Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

324 13 20 Beamtenversorgung A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 119 49-2 018 Vermischte Einnahmen 3,0 3,0 A C 5,0 170,4 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 281 11-8 018 Einnahmen aus der Abführung von Versorgungszuschlägen für Personen, deren Amts-, Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis erstmals vor dem 1. Januar 2008 begründet wurde 281 12-7 018 Einnahmen aus Versorgungszuschlägen der Staatsbetriebe des Epl. 13 281 14-5 018 Einnahmen aus der Abführung von Versorgungszuschlägen für Personen, deren Amts-, Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis erstmals nach dem 31. Dezember 2007 begründet wurde Vgl. Vermerk bei 919 61. 6.500,0 6.900,0 A B C 4.634,0 4.733,5 A B C - - - - - - A 7.140,0 7.567,0 7.665,9 5.174,2 2.975,0 1.645,9 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 356 01-0 950 Entnahmen aus dem Versorgungsfonds gem. Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG zur Finanzierung der Einmalzahlungen zur Versorgungslastenteilung bei Dienstherrnwechsel 356 02-9 950 Entnahmen aus dem Versorgungsfonds gem. Art. 19 BayVersRücklG zur Finanzierung der Nachversicherung ausgeschiedener Beamter im Vorbereitungsdienst - - - - - - A - - - - - - A

325 Erläuterungen 13 20 Beamtenversorgung Vorbemerkung zu Kapitel 13 20 In diesem Kapitel sind im Wesentlichen nur noch die Erstattungen von anteiligen Versorgungsbezügen von und an Träger der Versorgungsbezüge anderer Dienstherrn (Bund, andere Länder, Gemeinden usw.), die Versorgungsbezüge für die ehemaligen Mitglieder der Bayer. Staatsregierung sowie für die Versorgungsempfänger der Staatsbetriebe des Epl. 13 veranschlagt. Die früher im Kap. 13 20 veranschlagten Aufwendungen für die Beamtenversorgung einschließlich Beihilfen sind seit 1999 in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts veranschlagt. Zu 13 20/119 49 Der Titel dient auch zur Vereinnahmung von Rückersätzen. Bei diesem Titel sind auch die Kapitalerträge nachzuweisen, die von Beamten oder Ruhestandsbeamten gemäß § 58 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung ihrer Versorgungsbezüge gezahlt werden. Zu 13 20/281 11 Mit Teil 4 der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Versorgungsrecht (BayVV-Versorgung; StAnz. Nr. 5/2003) wurde von der in Tz 6.1.10 Satz 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV) vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, für den Bereich des Freistaates Bayern ein eigenes Verfahren zur Erhebung von Versorgungszuschlägen zu bestimmen. Danach ist die Beurlaubung oder Abordnung eines Staatsbeamten zu einem anderen Dienstherrn (§ 121 BRRG) oder zu einem sonstigen Dienstberechtigten grundsätzlich von der Zahlung eines Versorgungszuschlags abhängig zu machen. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Auf den jährlich abzurechnenden Versorgungszuschlag sind monatlich Abschläge zu erheben. 2009 gegenüber 2008: Weniger 640,0 Tsd. EUR entsprechend der voraussichtlichen Einnahmen. 2010 gegenüber 2009: Mehr 400,0 Tsd. EUR wegen der Zunahme von Erstattungsfällen. Zu 13 20/281 12 Von den Staatsbetrieben im Sinne des Art. 26 Abs. 1 BayHO sowie von den Einrichtungen des Staates, die wie Staatsbetriebe behandelt werden und die kaufmännische doppelte Buchführung anwenden (z.B. Staatliche Krankenanstalten und ab dem Haushaltsjahr 1989 die Universitätskliniken nach § 20 Bundespflegesatzverordnung vom 25. April 1973, BGBl I S. 333, und Art. 12 Bayerisches Krankenhausgesetz vom 21. Januar 1974, GVBl S. 256), sind anstelle von Pensionsrückstellungen pauschale Versorgungszuschläge in Höhe von jährlich 30% der Beamtenbezüge zu leisten, soweit die anteiligen Versorgungsbezüge nicht an die Staatskasse ersetzt werden. Zur Unterscheidung von den nach Maßgabe der BeamtVGVwV zu erhebenden Versorgungszuschlägen sind sie bei einer gesonderten Buchungsstelle zu vereinnahmen. Ab 1999 sind nur noch die Versorgungszuschläge für die Staatsbetriebe des Epl. 13 erfasst. Die übrigen Versorgungszuschläge wurden bei den einzelnen Ressorts veranschlagt. 2009 gegenüber 2008: Weniger 540,2 Tsd. EUR entsprechend der zu erwartenden Einnahmen. 2010 gegenüber 2009: Mehr 99,5 Tsd. EUR entsprechend der voraussichtlichen Istentwicklung. Zu 13 20/281 14 Versorgungszuschläge, die für beurlaubte Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 BayVersRücklG, deren Amts-, Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Bayern erstmals nach dem 31. Dezember 2007 begründet wurde, erhoben werden, sind dem Sondervermögen Versorgungsfonds zuzuführen (Art. 16 Abs. 2 BayVersRücklG) und deshalb getrennt von den sonstigen Versorgungszuschlägen zu vereinnahmen. Wegen der Einzelheiten zur Erhebung von Versorgungszuschlägen siehe Erläuterung zu 281 11, wegen der Zuführung zum Sondervermögen Versorgungsfonds siehe 919 61. Zu 13 20/356 01 Leistet der Freistaat Bayern beim Wechsel von Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 BayVersRücklG, deren Amts-, Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Bayern erstmals nach dem 31. Dezember 2007 begründet wurde, zu anderen Dienstherrn Einmalzahlungen zur Abgeltung der bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften, können diese bis zur Höhe der für diese Personen geleisteten Zuführungen durch Entnahmen aus dem Sondervermögen Versorgungsfonds finanziert werden (Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG). Die Entnahmen aus dem Sondervermögen entsprechen den Ausgaben von 13 20 TG 72. Zu 13 20/356 02 Die Kosten der Nachversicherung für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, für die Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsfonds geleistet wurden, können bis zur Höhe dieser Zuführungen aus dem Sondervermögen Versorgungsfonds entnommen werden (Art. 19 BayVersRücklG). Die Entnahmen aus dem Sondervermögen entsprechen den Ausgaben bei 422 48.

324<br />

<strong>13</strong> 20 Beamtenversorgung<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Einnahmen<br />

Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u.<br />

dgl.<br />

119 49-2 018 Vermischte Einnahmen 3,0 3,0 A<br />

C<br />

5,0<br />

170,4<br />

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit<br />

Ausnahme für Investitionen<br />

281 11-8 018 Einnahmen aus <strong>der</strong> Abführung von Versorgungszuschlägen für<br />

Personen, <strong>der</strong>en Amts-, Dienst- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />

erstmals vor dem 1. Januar 2008 begründet wurde<br />

281 12-7 018 Einnahmen aus Versorgungszuschlägen <strong>der</strong> Staatsbetriebe des<br />

Epl. <strong>13</strong><br />

281 14-5 018 Einnahmen aus <strong>der</strong> Abführung von Versorgungszuschlägen für<br />

Personen, <strong>der</strong>en Amts-, Dienst- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />

erstmals nach dem 31. Dezember 2007 begründet wurde<br />

Vgl. Vermerk bei 919 61.<br />

6.500,0 6.900,0 A<br />

B<br />

C<br />

4.634,0 4.733,5 A<br />

B<br />

C<br />

- - - - - - A<br />

7.140,0<br />

7.567,0<br />

7.665,9<br />

5.174,2<br />

2.975,0<br />

1.645,9<br />

Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen<br />

und Zuschüssen für Investitionen, beson<strong>der</strong>e<br />

Finanzierungseinnahmen<br />

356 01-0 950 Entnahmen aus dem Versorgungsfonds gem. Art. 18 Abs. 2<br />

BayVersRücklG zur Finanzierung <strong>der</strong> Einmalzahlungen zur<br />

Versorgungslastenteilung bei Dienstherrnwechsel<br />

356 02-9 950 Entnahmen aus dem Versorgungsfonds gem. Art. 19<br />

BayVersRücklG zur Finanzierung <strong>der</strong> Nachversicherung<br />

ausgeschiedener Beamter im Vorbereitungsdienst<br />

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