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Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe als De-minimis ...

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Anlage <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> vom<br />

Bearbeitungs- und Prüfliste – Bewilligungsbehörde –<br />

<strong>Antrag</strong>snummer<br />

Die unter Nr. 1 angegebenen erhaltenen<br />

Subventionswerte sind durch <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<br />

Bescheinigungen belegt.<br />

ja<br />

nein<br />

(Datum, Nz. SB)<br />

Die nachstehenden Angaben wurden geprüft<br />

und bei der Berechnung der beantragten<br />

Förderung berücksichtigt.<br />

(Datum, Nz. SB)<br />

<strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-Bescheinigung erstellt<br />

(Datum, Nz. SB)<br />

Eingangsstempel<br />

Erklärung <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Gewährung <strong>einer</strong> <strong>Beihilfe</strong><br />

<strong>als</strong> <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong> 1 (Gewerbe)<br />

Richtlinie zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013<br />

<strong>Antrag</strong>steller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung)<br />

Betriebsnummer<br />

Anlagen<br />

___ Bescheinigungen bzw. Bescheide über die unter nachstehender Nr. 1 <strong>auf</strong>geführten <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n<br />

(in Kopie)<br />

1. Verbindliche Angaben<br />

Über die mit vorliegendem <strong>Antrag</strong> beantragte Zuwendung hinaus wurden mir/uns im l<strong>auf</strong>enden sowie in<br />

den zwei vorangegangenen Kalenderjahren keine <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n gewährt.<br />

Über die mit vorliegendem <strong>Antrag</strong> beantragte Zuwendung hinaus wurden mir/uns im l<strong>auf</strong>enden sowie in<br />

den zwei vorangegangenen Kalenderjahren folgende <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n 2 gewährt:<br />

Datum<br />

des Bewilligungsbescheids<br />

Zuwendungs- bzw.<br />

<strong>Beihilfe</strong>geber<br />

(bitte Aktenzeichen<br />

angeben)<br />

Bewilligte <strong>Beihilfe</strong><br />

(z. B. Darlehen,<br />

Zuschuss, Bürgschaft,<br />

Beteiligung)<br />

Fördersumme 3<br />

in €<br />

Subventionswert 4<br />

bzw. <strong>Beihilfe</strong>betrag<br />

in €<br />

StMELF – F2/52-06.2013


Über die mit vorliegendem <strong>Antrag</strong> beantragte Zuwendung hinaus wurden von mir/uns folgende <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n<br />

beantragt 5 , aber noch nicht gewährt 6 .<br />

Datum der<br />

<strong>Antrag</strong>stellung<br />

Zuwendungs- bzw.<br />

<strong>Beihilfe</strong>geber<br />

(ggf. Aktenzeichen<br />

angeben)<br />

Form der beantragten<br />

öffentlichen <strong>Beihilfe</strong><br />

(z. B. Zuwendung,<br />

Darlehen, Bürgschaft,<br />

Beteiligung)<br />

Beantragte Fördersumme<br />

3<br />

in €<br />

(soweit bekannt)<br />

Subventionswert 4<br />

bzw. <strong>Beihilfe</strong>betrag<br />

in €<br />

(soweit bekannt)<br />

2. Erklärungen<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass<br />

• die vorstehenden Eintragungen alle Formen öffentlicher <strong>Beihilfe</strong>n (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen,<br />

Bürgschaften, ...) enthalten müssen, die uns <strong>als</strong> <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong> <strong>Beihilfe</strong>n bereits gewährt wurden bzw. die wir<br />

beantragt haben, aber die uns noch nicht gewährt wurden.<br />

• die vorstehend gemachten Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB)<br />

i. V. m. Art. 1 des Bayer. Subventionsgesetzes (BaySubvG), § 2 des Subventionsgesetzes (SubvG) sind.<br />

Nach diesen Vorschriften wird u. a. bestraft, wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben macht oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis<br />

lässt (Subventionsbetrug).<br />

• Änderungen der der <strong>Beihilfe</strong> gewährenden Stelle (Bewilligungsbehörde) mitzuteilen sind.<br />

3. Erläuternde Hinweise<br />

• <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n dürfen neben anderen genehmigten oder freigestellten <strong>Beihilfe</strong>n für dieselben<br />

förderfähigen Kosten nur bis zu der maximalen Förderintensität gewährt werden, welche die Rechtsgrundlage<br />

der anderen <strong>Beihilfe</strong> gestattet.<br />

• Eine „gewährte“ <strong>Beihilfe</strong> beinhaltet auch eine <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung der Erklärung nur „bewilligte“<br />

<strong>Beihilfe</strong>.<br />

4. Hinweis nach Art. 16 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:<br />

Die vorstehend gemachten Angaben sind freiwillig. Ohne sie kann der Förderantrag jedoch nicht bearbeitet<br />

werden.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>Antrag</strong>ssteller(in), Funktion<br />

______________<br />

1<br />

Bei <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag <strong>auf</strong><br />

„<strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>“-<strong>Beihilfe</strong>n, Amtsblatt EU-L 379 vom 28.12.2006, S. 5 handelt es sich um <strong>Beihilfe</strong>n, die einen Gesamtbetrag von 200.000 EUR innerhalb von drei<br />

Kalenderjahren (Steuerjahren) nicht überschreiten dürfen. <strong>Beihilfe</strong>n im Rahmen dieser Verordnung unterliegen nicht der Anmeldepflicht nach Artikel 88 Abs. 3 EG-<br />

Vertrag. Jedoch sind die <strong>Antrag</strong>steller verpflichtet, der jeweiligen Bewilligungsbehörde eine vollständige Übersicht der in den letzten drei Kalenderjahren (Steuerjahren)<br />

<strong>auf</strong> Basis dieser Verordnung erhaltenen <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n vorzu legen.<br />

2<br />

Einzutragen sind auch alle <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n, die <strong>auf</strong> der Basis der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.2001 gewährt wurden; Amtsblatt<br />

EU L 10 vom 12.01.2001 S. 30.<br />

3<br />

Einzutragen ist der ausgewiesene Betrag aus der <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-Bescheinigung (z.B. bei Zuschüssen der Zuschussbetrag, bei zinsverbilligten Darlehen die Höhe der<br />

Darlehenssumme, bei Bürgschaften der Bürgschaftsbetrag etc.). Bei beantragten, aber noch nicht gewährten <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n (<strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-Bescheinigung<br />

liegt nicht vor) ist in analoger Weise zu verfahren.<br />

4<br />

Einzutragen ist der ausgewiesene Betrag aus der <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-Bescheinigung. <strong>De</strong>r Subventionswert ist der Vorteil, den ein Unternehmen (Zuwendungs-/<strong>Beihilfe</strong>empfänger)<br />

aus <strong>einer</strong> <strong>Beihilfe</strong> (Förderung) zieht. Er dient <strong>zum</strong> Vergleich unterschiedlicher <strong>Beihilfe</strong>formen und ist deshalb maßgeblich für die Förderobergrenze. Bei<br />

beantragten, aber noch nicht gewährten <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n (<strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-Bescheinigung liegt nicht vor) ist in analoger Weise vorzugehen. Bei Zuschüssen ist die<br />

Höhe des Zuschusses auch gleichzeitig der Subventionswert. Bei zinsverbilligten Darlehen stellt der Zinsvorteil <strong>zum</strong> Referenzzinssatz den Subventionswert dar.<br />

5<br />

Die Angaben zu den beantragten, aber noch nicht abschließend gewährten <strong>Beihilfe</strong>n werden solange bei der Berechnung der einzelbetrieblichen Obergrenze berücksichtigt,<br />

bis der <strong>Antrag</strong>steller nachgewiesen hat, dass ihm die <strong>Beihilfe</strong> nicht gewährt wurde.<br />

6<br />

Hier sind nur diejenigen <strong>De</strong>-<strong>minimis</strong>-<strong>Beihilfe</strong>n einzutragen, die nicht Gegenstand dieses <strong>Antrag</strong>s sind.

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