Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

34 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 525 01-2 153 Fortbildung von Staatsbediensteten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege im Rahmen der Qualifizierungsoffensiven II und III Vgl. Vermerk zu 525 02. 525 02-1 153 Bildungszentrum der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin Einseitig deckungsfähig zu Lasten 525 01 und 682 01. 526 01-1 052 Gerichts- und ähnliche Kosten Aus dem Ansatz dürfen auch Kosten gem. § 7 Abs. 4 Satz 3 Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. 526 11-9 960 Kosten für Sachverständige Die Mittel sind übertragbar. Tit. 526 11 und 526 12 gegenseitig deckungsfähig. 526 12-8 960 Kosten für Sachverständige in Zusammenhang mit der Einführung und Fortentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie weiterer Controllinginstrumente Die Mittel sind übertragbar. Vgl. Vermerk zu 526 11. 526 13-7 019 Kosten für IuK-Sachverständige und sonstige Ausgaben Tit. 526 13 und 812 19 gegenseitig deckungsfähig. 460,0 460,0 A B C 1.050,0 975,0 A B C 1.400,0 1.400,0 A B C - - - - - - A B 512,0 368,7 309,3 1.523,0 885,8 816,2 1.350,0 1.380,1 1.535,4 200,0 46,2 - - - - - - A 100,0 - - - - - - A - - -

35 Erläuterungen 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt Zu 13 03/525 01 Im Rahmen der Qualifizierungsoffensiven II und III sollen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für Beamte des gehobenen Dienstes durchgeführt werden; die Organisation obliegt dem Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung. Dabei sollen - auch im Hinblick auf Verwaltungsreformmaßnahmen - ressortübergreifend allgemeine, nichtfachspezifische Themenbereiche, wie z.B. Gestaltung von Verwaltungsabläufen im Hinblick auf größtmögliche Bürgerfreundlichkeit, Bewusstseinswandel hin zur Dienstleistung, Kommunikationstraining, Zeitmanagement, Wirtschaftlichkeitsdenken, Personalführung, behandelt werden. Im Rahmen des Titels sollen die erforderlichen Fahrt- und Verpflegungskosten der Fortbildungsteilnehmer und die Reisekosten der Dozenten bei "Inhouse-Seminaren" und sonstige, ausschließlich mit den Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang stehende Ausgaben bereitgestellt werden. 2009 gegenüber 2008: 56,9 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre 4,9 Tsd. EUR mehr in Anpassung an die Istentwicklung 52,0 Tsd. EUR weniger Zu 13 03/525 02 Die Mittel sind für den Betrieb des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin in Gmund am Tegernsee bestimmt. Die Nutzung erfolgt für besondere Zwecke der Staatsregierung und für ressortübergreifende Führungskräfte- Fortbildung. Die Kosten der in St. Quirin stattfindenden Veranstaltungen, insbesondere Vortragshonorare und Reisekosten, sind grundsätzlich aus den entsprechenden Titeln der einzelnen Ressorts zu tragen. Die Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer erfolgt kostenfrei. Folgende Kosten sind veranschlagt: 2009 2010 Tsd. EUR Tsd. EUR - Betriebskosten 799,4 807,2 - Instandhaltungskosten und Bauunterhalt 250,6 167,8 Zusammen 1.050,0 975,0 2009 gegenüber 2008: 169,2 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre 303,8 Tsd. EUR weniger in Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf 473,0 Tsd. EUR weniger 2010 gegenüber 2009: Weniger 75,0 Tsd. EUR in Anpassung an den Bedarf. Zu 13 03/526 01 Die Ansätze sind dazu bestimmt, die als Prozessvertretungsbehörden des Staates tätigen Behörden der Finanzverwaltung (Finanzministerium und Landesamt für Finanzen) mit den Haushaltsmitteln auszustatten, die zur Auszahlung der Gerichts-, Anwalts- und ähnlichen Kosten notwendig sind. 2009 gegenüber 2008: Mehr 50,0 Tsd. EUR infolge Anpassung an die zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund der anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Zu 13 03/526 11 Im Rahmen des Titels werden Untersuchungen von Verwaltungsstrukturen und -standards durch externe Berater fortgeführt. Der Leertitel dient der Abwicklung von Ausgaberesten. Zu 13 03/526 12 Im Rahmen des Titels werden die Kosten für externe Beratung in Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie weiterer Controllinginstrumente nachgewiesen. Der Leertitel dient der Abwicklung von Ausgaberesten. Zu 13 03/526 13 Für die Durchführung von IuK-Projekten ist die Hinzuziehung von externen Sachverständigen notwendig. Dies gilt insbesondere für das Projekt "Integriertes Zeitmanagementsystem", das eine Harmonisierung der Zeiterfassungssysteme, sowie die Realisierung von Schnittstellen zu Personalverwaltungssystemen zum Ziel hat. Der Leeransatz dient der Abfinanzierung noch vorhandener Ausgabereste.

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<strong>13</strong> 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

525 01-2 153 Fortbildung von Staatsbediensteten an <strong>der</strong> Fachhochschule für<br />

öffentliche Verwaltung und Rechtspflege im Rahmen <strong>der</strong><br />

Qualifizierungsoffensiven II und III<br />

Vgl. Vermerk zu 525 02.<br />

525 02-1 153 Bildungszentrum <strong>der</strong> Bayerischen Staatsregierung St. Quirin<br />

Einseitig deckungsfähig zu Lasten 525 01 und 682 01.<br />

526 01-1 052 Gerichts- und ähnliche Kosten<br />

Aus dem Ansatz dürfen auch Kosten gem. § 7 Abs. 4 Satz 3<br />

Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden.<br />

526 11-9 960 Kosten für Sachverständige<br />

Die Mittel sind übertragbar.<br />

Tit. 526 11 und 526 12 gegenseitig deckungsfähig.<br />

526 12-8 960 Kosten für Sachverständige in Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Einführung und Fortentwicklung <strong>der</strong> Kosten- und<br />

Leistungsrechnung sowie weiterer Controllinginstrumente<br />

Die Mittel sind übertragbar.<br />

Vgl. Vermerk zu 526 11.<br />

526 <strong>13</strong>-7 019 Kosten für IuK-Sachverständige und sonstige Ausgaben<br />

Tit. 526 <strong>13</strong> und 812 19 gegenseitig deckungsfähig.<br />

460,0 460,0 A<br />

B<br />

C<br />

1.050,0 975,0 A<br />

B<br />

C<br />

1.400,0 1.400,0 A<br />

B<br />

C<br />

- - - - - - A<br />

B<br />

512,0<br />

368,7<br />

309,3<br />

1.523,0<br />

885,8<br />

816,2<br />

1.350,0<br />

1.380,1<br />

1.535,4<br />

200,0<br />

46,2<br />

- - - - - - A 100,0<br />

- - - - - - A - - -

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