bayern insgesamt rund 30 Mio. EUR. Entsprechend den Vorgaben des Bundes müssen sich das Land und die Kommunen mit Komplementärmitteln in gleicher Höhe beteiligen. Ziel des Programms ist es, Gebäude der sozialen Infrastruktur in Kommunen (z.B. Schulen, Kindergärten, Turnhallen) zu sanieren, die sich energetisch in einem nachteiligen Zustand befinden, um den Primärenergieverbrauch deutlich zu reduzieren. Die Bewilligung erfolgte im Jahr 2008, die kassenmäßige Abwicklung entsprechend den Vorgaben des Bundes in fünf Jahresraten. Näheres regelt eine Verwaltungsvereinbarung.

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<strong>13</strong> 31 Klimaprogramm <strong>Bayern</strong> 2020<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Ausgaben<br />

Die Ausgabebefugnis <strong>der</strong> Ausgaben des Kapitels erhöht sich<br />

um die Mehreinnahme bei 359 02.<br />

Die am Jahresende nicht in Anspruch genommenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen 2008 gelten abweichend von<br />

Art. 38 in Verbindung mit Art. 45 BayHO für die Haushaltsjahre<br />

2009 ff. fort.<br />

Die Mittel sind übertragbar.<br />

Titelgruppen<br />

51 Energetische Sanierung staatlicher Gebäude<br />

Titel <strong>der</strong> TG gegenseitig deckungsfähig.<br />

Mittelbewirtschaftung durch Oberste Baubehörde im<br />

<strong>Staatsministerium</strong> des Innern.<br />

519 51-0 012 Unterhaltung <strong>der</strong> Grundstücke und baulichen Anlagen 11.250,0 9.375,0 A 7.500,0<br />

701 51-8 012 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 20.250,0 16.875,0 A 12.500,0<br />

710 51-7 012 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten <strong>13</strong>.500,0 11.250,0 A 10.000,0<br />

Summe <strong>der</strong> Titelgruppe 45.000,0 37.500,0 A<br />

B<br />

C<br />

30.000,0<br />

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56 - 57 Investitionspakt Bund-Län<strong>der</strong>-Kommunen zur<br />

energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur<br />

Mittelbewirtschaftung durch Oberste Baubehörde im<br />

<strong>Staatsministerium</strong> des Innern.<br />

883 56-3 439 Zuweisungen aus Bundesmitteln an Gemeinden,<br />

Gemeindeverbände und Sonstige<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um die<br />

Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>einnahme bei 331 10.<br />

883 57-2 439 Zuweisungen aus Landesmitteln an Gemeinden,<br />

Gemeindeverbände und Sonstige<br />

7.500,0 10.500,0 A 1.500,0<br />

7.500,0 10.500,0 A 1.500,0<br />

Summe <strong>der</strong> Titelgruppe 15.000,0 21.000,0 A<br />

B<br />

C<br />

3.000,0<br />

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