Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

26 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Einnahmen Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst u. dgl. 111 01-2 062 Gebühren, Beiträge, tarifliche und gebührenartige Entgelte - - - - - - A B C 111 31-6 411 Ausgleichszahlungen für Staatsbedienstetenwohnungen gemäß § 9 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in Verbindung mit dem BayAFWoG vom 31. Oktober 1995 (GVBl S. 806) Vgl. Vermerk zu 862 04. 119 11-2 062 Schadenersatzleistungen Kosten für ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Erstattungen von Schadenersatzleistungen können von der Einnahme abgesetzt werden. 119 12-1 062 Einnahmen aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie außergerichtlichen Vergleichen und Anerkenntnissen 119 20-1 019 Gutschriften für den Freistaat Bayern aus Vertragsstrafen und sonstige Einnahmen im Rahmen von BayKom und BayKom2010 Vgl. Vermerk zu 812 19. 119 46-1 411 Rückzahlung von Darlehensmitteln und von Einmalaufwendungszuschüssen aus früheren Wohnungsbauprogrammen für Staatsbedienstete durch die Landesbodenkreditanstalt Vgl. Vermerk zu 862 01. 119 49-8 960 Vermischte Einnahmen der Allgemeinen Finanzverwaltung, für die eine andere Buchungsstelle nicht besteht 125 01-6 153 Erstattung der Kosten für Verpflegung und Unterbringung bei Nutzung des Bildungszentrums der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin durch nichtstaatliche oder außerbayerische Nutzer - - - - - - A B C 13.000,0 13.000,0 A B C 38,0 38,0 A B C - - - - - - A B C 1,0 0,2 0,9 - - - 2.682,8 3.043,0 13.000,0 14.286,4 13.854,6 60,0 16.013,2 35,6 - - - 29,4 18,9 - - - - - - A - - - 100,0 100,0 A B C 29,0 29,0 A B C 100,0 0,3 1.100,2 21,0 48,0 30,4 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 231 01-7 290 Einnahmen aus Zuweisungen und Spenden zur Beseitigung außerordentlicher Notstände Vgl. Vermerk zu TG 73 (Ausgaben). 231 03-5 049 Erstattung der Aufwendungen für die Entmunitionierung durch den Bund 231 04-4 199 Zuweisungen des Bundes zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des 2. Ökumenischen Kirchentages 2010 in München Vgl. Vermerk zu 684 01. - - - - - - A - - - 600,0 600,0 A B C - - - - - - A 600,0 61,9 741,0

27 Erläuterungen 13 03 Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt Vorbemerkung zu Kapitel 13 03 Das Kapitel 13 03 enthält in der Hauptsache Einnahmen und Ausgaben, die nicht einem bestimmten Verwaltungszweig zugeordnet werden können. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die globalen Verstärkungsmittel für Personalausgaben und die Leistungen im Rahmen des Finanzausgleichs unter den Ländern sowie die Aufwendungen zur Gewinnung von Wohnungen für Staatsbedienstete. Ferner sind in diesem Kapitel die haushaltsgesetzlichen Sperrbeträge veranschlagt. Zu 13 03/111 01 In Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen können Gebühren anfallen. Zu 13 03/111 31 und 862 04 Die Fehlbelegungsabgabe wurde nach § 2 des Gesetzes zur Umsetzung derderalismusreform im Wohnungswesen vom 10. April 2007 (GVBl S. 267) durch eine Befristung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Bayern (BayAFWoG) zum 31.12.2007 abgeschafft. Für Abwicklungsmaßnahmen ist noch ein Leertitel ausgebracht. Zu 13 03/119 11 Für die Geltendmachung der auf den Freistaat Bayern übergegangenen Schadenersatzansprüche von Beschäftigten und Auszubildenden nach Art. 14 BayBG, § 47 MTW, § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) oder nach ähnlichen Bestimmungen ist gemäß § 3 Abs. 6 und 7 der ab 1. August 2005 geltenden Vertretungsverordnung das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg (Beamte) bzw. Ansbach (Arbeitnehmer) zuständig. Die Einnahmen aus diesen Schadenersatzansprüchen sind aus Verwaltungsvereinfachungsgründen für den Gesamthaushalt hier veranschlagt. Zu 13 03/119 12 Nach Abschnitt 3 Nr. 5.1 der FMBek über die haushaltsmäßige Behandlung von Ausgaben und Einnahmen aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen oder Prozessvergleichen und aufgrund von außergerichtlichen Vergleichen oder Anerkenntnissen vom 2. Januar 2004 (StAnz Nr. 4/FMBl S. 1), zuletzt geändert durch FMBek vom 2. Juli 2007 (FMBl S. 255) sind die Einnahmen aus Hauptsacheleistungen, soweit der Freistaat Bayern durch die Behörden der Finanzverwaltung als allgemeine Vertretungsbehörden vertreten wird, aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich bei dieser Haushaltsstelle zu vereinnahmen. 2009 gegenüber 2008: Weniger 22,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung. Zu 13 03/119 20 Zur Vereinnahmung eventueller Vertragsstrafen und sonstiger Einnahmen im Rahmen von BayKom (Bayerische Kommunikationsnetze für Mobilfunk, Sprache im Festnetz, Daten und Internet) und dem Nachfolgeprojekt BayKom2010 wurde vorsorglich ein Leertitel ausgebracht. Durch den bei Kap. 13 03 Tit. 812 19 ausgebrachten Haushaltsvermerk soll die Verwendung etwaiger Einnahmen für Zwecke der Kommunikation ermöglicht werden. Zu 13 03/119 46 In früheren Jahren wurden aufgrund entsprechender Haushaltsvermerke Darlehensmittel aus Kap. 13 03 Tit. 862 01 vorübergehend bis zu ihrer endgültigen Verwendung für die Vorfinanzierung von Bausparverträgen bayerischer Staatsbediensteter bereitgestellt. Aus dem Widerruf des revolvierenden Einsatzes dieser Mittel ergaben sich Rückerstattungen. Zeitpunkt und Umfang dieser Rückerstattungen richteten sich nach den jeweiligen Zuteilungsterminen für die geförderten Bausparverträge. Inzwischen wurde das ursprüngliche Darlehenskontingent vollständig zurückgezahlt. Zum Bau von Staatsbedienstetenwohnungen wurden in den Jahren 1975 bis 2005 neben Darlehen auch Einmalaufwendungszuschüsse gewährt (vgl. Kap. 13 03 Tit. 891 05). Anschließend entfiel die Gewährung von Aufwendungszuschüssen, da nun die Förderung im Staatsbedienstetenwohnungsbau in Anlehnung an die einkommensorientierte Förderung (EOF) im sozialen Wohnungsbau erfolgt. Der Ansatz wird als Leertitel weitergeführt, da sich aus der Abrechnung über die entrichteten Einmalaufwendungszuschüsse Rückerstattungen ergeben können. Zu 13 03/125 01 Sofern nichtstaatliche oder außerbayerische Nutzer (z.B. Seminarteilnehmer) in St. Quirin untergebracht werden, sollen sie oder die entsprechenden Dienstherren die Kosten dafür tragen. Zu 13 03/231 03 An den Kosten für die Beseitigung von Gefahren durch Munition der Weltkriege beteiligt sich der Bund nach dem Aufwand, der durch die ehemals reichseigene Munition verursacht wird. Der Haushaltsansatz bemisst sich nach der anteiligen Kostenerstattung des Bundes für den vom Bund zu verantwortenden Aufwand für die Kampfmittelbeseitigung des Freistaats Bayern. Die Erstattung des Aufwands für die Entmunitionierung wurde entsprechend der anteiligen Kostenerstattung des Bundes mit 60 % angesetzt. Für die Gefahrenabwehr bei sonstiger, i.d.R. alliierter Munition erfolgt keine Kostenerstattung, der Aufwand hierfür wird vom Freistaat Bayern selbst getragen. Auf die Erläuterungen zu Kap. 13 03 TG 75 wird hingewiesen. Zu 13 03/231 04 Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des 2. Ökumenischen Kirchentages 2010 mit einem Betrag von voraussichtlich rd. 1,56 Mio. EUR. Die Ausreichung des Zuschusses soll im Haushaltsvollzug über den Bayer. Staatshaushalt abgewickelt werden. Die vom Bund geleisteten Zuweisungen erhöhen die Ausgabebefugnis bei Tit. 684 01.

27<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 03<br />

Allgemeine Bewilligungen für den Gesamthaushalt<br />

Vorbemerkung zu Kapitel <strong>13</strong> 03<br />

Das Kapitel <strong>13</strong> 03 enthält in <strong>der</strong> Hauptsache Einnahmen und Ausgaben, die nicht einem bestimmten Verwaltungszweig<br />

zugeordnet werden können. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die globalen Verstärkungsmittel für Personalausgaben<br />

und die Leistungen im Rahmen des Finanzausgleichs unter den Län<strong>der</strong>n sowie die Aufwendungen zur Gewinnung von<br />

Wohnungen für Staatsbedienstete.<br />

Ferner sind in diesem Kapitel die haushaltsgesetzlichen Sperrbeträge veranschlagt.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/111 01<br />

In Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Abbau <strong>der</strong> Fehlsubventionierung im Wohnungswesen<br />

können Gebühren anfallen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/111 31 und 862 04<br />

Die Fehlbelegungsabgabe wurde nach § 2 des Gesetzes zur Umsetzung <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform im Wohnungswesen vom 10.<br />

April 2007 (GVBl S. 267) durch eine Befristung des Gesetzes über den Abbau <strong>der</strong> Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in<br />

<strong>Bayern</strong> (BayAFWoG) zum 31.12.2007 abgeschafft. Für Abwicklungsmaßnahmen ist noch ein Leertitel ausgebracht.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/119 11<br />

Für die Geltendmachung <strong>der</strong> auf den Freistaat <strong>Bayern</strong> übergegangenen Schadenersatzansprüche von Beschäftigten und<br />

Auszubildenden nach Art. 14 BayBG, § 47 MTW, § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) o<strong>der</strong> nach ähnlichen Bestimmungen ist<br />

gemäß § 3 Abs. 6 und 7 <strong>der</strong> ab 1. August 2005 geltenden Vertretungsverordnung das Landesamt für <strong>Finanzen</strong>, Dienststelle<br />

Regensburg (Beamte) bzw. Ansbach (Arbeitnehmer) zuständig. Die Einnahmen aus diesen Schadenersatzansprüchen sind aus<br />

Verwaltungsvereinfachungsgründen für den Gesamthaushalt hier veranschlagt.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/119 12<br />

Nach Abschnitt 3 Nr. 5.1 <strong>der</strong> FMBek über die haushaltsmäßige Behandlung von Ausgaben und Einnahmen aufgrund von<br />

gerichtlichen Entscheidungen o<strong>der</strong> Prozessvergleichen und aufgrund von außergerichtlichen Vergleichen o<strong>der</strong> Anerkenntnissen<br />

vom 2. Januar 2004 (StAnz Nr. 4/FMBl S. 1), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch FMBek vom 2. Juli 2007 (FMBl S. 255) sind die Einnahmen<br />

aus Hauptsacheleistungen, soweit <strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> durch die Behörden <strong>der</strong> Finanzverwaltung als allgemeine<br />

Vertretungsbehörden vertreten wird, aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich bei dieser Haushaltsstelle zu vereinnahmen.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 22,0 Tsd. EUR in Anpassung an die voraussichtliche Istentwicklung.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/119 20<br />

Zur Vereinnahmung eventueller Vertragsstrafen und sonstiger Einnahmen im Rahmen von BayKom (Bayerische<br />

Kommunikationsnetze für Mobilfunk, Sprache im Festnetz, Daten und Internet) und dem Nachfolgeprojekt BayKom2010 wurde<br />

vorsorglich ein Leertitel ausgebracht. Durch den bei Kap. <strong>13</strong> 03 Tit. 812 19 ausgebrachten Haushaltsvermerk soll die Verwendung<br />

etwaiger Einnahmen für Zwecke <strong>der</strong> Kommunikation ermöglicht werden.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/119 46<br />

In früheren Jahren wurden aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Haushaltsvermerke Darlehensmittel aus Kap. <strong>13</strong> 03 Tit. 862 01<br />

vorübergehend bis zu ihrer endgültigen Verwendung für die Vorfinanzierung von Bausparverträgen bayerischer<br />

Staatsbediensteter bereitgestellt. Aus dem Wi<strong>der</strong>ruf des revolvierenden Einsatzes dieser Mittel ergaben sich Rückerstattungen.<br />

Zeitpunkt und Umfang dieser Rückerstattungen richteten sich nach den jeweiligen Zuteilungsterminen für die geför<strong>der</strong>ten<br />

Bausparverträge. Inzwischen wurde das ursprüngliche Darlehenskontingent vollständig zurückgezahlt.<br />

Zum Bau von Staatsbedienstetenwohnungen wurden in den Jahren 1975 bis 2005 neben Darlehen auch<br />

Einmalaufwendungszuschüsse gewährt (vgl. Kap. <strong>13</strong> 03 Tit. 891 05). Anschließend entfiel die Gewährung von<br />

Aufwendungszuschüssen, da nun die För<strong>der</strong>ung im Staatsbedienstetenwohnungsbau in Anlehnung an die einkommensorientierte<br />

För<strong>der</strong>ung (EOF) im sozialen Wohnungsbau erfolgt. Der Ansatz wird als Leertitel weitergeführt, da sich aus <strong>der</strong> Abrechnung über<br />

die entrichteten Einmalaufwendungszuschüsse Rückerstattungen ergeben können.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/125 01<br />

Sofern nichtstaatliche o<strong>der</strong> außerbayerische Nutzer (z.B. Seminarteilnehmer) in St. Quirin untergebracht werden, sollen sie o<strong>der</strong><br />

die entsprechenden Dienstherren die Kosten dafür tragen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/231 03<br />

An den Kosten für die Beseitigung von Gefahren durch Munition <strong>der</strong> Weltkriege beteiligt sich <strong>der</strong> Bund nach dem Aufwand, <strong>der</strong><br />

durch die ehemals reichseigene Munition verursacht wird. Der Haushaltsansatz bemisst sich nach <strong>der</strong> anteiligen Kostenerstattung<br />

des Bundes für den vom Bund zu verantwortenden Aufwand für die Kampfmittelbeseitigung des Freistaats <strong>Bayern</strong>. Die Erstattung<br />

des Aufwands für die Entmunitionierung wurde entsprechend <strong>der</strong> anteiligen Kostenerstattung des Bundes mit 60 % angesetzt. Für<br />

die Gefahrenabwehr bei sonstiger, i.d.R. alliierter Munition erfolgt keine Kostenerstattung, <strong>der</strong> Aufwand hierfür wird vom Freistaat<br />

<strong>Bayern</strong> selbst getragen. Auf die Erläuterungen zu Kap. <strong>13</strong> 03 TG 75 wird hingewiesen.<br />

Zu <strong>13</strong> 03/231 04<br />

Der Bund beteiligt sich an <strong>der</strong> Finanzierung des 2. Ökumenischen Kirchentages 2010 mit einem Betrag von voraussichtlich rd.<br />

1,56 Mio. EUR. Die Ausreichung des Zuschusses soll im Haushaltsvollzug über den Bayer. Staatshaushalt abgewickelt werden.<br />

Die vom Bund geleisteten Zuweisungen erhöhen die Ausgabebefugnis bei Tit. 684 01.

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