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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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224<br />

<strong>13</strong> 12 Verwendung <strong>der</strong> Erlöse aus <strong>der</strong> Veräußerung von VIAG-Anteilen ("Offensive Zukunft <strong>Bayern</strong> III")<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

98 För<strong>der</strong>ung des Sportstättenbaus<br />

182 98-1 323 Rückflüsse und Verzinsungen aus Darlehen zur För<strong>der</strong>ung des<br />

Sportstättenbaues<br />

Vgl. Vermerk bei 863 98.<br />

- - - - - - A<br />

B<br />

C<br />

- - -<br />

420,0<br />

420,0<br />

Summe <strong>der</strong> Titelgruppe - - A<br />

B<br />

C<br />

-<br />

420,0<br />

420,0<br />

Gesamteinnahmen 2.889,2 1.932,1 A<br />

B<br />

C<br />

11.502,1<br />

53.818,4<br />

76.343,6<br />

Ausgaben<br />

Haushaltsvermerk zu Kap. <strong>13</strong> 12 :<br />

Soweit Ansätze für gegenseitig deckungsfähig bezeichnet sind,<br />

darf die Deckungsfähigkeit nicht dazu benutzt werden, Beträge<br />

von grundstockkonformen Bereichen in nicht<br />

grundstockkonforme Bereiche umzuschichten; zur Aufteilung<br />

<strong>der</strong> grundstockkonformen und nicht grundstockkonformen<br />

Bereiche vgl. die Zahlenübersicht in <strong>der</strong> Vorbemerkung <strong>der</strong><br />

Erläuterungen zu Kap. <strong>13</strong> 12.<br />

Soweit aus Ansätzen, die aus Mitteln des <strong>Bayern</strong>fonds<br />

- Grundstockmittel - (Tit. 356 06) finanziert werden, nach <strong>der</strong><br />

jeweiligen Zweckbestimmung auch bewegliche Wirtschaftsgüter,<br />

wie Geräte, Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände,<br />

beschafft werden dürfen, ist die Beschaffung nur zulässig, wenn<br />

die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 10 Jahre<br />

beträgt.<br />

Aus den Ansätzen für Kapitalausstattungen dürfen<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch Darlehen gewährt werden. Soweit aus<br />

dem jeweiligen Ansatz auch Darlehen gewährt werden dürfen,<br />

kann zur Erreichung <strong>der</strong> festgelegten Ziele auf die Erhebung<br />

von Zinsen verzichtet werden.<br />

Die Ausgabemittel sind übertragbar.<br />

Soweit bei Baumaßnahmen die in Art. 24 Abs. 1 BayHO<br />

bezeichneten Unterlagen noch nicht vorliegen, ist Nr. 6.2<br />

DBestHG 2009/2010 entsprechend anzuwenden.<br />

Bei Darlehen zur Errichtung von Technologie- und<br />

Grün<strong>der</strong>zentren können mit Zustimmung des Ausschusses für<br />

Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags<br />

anstelle <strong>der</strong> Tilgung <strong>der</strong> Darlehen auch Anteile an Grundstücken<br />

o<strong>der</strong> Geschäftsanteile übertragen werden.<br />

Beson<strong>der</strong>e Finanzierungsausgaben<br />

916 01-0 950 Zuführung an den <strong>Bayern</strong>-Fonds<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um die<br />

Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>einnahmen bei Tit. 356 05.<br />

- - - - - - A - - -<br />

916 02-9 950 Zuführung an die Son<strong>der</strong>rücklage "Finanzierung von<br />

Folgekosten <strong>der</strong> Offensive Zukunft <strong>Bayern</strong>"<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um die<br />

Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>einnahmen bei Tit. 121 01.<br />

701,5 - - - A<br />

B<br />

C<br />

9.262,2<br />

9.676,4<br />

12.399,7

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