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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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33<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

Zu <strong>13</strong> 03/432 05<br />

Die Mittel sind für nachgewiesenen Sachschadenersatz bei Unfällen gemäß Art. 98 Abs. 2 BayBG bestimmt. Bei Bedarf kann<br />

diese gesetzliche Regelung entsprechend auch auf ehrenamtliche Richter und ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong> von bei Staatsbehörden<br />

gebildeten Ausschüssen angewendet werden. Der Ansatz beinhaltet auch den Sachschadenersatz bei Gewaltakten Dritter<br />

(Art. 98 Abs. 1 BayBG).<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 100,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/443 01<br />

Aus den veranschlagten Mitteln werden die Kosten <strong>der</strong> Unfallfürsorge nach Abschnitt V BeamtVG für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Staatsregierung und für die Beamten und Ruhestandsbeamten sämtlicher Geschäftsbereiche - ausgenommen die<br />

Unfallruhegehälter, die Unfallhinterbliebenenversorgung sowie die Unfallunterhaltsbeiträge - bestritten. Entscheidungsbehörden<br />

sind das <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> bzw. die Pensionsbehörden.<br />

2009 2010<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

Veranschlagt sind:<br />

1. Kosten <strong>der</strong> Unfallfürsorge 8.524,5 8.887,5<br />

2. Unfallausgleich 2.805,5 2.962,5<br />

Zusammen 11.330,0 11.850,0<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 330,0 Tsd. EUR,<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 520,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/443 03<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Dienstfähigkeit schwerbehin<strong>der</strong>ter Beamter (Richter) trifft den Freistaat <strong>Bayern</strong> als<br />

Dienstherrn nach § 45 BeamtStG eine erhöhte Fürsorgepflicht. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten für<br />

Rehabilitationsmaßnahmen hat <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> - im Vorgriff auf eine zu ergehende Regelung - zu tragen. Da nicht<br />

vorhersehbar ist, ob in Zukunft Kosten anfallen, ist vorsorglich ein Leertitel ausgebracht.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/453 01 und 459 31<br />

Die Ansätze dienen dem Nachweis <strong>der</strong> Umzugskosten, sowie von Trennungsgeld und Aufwandsentschädigung nach <strong>der</strong><br />

BayAER-Ausland für die auf den Poolstellen bei Kap. <strong>13</strong> 03 Tit. 422 01 geführten Beamten.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 15,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/461 01<br />

Der Ansatz dient zur Verstärkung <strong>der</strong> Personalausgaben, insbeson<strong>der</strong>e für Tarif- und Besoldungserhöhungen u. dgl., soweit die<br />

Ansätze bei den zutreffenden Titeln <strong>der</strong> Einzelpläne hierfür nicht ausreichen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/511 01 2009 2010<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1. Kosten für den Druck des Entwurfs und des<br />

90,0 -<br />

festgestellten Haushaltsplans 2009/2010<br />

2. Kosten für den Druck des Entwurfs und des<br />

24,0 -<br />

festgestellten Nachtragshaushalts 2010<br />

3. Kosten für den Druck des Entwurfs des Haushaltsplans<br />

- 45,0<br />

2011/2012<br />

4. Sonstiges Haushaltsmaterial, insbeson<strong>der</strong>e Ergänzung<br />

28,2 43,9<br />

<strong>der</strong> BayHO<br />

Zusammen 142,2 88,9<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

11,1 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung <strong>der</strong> haushaltsgesetzlichen Sperre<br />

53,3 Tsd. EUR mehr in Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf<br />

42,2 Tsd. EUR mehr<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Weniger 53,3 Tsd. EUR in Anpassung an den voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/511 02<br />

Die Mittel sind für die zentrale Beschaffung des für die Behörden des Freistaates <strong>Bayern</strong> benötigten Fortführungsnachweises zur<br />

Bayerischen Rechtssammlung (BayRS) bestimmt.

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