27.08.2014 Aufrufe

Umstrukturierung von Krankenhäusern - Bayerisches ...

Umstrukturierung von Krankenhäusern - Bayerisches ...

Umstrukturierung von Krankenhäusern - Bayerisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 10 -<br />

5. Investitionen nach Art. 12 BayKrG<br />

Mit den Jahrespauschalen nach Art. 12 Abs. 1 BayKrG geförderte Investitionen<br />

unterfallen nicht der Verzichtsregelung. Dies ist bereits darauf<br />

zurückzuführen, dass kurzfristige Anlagegüter eine Abschreibungsdauer<br />

<strong>von</strong> nur bis zu 15 Jahren haben.<br />

Bei umsetzbaren Anlagegütern ist grundsätzlich ein Verkauf der kurzfristigen<br />

Anlagegüter und eine Zuführung des Verkaufserlöses an die eigenen<br />

Pauschalmittel oder gegebenenfalls auch ein bedarfsgerechter Einsatz<br />

in anderen akutstationären Krankenhausbereichen möglich. Andernfalls<br />

müssen ebenfalls nur die anteiligen Restbuchwerte im Verwendungsnachweis<br />

korrigiert werden.<br />

Eine Rückforderung der pauschalen Fördermittel ist daher mit der<br />

Zweckentfremdung <strong>von</strong> Investitionen nach Art. 12 Abs. 1 BayKrG nach<br />

dem geltenden Pauschalenbewirtschaftungssystem grundsätzlich nicht<br />

verbunden.<br />

Die Regierungen werden gebeten, die Krankenhausträger entsprechend zu<br />

unterrichten.<br />

Dieses Schreiben wurde mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />

abgestimmt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Markus Schöne<br />

Ministerialrat

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!