Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

28 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 233 01-5 011 Erstattung von Ausbildungskosten bei einem Dienstherrnwechsel Vgl. Vermerk zu 633 01. 235 01-3 011 Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit (Eingliederungshilfen) und sonstige Eingliederungszuschüsse 261 02-9 859 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen Die Erläuterungen sind verbindlich. 261 03-8 940 Kostenbeiträge und Leistungen Dritter für Tuberkulosehilfe Rückerstattungen sind von den Einnahmen abzusetzen. 300,0 300,0 A B C - - - - - - A B C 800,0 800,0 A B C 300,0 106,1 309,9 - - - 82,0 95,7 318,0 300,6 418,4 * * * * * * A - - - 281 01-6 062 Erstattung von Prozesskosten 195,0 202,0 A B C 282 01-5 329 Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets, aus Sponsoring, Spenden, Zuschüssen und dgl. für Standortmarketing und für die Durchführung kultureller Veranstaltungen im Zuge der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 sowie im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten zur Präsentation des Kulturund Wirtschaftsstandortes Bayern Vgl. Vermerk zu 547 02. - - - - - - A B C 280,0 219,5 327,7 - - - 0,0 3.199,6 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 382 01-4 990 Erstattung von Aufwendungen für Job-Tickets durch die Beschäftigten Vgl. Vermerk zu 982 02. - - - - - - A B C - - - 759,6 704,9 Titelgruppen 77 - 78 Sonderprogramm für die mittlere Oberpfalz sowie sonstige Maßnahmen aus Anlass des Konkurses der Eisenwerksgesellschaft Maximilianshütte mbH (Maxhütte) 119 77-3 699 Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Konkurs der Neuen Maxhütte GmbH - - - - - - A - - - Summe der Titelgruppe - - A B C - - -

29 Erläuterungen 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt Zu 13 03/233 01 Gemäß Artikel 139 Bayer. Beamtengesetz sind bei einem Wechsel von Beamten des mittleren oder gehobenen Dienstes vom Freistaat Bayern zu einem anderen Dienstherrn von diesem die Ausbildungskosten zu erstatten. Zu 13 03/235 01 Eingliederungshilfen der Bundesagentur für Arbeit und Sonstiger für aus dem Stellenpool für Schwerbehinderte gem. Art. 6c HG (vgl. Stellenplan Kap. 13 03 Tit. 422 05) eingestellte Personen. Zu 13 03/261 02 Den kaufmännisch geführten Staatsbetrieben (Art. 26 Abs. 1 BayHO) ist zur pauschalen Abgeltung der nach Art. 61 Abs. 3 Satz 1 BayHO zu erstattenden Verwaltungskosten und Aufwendungen eine Verwaltungskostenpauschale auferlegt, und zwar: Tsd. EUR Staatliches Hofbräuhaus München 10,2 Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 10,0 Staatsbad Bad Reichenhall 25,6 Staatsbad Bad Steben 25,6 Staatsbad Bad Kissingen (einschl. Bad Bocklet) 25,6 Staatsbad Bad Brückenau 17,9 Bayerische Zweige der Staatslotterie 575,2 Staatlicher Hofkeller 5,1 Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien 3,0 Immobilien Freistaat Bayern 60,0 Bayerisches Hauptmünzamt 15,0 Bayerische Landeshafenverwaltung 10,0 Landeskraftwerke 6,1 Zwischensumme 789,3 Sonstige Erstattungen 10,7 Zusammen 800,0 Auf die Verwaltungskosten ist Art. 7 Abs. 1 FAG nicht anzuwenden. 2009 gegenüber 2008: Mehr 482,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung, insbesondere durch die Erhöhung des Ansatzes für die Bayerischen Zweige der Staatslotterie wegen Erlaubnisgebühren nach § 10 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag. Zu 13 03/261 03 Wegfallender Titel, da Einnahmen nicht mehr erwartet werden. Zu 13 03/281 01 An Erstattungen werden entsprechend der Entwicklung des Istaufkommens im Haushaltsjahr 2009 195,0 Tsd. EUR und im Haushaltsjahr 2010 202,0 Tsd. EUR erwartet. Zu 13 03/282 01 Der Ansatz dient zur Vereinnahmung etwaig noch eingehender Zahlungen bzw. Rückzahlungen. Zu 13 03/382 01 Vgl. Erläuterung zu 982 02. Zu 13 03/119 77 Es bestehen noch Rückforderungsansprüche des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit dem Konkurs der Maxhütte (alt). Da weder die Höhe noch der genaue Zeitpunkt etwaiger Rückflüsse feststehen, wird zur Vereinnahmung von ggf. eingehenden Zahlungen der Leertitel weitergeführt.

29<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

Zu <strong>13</strong> 03/233 01<br />

Gemäß Artikel <strong>13</strong>9 Bayer. Beamtengesetz sind bei einem Wechsel von Beamten des mittleren o<strong>der</strong> gehobenen Dienstes vom<br />

Freistaat <strong>Bayern</strong> zu einem an<strong>der</strong>en Dienstherrn von diesem die Ausbildungskosten zu erstatten.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/235 01<br />

Einglie<strong>der</strong>ungshilfen <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit und Sonstiger für aus dem Stellenpool für Schwerbehin<strong>der</strong>te gem. Art. 6c HG<br />

(vgl. Stellenplan Kap. <strong>13</strong> 03 Tit. 422 05) eingestellte Personen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/261 02<br />

Den kaufmännisch geführten Staatsbetrieben (Art. 26 Abs. 1 BayHO) ist zur pauschalen Abgeltung <strong>der</strong> nach Art. 61 Abs. 3 Satz 1<br />

BayHO zu erstattenden Verwaltungskosten und Aufwendungen eine Verwaltungskostenpauschale auferlegt, und zwar:<br />

Tsd. EUR<br />

Staatliches Hofbräuhaus München 10,2<br />

Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 10,0<br />

Staatsbad Bad Reichenhall 25,6<br />

Staatsbad Bad Steben 25,6<br />

Staatsbad Bad Kissingen (einschl. Bad Bocklet) 25,6<br />

Staatsbad Bad Brückenau 17,9<br />

Bayerische Zweige <strong>der</strong> Staatslotterie 575,2<br />

Staatlicher Hofkeller 5,1<br />

Staatsbetrieb Son<strong>der</strong>abfalldeponien 3,0<br />

Immobilien Freistaat <strong>Bayern</strong> 60,0<br />

<strong>Bayerisches</strong> Hauptmünzamt 15,0<br />

Bayerische Landeshafenverwaltung 10,0<br />

Landeskraftwerke 6,1<br />

Zwischensumme 789,3<br />

Sonstige Erstattungen 10,7<br />

Zusammen 800,0<br />

Auf die Verwaltungskosten ist Art. 7 Abs. 1 FAG nicht anzuwenden.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 482,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung, insbeson<strong>der</strong>e durch die Erhöhung des Ansatzes für<br />

die Bayerischen Zweige <strong>der</strong> Staatslotterie wegen Erlaubnisgebühren nach § 10 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/261 03<br />

Wegfallen<strong>der</strong> Titel, da Einnahmen nicht mehr erwartet werden.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/281 01<br />

An Erstattungen werden entsprechend <strong>der</strong> Entwicklung des Istaufkommens im Haushaltsjahr 2009 195,0 Tsd. EUR und im<br />

Haushaltsjahr 2010 202,0 Tsd. EUR erwartet.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/282 01<br />

Der Ansatz dient zur Vereinnahmung etwaig noch eingehen<strong>der</strong> Zahlungen bzw. Rückzahlungen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/382 01<br />

Vgl. Erläuterung zu 982 02.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/119 77<br />

Es bestehen noch Rückfor<strong>der</strong>ungsansprüche des Freistaats <strong>Bayern</strong> im Zusammenhang mit dem Konkurs <strong>der</strong> Maxhütte (alt). Da<br />

we<strong>der</strong> die Höhe noch <strong>der</strong> genaue Zeitpunkt etwaiger Rückflüsse feststehen, wird zur Vereinnahmung von ggf. eingehenden<br />

Zahlungen <strong>der</strong> Leertitel weitergeführt.

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