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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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191<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 10<br />

Allgemeine Finanzzuweisungen usw.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/6<strong>13</strong> 32<br />

Ansatz zur Gewährung von beson<strong>der</strong>en Bedarfszuweisungen als Konsolidierungshilfen für beson<strong>der</strong>s finanzschwache<br />

Gemeinden im Rahmen eines Pilotprojekts.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

1.000,0 Tsd. EUR weniger infolge haushaltsneutraler Absenkung <strong>der</strong> haushaltsgesetzlichen Sperre<br />

2.000,0 Tsd. EUR mehr infolge <strong>der</strong> erfolgten Aufnahme weiterer Gemeinden in das Pilotprojekt<br />

1.000,0 Tsd. EUR mehr<br />

Zu <strong>13</strong> 10/6<strong>13</strong> 41<br />

Belastungsausgleich für strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen bei den sozialen Belastungen <strong>der</strong> Kommunen durch die<br />

- Umstellung von <strong>der</strong> Sozialhilfe für Erwerbsfähige auf Beteiligung an <strong>der</strong> Grundsicherung für Erwerbssuchende (Hartz<br />

IV-Reform),<br />

- Verlagerung <strong>der</strong> Zuständigkeiten für Auslän<strong>der</strong>, Aussiedler und Spätaussiedler bei Sozialhilfe und Grundsicherung für<br />

Erwerbssuchende von den Bezirken auf Landkreise und kreisfreie Gemeinden<br />

nach Art. 5 AGSG.<br />

Der Belastungsausgleich wird nachträglich für strukturell bedingte Mehrbelastungen <strong>der</strong> Kommunen im Vorjahr gewährt.<br />

Ausgeglichen werden jeweils die pauschal ermittelten Netto-Belastungen <strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien Städte nach Anrechnung<br />

<strong>der</strong> durch die jeweiligen Netto-Entlastungen <strong>der</strong> Bezirke bedingten Min<strong>der</strong>ausgaben bei <strong>der</strong> Bezirksumlage.<br />

Der Ausgleichsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2009 2010<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

Umschichtungsbetrag aus Sozialhilfeausgleich (2006 und<br />

50.000,0 50.000,0<br />

2008)<br />

Netto-Entlastung des Freistaates <strong>Bayern</strong> (Wohngeld-<br />

44.400,0 44.400,0<br />

ersparnis nach Saldierung mit Belastung Ausgleich-Ost unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Verbundauswirkung)<br />

Abrechnungsergebnis <strong>der</strong> Nettoentlastung (ab 2007 nur mehr 100,0 -<br />

Auswirkung Belastung Ost-Ausgleich)<br />

Zusammen 94.500,0 94.400,0<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 7.200,0 Tsd. EUR insbeson<strong>der</strong>e wegen des erheblich niedrigeren Abrechnungsergebnisses 2007 gegenüber 2006<br />

(7.500,0 Tsd. EUR).<br />

Zu <strong>13</strong> 10/633 01<br />

Veranschlagt sind die pauschalen Zuweisungen des Landes zu den Kosten <strong>der</strong> notwendigen Beför<strong>der</strong>ung gem. Art. 10a FAG und<br />

gem. Art. 4 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs i.d.F vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 452), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Gesetz vom 26. Juli 2005 (GVBl S. 271). Die Belastung <strong>der</strong> Aufgabenträger aus Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes über die<br />

Kostenfreiheit des Schulweges ist dabei entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Verteilung des Pauschalbetrages auf die einzelnen Aufgabenträger erfolgt nach Maßgabe <strong>der</strong> Verordnung zur Durchführung<br />

des Art. 10a des Finanzausgleichsgesetzes und des Art. 4 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs vom 04. August<br />

1986 (GVBl S. 262) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />

Weitere Ausgaben für die Schülerbeför<strong>der</strong>ung sind veranschlagt bei<br />

Kap. 05 03 Titel 684 62 (private Volksschulen)<br />

Kap. 05 03 Titel 684 70 (private För<strong>der</strong>schulen)<br />

Kap. 05 14 Titel 533 01 (Landesschulen für Gehörlose und Körperbehin<strong>der</strong>te)<br />

Kap. 05 19 Titel 633 88 (Leistungen wegen Einführung des achtjährigen Gymnasiums im Rahmen des Konnexitätsprinzips)<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 8.000,0 Tsd. EUR,<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 8.000,0 Tsd. EUR infolge steigen<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsaufwendungen.

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