Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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27.08.2014 Aufrufe

140 13 06 Kapital und Schulden A Soll 2008 Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007 C Ist 2006 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1 2 3 4 5 6 Investitionsförderungsmaßnahmen 870 01-6 680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Vgl. Vermerk zu 911 01. Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei Titel 141 01. Die Mittel können auch zur Abwendung von Schadensfällen und zur Realisierung von Sicherheiten für staatsverbürgte Kredite verwendet werden. Grundstücke und Beteiligungen, die auf diesem Wege erworben werden, sind nicht Bestandteil des Grundstockvermögens, da sie zur Weiterveräußerung bestimmt sind. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur Verwendung in späteren Haushaltsjahren der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt. Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um die zweckentsprechende Einnahme bei Titel 351 01 aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. 870 02-5 872 Inanspruchnahme aus der Ausfallbürgschaft für Darlehen aus den der Bayerischen Landesbank übertragenen Treuhandforderungen (Art. 3 des Zweckvermögensgesetzes vom 23.7.1994 - GVBl S. 602 -) Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei Titel 141 02 sowie um die Isteinnahmen bei 141 03. Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um eine entsprechende Einnahme bei Titel 351 01 aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Vgl. hierzu Vermerk zu 911 01. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur Verwendung in späteren Haushaltsjahren der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt. 870 03-4 872 Inanspruchnahme der Bürgschaftsgebühr für öffentliche Baudarlehen und staatlich verbürgte Labo-Darlehen Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach den Isteinnahmen bei Tit. 141 04. Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um die zweckentsprechende Einnahme bei Tit. 351 01 aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Vgl. hierzu Vermerk zu 911 01. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur Verwendung in späteren Haushaltsjahren der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt. 5.000,0 5.000,0 A B C 700,0 700,0 A B C 3.500,0 11.470,0 5.231,9 500,0 457,1 414,0 - - - - - - A - - -

141 Erläuterungen 13 06 Kapital und Schulden Zu 13 06/870 01 2009 gegenüber 2008: Mehr 1.500,0 Tsd. EUR aufgrund des voraussichtlichen Bedarfs für Ausfallzahlungen aus Bürgschaften des Bereichs Wohnungswesen. Zu 13 06/870 02 2009 gegenüber 2008: Mehr 200,0 Tsd. EUR aufgrund des voraussichtlichen Bedarfs für Ausfallzahlungen aufgrund steigender Darlehensausfälle in der Wohnraumförderung. Zu 13 06/870 03 Vgl. Erläuterung zu 141 04.

140<br />

<strong>13</strong> 06 Kapital und Schulden<br />

A Soll 2008<br />

Titel FKZ Zweckbestimmung 2009 2010 B Ist 2007<br />

C Ist 2006<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6<br />

Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

870 01-6 680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen<br />

Vgl. Vermerk zu 911 01.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei<br />

Titel 141 01.<br />

Die Mittel können auch zur Abwendung von Schadensfällen<br />

und zur Realisierung von Sicherheiten für staatsverbürgte<br />

Kredite verwendet werden. Grundstücke und Beteiligungen,<br />

die auf diesem Wege erworben werden, sind nicht Bestandteil<br />

des Grundstockvermögens, da sie zur Weiterveräußerung<br />

bestimmt sind. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur<br />

Verwendung in späteren Haushaltsjahren <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um die<br />

zweckentsprechende Einnahme bei Titel 351 01 aus <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage.<br />

870 02-5 872 Inanspruchnahme aus <strong>der</strong> Ausfallbürgschaft für Darlehen aus<br />

den <strong>der</strong> Bayerischen Landesbank übertragenen<br />

Treuhandfor<strong>der</strong>ungen (Art. 3 des Zweckvermögensgesetzes<br />

vom 23.7.1994 - GVBl S. 602 -)<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t sich um die<br />

Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>einnahmen bei Titel 141 02 sowie um die<br />

Isteinnahmen bei 141 03.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um eine<br />

entsprechende Einnahme bei Titel 351 01 aus <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage. Vgl. hierzu Vermerk zu<br />

911 01. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur<br />

Verwendung in späteren Haushaltsjahren <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt.<br />

870 03-4 872 Inanspruchnahme <strong>der</strong> Bürgschaftsgebühr für öffentliche<br />

Baudarlehen und staatlich verbürgte Labo-Darlehen<br />

Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach den Isteinnahmen bei<br />

Tit. 141 04.<br />

Die Ausgabebefugnis erhöht sich ferner um die<br />

zweckentsprechende Einnahme bei Tit. 351 01 aus <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage. Vgl. hierzu Vermerk zu<br />

911 01. Nicht verbrauchte Mittel des Titels werden zur<br />

Verwendung in späteren Haushaltsjahren <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und<br />

Bürgschaftssicherungsrücklage zugeführt.<br />

5.000,0 5.000,0 A<br />

B<br />

C<br />

700,0 700,0 A<br />

B<br />

C<br />

3.500,0<br />

11.470,0<br />

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