Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

27.08.2014 Aufrufe

186 13 10 Allgemeine Finanzzuweisungen usw. A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Titelgruppen 51 - 52 Solidarumlage gem. Art. 1a FAG Erstattungen sind bei Tit. 213 52 rot abzusetzen. 213 52-2 910 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus der Solidarumlage gemäß Art. 1 a FAG - - - - - - A - - - Summe der Titelgruppe - - A B C - -42.029,3 -32.461,1 Gesamteinnahmen 507.682,6 504.000,0 A B C 482.305,0 443.726,6 463.695,3 Ausgaben Die Mittel der Ausgabetitel des Kapitels 13 10 sind übertragbar. Sächliche Verwaltungsausgaben 511 21-9 910 Entgelt für Nutzung der juris-Datenbank durch die Kommunalverwaltungen 120,5 120,5 A B C 120,5 120,4 103,7 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 613 01-0 910 Schlüsselzuweisungen Rückflüsse und Zinsen dürfen von der Ausgabe abgesetzt werden. Dieser Ansatz beinhaltet die Anteilmasse aus dem allgemeinen Steuerverbund abzüglich der Beträge gem. Art. 1 Abs. 2 Satz 1 FAG für Zuweisungen nach Art. 10, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 und Art. 15 FAG, die veranschlagt sind bei: Tit. 883 11 mit je 186,6049 Mio. EUR, Tit. 883 44 mit je 170,8 Mio. EUR, Tit. 633 08 mit je 104,1 Mio. EUR sowie einmalig für 2009 zusätzlich mit 6,0 Mio. EUR und abzüglich bis zu 2,5 Mio. EUR aus der Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1 Abs. 3 Satz 3 FAG) für Zuweisungen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 3 FAG (veranschlagt bei 883 44). Der Gesamtschlüsselmasse werden gem. Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FAG vorweg entnommen: Für das Bayer. Selbstverwaltungskolleg: je 200,0 Tsd. EUR, für den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband: 2009: 2.880,0 Tsd. EUR und 2010: 2.940,0 Tsd. EUR, für Erstattungen entsprechend der Regelung in Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG: je 2.600,0 Tsd. EUR. 613 03-8 910 Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um 26,08 v.H. des Mehr- oder Minderaufkommens an Umsatzsteuer (Ausgleich der Belastung infolge der geänderten Abrechnung des Familienleistungsausgleichs) bei Kap. 13 01 Tit. 015 02. 2.585.863,5 2.640.395,1 A B C 422.496,0 447.532,8 A B C 2.443.162,4 2.159.116,6 2.063.281,2 384.680,0 373.057,6 331.551,7

187 Erläuterungen 13 10 Allgemeine Finanzzuweisungen usw. Zu 13 10/511 21 Veranschlagt sind die aus der Nutzung der juris-Datenbanken durch die Bediensteten der Kommunalverwaltungen entstehenden Nutzungsentgelte aus dem Vertrag mit der Juris GmbH. Durch den Vertrag wird den Bediensteten der Kommunalverwaltungen (Verwaltungen der Gemeinden, Kreise und Bezirke) über das Bayerische Behördennetz die Online-Datenbank BAYERN-RECHT als Rechtsinformationssystem zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Zu 13 10/613 01 Von der Gesamtschlüsselmasse entfallen 64 v.H. auf die Gemeindeschlüsselmasse und 36 v.H. auf die Landkreisschlüsselmasse. Aus der Gesamtschlüsselmasse werden vorweg entnommen die Zuweisungen an das Bayer. Selbstverwaltungskolleg und an den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband sowie 2,6 Mio. EUR für Erstattungen entsprechend der Regelung in Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG. Aus der Schlüsselmasse der Gemeinden werden vorweg entnommen 2,5 Mio. EUR für die teilweise Auffüllung der Investitionspauschale der kreisangehörigen Gemeinden auf jeweils nach der Umlagekraft gestaffelte Mindestbeträge (vgl. Vermerk zu 13 10/613 01). Die restliche Auffüllung erfolgt aus der Umschichtung aus dem Allgemeinen Steuerverbund. Siehe auch Vorbemerkung zu den Steuerverbünden - a) Allgemeiner Steuerverbund. Zu 13 10/613 03 Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs im Jahr 1996 entstanden infolge der geänderten Buchung des Kindergeldes (Buchung bei der Einkommensteuer) überproportionale Belastungen für Länder und Gemeinden, die vom Bund durch eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung der Länder (je +6,3%-Punkte zuzüglich Festbeträge) ausgeglichen werden. Der auf die Gemeinden entfallende Ausgleich wird diesen nach dem Verhältnis der Beteiligung an der Einkommensteuer (42,5% Länder, 15,0% Gemeinden) in voller Höhe weitergegeben; das sind 26,08% der Erhöhung des Landesanteils an der Umsatzsteuer. 2009 gegenüber 2008: Mehr 37.816,0 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Steueraufkommen und wegen der Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder aufgrund der Kindergelderhöhung bzw. des Kinderbonus. 2010 gegenüber 2009: Mehr 25.036,8 Tsd. EUR nach dem voraussichtlichen Steueraufkommen.

186<br />

<strong>13</strong> 10 Allgemeine Finanzzuweisungen usw.<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Titelgruppen<br />

51 - 52 Solidarumlage gem. Art. 1a FAG<br />

Erstattungen sind bei Tit. 2<strong>13</strong> 52 rot abzusetzen.<br />

2<strong>13</strong> 52-2 910 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus <strong>der</strong><br />

Solidarumlage gemäß Art. 1 a FAG<br />

- - - - - - A - - -<br />

Summe <strong>der</strong> Titelgruppe - - A<br />

B<br />

C<br />

-<br />

-42.029,3<br />

-32.461,1<br />

Gesamteinnahmen 507.682,6 504.000,0 A<br />

B<br />

C<br />

482.305,0<br />

443.726,6<br />

463.695,3<br />

Ausgaben<br />

Die Mittel <strong>der</strong> Ausgabetitel des Kapitels <strong>13</strong> 10 sind übertragbar.<br />

Sächliche Verwaltungsausgaben<br />

511 21-9 910 Entgelt für Nutzung <strong>der</strong> juris-Datenbank durch die<br />

Kommunalverwaltungen<br />

120,5 120,5 A<br />

B<br />

C<br />

120,5<br />

120,4<br />

103,7<br />

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme<br />

für Investitionen<br />

6<strong>13</strong> 01-0 910 Schlüsselzuweisungen<br />

Rückflüsse und Zinsen dürfen von <strong>der</strong> Ausgabe abgesetzt<br />

werden.<br />

Dieser Ansatz beinhaltet die Anteilmasse aus dem<br />

allgemeinen Steuerverbund abzüglich <strong>der</strong> Beträge gem. Art. 1<br />

Abs. 2 Satz 1 FAG für Zuweisungen nach Art. 10, Art. 12<br />

Abs. 1 Satz 2 und Art. 15 FAG, die veranschlagt sind bei:<br />

Tit. 883 11 mit je 186,6049 Mio. EUR,<br />

Tit. 883 44 mit je 170,8 Mio. EUR,<br />

Tit. 633 08 mit je 104,1 Mio. EUR sowie einmalig für 2009<br />

zusätzlich mit 6,0 Mio. EUR<br />

und abzüglich bis zu 2,5 Mio. EUR aus <strong>der</strong> Gemeindeschlüsselmasse<br />

(Art. 1 Abs. 3 Satz 3 FAG) für Zuweisungen<br />

nach Art. 12 Abs. 1 Satz 3 FAG (veranschlagt bei 883 44).<br />

Der Gesamtschlüsselmasse werden gem. Art. 1 Abs. 3 Satz 2<br />

FAG vorweg entnommen:<br />

Für das Bayer. Selbstverwaltungskolleg: je 200,0 Tsd. EUR,<br />

für den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband:<br />

2009: 2.880,0 Tsd. EUR und 2010: 2.940,0 Tsd. EUR,<br />

für Erstattungen entsprechend <strong>der</strong> Regelung in Art. 10 Abs. 1<br />

Satz 3 BaySchFG: je 2.600,0 Tsd. EUR.<br />

6<strong>13</strong> 03-8 910 Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um<br />

26,08 v.H. des Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>aufkommens an<br />

Umsatzsteuer (Ausgleich <strong>der</strong> Belastung infolge <strong>der</strong><br />

geän<strong>der</strong>ten Abrechnung des Familienleistungsausgleichs) bei<br />

Kap. <strong>13</strong> 01 Tit. 015 02.<br />

2.585.863,5 2.640.395,1 A<br />

B<br />

C<br />

422.496,0 447.532,8 A<br />

B<br />

C<br />

2.443.162,4<br />

2.159.116,6<br />

2.063.281,2<br />

384.680,0<br />

373.057,6<br />

331.551,7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!