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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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187<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 10<br />

Allgemeine Finanzzuweisungen usw.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/511 21<br />

Veranschlagt sind die aus <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> juris-Datenbanken durch die Bediensteten <strong>der</strong> Kommunalverwaltungen entstehenden<br />

Nutzungsentgelte aus dem Vertrag mit <strong>der</strong> Juris GmbH. Durch den Vertrag wird den Bediensteten <strong>der</strong> Kommunalverwaltungen<br />

(Verwaltungen <strong>der</strong> Gemeinden, Kreise und Bezirke) über das Bayerische Behördennetz die Online-Datenbank BAYERN-RECHT<br />

als Rechtsinformationssystem zur Nutzung zur Verfügung gestellt.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/6<strong>13</strong> 01<br />

Von <strong>der</strong> Gesamtschlüsselmasse entfallen 64 v.H. auf die Gemeindeschlüsselmasse und 36 v.H. auf die<br />

Landkreisschlüsselmasse. Aus <strong>der</strong> Gesamtschlüsselmasse werden vorweg entnommen die Zuweisungen an das Bayer.<br />

Selbstverwaltungskolleg und an den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sowie 2,6 Mio. EUR für Erstattungen entsprechend<br />

<strong>der</strong> Regelung in Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG. Aus <strong>der</strong> Schlüsselmasse <strong>der</strong> Gemeinden werden vorweg entnommen 2,5<br />

Mio. EUR für die teilweise Auffüllung <strong>der</strong> Investitionspauschale <strong>der</strong> kreisangehörigen Gemeinden auf jeweils nach <strong>der</strong><br />

Umlagekraft gestaffelte Mindestbeträge (vgl. Vermerk zu <strong>13</strong> 10/6<strong>13</strong> 01). Die restliche Auffüllung erfolgt aus <strong>der</strong> Umschichtung aus<br />

dem Allgemeinen Steuerverbund.<br />

Siehe auch Vorbemerkung zu den Steuerverbünden - a) Allgemeiner Steuerverbund.<br />

Zu <strong>13</strong> 10/6<strong>13</strong> 03<br />

Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs im Jahr 1996 entstanden infolge <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Buchung des<br />

Kin<strong>der</strong>geldes (Buchung bei <strong>der</strong> Einkommensteuer) überproportionale Belastungen für Län<strong>der</strong> und Gemeinden, die vom Bund<br />

durch eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (je +6,3%-Punkte zuzüglich Festbeträge) ausgeglichen werden. Der auf<br />

die Gemeinden entfallende Ausgleich wird diesen nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Einkommensteuer (42,5% Län<strong>der</strong>,<br />

15,0% Gemeinden) in voller Höhe weitergegeben; das sind 26,08% <strong>der</strong> Erhöhung des Landesanteils an <strong>der</strong> Umsatzsteuer.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 37.816,0 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Steueraufkommen und wegen <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Umsatzsteuerbeteiligung<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>höhung bzw. des Kin<strong>der</strong>bonus.<br />

2010 gegenüber 2009:<br />

Mehr 25.036,8 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Steueraufkommen.

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