Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

27.08.2014 Aufrufe

30 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 79 Finanzhilfen zu den Ausgleichsmaßnahmen für die Oberpfalz im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf 119 79-1 699 Einnahmen aus zurückgezahlten Zuschüssen - - - - - - A B C - - - 6,1 6,1 Summe der Titelgruppe - - A B C - 6,1 6,1 Gesamteinnahmen 15.062,0 15.069,0 A B C 14.680,0 34.706,8 26.023,7 Ausgaben Personalausgaben 422 01-6 011 Bezüge der an die Europäische Union entsandten planmäßigen Beamten Der Vermerk im Stellenplan ist bindend. 1.250,0 1.280,0 A B C 1.250,0 1.095,8 1.065,1 422 05-2 011 Stellenpool für Schwerbehinderte (Beamte) Der Vermerk im Stellenplan ist bindend. 422 06-1 011 Stellenpool Europäische Fonds (Beamte) Der Vermerk im Stellenplan ist bindend. Einseitig deckungsfähig zu Lasten der Titel für EU-Fonds in allen Einzelplänen. 422 45-4 011 Leistungszulagen und Leistungsprämien für Beamte aufgrund § 42a BBesG Die Mittel sind übertragbar. 422 48-1 940 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen an Beamtinnen (Richterinnen) in Elternzeit und Zuschüsse nach § 5a der Bayerischen Mutterschutzverordnung 428 03-8 011 Arbeitgeberleistungen aufgrund der nachträglichen Zusatzversicherung von unterhälftig Teilzeitbeschäftigten sowie aus Haftungsbescheiden 502,3 513,0 A B C 2.850,0 2.920,0 A B C 5,6 5,6 A B C 5.200,0 5.300,0 A B C 1.391,1 1.420,6 A B C 428 05-6 011 Stellenpool für Schwerbehinderte (Arbeitnehmer) 2.772,3 2.783,1 A B C 428 06-5 011 Stellenpool Europäische Fonds (Arbeitnehmer) Der Vermerk im Stellenplan zu 422 06 ist bindend. Einseitig deckungsfähig zu Lasten der Titel für EU-Fonds in allen Einzelplänen. 428 21-6 252 Ausbildungsentgelte (Ausbildungsoffensive) Aus dem Ansatz dürfen bis zu 100 neue Ausbildungsplätze finanziert werden. 428 45-8 960 Leistungsentgelte (§ 18 Abs. 1 TV-L) Die Mittel sind übertragbar. 1.250,0 1.280,0 A B C 3.600,0 3.600,0 A B C 65,0 66,6 A 267,4 58,5 148,6 2.600,0 1.822,4 1.837,0 4,7 5,6 -2,0 3.400,0 5.144,8 4.650,9 1.000,0 1.339,5 159,4 2.324,8 1.654,0 1.178,2 1.400,0 712,5 860,0 3.600,0 2.999,5 2.570,9

31 Erläuterungen 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt Zu 13 03/422 01 Bei den Ansätzen sind die Bezüge und Entgelte einschließlich Zulagen und Zuwendungen der an die Europäische Union entsandten Beamten und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern veranschlagt. Im Einzelnen vgl. Stellenplan zu Kap. 13 03 Titel 422 01. Die Stellen werden den Ressorts vom Finanzministerium zugewiesen. 2010 gegenüber 2009: Mehr 30,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung. Zu 13 03/422 05 und 428 05 Um die Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten zu verbessern, sieht Art. 6c Haushaltsgesetz 2009/2010 die Einrichtung eines Stellenpools für Schwerbehinderte vor. Im Vollzug dieser Regelung wurden Stellen in den Stellenpool umgesetzt. Die entsprechenden Mittel wurden ebenfalls umgesetzt. Veranschlagt sind die Bezüge und Entgelte. Die Ausgaben bei Tit. 428 05 waren bisher bei Tit. 425 05 und Tit. 426 25 veranschlagt. 2009 gegenüber 2008: 3,1 Tsd. EUR mehr in Anpassung an den Bedarf entsprechend der zugewiesenen Stellen 679,3 Tsd. EUR mehr durch Umsetzung vom Epl. 05 682,4 Tsd. EUR mehr 2010 gegenüber 2009: Mehr 21,5 Tsd. EUR in Anpassung an den Bedarf entsprechend der zugewiesenen Stellen. Zu 13 03/422 06 und 428 06 Verwaltung und Durchführung der Finanzkontrollen der Europäischen Fonds. 2009 gegenüber 2008: Mehr 100,0 Tsd. EUR, 2010 gegenüber 2009: Mehr 100,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Entwicklung. Zu 13 03/422 45 Zur weiteren Motivationssteigerung und Stärkung des Leistungsgedankens wurden in der bayerischen Verwaltung verstärkt leistungsbezogene Besoldungselemente eingeführt. Nachgewiesen werden bei diesem Titel die gewährten Leistungszulagen und Leistungsprämien, vor allem für die an die Europäische Union entsandten Beamten. Zu 13 03/422 48 Nach § 15 Abs. 2 UrlV wird Beamtinnen in Elternzeit der Krankenversicherungsbeitrag bis zur vollen Höhe monatlich erstattet. Nach dem durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Bayerischen Mutterschutzverordnung eingefügten und am 1. Juli 1991 in Kraft getretenen § 5 a erhalten Beamtinnen einen Zuschuss von 13 EUR je Kalendertag, wenn aufgrund einer erneuten Schwangerschaft die Mutterschutzfrist ganz oder teilweise in die Elternzeit fällt. 2009 gegenüber 2008: Mehr 1.800,0 Tsd. EUR, 2010 gegenüber 2009: Mehr 100,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung. Zu 13 03/428 03 Bei dem Ansatz sind Zahlungen im Zusammenhang mit der nachträglichen Zusatzversicherung unterhälftig Teilzeitbeschäftigter sowie die rückwirkende Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, für die der Freistaat Bayern als Arbeitgeber im Haftungsfall aufkommen muss, nachzuweisen. 2009 gegenüber 2008: Mehr 391,1 Tsd. EUR, 2010 gegenüber 2009: Mehr 29,5 Tsd. EUR in Anpassung an die Istentwicklung. Zu 13 03/428 21 Bei dem Ansatz sind die Ausbildungsentgelte für die im Rahmen einer Ausbildungsoffensive Bayern zusätzlich zur Verfügung gestellten 100 Ausbildungsplätze für Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. des diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifvertrages nachzuweisen. Die Ausgaben waren bisher beim Tit. 426 01 veranschlagt.

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Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

Zu <strong>13</strong> 03/422 01<br />

Bei den Ansätzen sind die Bezüge und Entgelte einschließlich Zulagen und Zuwendungen <strong>der</strong> an die Europäische Union<br />

entsandten Beamten und Arbeitnehmer des Freistaates <strong>Bayern</strong> veranschlagt. Im Einzelnen vgl. Stellenplan zu Kap. <strong>13</strong> 03<br />

Titel 422 01. Die Stellen werden den Ressorts vom Finanzministerium zugewiesen.<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 30,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/422 05 und 428 05<br />

Um die Beschäftigungssituation <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ten zu verbessern, sieht Art. 6c Haushaltsgesetz 2009/2010 die Einrichtung<br />

eines Stellenpools für Schwerbehin<strong>der</strong>te vor. Im Vollzug dieser Regelung wurden Stellen in den Stellenpool umgesetzt. Die<br />

entsprechenden Mittel wurden ebenfalls umgesetzt. Veranschlagt sind die Bezüge und Entgelte.<br />

Die Ausgaben bei Tit. 428 05 waren bisher bei Tit. 425 05 und Tit. 426 25 veranschlagt.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

3,1 Tsd. EUR mehr in Anpassung an den Bedarf entsprechend <strong>der</strong> zugewiesenen Stellen<br />

679,3 Tsd. EUR mehr durch Umsetzung vom Epl. 05<br />

682,4 Tsd. EUR mehr<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 21,5 Tsd. EUR in Anpassung an den Bedarf entsprechend <strong>der</strong> zugewiesenen Stellen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/422 06 und 428 06<br />

Verwaltung und Durchführung <strong>der</strong> Finanzkontrollen <strong>der</strong> Europäischen Fonds.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 100,0 Tsd. EUR,<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 100,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Entwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/422 45<br />

Zur weiteren Motivationssteigerung und Stärkung des Leistungsgedankens wurden in <strong>der</strong> bayerischen Verwaltung verstärkt<br />

leistungsbezogene Besoldungselemente eingeführt. Nachgewiesen werden bei diesem Titel die gewährten Leistungszulagen und<br />

Leistungsprämien, vor allem für die an die Europäische Union entsandten Beamten.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/422 48<br />

Nach § 15 Abs. 2 UrlV wird Beamtinnen in Elternzeit <strong>der</strong> Krankenversicherungsbeitrag bis zur vollen Höhe monatlich erstattet.<br />

Nach dem durch die Sechste Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bayerischen Mutterschutzverordnung eingefügten und am 1. Juli<br />

1991 in Kraft getretenen § 5 a erhalten Beamtinnen einen Zuschuss von <strong>13</strong> EUR je Kalen<strong>der</strong>tag, wenn aufgrund einer erneuten<br />

Schwangerschaft die Mutterschutzfrist ganz o<strong>der</strong> teilweise in die Elternzeit fällt.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 1.800,0 Tsd. EUR,<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 100,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/428 03<br />

Bei dem Ansatz sind Zahlungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> nachträglichen Zusatzversicherung unterhälftig Teilzeitbeschäftigter<br />

sowie die rückwirkende Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, für die <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> als Arbeitgeber<br />

im Haftungsfall aufkommen muss, nachzuweisen.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 391,1 Tsd. EUR,<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 29,5 Tsd. EUR in Anpassung an die Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/428 21<br />

Bei dem Ansatz sind die Ausbildungsentgelte für die im Rahmen einer Ausbildungsoffensive <strong>Bayern</strong> zusätzlich zur Verfügung<br />

gestellten 100 Ausbildungsplätze für Auszubildende nach dem Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. des diesen<br />

ergänzenden, än<strong>der</strong>nden o<strong>der</strong> ersetzenden Tarifvertrages nachzuweisen.<br />

Die Ausgaben waren bisher beim Tit. 426 01 veranschlagt.

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