Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

200 13 10 Allgemeine Finanzzuweisungen usw. A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 887 43-9 049 Förderung des Baues von Rettungswachen und Renovierung von Rettungsleitstellen Zu 887 43 und 893 01: Einseitig deckungsfähig zu Lasten 883 11 bis zu insgesamt 255,6 Tsd. EUR Haushaltsmittel und bis zu insgesamt 255,6 Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigungen. 891 01-3 312 Förderung von Maßnahmen im pflegerischen Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser außerhalb des KHG Vgl. Vermerk bei 883 11. 893 01-1 049 Förderung des Baues von Rettungswachen und Renovierung von Rettungsleitstellen Vgl. Vermerk bei 887 43. - - - - - - A B C * * * * * * A C - - - - - - A B C - - - 9,0 32,0 - - - 245,5 - - - 20,0 23,0 Titelgruppen 71 Förderung der Errichtung von Krankenhäusern, der Wiederbeschaffung mittelfristiger Anlagegüter und des Ergänzungsbedarfs Titel der TG gegenseitig und mit TG 72 gegenseitig deckungsfähig. Die Deckungsfähigkeit umfasst auch die Verpflichtungsermächtigungen. Rückflüsse dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden. Vgl. Vermerk zu TG 73. 891 71-8 312 Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser gem. Art. 11 BayKrG Verpflichtungsermächtigung 2009 Tsd. EUR 184.000,0 Verpflichtungsermächtigung 2010 Tsd. EUR 184.000,0 Fällig frühestens im nächsten Haushaltsjahr. 893 71-6 312 Zuschüsse an freigemeinnützige und private Krankenhäuser gem. Art. 11 BayKrG 981 71-9 990 Haushaltstechnische Verrechnungen im Zusammenhang mit Investitionen nach dem KHG an staatliche Krankenhäuser Die Ausgabebefugnis richtet sich nach der Einplanung im Jahreskrankenhausbauprogramm. 300.926,8 304.926,8 A B C - - - - - - A B C - - - - - - A B C 284.599,6 186.935,1 174.123,2 - - - 89.180,9 87.636,9 877,5 1.860,0 1.320,0 Summe der Titelgruppe 300.926,8 304.926,8 A B C 285.477,1 277.976,0 263.080,1 72 Sonstige Leistungen nach dem KHG Titel der TG gegenseitig und mit TG 71 gegenseitig deckungsfähig. Rückflüsse dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden. 661 72-5 312 Schuldendiensthilfen an kommunale Krankenhäuser gem. Art. 15 BayKrG 663 72-3 312 Schuldendiensthilfen an freigemeinnützige und private Krankenhäuser gem. Art. 15 BayKrG 682 72-0 312 Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser gem. Art. 13, Art. 14 und Art. 16 BayKrG 684 72-8 312 Zuschüsse an freigemeinnützige und private Krankenhäuser gem. Art. 13, Art. 14 und Art. 16 BayKrG - - - - - - A B C - - - - - - A B C - - - - - - A B C - - - - - - A B C - - - 58,8 25,8 - - - 980,7 863,4 - - - 155,8 1.486,9 - - - 2.055,6 1.878,9

201 Erläuterungen 13 10 Allgemeine Finanzzuweisungen usw. Zu 13 10/71, 72 und 73 Vgl. auch Erläuterungen zu 13 10/333 01. Nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Krankenhausgesetz werden Krankenhäuser, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, durch Übernahme von Investitionskosten öffentlich gefördert. Veranschlagt sind 2009 2010 Mio. EUR Mio. EUR bei TG 71 für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Wiederbeschaffung 300,9 304,9 mittelfristiger Anlagegüter, Ergänzungsbedarf bei TG 72 für Pauschalen für kurzfristige Anlagegüter und sonstige 192,1 192,1 Förderung nach dem KHG bei TG 73 für kleine Krankenhausinvestitionsvorhaben nach Art. 11 28,0 12,0 BayKrG sowie dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) insgesamt 521,0 509,0

201<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 10<br />

Allgemeine Finanzzuweisungen usw.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/71, 72 und 73<br />

Vgl. auch Erläuterungen zu <strong>13</strong> 10/333 01.<br />

Nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung <strong>der</strong> Krankenhäuser und zur Regelung <strong>der</strong> Krankenhauspflegesätze (KHG) in<br />

Verbindung mit dem Bayerischen Krankenhausgesetz werden Krankenhäuser, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

erfüllen, durch Übernahme von Investitionskosten öffentlich geför<strong>der</strong>t.<br />

Veranschlagt sind 2009 2010<br />

Mio. EUR Mio. EUR<br />

bei TG 71<br />

für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Wie<strong>der</strong>beschaffung<br />

300,9 304,9<br />

mittelfristiger Anlagegüter, Ergänzungsbedarf<br />

bei TG 72<br />

für Pauschalen für kurzfristige Anlagegüter und sonstige<br />

192,1 192,1<br />

För<strong>der</strong>ung nach dem KHG<br />

bei TG 73<br />

für kleine Krankenhausinvestitionsvorhaben nach Art. 11<br />

28,0 12,0<br />

BayKrG sowie dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG)<br />

insgesamt 521,0 509,0

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