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Einzelplan 13 - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Bayern

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109<br />

Erläuterungen<br />

<strong>13</strong> 06<br />

Kapital und Schulden<br />

Zu <strong>13</strong> 06/162 06, 162 43 und 182 06<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 1.000,0 Tsd. EUR aufgrund Ausreichung neuer Darlehen.<br />

1.1.2009 2009 2009 1.1.2010 2010 2010<br />

vorauss. Zinsein- Darlehens- vorauss. Zinsein- Darlehens-<br />

Nr. Bezeichnung Darl.Stand nahmen rückflüsse Darl.Stand nahmen rückflüsse Bem.<br />

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Treuhandmittel zur Ausreichung<br />

von Darlehen an die Labo<br />

6000 Staatsbedienstetenbaudarlehen<br />

einschl. Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

und Mittel aus<br />

Fehlbelegungsabgabe<br />

608.807,5 1.800,0 16.000,0 597.607,5 1.800,0 16.000,0 1) 2)<br />

3) 4)<br />

1) Das Mehrzinsaufkommen aus <strong>der</strong> Zinsanpassungsaktion zum 01.05.2006 wird bei 162 43 vereinnahmt.<br />

2) Eventuelles Zinsaufkommen aus Staatsbediensteten Wohnungsbau - belegungsabh. Darlehen wird ebenfalls bei 162 43<br />

vereinnahmt.<br />

3) Die Darlehen fallen unter den Treuhandvertrag vom 10. Februar 1964.<br />

4) Durch die fortlaufende Ausreichung neuer Darlehen erhöhen sich die Darlehensstände entsprechend.<br />

Zu <strong>13</strong> 06/162 08<br />

Die Einnahmen dienen <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> bei Kap. 03 64 Titel 681 55 veranschlagten Ausgaben für die Zusatzför<strong>der</strong>ung gem.<br />

§ 88 d II. WoBauG. Zur Zusammensetzung <strong>der</strong> Sollbeträge vgl. Erläuterung zu 162 11.<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Mehr 500,0 Tsd. EUR wegen weiterer Ausreichung von Darlehen.<br />

Zu <strong>13</strong> 06/162 09<br />

2009 gegenüber 2008:<br />

Weniger 2.500,0 Tsd. EUR, da Einnahmen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 nicht erwartet werden.<br />

Die bis zum Jahr 2005 bei Kap. <strong>13</strong> 06 Tit. 162 09 enthaltenen Zinsen aus dem an die Bayer. Landesbank übertragenen<br />

Zweckvermögen sind bei Kap. <strong>13</strong> 05 Tit. 121 46 veranschlagt.<br />

Zu <strong>13</strong> 06/162 10, 162 35, 162 36, 182 <strong>13</strong> und 182 28<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n vereinbarten Fö<strong>der</strong>alismusreform wurde die Beteiligung des Bundes an <strong>der</strong> sozialen<br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung neu geregelt. Vom Bund werden seit 1.1.2007 keine Darlehen mehr ausgereicht. An die Stelle <strong>der</strong> bisherigen<br />

Finanzhilfen treten pauschale Kompensationszahlungen des Bundes. Zum Nachweis von Zinsen und Tilgungen für vom Land<br />

übernommene För<strong>der</strong>ungen wurden geson<strong>der</strong>te Titel ausgebracht.<br />

Zu Tit. 162 10 vgl. auch Erläuterung zu Tit. 162 <strong>13</strong>.

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