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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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142<br />

<strong>13</strong> 06 Kapital und Schulden<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Beson<strong>der</strong>e Finanzierungsausgaben<br />

911 01-7 950 Zuführung an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungsund<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage<br />

Die Mittel sind übertragbar.<br />

Einseitig deckungsfähig zu Lasten 870 01, 870 02 und<br />

870 03.<br />

Vgl. auch Vermerk zu TG 73 (Ausgaben).<br />

Ein Überschuss <strong>der</strong> Einnahmen über die Ausgaben des<br />

Haushalts ist zu verwenden:<br />

a) Gemäß Art. 25 Abs. 2 BayHO zur Vermin<strong>der</strong>ung des<br />

Kreditbedarfs, zur Tilgung von Schulden und zur Zuführung<br />

an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage,<br />

b) zur Gewährung von Zuschüssen und Darlehen anstelle von<br />

Verrentungsleistungen,<br />

c) zur Gewährung von Einmalzinszuschüssen anstelle von<br />

mehrjährigen Zinszuschüssen.<br />

Die entsprechenden Ausgaben sind bei den einschlägigen<br />

Titeln <strong>der</strong> Kapitel des Haushaltsplans rechnungsmäßig<br />

nachzuweisen.<br />

- - - - - - A<br />

B<br />

C<br />

919 01-9 950 Zuführung an die Rücklage "Zukunft <strong>Bayern</strong> 2020" 77.759,3 - - - A<br />

B<br />

971 01-4 960 Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stabilität und des Wachstums <strong>der</strong> Wirtschaft in<br />

Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 2 des Haushaltsgesetzes<br />

2009/2010<br />

982 01-1 990 Bundesanteil an den Zins- und Tilgungseinnahmen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und<br />

des Küstenschutzes"<br />

Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach <strong>der</strong> Isteinnahme bei<br />

382 01 und 382 02.<br />

400.000,0<br />

655.546,5<br />

840.000,0<br />

480.000,0<br />

1.220.000,0<br />

- - - - - - A - - -<br />

17.087,7 16.549,5 A<br />

B<br />

C<br />

15.100,0<br />

14.659,9<br />

15.711,1<br />

Titelgruppen<br />

73 - 74 Zinsausgaben für Schulden bei Sozialversicherungsträgern<br />

usw., bei öffentlichen Unternehmen, aus<br />

Kreditmarktmitteln und bei Sonstigen im Inland und im<br />

Ausland<br />

Die Titel <strong>der</strong> TG sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

Die Titel <strong>der</strong> TG sind ferner mit 546 46, 575 03 und 575 04<br />

gegenseitig deckungsfähig.<br />

Stückzinsen sind von <strong>der</strong> Ausgabe abzusetzen.<br />

Die Mittel sind übertragbar.<br />

571 73-1 920 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen - - - - - - A - - -<br />

572 73-0 920 Tilgungen an Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für<br />

Arbeit und Versorgungsanstalt des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

575 73-7 920 Zinsausgaben an Kreditmarkt<br />

Einnahmen aus Zinssicherungs- und Zinsverbilligungsgeschäften,<br />

die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Schuldaufnahme am<br />

Kreditmarkt stehen, sind von den Ausgaben abzusetzen.<br />

Vgl. Vermerk zu 812 01.<br />

Aus dem Ansatz können auch Kosten für Gutachten u.ä. zur<br />

Zinsoptimierung geleistet werden.<br />

- - - - - - A - - -<br />

900.000,0 900.000,0 A<br />

B<br />

C<br />

952.900,0<br />

980.845,5<br />

1.058.998,9

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