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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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197<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 10<br />

Allgemeine Finanzzuweisungen usw.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/883 11 (- 883 43 und 887 11 - 887 43)<br />

Zum Bau von Schulen einschließlich <strong>der</strong> schulischen Sportanlagen, Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und von sonstigen öffentlichen<br />

Einrichtungen gewährt <strong>der</strong> Staat nach Maßgabe <strong>der</strong> Bewilligungen im Haushalt Gemeinden, Gemeindeverbänden und<br />

kommunalen Zweckverbänden Zuweisungen nach Art. 10 FAG. Außerdem können zum Bau von kommunalen Mehrzweckhallen<br />

und Breitensportanlagen Zuweisungen insoweit gewährt werden, als Bedarf für schulische Zwecke besteht. Ansonsten werden<br />

noch Zuschüsse zur Abwicklung von Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 FAGÄndG 1995 gewährt. Seit 2002 werden auch<br />

wie<strong>der</strong> Zuweisungen für kommunale Theater und kommunale Konzertsaalbauten gewährt. Für den Bau von Rettungswachen<br />

werden Zuweisungen zur Abwicklung gewährt.<br />

Die Ist-Ausgaben bei Tit. 883 11 bis 883 41, 883 43, 887 11 bis 887 41, 887 43 und 893 01 haben insgesamt betragen:<br />

Tsd. EUR<br />

im Haushaltsjahr 2006 150.997,3<br />

im Haushaltsjahr 2007 199.794,7<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

9.400,0 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung <strong>der</strong> haushaltsgesetzlichen Sperre<br />

45.000,0 Tsd. EUR mehr aufgrund des steigenden Bedarfs im Schulbau aus erhöhter Umschichtung aus dem<br />

Allgemeinen Steuerverbund<br />

35.600,0 Tsd. EUR mehr<br />

Zu <strong>13</strong> 10/883 30 (883 32, 887 30 und 887 32)<br />

Die Titel dienen zur Abwicklung von Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 FAGÄndG 1995.<br />

Im Übrigen werden kommunale Breitensportanlagen und Mehrzweckhallen nur noch geför<strong>der</strong>t, wenn und soweit Bedarf für<br />

schulsportliche Zwecke besteht; diese För<strong>der</strong>leistungen sind künftig bei dem für die betreffende Schulart einschlägigen Titel<br />

nachzuweisen.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/883 42 und 887 42<br />

Nach Art. 7 Abs. 4 FAG erhalten die Landkreise und kreisfreien Gemeinden ergänzende Finanzzuweisungen für die aus <strong>der</strong><br />

Ersatzvornahme von Altlastensanierungen entstandenen Belastungen.<br />

Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Abfallentsorgungsanlagen sind auch bei Kap. 12 04 TG 79 ausgebracht.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 220,0 Tsd. EUR infolge haushaltsneutraler Absenkung <strong>der</strong> haushaltsgesetzlichen Sperre.

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