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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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23<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 01<br />

Steuern<br />

Zu <strong>13</strong> 01/211 01<br />

Vgl. Erläuterung zu Tit. 211 02.<br />

Zu <strong>13</strong> 01/211 02<br />

Nach dem Kraftfahrzeugsteuerän<strong>der</strong>ungsgesetzes ist ab 1. Juli 2009 die Übertragung <strong>der</strong> Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund und<br />

ein Wegfall <strong>der</strong> Zuweisungen des Bundes aus <strong>der</strong> LKW-Maut zum Ausgleich von Min<strong>der</strong>einnahmen bei <strong>der</strong> Kfz-Steuer<br />

vorgesehen. Die dadurch entstehenden Min<strong>der</strong>einnahmen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> werden vom Bund durch Zuweisungen an die Län<strong>der</strong><br />

ausgeglichen. Vom Gesamtbetrag von rd. 4.570,9 Mio. EUR für das Jahr 2009 bzw. rd. 8.991,8 Mio. EUR für das Jahr 2010 erhält<br />

<strong>der</strong> Freistaat <strong>Bayern</strong> einen Anteil von rd. 17,22 %; das sind im Haushaltsjahr 2009 787,2 Mio. EUR und im Haushaltsjahr 2010<br />

1.548,6 Mio. EUR.<br />

Zu <strong>13</strong> 01/683 01<br />

Der Freistaat <strong>Bayern</strong> macht aufgrund <strong>der</strong> hohen Bedeutung <strong>der</strong> kleinstrukturierten Landwirtschaft in <strong>Bayern</strong> von <strong>der</strong> am 4. März<br />

2009 im Koalitionsausschuss (Bund) vereinbarten Öffnungsklausel bei <strong>der</strong> Agrardieselbesteuerung Gebrauch und übernimmt die<br />

Selbstbehalte <strong>der</strong> bayerischen Landwirte für höchstens 2 Jahre.<br />

Zu <strong>13</strong> 01/686 01<br />

Die den Totalisator betreibenden Rennvereine erhalten nach § 3 des Gesetzes Nr. 116 zur Än<strong>der</strong>ung des Rennwett- und<br />

Lotteriegesetzes, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom 27. Dezember 1987 (GVBl S. 496), ab 1. Januar 1988 96 v.H. von <strong>der</strong><br />

Totalisatorsteuer (vgl. 055 01).<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 864,0 Tsd. EUR wegen vermin<strong>der</strong>tem Totalisatorsteueraufkommen.<br />

Zu <strong>13</strong> 01/812 01<br />

Mit <strong>der</strong> nach § 224a Abgabenordnung möglichen Abgeltung von Erbschaft- und Vermögensteuerschulden durch Hingabe von<br />

Kunstgegenständen wurde ein neuer Tilgungstatbestand geschaffen, dem kein Geldfluss zugrunde liegt. Für die notwendige<br />

Gegenbuchung zur aufkommenswirksamen Vereinnahmung bei den Titeln 051 01 und 052 01 wurde <strong>der</strong> Leertitel ausgebracht.<br />

Zu <strong>13</strong> 01/633 71<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 6.000,0 Tsd. EUR wegen voraussichtlich geringerer Bruttospielerträge.

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